1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 5
  7. Falsches Navi gerkauft! Hilfe

Falsches Navi gerkauft! Hilfe

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 10. Oktober 2009 um 12:18

Mahlzeit Zusammen,

ich brauche mal wieder euren Rat.

Ich habe mir vor zwei Wochen einen Golf V beim Händler gekauft. Laut Ausstattungsliste hat der Händler ein RNS MFD DvD Navi mit aufgeführt, der Kaufvertrag ist ganz normal zustande gekommen.

Nur jetzt habe ich folgendes Problem:

Da ich bemerkt habe dass die CD schon recht veraltet ist und sie nicht alle aktuellen Straßen drauf hat, habe ich mir bei egay eine neue Navi-DvD geschossen. Naja, bis dahin kein Thema, weil ich der Meinung war (eben wegen der Ausstattungsliste), das ich ein DvD Navi habe, aber weit gefehlt. Die DvD kam gerade maklellos via Post an...habe sie direkt eingelegt und mein Navi konnte sie nicht lesen.

Somit hier die Sufu angschmissen und festgestellt, dass ich wohl RNS MFD 2 mit CD habe...man man.

Nun meine Frage an euch, ja ich weiß, ihr dürft keine Rechtsauskunft geben...aber ein paar Tipps in welche Richtung ich gehen kann wären schon ganz gut.

Was kann ich jetzt tun?

Darauf bestehen, dass der Händler noch ein DvD Navi nachliefert oder mir noch etwas Geld zurück gibt?

Was für Möglichkeiten habe ich da?

Über etwas Info wäre ich dankbar...

Stefan

Ähnliche Themen
16 Antworten

Manchmal verkaufen die Händler Navis der Kunden. Vielleicht kannst du das neue kaufen und dein altes in Rechnung geben. Wäre jetzt mal so mein Tipp.

Ansonsten ist da wenig bis gar nichts zu machen. Warum auch? Tut mir leid. Gibt es keine aktuelle CD sonst die du kaufen kannst?

Na das Problem ist eher das der Händler eine Ausstattung in den Vertrag geschrieben hat die nicht vorhanden ist. ;)

Andererseits verstehe ich auch nicht warum der TE eine DVD Navi kauft, wenn er sieht das er nur eine CD Version hat. :confused:

Am besten wäre natürlich einfach mal mit dem Händler reden, dann siehst du schon ob der Händler wirklich ein :) ist oder nur Verkäufer.

Ja ich denke auch, dass du mal mit dem :) reden solltest. Du kannst ihn ja darauf hinweißen, dass du aufgrund der Ausstattungsliste im Kaufvertrag von einem DVD Navi ausgegangen bist. Ansonsten kann ich hier und will ich hier auch keine Rechtsberatung geben.

Themenstarteram 10. Oktober 2009 um 14:23

Zitat:

Original geschrieben von Opel72

Na das Problem ist eher das der Händler eine Ausstattung in den Vertrag geschrieben hat die nicht vorhanden ist. ;)

Andererseits verstehe ich auch nicht warum der TE eine DVD Navi kauft, wenn er sieht das er nur eine CD Version hat. :confused:

Am besten wäre natürlich einfach mal mit dem Händler reden, dann siehst du schon ob der Händler wirklich ein :) ist oder nur Verkäufer.

Der TE hat eine DvD gekauft, weil er der Annahme war, dass es ein DvD-Navi ist! Eben wegen der Ausstattungsliste. Nur weil ich eben die Flasche DvD gekauft habe, bin ich zum Glück darauf gestossen, dass nun doch ein anderes Gerät verbaut ist, wie zuvor seitens des Händlers angegeben. :(

Also ich würde den Händler anrufen und sagen, dass es sich nicht um ein DVD-Navi handelt, dies aber so auf der Ausstattungsliste steht.

Poste mal bitte den Ausgang.

Moin Stefan,

warum fragste nicht mich?;)

Ich hab doch auch das MFD2 und das ist ein DVD Navi, genauso wie das MFD3/RSN510. Mir ist nicht bekannt, dass es überhaupt ein CD Navi im Golf 5 gab. Das MFD (1) gab es doch nur im Golf 4, oder?

Ich hab mir übrigens auch per EBAY kürzlich die neueste (08/09) Variante geschossen und läuft 1A bis auf dass ich mir einbilde dass das Navi jetzt länger braucht, um in die Karte zu kommen. Beim Einschalten steht relativ lange (die Navigation wird aktiviert.......usw.).

BTW: Sicherheitskopien (ist ne ernstgemeinte Frage) kann man hiervon nicht machen, oder? Habe keine Lust, jedesmal vor dem Werkstattaufenthalt die DVD aus dem Radio zu nehmen damit sie der Azubi nicht bei EBAY verhökert. Dann lieber ne Kopie im Schacht und das Original im Safe;)

So sieht mein Navi aus (Foto kommt vom Installieren des Naviupdates bei Einlegen der neuen KartenDVD). Sieht Deins anders aus?

Foto096
Themenstarteram 10. Oktober 2009 um 16:00

Zitat:

Original geschrieben von i need nos

So sieht mein Navi aus (Foto kommt vom Installieren des Naviupdates bei Einlegen der neuen KartenDVD). Sieht Deins anders aus?

Hi Markus,

ich habe auch so gehofft, dass du meinen Beitrag liest. :)

Ich habe mal einen älteren Beitrag rausgesucht, dort könnt ihr auch sehen, wie ich darauf komme, dass ich ein CD-Navi anstatt DvD habe: http://www.motor-talk.de/.../rns-2-mfd-dvd-oder-cd-t1813869.html?...

Mein Navi sieht nicht viel anders aus als deines. Nämlich nur die eine Taste ist anders. Bei dir ist eine "Mute" Taste verbaut und bei mir eben eine "Tele" Taste...Deshalb habe ich auch durch den Beitrag heraus gefunden, dass ich ein CD-Navi habe.

Die neue DvD lädt er nicht mal richtig..so ein Mist.

Ich würde halt schon vorher gerne wissen, was ich in dem Fall für Rechte gegenüber dem Händler habe, weil ich mich am Telefon nicht einlullen lassen will. Es muss doch eine Grundlage für sowas geben. Er hat mir was verkauft, was vorher anders angegeben war.

Stefan

Er könnte nachbessern (vorliegend wohl austauschen) oder KP mindern.

Solltest dich mit ihm auf etwas einigen können.

Zitat:

Original geschrieben von i need nos

 

Mir ist nicht bekannt, dass es überhaupt ein CD Navi im Golf 5 gab. Das MFD (1) gab es doch nur im Golf 4, oder?

Ich habe meinen GTI im April 2005 bekommen, man konnte damals

KEIN DVD-Navi bestellen. Das MFD2 CD gab es erst später als MFD2 DVD.

Wenn selbiges keine vercromten Drehregler hat, so ist es auf jeden Fall

die CD-Version (meine ChromKnöpfe sind nachträglich aufgesteckt).

Auf den ersten Blick wirken DVD- und CD-Version identich.

2009-09-01-01

ups, wieder was dazu gelernt;)

Themenstarteram 11. Oktober 2009 um 18:26

und, was meint ihr? Soll ich morgen erstmal einen Anwalt anrufen um zu schauen, wie die Rechtslage ist oder soll ich erst mit dem Händler quatschen???

Stefan

Versuche es erst einmal im Guten. Vielleicht steht er ja zu

seinem Irrtum und macht dir ein vernünftiges Angebot

zur Wiedergutmachung.

Direkt zum Anwalt rennen würde ich auf keinen Fall.

Ich weiß ja nicht was du erwartest aber für das Taschengeld lohnt der Anwalt nicht! Denke hier in einer Größenordnung bis max. 500€. Eher 200-300€!

Deine Antwort
Ähnliche Themen