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Falschparken mit Mietwagen in NL
Hallo,
heute habe ich mit einem Mietwagen in den Niederlanden einen Strafzettel wegen Falschparken in Höhe von 82 Euro an der Scheibe gehabt. Irgendwo am Anfang des Wohngebiets gab es ein Schild, auf dem auf holländisch geschrieben stand, dass es sich um ein Anwohnerparkgebiet handelt (so hat man es mir erklärt). Ich hab das Schild anschließend gesucht, konnte es aber nicht ausfindig machen.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich das Ticket bezahlen muss. Ich sehe es nicht ein für eine Sache zu bezahlen, die ich falsch gemacht habe, obwohl ich gar nicht wissen konnte, dass es nicht erlaubt war dort zu parken (vielleicht hätte ich vorher ein paar Stunden Unterricht in der niederländischen Sprache nehmen sollen).
82 Euro sind nicht gerade wenig für eine halbe Stunde Falschparken. Aus den anderen Threads hier im Forum kann ich entnehmen, dass die Tickets nach Deutschland verschickt werden und auch vollstreckt werden. Was bedeutet das genau, wenn ich mich weigere zu zahlen? Das Auto werde ich nach Rückgabe beim Vermieter in Deutschland nie wieder sehen.
Freue mich auf euer Feedback.
Gruß
hazzard
Beste Antwort im Thema
Und was lernen wir mal wieder aus dieser Geschichte ?
Wir haben in Deutschland traumhafte Tarife.
Ansonsten ist es egal ob man in dem Land in dem man sich als Gast aufhält die Sprache nicht beherrscht, das Schild übersehen hat, es nicht findet oder die Vorschriften nicht kennt.
Echte Männer fluchen einmal laut und dann ist die Sache vergessen.
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23 Antworten
Der Bußgeldbescheid muß in deiner Sprache zugestellt werden, sonst ist er in Deutschland (leistet Beihilfe, da > 70€) nicht durchsetzbar. Kommst du wieder nach Holland, droht aber ein 4-stelliger Betrag.
Die Grundregel lautet: alles, was in Deutschland bestraft werden würde -> Amtshilfe in Deutschland für die ausländische Behörde.
Kommst du wieder nach Holland, droht aber ein 4-stelliger Betrag.
Das fällt in seinem Falle wohl flach.
Vermutlich zahlt die Mietwagenfirma und bucht es im nachhinein von seiner hinterlegten Kreditkarte ab.
Was mich nur immer wundert, ist die Tatsache, dass es so viele deutsche Autofahrer gibt, die Schilder in den NL nicht richtig interpretieren können.
Roermond, Venlo, Eindhoven, Antwerpen... alles schon besucht, Auto immer ordentlich abgestellt, Ticket gelöst und nie eine Verwarnung bekommen.
Als ich in England 80 Pfund blechen sollte, war man Parkschein eine Minute abgelaufen. Das ergab sich aus dem Ticket an der Scheibe und der Gültigkeit meines Parkscheins. Hätte ich ein englisches Kennzeichen gehabt, hätte die Ticket-Tusse garantiert nicht an meinem Auto gewartet. Ich habe es nicht bezahlt.
Bezahlen! Wenn du nicht bezahlst und die erwischen dich in der NL, bezahlst du oder wirst bekanntschaft mit dem Holländischen Strafvollzug machen bis du mit dem ausstehendem Geld ausgelöst wirst. Und da die Holländer deutsche besonders mögen, lassen die nichts anbrennen. Da kannst du auch nicht auf Deutsche Hilfe hoffen!! (50 Euro für einen abgelaufenen Parkschein)
Vergiss es! Die Mietwagenfirma bucht Dir den Betrag todsicher einfach ab. Die wollen nicht, dass der nächste, der mit der Karre in die Niederlande fährt, dort einfach festgehalten wird (also nicht er, aber die Karre). Damit wäre sie ihm gegenüber dann nämlich ersatzpflichtig.
Davon abgesehen: Ob Du die Schilder lesen konntest oder nicht, ist egal. Oder glaubst Du, dass Araber , die gegen die deutsche STVO verstoßen, sich mit Unkenntnis der Sprache heruasreden können?
Lastschriften kann man 6 Wochen zurückbuchen.
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 27. November 2014 um 00:35:13 Uhr:
Lastschriften kann man 6 Wochen zurückbuchen.
Jo, und dann packt Dich der Vermieter trotzdem, notfalls gerichtlich per Mahnverfahren etc. In den Leihbedingungen stehen schon die entsprechenden Klauseln, dass der Mieter für alle Verstöße gegen die STVO haftet etc., keine Angst. Aus der Nummer kann man sich nicht rauswinden. Der Bescheid ist in D vollstreckbar, also gehen die NL auf die Mietwagenfirma als Halter los. Und der holt sich die Kohle dann vom Mieter wieder, aus die Maus. Innerhalb der Frist zahlen ist hier mit Sicherheit die billigste Lösung.
Wenn die Mietwagenfirma den Betrag zahlt, hat sie das Recht, es dem Mieter zu belasten.
Im Mietvertrag steht, dass Knöllchen grundsätzlich vom Fahrer zu zahlen sind. Das hat er unterschrieben und da gibt es nichts zu diskutieren.
Da ist nix mit Lastschrift zurück holen.
Und was lernen wir mal wieder aus dieser Geschichte ?
Wir haben in Deutschland traumhafte Tarife.
Ansonsten ist es egal ob man in dem Land in dem man sich als Gast aufhält die Sprache nicht beherrscht, das Schild übersehen hat, es nicht findet oder die Vorschriften nicht kennt.
Echte Männer fluchen einmal laut und dann ist die Sache vergessen.
Zitat:
@Reifendreher schrieb am 26. November 2014 um 23:40:33 Uhr:
Bezahlen! Wenn du nicht bezahlst und die erwischen dich in der NL, bezahlst du oder wirst bekanntschaft mit dem Holländischen Strafvollzug machen bis du mit dem ausstehendem Geld ausgelöst wirst. Und da die Holländer deutsche besonders mögen, lassen die nichts anbrennen. Da kannst du auch nicht auf Deutsche Hilfe hoffen!! (50 Euro für einen abgelaufenen Parkschein)
Die mögen vor allem Leute die sich einen Dreck um die Vorschriften und Regeln kümmern, das hat weder bei uns noch bei unseren NL Nachbarn was mit der Nationalität zu tun
Was für ein dämlicher Beitrag....
Gruß aus Kassel
Zitat:
@KadettilacKS schrieb am 27. November 2014 um 08:03:03 Uhr:
Zitat:
@Reifendreher schrieb am 26. November 2014 um 23:40:33 Uhr:
Bezahlen! Wenn du nicht bezahlst und die erwischen dich in der NL, bezahlst du oder wirst bekanntschaft mit dem Holländischen Strafvollzug machen bis du mit dem ausstehendem Geld ausgelöst wirst. Und da die Holländer deutsche besonders mögen, lassen die nichts anbrennen. Da kannst du auch nicht auf Deutsche Hilfe hoffen!! (50 Euro für einen abgelaufenen Parkschein)
Die mögen vor allem Leute die sich einen Dreck um die Vorschriften und Regeln kümmern, das hat weder bei uns noch bei unseren NL Nachbarn was mit der Nationalität zu tun
Was für ein dämlicher Beitrag....
Gruß aus Kassel
Vollkommen richtig. Es ist furzegal, ob du Deutscher, Franzose oder Belgier bist. Du bist in erster Linie Falschparker. Darum: einmal ärgern, zahlen und beim nächsten Mal besser machen.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. November 2014 um 06:33:42 Uhr:
Und was lernen wir mal wieder aus dieser Geschichte ?
Wir haben in Deutschland traumhafte Tarife.
Ansonsten ist es egal ob man in dem Land in dem man sich als Gast aufhält die Sprache nicht beherrscht, das Schild übersehen hat, es nicht findet oder die Vorschriften nicht kennt.
Echte Männer fluchen einmal laut und dann ist die Sache vergessen.
Seh ich genau so. Richtig geil finde ich jedenfalls das Argument mit der Sprache. Ganz ehrlich, das konnte vom Ersteller des Beitrags doch nicht ernst gemeint sein?
Wenn man irgendwo ist, dann gelten deren Regeln. Dran halten muss man sich nicht immer, aber dann eben auch mit evtl. Konsequenzen leben.
Zitat:
@hazzard02 schrieb am 26. November 2014 um 23:23:37 Uhr:
Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich das Ticket bezahlen muss. Ich sehe es nicht ein für eine Sache zu bezahlen, die ich falsch gemacht habe, obwohl ich gar nicht wissen konnte, dass es nicht erlaubt war dort zu parken
Gruß
hazzard
Ignorantia legis non excusat (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht)
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 26. November 2014 um 23:35:35 Uhr:
Vermutlich zahlt die Mietwagenfirma und bucht es im nachhinein von seiner hinterlegten Kreditkarte ab.
So ist es.