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Fast neuer Gebrauchter mit alten Reifen - Ein Sachmangel?

BMW 3er E93
Themenstarteram 17. Februar 2013 um 18:24

Hallo Fangemeinde,

ich habe ein Problem mit den Sommerreifen, die beim Kauf meines E93 (im Dezember 2012) montiert waren. Sie haben ein paar Schrammen an den Flanken, aber, was noch frappierender ist: Sie sind sehr viel älter als das Fahrzeug selbst. Leider war ich mit den DOT-Angaben anfangs nicht vertraut und bin erst jetzt dahinter gekommen, dass laut DOT-Angaben die Reifen im Jahr 2006 hergestellt wurden. Echt krass, oder? Das Fahrzeug wurde im 1. Quartal 2012 gebaut und Anfang April auf den Vorbesitzer (Autovermieter) zugelassen. Nun werden einige sagen, dass sie niemals ein solches Fahrzeug kaufen würden, aber alles andere ist top an diesem Auto, das als Neuwagen mit dieser Ausstattung ca. 62.000 Euronen kostet, da es immer noch das zzt. aktuelle Modell ist. Das 4er-Cabrio gibt es ja noch nicht. Ich habe 38.000 € bezahlt, 24.000 km waren auf dem Tacho.

Die Felgen wurden vor Übergabe zwar gespottet und sehen aus wie neu, aber den Reifen sieht man deutlich an, dass nicht gut mit ihnen umgegangen worden ist. Da die Sommerreifen in ca. 6 Wochen wieder montiert werden, hat bei mir jetzt die Überlegung eingesetzt, mir lieber ein paar neue zu kaufen. Denn ich fühle mich nicht sicher, weil ich das Auto ja auch mal ausfahren möchte. Im Moment sind neue Winterreifen auf neuen Felgen montiert, die ich mir erst nach dem Kauf des Fahrzeugs angeschafft habe. Mit denen bin ich noch kein einziges Mal irgendwo am Bordstein angeeckt und fahre auch nicht über Bordsteinkanten. Andere gehen da wohl sorgloser mit um oder können mit einem solchen Fahrzeug nicht umgehen.

Da es aufgrund des Vorbesitzers ein Gebrauchtwagen, also keim Premium-Selection-Modell war, wurden die Reifen zwischen den einzelnen Gebrauchten bei dem Verkäufer (BMW-Autohaus) vermutlich munter hin und hergetauscht. Wie sonst kommen 6 Jahre alte Reifen an ein fast neues Fahrzeug?

Könnte ich da, nachdem leider 2 Monate seit dem Kauf vergangen sind, noch einen Sachmangel geltend machen? Das Profil an sich ist noch gut und weist darauf hin, dass diese Reifen noch nicht allzu viele km hinter sich haben. Zumindest passt die Profiltiefe in etwa zu der Laufleistung lt. Kilometerzähler. Lässt sich aber ein solcher offensichtlicher Sachmangel (Alter der Reifen) bei einem Gebrauchtwagen auch begründen? Was meint Ihr? Habe ich da Aussicht auf Erfolg?

BMW empfiehlt ja generell, Reifen, die älter als 6 Jahre alt sind, gegen neue auszutauschen. Es handelt sich um Bridgestone Potenza Runflatreifen (vorne 225er, hinten 255er, jeweils auf auf 17''-Felgen). Ich bin da echt ratlos. An den Verkäufer habe ich mich noch nicht gewendet, wollte erst mal hören, was die Fangemeinde so zu berichten weiß.

Schon mal Danke für Eure sachlichen Antworten,

Gruß und allzeit gute Fahrt, Nierenfan

Beste Antwort im Thema

Vielleicht war es ja auch eine Art Leasing Fahrzeug.

Wie lauten hier oft Threads "Benötige gebrauchte Reifen mit Profil, weil ich mein Fahrzeug zurück geben muss"

Zumindest eine Möglichkeit.

Ich warte auf den Tag, wenn ich mein Auto verkaufe und hier jemand dazu einen Rat zwecks Kauf haben möchte. :D

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31 Antworten
am 17. Februar 2013 um 18:39

Ich würde wirklich auch erstmal, und wenns nur dem Interesse gilt, fragen, wie es kommen kann dass sich Reifen in diesem Alter auf diesem Wagen befinden können?

 

Ansonsten wäre es ein Versuch beim Verkäufer allemal wert. Er kann sich zwar darum drücken dir neue zu geben, da es nicht verboten ist mit 6 Jahre alten Reifen durch die Gegend zu fahren, aber evtl. lenkt er ja ein. Wenn nun aber offensichtliche BEschädigungen an den Pneus zu sehen sind, hat man vielleicht auch bessere Argumente gegen den Verkäufer...

 

Hast du mal ein Bild von den Reifen? Sehen sie nur verwittert aus oder ausgebleicht oder wirklich sichtbare Beschädigungen?

 

Ansonsten wäre es vielleicht zu empfehlen einen neuen Satz Reifen zu kaufen nicht nur um dein Gewissen zu beruhigen. Nicht wegen dem Alter (das sollte schon noch i.O. sein) sindern vielmehr deswegen, weil du wahrscheinlich niemals wissen wirst, warum die Reifen so aussehen wie sie aussehen.

Erst freundlich beim Verkäufer vorsprechen mit der Forderung nach einem dem Fahrzeugalter angemessenen Satz Reifen.

 

Wenn die Reaktion negativ sein sollte, das volle Programm. IMO eine sichere Sache für einen Rechtsanwalt.

am 17. Februar 2013 um 19:14

Zitat:

Original geschrieben von adhoma

Erst freundlich beim Verkäufer vorsprechen mit der Forderung nach einem dem Fahrzeugalter angemessenen Satz Reifen.

 

Wenn die Reaktion negativ sein sollte, das volle Programm. IMO eine sichere Sache für einen Rechtsanwalt.

Naja das weiss ich nicht... ist halt immer noch ein Gebrauchtwagen... bei einem Neuwagen eine ganz klare Sache aber hier?

 

1. mal hätte es beim Kauf schon auffallen müssen/können/sollen was auch immer..., und

2. sind 6 Jahre alte Reifen eben nicht Verkehrswidrig...

 

Natürlich lässt einen dieses Verhalten eines Verkäufers doch nachdenken, aber es ist eben nicht verboten...

am 17. Februar 2013 um 19:17

Zitat:

Original geschrieben von adhoma

IMO eine sichere Sache für einen Rechtsanwalt.

Ein Rechtsanspruch auf Reifen die nicht viel älter sind als der Gebrauchtwagen wäre mir neu.

solange die Räder beim Kauf auch drauf waren und nicht der Händler unauffällig noch die Reifen getauscht hat, wird da wenig zu machen sein, das Reifenalter lässt sich ja bei Kauf problemlos ablesen.

Der TE hat ein Fahrzeug aus 2012 mit 24 TSD auf der Uhr gekauft und nun 6 Jahre alte Reifen drauf ????

 

Rechtsanspruch hin oder her, die Herrschaften in dem Autohaus würden keine Freude an mir haben.

 

Das kann man ja eigentlich gar nicht glauben.

vlt. mal ein anderer Ansatz: ;)

wenn die Felgen noch TipTop sind und die Reifen so alt und vermackt, dann wurden sie mal ummontiert....:eek:

Ummontierte RFT sind aber lt. mehreren Aussagen -- auch hier im Forum.... mit Vorsicht zu genießen;

insbesondere wenn es nicht bei einem entsprechenden Fachmann erfolgte..... :o

Nutz mal die SuFu; es gibt massenweise ( oft unsichtbare) Beschädigungen beim Ummontieren:mad:

Das würde ich als 2. Argument, nach Adhoma`s berechtigter Verwunderung, dem Händler unter die Nase halten.....

Ein serioser Händler wird sich mit dir einigen... .:rolleyes:

Allerdings sehe ich einen Rechtsstreit als unsicher ; ich würde eher versuchen, eine 50:50-Lösung herauszuschlagen; Neuer Satz Reifen zum halben Preis bei kostenloser Montage..... :cool:

am 17. Februar 2013 um 19:54

Zitat:

Original geschrieben von adhoma

Der TE hat ein Fahrzeug aus 2012 mit 24 TSD auf der Uhr gekauft und nun 6 Jahre alte Reifen drauf ????

 

Rechtsanspruch hin oder her, die Herrschaften in dem Autohaus würden keine Freude an mir haben.

 

Das kann man ja eigentlich gar nicht glauben.

Ja aber sofern es hier keine gesetzliche Handhabe gibt (weiss ich nicht) dann kannst du höchstens soweit klagen bis dir evtl.! eine Grundsatzeintscheidung zum Glück verhilft... Dafür wäre mir aber die Zeit und mein Leben zu schade. Wobei in unserem Rechtssystem ja schon durch alle Instanzen geklagt wird, wenn beim FastFood Tempel die Pommes versalzen sind...

Aber unsere unterbezahlten Juristen müssen ja auch für ihr täglich Brot sorgen.

 

Mein Vorgehen wäre:

 

- Verkäufer auf den Sachverhalt hinweisen

- Verkäufer auf neue Reifen ansprechen

- falls der Verkäufer nicht einlenkt evtl. nochmal mit Vorgesetzten / Geschäftsleitung reden

- alternativ vllt. schriftlich beschweren

- falls alles kein Erfolg hat, würde ich diesen Händler im Leben nicht mehr aufsuchen, Punkt!

Für mich hat die Geschichte den Beigeschmack einer arglistigen Täuschung gemäß BGB §123, da der Verkäufer den Mangel der alten Reifen verschwiegen hat, und der Käufer unter Kenntnis dieser  Umstände das Fahrzeug sicher nicht zum vereinbarten Preis gekauft hätte -- dem gewerblichen Autoverkäufer würde ich eine höhere Sorgfaltspflicht als dem privaten Käufer unterstellen, was die Ermittlung des Zustands des Fahrzeugs inkl. Reifenalter betrifft, so dass ich meinen würde, er könne sich nicht auf Unwissenheit berufen.

Die Zeit und den Ärger eines Rechtsstreits wäre mir dies aber auch nicht wert, und ich würde wie bereits geraten auch versuchen, mich mit dem Autohaus gütlich zu einigen.

am 17. Februar 2013 um 21:37

Zitat:

Original geschrieben von BMW-TDG

 

Ja aber sofern es hier keine gesetzliche Handhabe gibt (weiss ich nicht) dann kannst du höchstens soweit klagen bis dir evtl.! eine Grundsatzeintscheidung zum Glück verhilft... Dafür wäre mir aber die Zeit und mein Leben zu schade. Wobei in unserem Rechtssystem ja schon durch alle Instanzen geklagt wird, wenn beim FastFood Tempel die Pommes versalzen sind...

Aber unsere unterbezahlten Juristen müssen ja auch für ihr täglich Brot sorgen.

Mein Vorgehen wäre:

- Verkäufer auf den Sachverhalt hinweisen

- Verkäufer auf neue Reifen ansprechen

- falls der Verkäufer nicht einlenkt evtl. nochmal mit Vorgesetzten / Geschäftsleitung reden

- alternativ vllt. schriftlich beschweren

- falls alles kein Erfolg hat, würde ich diesen Händler im Leben nicht mehr aufsuchen, Punkt!

Kann man nur so unterschreiben, genau das würde ich auch versuchen und hoffen das der Verkäufer einlenkt. Ein Rechtsstreit hätte wie BMW-TDG schon geschrieben hat wenig Erfolgschancen.

Denn ich glaube nicht, das 6 Jahre alte Reifen ein schwerwiegender Mangel sind und das der Verkäufer das unbedingt angeben muss.

Zitat:

Original geschrieben von Mosel-Manfred

 

Ummontierte RFT sind aber lt. mehreren Aussagen -- auch hier im Forum.... mit Vorsicht zu genießen;

Also weg mit den Dingern. Und bei der Gelegenheit nimm gleich Non-RFT, damit hast Du mehr Spaß.....

Zitat:

Original geschrieben von JJ_T5

Für mich hat die Geschichte den Beigeschmack einer arglistigen Täuschung gemäß BGB §123, da der Verkäufer den Mangel der alten Reifen verschwiegen hat, ..

Sehe ich ähnlich.

Beim Kauf eines Fzgs mit EZ 2012 muss man als Käufer davon ausgehen, dass alle Teile aus diesem Jahr stammen.

Wenn Teile abmontiert und duch alte ersetzt wurden, ist das m.E. Betrug, da ja Absicht dahinter steckte.

Zitat:

Original geschrieben von hansi2004

Zitat:

Original geschrieben von JJ_T5

Für mich hat die Geschichte den Beigeschmack einer arglistigen Täuschung gemäß BGB §123, da der Verkäufer den Mangel der alten Reifen verschwiegen hat, ..

Sehe ich ähnlich.

Beim Kauf eines Fzgs mit EZ 2012 muss man als Käufer davon ausgehen, dass alle Teile aus diesem Jahr stammen.

Wenn Teile abmontiert und duch alte ersetzt wurden, ist das m.E. Betrug, da ja Absicht dahinter steckte.

Hallo Hansi;:)

Zumindest bei Reifen oder sonstigen Flüssigkeiten oder Ersatzteilen stimmt das doch m.E. nicht; ist auch garnicht umsetzbar!

Wie alt das Öl ist vor Einfüllung oder gewechselte Leuchtmittel? oder gewechselte Bremsbeläge,.. und Reifen sind oft aus der Vorjahresprodktion :cool:

Allerdings dürften sie keine 3 oder mehr Jahre auf dem Buckel haben... da wurde wohl "munter gematcht" :eek::mad:

 

am 18. Februar 2013 um 10:51

Ganz klarer Fall für "Pech für den Käufer"!

Klar kann man versuchen, mit dem Händler eine Einigung zu finden. Vielleicht läßt er sich ja darauf ein.

Aber hier mit Betrug, arglistiger Täuschung oder versteckten Mängeln zu argumentieren, ist doch eher lachhaft.

Wo wurde denn etwas "versteckt"??

Wenn der Käufer nicht in der Lage ist, die DOT abzulesen, hat er eben Pech gehabt.

Der erste Satz war eben abgefahren und der Händler hatte noch ein paar ältere Reifen auf Lager. Klar, dass er bei einem Gerbauchtwagen diese dann montiert. Und verkehrssicher sind 6 Jahre alte Reifen mit Sicherheit auch noch. Betrug oder arglistige Täuschung kann also auch niemals vorliegen. Es war ja schließlich alles offensichtlich. Und die optischen Mängel an den Reifen, die der TE aufführt, waren ja auch schon beim Kauf vorhanden. Vielleicht hätte man zu diesem Zeitpunkt schon stutzig werden sollen.

Also probier einfach mit dem Verkäufer zu sprechen, wenn er sich querstellt, haste eben Pech gehabt.

Ich würde auch versuchen mich mit dem Verkäufer zu einigen. Wenn es ein offizieller BMW Händler war, sollte das auch kein Problem sein. Zum Beispiel er macht die hinteren (sind ja die teureren) und Du die vorderen. Falls der Händler nicht doch alle 4 übernimmt.

 

Grüsse

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