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Fast Unfall wegen schneidens, soll ich den anderen Anzeigen?
Hallo,
ich hatte vor ein paar Tagen ein sehr unschönes Autobahnerlebnis, das grad noch mal so gut ausgegangen ist.
Anbei ist ein Bild, damit Ihr euch die Situation besser vorstellen könnt.
Folgendes Szenario.
Ganz rechts waren einige Autos unterwegs, also keine Ausweichmöglichkeit.
Auf der Mittelspur waren 2 Autos und ich fuhr ganz links und wollte überholen, fuhr auch schon ne Zeit lang auf dieser Spur.
Meine Geschwindigkeit betrug etwas über 200 Km/h, genau kann ichs aber nicht mehr sagen.
Als ich auf der Höhe des 2. Fahrzeuges auf der Mittelspur ankam, zog dieser plötzlich und total unerwartet auf meine Spur rüber, ich musste eine komplette Vollbremsung hinlegen (dafür das rote X auf der linken Seite im Bild. Ich wurde regelrecht richtung Leitplanke (auch Bordstein vorhanden) gedrängt!
Zwischen mir und dem anderen waren nurnoch ein paar cm Luft, das war echt harfscharf an einer üblen Kollision vorbei.
Zum Glück ist es nochmal gut ausgegangen.
Nur meine Reifen haben etwas gelitten, musste ja auch auf ca. 100 Km/h runterbremsen.
--------------------------------
Was würdet Ihr an meiner Stelle tun? Anzeigen?
Achja, der andere war alleine Unterwegs und ich hätte einen Beifahrer als Zeugen.
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Hallo
Überleg dir bitte vor einer Anzeige ob du selbst noch nie einen Fehler gemacht hast. Der andere wird dich gewiß nur übersehen haben und nicht mit selbstmörderischer Absicht zum Bremsen genötigt haben.
Gruß Dirk
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129 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von handyprofi
Anzeigen?
kannst du und dein zeuge den anderen autofahrer zweifelsfrei beschreiben? nein? dann spar dir die zeit...
Ist doch Alltag auf der Bahn, ich würde es nicht machen. Sonst würde ich nur noch Zeit auf dem Revier verbringen.
Eine andere Frage, wie schnell durfte man dort fahren?
Wäre blöd wenn hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorhanden war und man dann noch eine Anzeige erstattet. Außerdem ist kein Schaden entstanden und wird wahrscheinlich daher auch nichts bringen.
Sei froh dass bei dieser hohen Geschwindigkeit nichts passiert ist, hätte schlimmer kommen können.
Gruß Gero
Hallo
Überleg dir bitte vor einer Anzeige ob du selbst noch nie einen Fehler gemacht hast. Der andere wird dich gewiß nur übersehen haben und nicht mit selbstmörderischer Absicht zum Bremsen genötigt haben.
Gruß Dirk
Hätte es gekracht, hättest du selbst auch noch eine auf den Deckel gekriegt, da du deutlich über 130 km/h gefahren bist.
http://www.n-tv.de/.../Auch-Unschuldiger-haftet-article3320266.html
Also einfach mal den Ball flach halten und daraus lernen.
Ständige Vorsicht und so... wo stand das noch gleich?
Volle Autobahn, aber mit über 200 Sachen links vorbei. Da muss nur der LKW ganz rechts einen Schlenker machen, der mittige fährt nach links und... Party!
Edit:
Gut heißen möchte ich es natürlich trotzdem nicht, wenn einer nach links zieht, aber wie dw1566 bereits schrieb: So lebensmüde überholt keiner, außer er macht einen Fehler.
Rücksichtslose Rauszieher anzeigen - ich würd's einfach mal machen! Zur Polizei gehen, Vorgang schildern, Zeugen benennen, Anzeige aufgeben. Der andere wird zumindest befragt werden, ob er dazu etwas zu sagen hat. Und vielleicht wird ihm dadurch bewußt, dass ein anderer seinetwegen in arge Bedrängnis geriet. Für Dich verlorene Zeit, aber für den Straßenverkehr ein Sicherheitsbeitrag.
Auch die Polizei wird auf das Problem rücksichtsloser Rauszieher nicht aufmerksam werden, wenn es nicht endlich mal Anzeigen hagelt. Vielleicht werden ja irgendwann mal Videoüberwachungen durchgeführt, die genau solche Leute zur Anzeige bringen - der Verkehrssicherheit wäre definitiv gedient.
Wenn aber niemand eine Anzeige aufgibt, wird sich nichts ändern.
Sei froh, dass nichts passiert ist und das du noch rechtzeitig reagieren konntest, ich würde in deinem Fall auch auf eine Anzeige verzichten, andererseits hätte der "schneider" dich doch im Spiegel heranrauschen sehen müssen...der Verkehr IST und BLEIBT unberrechenbar
Auf diese Art und Weise könnte dann ja jeder 2. oder 3. Autofahrer zum Denunzianten werden bei all den Szenen, die jeder von uns in leichterer oder schwerer Art täglich erlebt. Keiner ist ohne Fehl und trotzdem wird er sich wundern, dass da ein Schrieb ins Haus flattert mit der Bitte, Stellung zu nehmen zu einer Sache, die man selbst nicht wahrgenommen oder anders gesehen hat. Freut euch dann auf all diese Gerichtsverfahren, die auf Grund von Überlastung der Justiz dann evtl. Jahre später stattfinden.
Lieber TE, buche es ab als schröckliches Erlebnis, der Rauszieher hat einen dicken Bock geschossen, aber nicht, wie schon einer meiner Vorschreiber erwähnte, nicht mit Absicht. Es schwöre keiner, dass er selbigen Fehltritt nie und nimmer produzieren werde. Bei mir hat jeder Mensch, ob nun als VT oder nicht, einen Freischuss. Damit bin ich immer gut gefahren - ich bin mir sicher, dass auch ich bei diesem oder jenem Mitmenschen ebenfalls schon dessen Freischuss verprazzelt habe.
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Hätte es gekracht, hättest du selbst auch noch eine auf den Deckel gekriegt, da du deutlich über 130 km/h gefahren bist.
Das wird vom ständigen Wiederholen auch nicht richtiger. Bei einer ähnlichen Aktion bei vergleichbaren Geschwindigkeiten habe ich letzten Sommer meinen Dienst-A6 geschrottet. Mein Schuldanteil: 0,0 %. Also keine automatische Teilschuld bei >130...
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Hätte es gekracht, hättest du selbst auch noch eine auf den Deckel gekriegt, da du deutlich über 130 km/h gefahren bist.
Das wird vom ständigen Wiederholen auch nicht richtiger. Bei einer ähnlichen Aktion bei vergleichbaren Geschwindigkeiten habe ich letzten Sommer meinen Dienst-A6 geschrottet. Mein Schuldanteil: 0,0 %. Also keine automatische Teilschuld bei >130...
es ist beides richtig (wie so häufig, wenn die Juristen ihre Finger dran haben), also keinen Streit:
Hat man >130 km/h drauf, hat man erstmal einen Schuldanteil. Wie hoch der ist, wird im Einzelfall bestimmt (meist ist es 1/3). Kann man aber mit einem unfallanalytischen Gutachten (wird über Weg-Zeit-Berechnungen gemacht) nachweisen (und dass musst Du als Schnellfahrer, auch wenn Du das Opfer bist), dass der Unfall auch bei 130 oder weniger stattgefunden hätte, bist Du aus der Mitschuld raus.
Hintergrund der Auffassung ist, dass die Richtgeschwindigkeit einen Grund haben muss. Zwar kostet es keine Strafe >130 zu fahren, aber im Fall des Unfalls kommt es zur Beweislastumkehr.
Viele Grüße
Peter
PS: Die oben geschilderten Folgen sind übrigens vom BGH so entschieden worden (das Aktenzeichen habe ich aber nicht spontan greifbar; dürfte aber zu finden sein).
Zitat:
Original geschrieben von handyprofi
Was würdet Ihr an meiner Stelle tun?
In Zukunft nicht mehr mit über 100 Kmh Geschwindigkeitsdifferenz zur benachbarten Spur unterwegs sein.
Das muss man sich verkneifen und immer mit der Blödheit anderer rechnen.
aus eigener erfahrung:
spar dir den gang zur polizei.
das verläuft meisst im sand... einstellung mangels öffentlichen interesses oder ähnlich
Frage: wenn man schon Tage dafür braucht um nachzufragen, ob man vielleicht, oder auch nicht ...
Was soll das dann jetzt noch bringen?
Antwort: mach es gleich, oder vergiss es einfach, aber frag nicht Tage später, ob du vielleicht ...
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Zitat:
Original geschrieben von handyprofi
Was würdet Ihr an meiner Stelle tun?
In Zukunft nicht mehr mit über 100 Kmh Geschwindigkeitsdifferenz zur benachbarten Spur unterwegs sein.
Das muss man sich verkneifen und immer mit der Blödheit anderer rechnen.
So sehe ich das allerdings auch! - Man sollte sich niemals auf rationale Verhaltensweisen der anderen VT auf der BAB verlassen, sondern seinen eigenen Verstand dazu benutzen, um Gefahrensituationen solcher Art durch angepasste Geschwindigkeit zu vermeiden!
Das klappt in 99% der Faelle sogar mit der Gaspedalstellung, wenn man sich darauf einstellt, das bei zwei belegten Spuren ein "Traeumer" oder "Rueckspiegel-Ignorant" ploetzlich auf die dritte Spur ziehen kann, das ist ja nicht die Ausnahme, sondern (subjektiv von mir eingeschaetzt) fast die Regel.
Wenn man ein, zwei Mal solch ein Erlebnis hatte, sollte man immer damit rechnen, das ein anderer VT auf der BAB (aus eigener Sicht) "irrational" handeln kann, denn er gefaehrdet sich mit seinem Manoever in dem Moment doch auch selbst.
Aber egal, die Tempo 130-Befuehrworter werden wohl auch "vernuenftige" Schnellfahrer (Stichwort: Vorausschauende Fahrweise) meist nicht als solche wahrnehmen, sondern eher als "Raser" (Stichwort: Hirnloses High Speeding) wahrgenommen.
Ich habe meine Lektion daraus schon lange gelernt und verhalte mich entsprechend auf der BAB: Wenn kein Platz ist, kann man nicht ohne unangenehme Ueberraschungen mit 200+ ueber diese "blasen". - Das ist in meinen Augen einfach ueberheblich und unangemessen!
Im taeglichen Leben macht man ja auch nicht alles, was irgendwie moeglich ist, sondern i.d.R. das, was in der entsprechenden Situation angemessen ist oder zumindest zu sein scheint!