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Feder gebrochen --> Betriebserlaubnis erloschen? --> Strafe?

VW Golf
Themenstarteram 5. März 2018 um 18:47

Hallo zusammen,

ich habe letzte Woche bei einem Werkstatttest teilgenommen bei dem ein normaler Service durchgeführt wurde. Bei Fahrzeugübergabe wurde mir dann gesagt dass das AGR defekt ist und eine Feder hinten gebrochen ist, sie aber das nicht gleich machen konnten weil die Teile bestellt werden müssen.

Ich habe die Reperatur aber dann nicht gleich in Auftrag gegeben weil ich wusste, dass VW zumindest für das AGR aufkommt (Kulanz-Thema aufgrund des Software-updates)

Heute ruft mich die Werkstatt an und sagt mir, dass sie beim Werkstatttest durchgefallen sind und das ganze nicht so gelaufen ist, wie sie das gerne hätten. Und sie haben jetzt auch bereits an die Zulassungsbehörde gemeldet, dass ich mit einer gebrochenen Feder und einem defekten AGR rum fahre und daher die Betriebserlaubnis eigentlich erloschen ist. Ich werte das nun als Trotzhandlung/Schikane seitens der Werkstatt, aber dennoch ist es wohl so.

Ich habe jetzt am Freitag erst einen Termin bei VW zur Reperatur für das AGR bekommen. Die Feder wollte ich erst in ca zei Wochen dann bei einer freien Werkstatt durchführen lassen (davor hab ich leider keine Zeit bzw. ich brauch das Auto).

Kann mir jetzt rein theoretisch einer ans Bein pinkeln bis zur Reperatur? Kann es theoretisch vorkommen das morgen bei mir die Polizei klingelt und mein Fahrzeug aus dem Verkehr zieht, d.h. die Plakete vom Kennzeichen runter kratzt und ich auch noch eine Geldstrafe und Punkte bekomme?

vielen Dank schonmal für eure Rückmeldung!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Stibizi schrieb am 5. März 2018 um 19:47:47 Uhr:

Heute ruft mich die Werkstatt an und sagt mir, dass sie beim Werkstatttest durchgefallen sind und das ganze nicht so gelaufen ist, wie sie das gerne hätten. Und sie haben jetzt auch bereits an die Zulassungsbehörde gemeldet, dass ich mit einer gebrochenen Feder und einem defekten AGR rum fahre und daher die Betriebserlaubnis eigentlich erloschen ist. Ich werte das nun als Trotzhandlung/Schikane seitens der Werkstatt, aber dennoch ist es wohl so.

Da fühlt sich aber die Werkstatt ziemlich auf den Schlips getreten und versucht wohl sich zu rächen.

Ich halte die Aussage, das die Betriebserlaubniss erlöschen sein soll nur für Angstmache.

Du hast eine Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug!

Okay, dein Fahrzeug hat momentan einen Defekt.

Aber den willst du in einer angemessen Frist beheben.

Also, es kann dir niemand was!

Mich hatte voriges Jahr die Werkstatt nach Service und festgestellten Federbruch ohne Probleme noch fahren lassen.Der Meister meinte, dass ich es bis zum nächsten TÜV aber machen lassen sollte. Sonst fällt der Wagen durch.

So verschieden sind die Werkstätten.

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Wenn es sich hier nicht um einen "Kommunikationsfehler" zwischen dir und deiner Werkstatt handelt, dann setzt die "feststellende Behörde" das Landratsamt / Kfz-Zulassungsbehörde über die Mängelanzeige in Kenntnis. Danach wirst du von dieser Einrichtung schriftlich aufgefordert die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß die Werkstatt so vorgegangen ist. Gruß

Themenstarteram 5. März 2018 um 19:12

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! :)

Angenommen die Werkstatt ist so vorgegangen und bei mir meldet sich die entsprechende Einrichtung:

Um welche Frist kann es sich hierbei handeln? sind das erfahrungsgemäß 2-3 Tage oder können das auch 2-3 Wochen sein, womit ich eigentlich dann nichts zu befürchten hätte?

Ist die Feder denn gebrochen (mal nachgesehen)?

Ist die Motorkontrollleuchte an?

Welche ATU Filiale war es denn?

Themenstarteram 5. März 2018 um 20:12

Habe sleber noch nicht nachgesehen bzgl. der Feder. MAch ich morgen.

Motorkontrolleuchte ist an. Auslese des Fehlerspeichers wurde mir auch gezeigt.

War eine freie Werkstatt. keine ATU Filiale

am 5. März 2018 um 20:19

Ich meine wenn sie das melden ist das schön und gut, aber dann müssen sie auch beweisen das du überhaupt das Auto bewegt hast. Kann ja sein das du das Auto nach dem Werkstatttermin garnicht mehr gefahren hast und in der Garage steht.

 

Also würde mir da keinen Kopf machen.

 

Auto herrichten und gut....

Themenstarteram 5. März 2018 um 20:29

Alles klar danke

Dann bin ich erstmal beruhigt :)

Bevor überhaupt etwas passiert, müsste erst mal festgestellt werden, ob ein Mangel vorliegt. Schließlich kann ja jeder erzählen das an deinem Wagen was nicht stimmt.

Das heißt in deinem Fall wäre der erste Termin erstmal die Feststellung.

Ich habe schon mal einen Mängelschein von der Polizei bekommen mit 7 Tagen Frist zur erneuten Vorführung.

Bei mir ging es aber nur um die gelben Leuchtmittel.

Die Werkstatt würde ich weiter empfehlen.

Zitat:

@Stibizi schrieb am 5. März 2018 um 19:47:47 Uhr:

Heute ruft mich die Werkstatt an und sagt mir, dass sie beim Werkstatttest durchgefallen sind und das ganze nicht so gelaufen ist, wie sie das gerne hätten. Und sie haben jetzt auch bereits an die Zulassungsbehörde gemeldet, dass ich mit einer gebrochenen Feder und einem defekten AGR rum fahre und daher die Betriebserlaubnis eigentlich erloschen ist. Ich werte das nun als Trotzhandlung/Schikane seitens der Werkstatt, aber dennoch ist es wohl so.

Da fühlt sich aber die Werkstatt ziemlich auf den Schlips getreten und versucht wohl sich zu rächen.

Ich halte die Aussage, das die Betriebserlaubniss erlöschen sein soll nur für Angstmache.

Du hast eine Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug!

Okay, dein Fahrzeug hat momentan einen Defekt.

Aber den willst du in einer angemessen Frist beheben.

Also, es kann dir niemand was!

Mich hatte voriges Jahr die Werkstatt nach Service und festgestellten Federbruch ohne Probleme noch fahren lassen.Der Meister meinte, dass ich es bis zum nächsten TÜV aber machen lassen sollte. Sonst fällt der Wagen durch.

So verschieden sind die Werkstätten.

Lass Dir von der Werkstatt die den Schaden beheben soll einen schriftlichen Termin

geben, den führst mit, dann bist Du auf der sichern Seite.

Gruß

Bernd

Verstehe ich das richtig, Du hast eine gebrochene Feder hinten, hast Dir noch nicht einmal ein Bild von der Sache gemacht und fährst damit unbekümmert weiter? Hat Dir die Werkstatt wenigstens zugesichert, dass die Feder noch ordentlich im Federteller sitzt?

Ich hatte bereits 2 Federbrüche hinten. Das eine Mal war die Feder noch ordentlich im Federteller gesessen. Das andere Mal aber war sie halb ausgesprungen, damit wäre ich keinen Meter weitergefahren. Gottseidank hatte sich der Bruch lautstark bemerkbar gemacht, so dass ich unmittelbar stehen bleiben konnte.

Patrick

Keine Panik , deine BE ist nicht erloschen wegen der Feder , die Werkstatt will nur das du bei ihr reparierst; sowas wie an die Zulassungstelle dürfen diese garnicht schreiben.

Sie dürfen im schlimmsten Falle das Auto garnicht heraus geben wenn schon bei der Untersuchung am Anfang herauskommt das die Feder ein Sicherheitsrisiko ist.

Schau dir mal die defekte feder an darfst ruhig kräftig dran zerren wenn sie sich nicht bewegt okay, sobald du sie bewegen kannst musst es machen lassen sonst bohrt sie sich in den Reifen.

So ein feder wechsel dauert nichtmal 15 min.

Naja, ich finde es auch Unfug von der Werkstatt und wette, sie hat nichts gemacht.

Die Plakette ist schließlich auch noch dran.

Und ich würde mir den Wagen auch aushändigen lassen. Ist mein Auto und ich kann damit machen was ich will.

Themenstarteram 6. März 2018 um 19:55

Die Werkstatt hat mir das Auto nach dem Service mitgegeben und hald gesagt, dass die Feder gebrochen ist und noch gemacht werden muss.

Feder ist im ordentlich im Federteller. Beim Fahren hört man nichts. Ob die jetzt nun wirklich gebrochen ist oder nicht konnte ich aber noch nicht prüfen.

Festhalten darf die Werkstatt dein Auto nicht. Wohl aber die Polizei benachrichtigen, sobald du mit deinem Auto vom Hof fährst und wieder am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmst.

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