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Federn eintragen lassen + zeitgleich alle Reifenkombinationen ?
Hallo zusammen,
ich hab eine Frage zur Fahrwerkseintragung beim TÜV:
Wenn ich dort andere Federn eintragen lassen, werden logischerweise die aktuellen Felgen & Reifen eingetragen.
Zusätzlich habe ich aber noch diesen EU/EG-Schein mit allen erlaubten Reifen&Felgen-Kombinationen vom Hersteller.
Ist es möglich die dort vermerkten Kombinationen gleich mit einzutragen oder muss ich bei einer Felgenänderung (welche vom Hersteller erlaubt sind) erneut zum TÜV ?
Gruß
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24 Antworten
Die vom Hersteller freigegebenen Kombis gelten nur für die Serienfedern. Wenn da was anderes verbaut wird, muss der Prüfer jede einzelne Dimension prüfen.
kommt drauf an.
Wenn einfach nur die Federn getauscht werden, dürfen üblicherweise alle "serienmäßigen" Rad-Reifen-Kombinationen (also die, die in der Typgenehmigung enthalten sind) weiterhin genutzt werden. Ebenfalls sind häufig alle Sonderräder weiterhin zulässig, für die eine Teilegenehmigung vorliegt.
Bei einem Gewindefahrwerk dagegen muss oft jede Kombination einzeln geprüft werden.
Im Einzelfall kann es aber auch ganz anders aussehen.
Letztlich hilft nur, die zugehörigen Gutachten (vor allem den Punkt "Kombination mit weiteren Änderungen" o.ä.) genau zu lesen und im Zweifelsfall den Fachmann zu fragen.
Kommt auch ein bisschen auf den Prüfer an. Oft wird dann eingetragen "alle Serienreifen bis maximal der vorgestellten Größe". Sonderräder von Fremdherstellern müssen grundsätzlich noch einmal extra abgenommen werden, es sei denn es ist eine identische Größe mit einer Serienfelge.
Hängt aber immer auch davon ab was im Gutachten zu den Federn steht. Manchmal ist da was von "Freigängigkeit mit allen Serienreifen gewährleistet", teilweise auch nur "Freigängigkeit und Radabdeckung ist zu prüfen".
Laut der ABE III.2 sind wohl alle erlaubt ?
http://www.dvsegmbh.info/PDF/einbau/22013/2299/ABE10-20-014-02-22.PDF
Müssen mit der ABE die Federn überhaupt noch eingetragen werden ?
steht doch auf Seite 3 der ABE:
Zitat:
Bei Fahrzeugen, die mit einer Anhängekupplung, Spoilern, Türschwellern, Schalldämpferanlagen oder ähnlichem ausgerüstet sind, deren Eignung im Gutachten nicht bestätigt wurde, ist der vorschriftsgemäße Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller,
Fahrzeugtyp und
Fahrzeugidentifizierungsnummer
auf einer separaten Anbaubestätigung zu bescheinigen.
("eintragen" ist zwar der übliche, aber völlig falsche Begriff für die Änderungsabnahme)
Ergänzend zur Ausführung meines Vorredners bzw. dem ABE- Zitat ist noch zu sagen:
Diese ABE deckt die Verwendung aller Serienreifen und -felgen (aus dem CoC- Papier) ab. Diese müssen nicht wegen der Verwendung der Fahrwerksfedern extra in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden.
Zubehörfelgen (mit Teilegutachten, aber auch welche mit ABE) + Fahrwerk (mit ABE) müssen nach §19.3 abgenommen werden, erfordern also eine Änderungsabnahme, wegen gegenseitiger Beinflussung der beiden Bauteile.
Schraubst Du noch ein kleines Sportlenkrad zu den Zubehörfelgen und dem Fahrwerk, landest Du (meist) trotz dreier ABE schnell im Bereich der Einzelabnahme nach §19.2... wegen gegenseitiger Beeinflussung der Bauteile. Die Lenkrad- ABE schreibt dann meistens eine Beurteilung der Lenkkräfte durch einen Amtlich anerkannten Sachverständigen vor.
In deinem Fall: Wenn nur das Fahrwerk eingebaut wird und alles andere serienmäßig ist: ABE ins Handschuhfach, vermessen, Lichteinstellung kontrollieren, fertig.
Zitat:
Original geschrieben von hk_do
Wenn einfach nur die Federn getauscht werden, dürfen üblicherweise alle "serienmäßigen" Rad-Reifen-Kombinationen (also die, die in der Typgenehmigung enthalten sind) weiterhin genutzt werden.
Das kommt auf die Federn an. Das kann man pauschal nicht so sagen. Ist eine Frage, wieviel tiefer das Auto gelegt wird und wie knapp es vorher schon im Radhaus war. Manche Fahrwerksfedern (z.B. von SJ Lowtec) kommen mit anderen Federanschlägen und geänderten, erhöhten Einfederwegen, da kann es auch für Serienfelden ganz schön eng werden.
Zitat:
Original geschrieben von hk_do
steht doch auf Seite 3 der ABE:
Zitat:
Original geschrieben von hk_do
Zitat:
Bei Fahrzeugen, die mit einer Anhängekupplung, Spoilern, Türschwellern, Schalldämpferanlagen oder ähnlichem ausgerüstet sind, deren Eignung im Gutachten nicht bestätigt wurde, ist der vorschriftsgemäße Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller,
Fahrzeugtyp und
Fahrzeugidentifizierungsnummer
auf einer separaten Anbaubestätigung zu bescheinigen.
("eintragen" ist zwar der übliche, aber völlig falsche Begriff für die Änderungsabnahme)
Und hat der TE eine Anhängekupplung, Spoiler, Türschweller...?
Ich weiß es nicht, aber scheinbar du!
In der ABE steht doch eidndeutig, dass eine Abnahme lediglich bei den von dir zitierten Anbauten notwendig ist. Ansonsten steht weiter hinten, dass keine Abnahme durch einen SV notwendig ist und die Serienfelgen -reifen benutzt werden dürfen.
Zitat:
Original geschrieben von zinnenberg
Schraubst Du noch ein kleines Sportlenkrad zu den Zubehörfelgen und dem Fahrwerk, landest Du (meist) trotz dreier ABE schnell im Bereich der Einzelabnahme nach §19.2... wegen gegenseitiger Beeinflussung der Bauteile. Die Lenkrad- ABE schreibt dann meistens eine Beurteilung der Lenkkräfte durch einen Amtlich anerkannten Sachverständigen vor.
die Aussage stimmt natürlich, ist aber bei Fahrzeugen mit Servolenkung eher theoretischer natur.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Und hat der TE eine Anhängekupplung, Spoiler, Türschweller...?
Ich weiß es nicht, aber scheinbar du!
Wenn ich das wüsste, hätte ich mit "ja" oder "nein" geantwortet und nicht die Passage der Genehmigung zitiert, auf deren Grundlage der TE sich die Frage selbst beantworden muss...
Zitat:
In der ABE steht doch eidndeutig, dass eine Abnahme lediglich bei den von dir zitierten Anbauten notwendig ist.
genau.
Im Gegensatz zu @zinnenberg bin ich übrigens der Meinung, dass hier bei der Verwendung von Sonderrädern nicht automatisch die Pflicht zur Änderungsabnahme besteht.
Zitat:
Ansonsten steht weiter hinten, dass keine Abnahme durch einen SV notwendig ist
Der Vollständigkeit halber:
Das ist die Meinung des aaS, der das Gutachten erstellt hat. Wenn in der ABE selbst eine andere Festlegung getroffen wird (so wie hier für bestimmte Fälle), dann gilt diese.
Zitat:
Original geschrieben von zinnenberg
Das kommt auf die Federn an. Das kann man pauschal nicht so sagen.
ja doch, das meinte ich mit "Im Einzelfall kann es aber auch ganz anders aussehen." und dem Verweis auf die zugehörigen Gutachten...
Zitat:
Original geschrieben von Hellhound1979
die Aussage stimmt natürlich, ist aber bei Fahrzeugen mit Servolenkung eher theoretischer natur.
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist sowieso erstmal eine rein theoretische und abstrakte Sache.
Wenn man damit auffällt, kann das aber zu sehr praktischen und unangenehmen Folgen führen:
Bußgeld in dreistelliger Höhe (plus ggf.ebenfalls deutlich dreistelliger Kosten für die Beweissicherung), Untersagung des Betriebs, Punkte, ggf. Probezeit-Folgen, Verlust des Kasko-Schutzes usw.
Um mal die offenen Fragen zu beantworten:
Mein Auto ist ein E90 in Standard-Ausführung (ohne M-Paket, AHK, Schweller o.ä.)
Die Federn sind Einbach pro Kit (30mm/25mm) - Da mir das Standard-Fahrwerk vor allem auf der AB zu schwammig ist.
Felgen sind aktuell noch die 16" ab Werk, sollen aber im nächsten Sommer 17" oder 18" werden (Hier muss ich dann wohl eher aufpassen, falls es Zubehör-Felgen werden sollten)
Werde die Federn diese Woche geliefert bekommen und dann mal nach dem Einbau berichten, was beim TÜV raus kam.
Zitat:
Bei Fahrzeugen, die mit einer Anhängekupplung, Spoilern, Türschwellern, Schalldämpferanlagen oder ähnlichem ausgerüstet sind, deren Eignung im Gutachten nicht bestätigt wurde, ist der vorschriftsgemäße Zustand des
Wer erteilt denn so ne ABE?
Ich meine, das Felgen / Räder nicht ähnlich einem Sportauspuff sind, ist wohl klar und das Seitenschweller an jedem Auto dran sind, ist auch klar, jedenfalls an jedem Auto welches in der ABE beschrieben ist. Also wo ist der Trick? Eine ABE für Autos die keine Schweller haben?
Wie wäre es mit einer ABE für Autos die keinen Motor haben?
Da würd ich mich doof stellen...