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Fehlende Ausstattung bei Auslieferung

Ford
Themenstarteram 23. Juni 2021 um 17:33

Hallo allerseits,

nachdem ich hier schon seit Monaten/Jahren immer mal wieder mitlese, muss ich heute mal um euren Rat/Erfahrung bitten. Nach langem Überlegen und gründlicher Recherche der Preislisten und Ausstattungen habe ich im Februar beim Fordhändler einen Fiesta Active bestellt.

Ecoboost mit 125 PS, 6 Gang Ruby–Rot metallic + Ford Navi Sync 3 + Fahrerassistenz-Paket II + Winterpaket+Komfort-Paket+Ganzjahresreifen.

Wie auch im Kaufvertrag steht auf Basis Preisliste Jan.2021. Habe den Wagen am Montag abgeholt und stelle jetzt nach 3 Tagen fest, dass zwar alle Pakete drin sind, aber die Grundausstattung nicht dem entspricht was ich bestellt habe.

Wie ich jetzt weiß, hat Ford im März die Preisliste erneuert und es fehlen jetzt beim Active (und z.T. auch beim Titanium) verschiedene Features. Konkret habe ich jetzt nicht:

-Ambientebeleuchtung vorn inkl. Vordertürablage- und Fußraumbeleuchtung mit LED-Technik

-Dachhimmel aus Webstoff, schwarz

-Einstiegszierleisten vorn, Active-Design

-Make-up-Spiegel in Fahrer- und Beifahrersonnenblende, beleuchtet

Einiges ist jetzt im Active X, einiges komplett weg.

Gerade die Ambientebeleuchtung mit Fußraum habe ich auch in meinem 7 Jahre alten MK7 und wollte ich unbedingt wieder haben.

Klar steht im Vertrag das Änderungen des Lieferumfangs im Rahmen der technischen Weiterentwicklung möglich sind, aber hier fehlen einfach Sachen.

Muss man das als Kunde akzeptieren, Was ratet Ihr mir?

Vielen Dank für eure Antworten und schönen Abend noch.

Gruß Ronald

 

 

 

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27 Antworten

Zitat:

Was ratet Ihr mir?

mit dem Ford Händler sprechen, eventuell bietet er dir einen kostenlosen Kundendienst an

aber wie du sagst kann sich immer etwas ändern, aber das ist schon dreist von Ford, das ist eine indirekte Preiserhöhung (gleicher Preis, weniger Inhalt), oder hast du etwas anderes gutes dazu bekommen?

Hmmmmm, du hast doch nen Vertrag unterschrieben, an die Ausstattung, zu dem Zeitpunkt ist der hersteller gebunden

Das ist echt nervig. Sind die betreffenden Details für den Acitve nun komplett aus dem Programm beflogen, oder hättest Du sie gemäß der neuen Preisliste als Extras hinzubuchen können? Ich mache mich nämlich auch schon auf Überraschungen gefasst, wenn meiner irgendwann ausgeliefert werden sollte. Zum Bestellzeitpunkt waren die Lordosenstützen noch Serie, nun gelten sie als optionale Ausstattung. Ich sehe schon, dass sie im Endeffekt einfach unter den Tisch fallen, ohne mich gefragt zu haben, ob sie nachträglich nicht vielleicht doch hinzugeordert werden sollten.

Hallo Ronald,

wenn die genannte Ausstattung tatsächlich im Vertrag steht aber im gelieferten Fahrzeug fehlt, hat dein Fahrzeug damit einen "Sachmangel" (§ 434 BGB).

Das komplette Fehlen z.B. der Ambientebeleuchtung ist meiner Einschätzung auch nicht als "technische Weiterentwicklung" zu bewerten.

Und zu deiner Frage: In dem Fall musst du das als Kunde nicht akzeptieren.

In dem Fall kann dein Händler z.B. durch Nachrüsten nachbessern oder dich entschädigen.

Falls man die fehlenden Module bestellen kann, wäre z.B. deren summierter Wert eine Grundlage für die Entschädigung.

Viel Erfolg und trotzdem viel Spaß mit deinem Auto!

Jens

Themenstarteram 23. Juni 2021 um 19:59

Halllo an alle,

vielen Dank für die Antworten und Vorschläge, ich werde morgen mal meinen Verkaufsberater beim Händler

anrufen. Auch wenn der sicher nicht begeistert ist, möchte ich das eigentlich nicht so einfach hinnehmen.

PS. Der Wagen fährt sich ansonsten super, auch an die Mildhybrid-Technik gewöhnt man sich schnell.

Viele Grüße

Ronald

Wenn der Verkäufer da nichts von wissen will, gibst du einfach das Auto zurück. Davon ist er noch weniger begeistert.

Technische Änderungen sind kein Wandlängsgrund, in der Preisliste steht auch "Änderungen und Irrtümer vorbehalten". Der Händler kann ihn höchstens aus Kulanz zurücknehmen (wenn er weiß das er einen anderen Kunden dafür hat).

Was drinnen steht muss ja nicht immer heißen das es rechtens ist.

Zitat:

@FocusGT schrieb am 24. Juni 2021 um 19:43:54 Uhr:

Technische Änderungen sind kein Wandlängsgrund, in der Preisliste steht auch "Änderungen und Irrtümer vorbehalten". Der Händler kann ihn höchstens aus Kulanz zurücknehmen (wenn er weiß das er einen anderen Kunden dafür hat).

Bin ich ganz bei Dir......Fakt ist doch aber folgendes.Ich bestelle ein Auto mit Ausstattung X zum Preis X.Jetzt kann man NICHT von Anderung sprechen wenn einfach etwas weggelassen wird.Wenn der preis dan auch gesenkt würde automatisch mag das wieder passen..Jeder von uns würde es reklamieren wenn er im Supermarkt eine Packung mit irgendwas kauft,wo draufsteht es sind 10 Stück drin,aber beim auspacken leider nur 8.Ich habe 10 bezahlt.Ärgerlich bleibt es leider immer.Zumindest beim Autokauf.

Zitat:

@FocusGT schrieb am 23. Juni 2021 um 19:50:59 Uhr:

Zitat:

Was ratet Ihr mir?

mit dem Ford Händler sprechen, ...

Das ist der bisher beste Vorschlag.

Und immer freundlich und höflich bleiben.

Themenstarteram 25. Juni 2021 um 11:14

Hallo,

kurze Zwischeninfo: Habe mit dem Verkaufsberater gesprochen, der war verständnisvoll kann aber ohne Rücksprache mit den Chef(auf Diensreise, nächste Woche wieder da) nichts konkretes vorschlagen. Habe auch nochmal die Ausstattung und Preislisten verglichen: Ich habe nichts anderes zusätzlich bekommen, es fehlen einfach die 4 o.g. Merkmale.

Schönes Wochenende allerseits,

Ronald

Einen Rücktritt vom Kaufvertrag wäre aufgrund der aufgeführten Sachmängel vermutlich in der Tat nicht gerechtfertigt, aber was in der Preisliste steht, ist erst mal zweitrangig. Relevant sind die Vereinbarungen im Kaufvertrag. Dort werden die Eigenschaften der Kaufsache festgelegt und eventuelle AGB, welche nahelegen, dass der Vertragspartner deren Ausgestaltung im Nachhinein zulasten des Käufers nach eigenem Ermessen verändern kann, dürften rechtlich als nichtig erklärt werden. Dem Käufer steht es ja z. B. auch nicht frei zu sagen: „Wir haben uns zwar auf die Summe X geeinigt, aber ich zahle jetzt tausend Euro weniger, weil sich meine Einkommensverhältnisse geändert haben.“ Wie gesagt, für einen Rücktritt dürfte es nicht reichen, aber der Hersteller/Händler stünde schon in Kompensationspflicht. Die Frage ist halt immer, ob man diesen Anspruch denn auch im Zweifel gerichtlich durchfechten möchte.

Zitat:

@Ron2021 schrieb am 25. Juni 2021 um 13:14:02 Uhr:

Habe mit dem Verkaufsberater gesprochen, der war verständnisvoll kann aber ohne Rücksprache mit den Chef(auf Diensreise, nächste Woche wieder da) nichts konkretes vorschlagen.

Lass dir doch mal vom Verkaufsberater die Checkliste zur Ablieferungsinspektion zeigen. Dort muss er sowas unterschrieben haben:

Bestätigung des Verkaufsberaters:

Dieses Fahrzeug wurde von mir überprüft. Der Zustand ist 100% perfekt für die Übergabe an den Kunden.

Unterschrift/Datum:

PS: Auch Chefs sind in der heutigen Zeit schon mobil zu erreichen.

Themenstarteram 29. Juni 2021 um 12:55

Hallo allerseits,

Angebot des Fordhändlers kam gerade per Mail rein. Man bietet 2 Optionen: Rückgabe des Fiesta und Kaufpreiserstattung oder Entschädigng von 500,- €. Da muss ich wohl nochmal drüber schlafen.

Gruß Ronald

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