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Fehlende Ausstattung bei Gebrauchtwagen! Was tun?
Hallo,
mein Signum Bj. 2005 2.0l Turbo sollte laut Händler einen Regensensor verbaut haben. Hatte ihn letzten Samstag gekauft. Vorgestern habe ich festgestellt, dass das Fahrzeug keinen Regensensor besitzt, obwohl es in der Beschreibung des Händlers ausdrücklich erwähnt wurde. Was für Möglichkeiten habe ich jetzt? Habe ich Anspruch auf den Sensor wenn er aufgelistet ist? Oder kann man einen Rabatt bekommen? Wie sieht da die Rechtslage aus?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
MFG
Johannes
Beste Antwort im Thema
Hallo,
auch wenn der Thread schon über 3 Jahre inaktiv ist, möchte ich die jenigen, die auf diesen Thread zustoßen meine Geschichte erzählen.
Ich habe mir einen BMW 525D Bj. 2006 gekauft. In der Ausstattungsliste war u.a. eine Alarmanlage mit aufgeführt. Es mir eine Angewohnheit, die Ausstattungsliste mitzunehmen. Ich muss gestehen, ich habe das Auto vor dem Kauf nicht nach allen Ausstattungen überprüft. Nach einer Zeit ist mir dann aufgefallen, dass einige andere BMW's ein rotes Blinklicht unter dem Spiegel haben. Für mich war klar, dass ist die Alarmanlage was so blinkt. Aber bei mir blinkte garnichts. Zur Überprüfung bin ich zu BMW gefahren. Die haben mir bestätigt, dass das Auto wirklich keine Alarmanlage hat. Eine einzubauen würde ca. 1000€ kosten. Bei Neukauf des Fahrzeuges wäre dieser Wert bei ca. 400€. Daraufhin bin ich zu meinem Händler gefahren und habe ihn aufgefordert mir eine Entschädigung zu zahlen. Ich hab zuerst sogar auf eine Nachrüstung verzichtet. Ich habe lediglich 300€ gefordert. Dieses hat er abgelehnt und auf den Kaufvertrag hingewiesen wo drauf steht, dass die tatsächliche Ausstattung von der Serienausstattung und der im Internet angegebenen Ausstattung abweichen könnte.
Trotzdem habe ich den Gang zum Rechtsanwalt gemacht. Kurz gefasst, habe ich die 1. Instanz gewonnen. Der Händler wurde aufgefordert die gesamte Summe einer Nachrüstung 1.200€ inkl. Zinsen zu zahlen!!! Natürlich hat der Händler Berufung eingelegt welches dann als "keine Aussicht auf Erfolg abgelehnt worden ist".
- Die Ausstattungsliste ist im Sinne nach §434 Abs. 1 S.1 BGB Vertragsinhalt. Ein Hinweis auf der Liste, dass "Druckfehler nicht ausgeschlossen sind" ist dabei nicht zutreffend.
- Hinweis auf den Text im Vertrag "die tatsächliche Ausstattung von der Serienausstattung und der im Internet angegebenen Ausstattung können abweichen" ist auch nicht gegeben, weil die Alarmanlage keine Serienausstattung ist und die Ausstattungsliste vom Fahrzeug entnommen worden ist und nicht aus dem Internet.
- Auch kann der Händler nicht auf die Unterschrift des Kunden berufen, dass die Ausstattung vom Kunden überprüft worden ist. Dadurch sei nämlich die Gewährleistungsansprüche nicht ausgeschlossen.
- Außerdem hat der Richter darauf aufmerksam gemacht, dass die Ausstattungsliste die Kaufentscheidung des Kunden beeinflusst, und Sachen wie eine Alarmanlage von einem Laien nicht sofort erkennbar ist. Auch ist ein Kunde nicht verpflichtet , das Fahrzeug daraufhin zu untersuchen, ob die Angaben des Verkäufers zutreffen. Davon darf er nämlich in der Regel ausgehen.
Ich hoffe ich konnte es verständlich aufschreiben.
Mich kotzt es an, dass die Händler Menschen beeinflussen indem Sie ihnen die Mut nehmen, dass man sowieso keine Chance hat. Und uns muss klar sein, dass wir die KUNDEN sind. Und die Händler sollen endlich mal die Freundlichkeit auch nach dem Kauf eines Fahrzeuges behalten. Es ist immer öfters zu sehen, dass man nur so lange Kunde ist, bis man das Fahrzeug gekauft hat.
Ich habe es so nicht akzeptiert und bin sehr froh, dass ich dagegen geklagt habe. Also Leute ab und zu mal nur Mut! Wir haben die Möglichkeit, uns von Anwälten beraten zu lassen. Nutzen wir das doch.
So das wars von mir.
Gruß
Emir
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30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Edu0pi
Hallo,
mein Signum Bj. 2005 2.0l Turbo sollte laut Händler einen Regensensor verbaut haben. Hatte ihn letzten Samstag gekauft. Vorgestern habe ich festgestellt, dass das Fahrzeug keinen Regensensor besitzt, obwohl es in der Beschreibung des Händlers ausdrücklich erwähnt wurde. Was für Möglichkeiten habe ich jetzt? Habe ich Anspruch auf den Sensor wenn er aufgelistet ist? Oder kann man einen Rabatt bekommen? Wie sieht da die Rechtslage aus?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
MFG
Johannes
Dir bleiben da gar keine Möglichkeiten, genau das gleiche Problem hatte ich auch... Siehe hier!
Bei mir stand auch in der Beschreibung Sichtpaket, aber nichts der gleichen war verbaut wie abblenden Spiegel, Regensensor und automatisches Abblendlicht.
Du hättest dir beim Händler alles vorführen lassen können, hast du sicher auch nicht gemacht! Ich nämlich auch nicht...
Gruß Janer110680
Hallo Janner110680,
danke für Deine Hilfe. Das ist ja echt doof. Ich meine, dass der Regensensor echt nicht so wichtig ist. Alles andere hat der Wagen ja. Hatte nie so einen Sensor und werde ihn wohl auch nicht vermissen. Aber richtig ist das trotzdem nicht. Wie Du schon sagst, es hat bei der Probefahrt halt nicht geregnet und auf den eigentlichen Sensor hatte ich in der Scheibe jetzt auch nicht geachtet.
Gruß
Johannes
Kurz und knapp, es zählt ausschliessllich das, was im Kaufvertrag steht.
Sollte der Regensensor nicht im im Vertrag stehen, so hat man Pech gehabt.
War das ein richtiger OH oder Privat / Kleinhändler ?
War nicht privat, sondern Händler. Und eigentlich ziemlich groß! Im Kaufvertrag steht gar nichts von der Ausstattung. Nur der Wagen aber nichts von der Ausstattung.
Gruß
Johannes
Läßt mich nun ein wenig Stutzen....seit wann wird die Austattung nicht um Kaufvertrag angegeben ?
Bei mir stand wirklich alles drin, jede Kleinigkeit.
War das direkt ein OH ?
Nein kein OH, war ein "freier" Händler in Hamburg. Der auf Mobile.de und autoscout24 anbietet. Handelt mit Gebrauchten aller Preisklassen. Es steht nur das Modell mit der Fahrgestellnummer auf der Rechnung.
Jetzt macht mich das aber auch stutzig... (auch wenns zu spät ist...)
Gruß
Johannes
Hier ein Auszug aus meinem Kaufvertrag :
Der zweite Teil :
Kommt drauf an wann du den Kaufvertrag unterschrieben hast.
Für gewöhnlich gibt es irgendwo eine 14 tägige Rücktrittsklausel.
Gruß
Dahar
falsch:
eine 14 tägige rücktrittsklausel gibt es nur beim kauf, in verbindung mit einer finanzierung!
ansonsten sieht die rechtsprechung so aus, dass irrtümer in bezug auf die ausstattung immer vorbehalten sind.
nur im kaufvertrag schriftlich festgehaltene ausstattungsdetails sind für den händler verbindlich und bei nichterfüllung vom selbigen nachzuliefern, bzw. zu erstatten.
gruss, alexander
Ich würde den Händler mal drauf ansprechen - vielleicht zeigt er sich da ja kulant und kommt Dir entgegen. Streng genommen ist es aber Dein Pech, so doof es ist!
Gruß
milliway42
Zitat:
Original geschrieben von Edu0pi
Hallo,
mein Signum Bj. 2005 2.0l Turbo sollte laut Händler einen Regensensor verbaut haben. Hatte ihn letzten Samstag gekauft. Vorgestern habe ich festgestellt, dass das Fahrzeug keinen Regensensor besitzt, obwohl es in der Beschreibung des Händlers ausdrücklich erwähnt wurde. Was für Möglichkeiten habe ich jetzt? Habe ich Anspruch auf den Sensor wenn er aufgelistet ist? Oder kann man einen Rabatt bekommen? Wie sieht da die Rechtslage aus?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
MFG
Johannes
Hallo,
wie hast Du denn fest gestellt,dass Du keinen Regensensor besitzt???
Es reicht doch bloß ein Blick auf die Scheibe
Zitat:
Es reicht doch bloß ein Blick auf die Scheibe
Das sagt doch alles, oder? So habe ich es rausgefunden. Aber mal sehen, habe den Verkäufer mal angemailt...
Werde es hier posten...
Gruß
Johannes