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Fehler bei Zulassung als Zweitwagen gemacht; nachträglicher Halterwechsel möglich?

Themenstarteram 30. Mai 2017 um 19:09

Hallo Leute,

meine Frau und ich haben offenbar bei der Versicherung unseres Zweitwagens einen Fehler gemacht (den Zweitwagen wie den Erstwagen ebenfalls auf mich zugelassen, statt auf sie) und sitzen nun mit dem Wagen in SF-Klasse 0, was bekanntermaßen richtig richtig teuer ist.

Welche Möglichkeiten bestehen nun, den Wagen kurzfristig in einen günstigen Zweitwagentarif zu bekommen? Reicht es aus, den Wagen einfach auf meine Frau umzumelden und in dem Zuge ggfs. einen neuen Versicherungsvertrag zu machen?

Wie stehen die Chancen, dass wir diesen Fehler ungeschehen machen können?

Danke euch!

Viele Grüße,

Hendrik

//Bearbeitung: Ich muss mich korrigieren! Halter des Erstwagens ist entgegen meiner vorherigen Aussage meine Frau, nicht ich. Ergo ist der Halter des Zweitwagens (ich) der Ehepartner der Halterin des Erstwagens.

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22 Antworten

Ummelden geht

Oder ggf den sfr deiner frau auf den jetzigen vertrag überschreiben lassen. Musst mal die versicgerung anrufen

Ich verstehe nur Bahnhof.

Themenstarteram 30. Mai 2017 um 20:07

Verdammt... Ich muss meine obige Aussage korrigieren und gebe mich damit offiziell der Lächerlichkeit preis, weil ich nicht weiß, wie meine Verträge aussehen. Asche auf mein Haupt!

Also Korrektur: Halter des Erstwagens ist meine Frau. Ich bin jedoch wie angegeben Halter des Zweitwagens. Versicherungsnehmer hingegen ist für beide Fahrzeuge meine Wenigkeit, bin ich.

Ich verstehe es trotzdem nicht. Wie kann es sein, dass die Versicherung für den Zweitwagen, obwohl auf den Ehepartner des Halters des Erstwagens (d.h. auf mich) zugelassen, so extrem teuer ist?

Ummelden zöge ich in Erwägung, hat allerdings unter der genannten Fehleinschätzung wohl keinen Sinn mehr, oder?

Die Versicherungen haben keine einheitliche Zweitwagenregelung.

Was deine Versicherung diesbezüglich und unter welchen Voraussetzungen anbietet, wäre zunächst zu klären.

PS: z. B. bei der HUK24 sollte das, wie bin euch gehandhabt, kein Problem sein:

https://www.huk24.de/selfservice.do?get=1&ma=true&docid=4747

Themenstarteram 30. Mai 2017 um 21:09

Mit dem Zweitwagen bin ich bei der OVAG, mit dem ersten bei Direct Line. Ich befürchte, dass ich mich da schlicht und einfach nicht gut genug informiert habe und mit dem Tarif zumindest bis zum Ende des Jahres werde leben müssen. Der Zweitwagen kostet so mal eben locker das Doppelte von dem, womit ich ursprünglich gerechnet habe. Klingt mal wieder nach Lehrgeld.

 

Danke für den Link! Ich schau mal, ob das etwas für die nächste Versicherungsrunde ab Jahresbeginn ist.

Du solltest zusätzlich berücksichtigen, dass es sich dabei um eine Sondereinstufung handelt, die beim Versicherungswechsel nicht weitergegeben wird.

Themenstarteram 30. Mai 2017 um 21:22

Mir ist nicht ganz klar, weshalb ein Schadensfreiheitsrabatt nur für ein Auto gilt. Es ist doch eigentlich unerheblich, mit welchem Auto ich unfallfrei unterwegs bin.

 

Wahrscheinlich wäre es am Ende günstiger, wenn wir die Autos komplett getrennt versichern. Ich müsste nur mal rausfinden, in welchen SF-Klassen meine Frau fahren würde.

am 31. Mai 2017 um 4:01

Also du hättest den Zweitwagen jedenfalls wenigstens mal bei der gleichen Versicherung anmelden sollen. Eine andere Versicherung wird dir keine Zweitwagenregelung einfach so machen.

Zitat:

@7.e.Q schrieb am 30. Mai 2017 um 23:22:25 Uhr:

Mir ist nicht ganz klar, weshalb ein Schadensfreiheitsrabatt nur für ein Auto gilt. Es ist doch eigentlich unerheblich, mit welchem Auto ich unfallfrei unterwegs bin.

...

Es ist nicht unerheblich mit welchen (Plural) Autos ihr (Plural) unterwegs seid.

Jeder Vertrag ist getrennt zu sehen und Rabatte muß man sich verdienen, sonst wäre es auch nicht zu verstehen, warum ein Fahranfänger, der bisher auch unfallfrei war, unten anfängt, wobei es selbst da Sondereinstufungsmöglichkeiten gibt.

Die Zweitwagenregelung ist eine eigentlich ungerechtfertigte Bevorzugung, daher auch Sondereinstufung.

Übertragbar sind nur die erworbenen schadenfreien Jahre, also keine SF-Klassen oder Rabatte.

Themenstarteram 31. Mai 2017 um 4:21

Naja, mir entzieht sich die Logik dabei, dass ich mir für ein weiteres Fahrzeug den Rabatt erneut verdienen muss. Bin doch immer noch ich und ich kann ja auch nur mit einem Auto zur Zeit fahren. Dass meine Frau den Erstwagen primär fährt, ist so im Vertrag für den Erstwagen angegeben. Das heißt, *wenn* es *meinen* SF-Rabatt der Logik nach auf ein Auto eher *nicht* geben sollte, dann auf den Erstwagen, da ich ihn nicht primär fahre. Ich fahre hauptsächlich den Zweitwagen, den Erstwagen nur gelegentlich. Der Logik wegen müsste ein Rabatt sich auf die Person beziehen, nicht auf das Fahrzeug bzw. deren Anzahl.

Ja, wir haben da wohl eine Menge falsch gemacht, als wir den Zweitwagen versichert haben. Ist das erste Mal, dass wir 'nen Zweitwagen anmelden.

Es bleibt die Frage, wie wir da sinnvoll und zeitnah heraus kommen und die Fehler korrigieren können. Der Zweitwagen wurde zugelassen gegen Ende März dieses Jahres, er Erstwagen im Mai '15.

Wäre der Rabatt ausschließlich auf die Person bezogen, was würde dann passieren, wenn diese Person mehrere Fahrzeuge zugelassen hat.

Alle Fahrzeuge müssten runtergestuft werden, obwohl nur eines einen Unfall hatte.

Ich finde die derzeitige Regelung richtig, wobei man eher über eine Abschaffung von Sondereinstufungen nachdenken sollte.

Eine günstige Zweitwagenversicherung wird dir, wenn überhaupt, nur die Versicherung geben, die auch den Erstwagen versichert. Auch irgendwo logisch.

 

Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein. Durch den Halter Wechsel kannst du den Vertrag aber jederzeit beenden, sofern der nicht eh innerhalb der ersten Frist, wie etwa bei Onlineabschlüssen, kündbar ist. Such mal nach dem Widerrufsrecht im Vertrag.

 

Bei der HUK etwa bekommt der Zweitwagen SF 4 wenn der Erstwagen mindestens SF 4 hat.

Vermutlich einfachster Weg: Zweitwagen ebenfalls auf die Frau ummelden. Dabei mit dem Zweitwagen zur Versicherung des Erstwagens wechseln. Als Fahrer nur euch beide angeben. Dort die Sondereinstufung falls angeboten mitnehmen.

 

Beratung durch einen Makler wäre bei euch evtl sinnvoll. (Auch wenn ich solche Dinge gerne selbst regele, hier mangelt es halt an den Basics)

Themenstarteram 31. Mai 2017 um 6:26

Ja, hier mangelt es tatsächlich an Basics und leider zum Zeitpunkt der Zulassung auch an Zeit, sich mit diesen Basics auseinander zu setzen.

 

Meinst du, das geht mit dem Ummelden auf die andere Versicherung so einfach?

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