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Fehler beim Autokauf gemacht....
Morgen erst mal
Ich habe einen sehr schlimmem Fehler gemacht beim Autokauf meines neuen Passat.
Habe mir am Freitag einen VW Passat in Berlin gekauft, optisch Rost und Kratzer und Dellen nicht zu sehen von aussen. Ich war am Montag vor einer Woche bei den Händler und habe eine Probefahrt gemacht und auch so alles was ein Anfänger testen kann getestet, Alles war oki, bis auf das die Motorkontrollleuchte an war.
Der Händler sagte dazu das der Fehler noch behoben wird und er so oder so noch in seine Werkstadt muss wegen neuen TÜV.
Als ich das Auto abgeholt hatte am Freitag war neuer TÜV gemacht wurde und es leuchteten keine Lampen mehr auf.
Der Händler sagte mir das alles gemacht wurde und am Auspuff auch noch was neues dran gekommen ist, darauf kaufte ich das Auto für 2750,00€.
Dann bin ich von Berlin nach Mühlhausen gefahren ohne Probleme, gestern nach einer grossen Fahrt in die CSSR, leuchtete auf einmal die Motorleuchte wieder auf.
Als ich zu hause war nahm ich den Kaufvertrag zur Hand und musste zu meinen entsetzen feststellen das da unten etwas nicht so erfreuliches stand. Da stand ganz klein geschrieben " Motor und Getriebeschaden" und was von "Bastler und Ersatzteilauto". Davon hat der Händler mir absolut nicht erzählt und auch nichts erwähnt. Im Gegenteil, er sagte noch damit werden Sie etliche Jahre Freude haben, vielen Dank auch....
Kann ich die Kiste wieder zurück geben oder sitze ich nun auf den Offen?
Ich hatte ja nichts gewusst das es einen Motor Getriebeschaden haben sollte, es wurde ja verheimlicht vom Händler.
Oder sollte ich zum Rechtsanwalt gehen oder den Händler mal anrufen was das soll?
Danke für Eure Hilfe...
Beste Antwort im Thema
eine getroffene vereinbahrung hinterher ändern zu wollen ist ein lernprozess und kann beim nächsten mal hilfreich sein.
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18 Antworten
Guten Morgen, dein Auto hat weder einen Motor- noch einen Getriebe-Schaden, du bist ja damit gefahren. Diese Klausel schreiben die Händler nur in den Kaufvertrag um keine Garantie geben zu müssen.
Fahr in eine Werkstatt und lass ihn Auslesen.
Danke Dir schon mal,
war eben am Auto und habe es mal gestartet, da Leuchtete die Motorkorntroll Lampe und noch zwei andere. Wenn ich damit fahre geht der Tachometer nicht und das Automatik Getriebe schaltet auch nicht. Mache ich den Wagen aus und starte neu geht alles wieder und das Automatik schaltet Butter weich. und es Leuchtet nur die Motorlampe.
Habe mir eben einen Termin in meiner Werkstadt geben lassen zum Auslesen des Fehlerspeichers. Hoffe nur das nichts schlimmes ist, Motorschaden oder Getriebeschaden. Finde das eine absolute Frechheit so etwas nicht zu sagen, denke mal die haben den Fehlerspeicher nur gelöscht und nichts daran gemacht.
alle fehler die beim auslesen vorkommen glaub mir davon wusste der händler zu 100% vor allem warum ausgerechnet vom händler? für den preis hättest beim privaten bestimmt nen besseren bekommen
vor allem
welcher Motor, Kennbuchstabe, baujahr, vari oder limo?
Zitat:
für den preis hättest beim privaten bestimmt nen besseren bekommen
Er hat doch überhaupt keinerlei Angaben zu diesem Passat gemacht. Lediglich ist nun bekannt, daß ein Automatikgetriebe verbaut wurde.
Nur wer den "Hellseherfähigkeit" besitzt vermag da Bewertungen abgeben.
==>
Zitat:
welcher Motor, Kennbuchstabe, baujahr, vari oder limo?
Zitat:
warum ausgerechnet vom händler?
Da ein Händler in aller Regel zur Gewährleistung verpflichtet ist. Der nachfolgende Zusatz eine Alibi- Funktion, die bezogen auf den Händlerstatus nach meinen Infos rechtswidrig ist! ==>
Zitat:
"Bastler und Ersatzteilauto"
Grundsätzlich mal kann der Händler in einen Kaufvertrag so viele Sätze von wegen Bastlerauto oder oder einfügen wie er will, gesetzlich hat er immer eine Gewährleistung zu geben. Wenn du den eh wieder los haben willst (und so wie sich deine Schilderung anhört würde ich den auch sofort wieder los werden wollen) würde ich den sofort wieder abgeben bevor du anfängst da viel Geld zu investieren.
Gesetzlich müsstest du dem Händler auch einräumen den Fehler zu beheben, glaube 2 mal hat er MNachbesserungsrecht und erst dann kannst du ihn zurück geben. Kann aber auch sein du hast ein 14 tägiges Rückgaberecht, aber das weiß ich nicht.
Ab zum Telefon und kurze Rechtsberatung bevor du da hunderte Euro versenkst
Guten Abend, kann jemand die Aussage meines Vorschreibers, von wegen Rückgaberecht, bzw. Ansnspruch auf Nachbesserung, mit etwas Handfestem ergänzen. Wir haben ein ganz ähnliches Problem....Danke
eine getroffene vereinbahrung hinterher ändern zu wollen ist ein lernprozess und kann beim nächsten mal hilfreich sein.
Hier geht es nicht um irgendwelche Vereinbarungen beim Verkauf von Privat, sondern um den Verkauf von einem Händler (!) an eine Privatperson. Dieser "feine" Unterschied ist hier der entscheidende Ausgangspunkt und Gegenstand dieser Thematik hier!
Beim Verkauf durch einen Händler an eine Privatperson gelten andere Regeln, als von Privat zu Privat!
Wie dies konkret aussieht, das kann jeder per Suchmaschine herausfinden. "Kleingedrucktes" wie "Bastlerfahrzeug" oder Ausschluß von Rückgabe oder ähnlichem sind gesetzeswidrig!
Oft genug scheuen betroffene Personen dies zur Anzeige zu bringen bzw. dem nachzugehen!
Als ich meinen Passat holte, war ich auf einen Händler (vor Ort stellte dieser sich als "Straßenhändler" heraus) "hereingefallen". Ich wollte auch die Option "Händler" als Sicherheit.
Da dieser Passat jedoch meinen Vorstellungen entsprach und ich dann alle verdeckten Mängel selbst beheben konnte, hatte ich auf rechtliche Schritte (Täuschung des Schadenumfanges - spätere überraschende Mitteilung einer Versicherung) verzichtet.
Also noch einmal meine Bitte hier die korrekte Unterscheidung ob:
- vom eingetragenen Händler (mit Steuer- Nr.)
oder
- Privatverkauf an Privat
P.S.
Schade, daß hier nichts über das anfangs genannte Fahrzeug bekannt ist bzw. die notwendigen Daten völlig fehlen, um eine allgemeine Bewertung überhaupt abgeben zu können.
Warum sollte ein Händler kein Fzg mit Vorschäden verkaufen dürfen, wenn er diese Schäden im Kaufvertrag explizit benennt?
Verkehrssicher ist es ja offensichtlich, sonst wäre es nicht durch den TÜV gekommen.
Ansonsten würde ich es unter "Lehrgeld bezahlt" einsortieren. Beim nächsten Vertrag wirst du sicher genau lesen, was du unterschreibst.
Das Verhalten dieses "Händlers" ist schäbig, aber juristisch wirst du ihm vermutlich ohne Hilfe durch einen Anwalt nicht beikommen. ich würde schlechtem Geld nicht noch mehr gutes Geld hinterherwerfen.
Wenn im Kaufvertrag noch etwas steht wie "Verkauf im Auftrag" spätestens dann ist der Händler rauß, wenn er einer ist.
Ansonsten wird es eben wie schon geschrieben, schwierig dem Händler etwas arglistiges nachzuweisen, da die Mängel ja im Kaufvertrag stehen.
Durch den Hinweis auf den Motorschaden bzw. Getriebeschaden kann man meiner Meinung nach keine Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Ein 14 Tage Rückgaberrecht gibt es wegen "Nichtgefallen" jedenfalls nicht
Zitat:
@gehrtz123 schrieb am 23. Februar 2019 um 09:27:28 Uhr:
Wenn im Kaufvertrag noch etwas steht wie "Verkauf im Auftrag" spätestens dann ist der Händler rauß, wenn er einer ist.
Ansonsten wird es eben wie schon geschrieben, schwierig dem Händler etwas arglistiges nachzuweisen, da die Mängel ja im Kaufvertrag stehen.
Durch den Hinweis auf den Motorschaden bzw. Getriebeschaden kann man meiner Meinung nach keine Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Ein 14 Tage Rückgaberrecht gibt es wegen "Nichtgefallen" jedenfalls nicht
Das 14 tägige Rückgaberecht gibt es sogar wenn du ne Wohnung mietest. Ab dem Tag der Unterschrift im Mietvertrag hast du das Recht von diesem innerhalb 14 Tagen zurück zu treten.
Und das beste, jetzt kommts, wenn dich der Vermieter nicht darauf hinweist und es nicht belegen kann das er dich darauf hingewiesen hat verlängert sich das Rückgaberecht automatisch um 1 Jahr.
Rechtsfolge daraus, wenn der Mieter nach einem Jahr daher kommt und sagt er tritt vom Mietvertrag zurück musst du Ihm als Vermieter sogar sämtliche Nebenkosten zurück zahlen da nie ein gültiger Mietvertrag zustande gekommen ist.
Ich bezweifle das es dann beim Kauf eines Autos vom Händler das nicht gibt.
Ist aber so.
Eben, es geht hier auch nicht um einen Mietvertrag einer Wohnung.
Rückgaberecht gibt es nicht!
Nicht in Verbindung mit dem hier geschilderten Autokauf.
Habt ihr Recht, das Netz weiß alles, habs grad gelesen.