- Startseite
- Forum
- Auto
- Ford
- Focus & C-Max
- Mk2, CC & C-Max Mk1
- Fehler nicht gefunden
Fehler nicht gefunden
Hallo Gemeinde,
Fehler P 2002
P 2456 wurde vom ADAC ausgelesen.Diesen Ausdruck in der Werkstatt vorgelegt.Erster Reparaturversuch schlug fehl.Es wurde eine Partikelfilterreinigung statisch durchgeführt und Kraftstofffilter erneuert.Hat mit beiden Fehlern nicht das geringste zu tun.Jetzt ist das Fahrzeug schon eine Woche in der Werkstatt und die MKL kommt immer noch.Kann die Werkstatt mich dafür zur Kasse bitten,dass ich das Fahrzeug genau so wiederbekomme wie ich ihn abgegeben habe ?
Ähnliche Themen
10 Antworten
Zitat:
@dv946 schrieb am 3. Dezember 2024 um 18:56:48 Uhr:
Kann die Werkstatt mich dafür zur Kasse bitten, dass ich das Fahrzeug genau so wiederbekomme wie ich es abgegeben habe ?
Kurz und knapp: Ja
Zitat:
@CL500 Fahrer schrieb am 3. Dezember 2024 um 19:48:29 Uhr:
Zitat:
@dv946 schrieb am 3. Dezember 2024 um 18:56:48 Uhr:
Kann die Werkstatt mich dafür zur Kasse bitten, dass ich das Fahrzeug genau so wiederbekomme wie ich es abgegeben habe ?
Kurz und knapp: Ja
Nicht übersehen,der erste Reparaturversuch ist fehlgeschlagen.Immer noch Ja?
Ja
Es ist leider so. Egal wie oft oder wie lange eine Werkstatt an deinem Wagen bastelt, zahlst du dafür. Auch wenn der Fehler nicht gefunden oder behoben wird. Selbst Ersatzteile, die den Fehler nicht beseitigt haben, z.B. neue Steuergeräte, werden dir in Rechnung gestellt.
Wenn der Fehler klar definiert wird, muß er behoben werden, oder die Reparatur ist fehlgeschlagen.
Zitat:
@CL500 Fahrer schrieb am 3. Dezember 2024 um 23:24:05 Uhr:
Ja
Es ist leider so. Egal wie oft oder wie lange eine Werkstatt an deinem Wagen bastelt, zahlst du dafür. Auch wenn der Fehler nicht gefunden oder behoben wird. Selbst Ersatzteile, die den Fehler nicht beseitigt haben, z.B. neue Steuergeräte, werden dir in Rechnung gestellt.
Grundsätzlich schuldet die Werkstatt eine erfolgreiche Reparatur.Nur dafür muss der Kunde zahlen.Erfolglose Versuche,den Fehler zu beheben,sind grundsätzlich nicht zu vergüten.
Und wie kommst du darauf? Wunschdenken? Gerichtsurteile? Gesetzestexte?
Zitat:
@CL500 Fahrer schrieb am 8. Dezember 2024 um 18:41:36 Uhr:
Und wie kommst du darauf? Wunschdenken? Gerichtsurteile? Gesetzestexte?
Das ist wohl eher Wunschdenken der Werkstatt
Ich empfehle eine gute Rechtschutzversicherung, nicht für diesen Fall sondern für die Zukunft. Du erinnerst mich an jemanden und dem werde ich das Gleiche nun auch schreiben
Zitat:
@dv946 schrieb am 10. Dezember 2024 um 09:21:09 Uhr:
Zitat:
@CL500 Fahrer schrieb am 8. Dezember 2024 um 18:41:36 Uhr:
Und wie kommst du darauf? Wunschdenken? Gerichtsurteile? Gesetzestexte?
Das ist wohl eher Wunschdenken der Werkstatt
Das war ernsthaft gemeint. Wie kommst du darauf, nur dann die Rechnung begleichen zu müssen, wenn die Werkstatt den Fehler auch zu 100% behoben hat?
Wenn die Werkstatt sinnlos Teile erneuert, welche den ursprünglichen Fehler nicht betreffen, bzw beheben, dann sind die Teile das Problem der Werkstatt !
Es gibt dann 2 Möglichkeiten:
Der Kunde bezahlt die Teile, oder die Werkstatt darf die Teile wieder aus bauen.
Meist wird da ein Kompromiss zwischen beiden Parts aus gehandelt.
Mir wurden mal 3 Antriebswellen erneuert, also erst Zwei, dann eine der Neuen noch mal.
Anschließend kam ein neues Getriebe rein, was den eigentlichen Fehler aber auch nicht behob.
Nach 5 -6 Werkstatt - Besuchen und wochenlanger Ursachen Suche wurde der Fehler dann doch durch Zufall gefunden.
Reparaturkosten ~80 €
Das Getriebe und die ATWs blieben drin, der Werkstatt waren die erneuten Arbeitszeiten einfach zu viel.
War damals bei einem Escort TD.