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Fehler Unterdruckpumpe defekt

Mazda CX-5
Themenstarteram 20. März 2024 um 8:04

Hallo zusammen,

Fehler Unterdruckpumpe!

Wagen letztes Jahr im März gekauft beim Gebrauchtwagenhändler. Man hat ja 1 Jahr Garantie. Die meinten das das nach 6 Monaten archiviert wird. Die haben das Auto geholt weil die selber nachgucken wollte. Seit über 1 Woche ist das Auto da. Gestern hieß es die bauen was ein. Bisher wurde nichts von Kosten gesagt. Ich habe mal vorsichtig gefragt wie das mit den Kosten aussieht oder ob es über die Garantie läuft. Da meinte der er müsse da mal mit seinem Chef sprechen aber er glaubt nicht das es über die Garantie läuft.

Die hätten mich aber doch vorher darüber informieren müssen was da für Kosten auf mich zukommen oder nicht?

Lg Nadine

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7 Antworten

Könnte tricky werden. Wenn Du das Auto beispielsweise am 1. März letzten Jahres gekauft hast und es letzte Woche in die Reparatur ging, wäre die Garantie offiziell abgelaufen. Wenn der Fehler schon zuvor reklamiert wurde und die Reparatur damals nicht erfolgreich war, sollte die Garage im Grunde kostenlos nachbessern. Tricky sind aber auch oft die Bestimmungen in diesen Gebrauchtwagengarantiebestimmungen, die mehr ausschliessen wie inkludieren.

Ich versuche mich in solchen Situationen immer vor einem Gespräch so gut wie möglich zu informieren, halt etwas ins Kleingedruckte rein, damit man weiss, wie gut die eigenen rechtlichen Karten stehen. Je nach Situation, kann man dann etwas härter auftreten, bzw. ist man auf Goodwill des Garagisten angewiesen und dann kann die nette Tour manchmal mehr erzielen, aber auch nicht immer. Wünsche Dir schon mal viel Erfolg.

Themenstarteram 20. März 2024 um 8:34

Guten Morgen und danke für die Antwort!

Der Wagen wurde am 25.3.2023 gekauft und am 14.2.2024 habe ich den Händler diesbezüglich das erste mal kontaktiert.

Aber wenn er sagt er will sich das selber anschauen bei denen in der Werkstatt, dann kann der sich nicht einfach was machen ohne mich in Kenntnis zu setzen was für Kosten auf mich zukommen!? Oder sehe ich das falsch?

Aber Achtung! Bitte nicht Gewährleistung und Garantie verwechseln!

Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung gibt es nur 6 Monate Anspruch auf kostenlose "Reklamation". Es wird davon ausgegangen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand und daher wird der Verkäufer haftbar gemacht. Nach Ablauf der 6 Monate gilt die Beweislastumkehr. Heißt, der Käufer muss nachweisen, dass der Schaden schon bei Kauf bestand!

 

Anders ist es, wenn tatsächlich eine Gebrauchtwagen - Garantie abgeschlossen/ "gekauft" wurde. Dann kommt es tatsächlich darauf an was und wie viel die abdeckt

Seit Januar 2022 ist das neue Gewährleistungsrecht in Kraft. Die Beweislastumkehr wurde von früher sechs Monate auf nun zwölf Monate ausgedehnt. Das gilt auch für den Handel mit Gebrauchtwagen.

Echt? Cool. Das muss ich mir mal aneignen. Danke für den Hinweis

um welche Unterruckpumpe geht es denn? Bremskraftverstärker? Was soll denn da kaputt gehen. Und die kostet doch auch nur Appel und Ei

Themenstarteram 20. März 2024 um 14:26

Zitat:

@mr.tmg schrieb am 20. März 2024 um 14:57:42 Uhr:

um welche Unterruckpumpe geht es denn? Bremskraftverstärker? Was soll denn da kaputt gehen. Und die kostet doch auch nur Appel und Ei

Das weiss ich nicht!

Es wurde zwei mal ausgelesen.

Immer der gleiche Fehler P258B

Bremsen funktionieren.

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