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Fehlercode im Motorsteuergerät innerhalb eines Jahres nach Kauf

Mercedes
Themenstarteram 17. Juli 2021 um 8:43

Hallo liebe Experten und Erfahrene,

 

seit knapp 9 Monaten habe ich nun mein w205 von einem Händler gekauft. Das Fahrzeug ist ein Leasingrückläufer.

 

Da jetzt der Service ansteht, habe ich mal gedacht, dass ich auch mal mit einer OBD Fehler auslese. Siehe da, es sind folgende Fehler aufgefunden, die auch nicht löschbar sind.

 

P052E71 - The valve of crankcase ventilation has malfunction. The actuator is blocked (stored&current)

 

P06DA00 - The actuation of the valve of the oil pump in the combustion engine has an electrical fault or or an open circuit. There is an open circuit. (Stored&current)

 

Wie würdet ihr jetzt vorgehen?

 

Lieben Dank für eure Hilfe!

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12 Antworten

Reklamation - 1 Jahr Gewährleistung. Ggf. mal schauen lassen wann der Fehler ERSTMALIG aufgetaucht ist = ggf. Deine Beweislastumkehr.

Junge Sterne ?

Garantie?

Restharantie Werk ?

Bzgl. Reparatur oder Garantie Gewährleistung?

Reparatur: Das sieht nach einem elektrischen Fehler aus. Also Entlüftungsventil, Kabel und Ventil prüfen (lassen)

Gewährleistung: Nur wenn Du beweisen kannst, dass der Fehler schon vor 9 Monaten vorlag.

Garantie: Das hängt von den Bedingungen in Deinem Vertrag ab.

Themenstarteram 17. Juli 2021 um 8:56

Heißt das, das in der Gewährleistungszeit Fehler einfach auftreten, die ich nicht verantworten kann durch mein Verhalten und dann hab ich Pech?

 

Hätte gedacht, dass das dann vom Verkäufer richtig gestellt werden muss?

einfach informieren was gesetzliche Gewährleistung bedeutet, besonders die Beweislastumkehr.

Themenstarteram 17. Juli 2021 um 9:03

Zitat:

@hotfire schrieb am 17. Juli 2021 um 10:52:01 Uhr:

Reklamation - 1 Jahr Gewährleistung. Ggf. mal schauen lassen wann der Fehler ERSTMALIG aufgetaucht ist = ggf. Deine Beweislastumkehr.

Junge Sterne ?

Garantie?

Restharantie Werk ?

Leider handelt es sich nicht um Junge Stern und die Verkaufsbedingungen sind auf Basis der Empfehlung des Zentralverbandes deutsches kraftfahrzeuggewerbe für Gebrauchtwagen..

Gewährleistung deckt nur Fehler ab, die bei Übergabe schon vorhanden waren.

Für alles was nach dem Kauf kaputt geht bist Du verantwortlich.

Man kann bei vielen Defekten natürlich davon ausgehen, dass die betroffenen Bauteile zum Kaufdatum schon vorgeschädigt waren. Dann greift die Gewährleistung.

In den ersten sechs Monaten muss der Händler nachweisen, dass das betreffende Teil zum Kaufdatum nicht vorgeschädigt war (was er in der Regel nicht kann)

Nach mehr als sechs Monaten muss der Käufer nachweisen, dass das betreffende Teil zum Kaufdatum vorgeschädigt war (was Du in der Regel nicht kannst)

..und dann gibt es natürlich kulante Händler, die trotzdem kostenlos reparieren, obwohl sie es eigentlich nicht müssten oder man teilt sich die Kosten.

Themenstarteram 17. Juli 2021 um 9:14

Zitat:

@Istefanos schrieb am 17. Juli 2021 um 11:10:29 Uhr:

Gewährleistung deckt nur Fehler ab, die bei Übergabe schon vorhanden waren.

Für alles was nach dem Kauf kaputt geht bist Du verantwortlich.

Man kann bei vielen Defekten natürlich davon ausgehen, dass die betroffenen Bauteile zum Kaufdatum schon vorgeschädigt waren. Dann greift die Gewährleistung.

In den ersten sechs Monaten muss der Händler nachweisen, dass das betreffende Teil zum Kaufdatum nicht vorgeschädigt war (was er in der Regel nicht kann)

Nach mehr als sechs Monaten muss der Käufer nachweisen, dass das betreffende Teil zum Kaufdatum vorgeschädigt war (was Du in der Regel nicht kannst)

..und dann gibt es natürlich kulante Händler, die trotzdem kostenlos reparieren, obwohl sie es eigentlich nicht müssten oder man teilt sich die Kosten.

Lieben Dank für deine Antwort!

 

Das heißt am besten melde ich mich mit den Fehlercodes beim Händler und bitte ihn um Beseitigung des Fehlers. Evt. bittet er mich in einer seiner Partnerwerkstätten vorstellig zu werden.. dann muss ich nur noch hoffe..

Ja, würde ich auf jeden Fall mal anfragen. Wenn die Antwort nicht die Gewünschte ist, kann man danach immer noch woanders hingehen. Viel Glück.

@Mila_7 lass Dich hier nicht verrückt machen, natürlich kann man auch nach dem ersten halben Jahr mit Beweislastumkehr noch Gewährleistungsrechte durchsetzten - siehe:

ADAC: Was ist Verschleiß / was ist Mangel

§476 BGB - die Beweislastumkehr

Also du liest just for Fun den Fehlerspeicher aus und machst dir nun Gedanken wer dafür nun zuständig ist? Womit hast du ausgelesen? Hast du bisher irgendwelche Beanstandungen im Motorlauf festgestellt? Wahrscheinlich nicht.

Themenstarteram 18. Juli 2021 um 0:51

Zitat:

@hotfire schrieb am 17. Juli 2021 um 20:13:34 Uhr:

@Mila_7 lass Dich hier nicht verrückt machen, natürlich kann man auch nach dem ersten halben Jahr mit Beweislastumkehr noch Gewährleistungsrechte durchsetzten - siehe:

ADAC: Was ist Verschleiß / was ist Mangel

§476 BGB - die Beweislastumkehr

Danke! Das ist sehr hilfreich!

 

Bei den Codes, die ich habe, gehe ich nicht von Verschleiß aus und eher von Komponenten, die normalerweise das gesamte FahrzeugLeben überstehen.. die können aus meiner Sicht auch nicht nach 7k km abrauchen..

 

Ich weiß nicht, habe den Händler mal angeschrieben und ersehne die Antwort..

Themenstarteram 18. Juli 2021 um 0:56

Zitat:

@Bruno_Pasalaki schrieb am 17. Juli 2021 um 21:57:23 Uhr:

Also du liest just for Fun den Fehlerspeicher aus und machst dir nun Gedanken wer dafür nun zuständig ist? Womit hast du ausgelesen? Hast du bisher irgendwelche Beanstandungen im Motorlauf festgestellt? Wahrscheinlich nicht.

Genau..

 

Also Motorkennleuchte oder sonstiges zeigt keine Fehler an. Bei mir steht der Service an. Und daher habe ich auch mal Fehler ausgelesen. Und scheinbar sind Fehler schon da. Am Verhalten des Fahrzeugs merke ich nichts..

 

Habe das mit einem Launch CRP123E ausgelesen.

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