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Fehlerhafte Reparatur

Mercedes Sprinter W901-905
Themenstarteram 20. Februar 2024 um 16:08

Hallo zusammen,

eine unglückliche Geschichte bei der ich dringend eure Hilfe brauche.

Reparaturauftrag:

Karrosseriearbeiten und Motor wieder ans Laufen bringen + neuer TÜV

Der Motor rauchte und klackerte und wurde (nach 3 Wochen!) mit den selben Geräuschen abgegeben.

"Das sei normal".

Berechnet wurden hierfür 1.000€ mit der Begründung die Zylinderkopfdichtung sei gewechselt worden.

Nach mehreren Einwänden lenkte die Werkstatt ein, dann müsse wohl noch die Einspitzdüse repariert werden...

Ein undichter Injektor wurde unterdessen von einem ADAC gelben Engel bestätigt. Dieser bestätigte ebenso den Verdacht, dass höchwarscheinlich gar keine neue Kopfdichtung verbaut wurde.

Leider habe ich den Auftrag schon bezahlt und meine Bitte um die Rechnung wurde mit Ausreden "man könne so kurz vor Schließung keine Rechnung ausstellen" abgewehrt. Da ich den Wagen dringend für die Arbeit brauchte, habe ich ihn dennoch mitgenommen und zähneknirschend bezahlt. Ich habe aktuell nur die schriftliche Bestätigung, dass ich die Rechnung noch erhalten soll.

Erst im Nachgang wurde mir bewusst, dass die Werkstatt nicht nur schlampige Arbeit geleistet hat, sondern vermutlich Leistungen berechnet hat, die de Facto gar nicht geleistet wurden.

Fragen nun:

1) Habe ich Nachbesserungsverpflichtung bei Arbeiten, die gar nicht notwendig waren bzw nicht ausgeführt wurden? Mit einem einfachen Auslesen des Fehlerspeichers hätte man doch gleich den Hinweis "Gemisch nicht korrekt" gefunden, der auf Injektor-Probleme hinweist.

Ich hatte keinerlei Symptome eines defekten Zylinderkopfs

2) Bin ich auch zum Nachbesserungsversuch verpflichtet, wenn die Werkstatt der Verpflichtung wirtschaftlich vorzugehen nicht nachgekommen ist und salopp einen der größtmöglichen Schäden in Rechnung stellt, aber nicht das Problem, was an völlig anderer Stellte sitzt behoben hat?

3) Besteht die Nachbesserungsverpflichtung auch bei offensichtlichen Pfusch und unfachmännischer Arbeit in einem Betrieb? Meine Karrosserie wurde ebenso völlig versaut. Vereinbart war es die Schweißnähte offen zu lassen, stattdessen wurde weitläufig gespachtelt. Leider lässt die Qualität der Karrosseriearbeiten sehr zu wünschen übrig und lässt auf eine generelle Arbeitseinstellung schließen. O-Ton Gelber Engel: "Sowas habe ich noch nie gesehen" Hierfür wurden weitere 2.000€ gezahlt.

Wie würdet ihr vorgehen? Sachverständigen-Gutachten und Schadensersatz Anspruch oder muss ich mich zunächst auf russisches Roulett einer Nachbesserung beim selben Betrieb einlassen?

Ich habe nun zunächst einen kostengünstigen Inspektionstermin um festzustellen was tatsächlich defekt ist und ob tatsächlich nicht am Zylinderkopf gearbeitet wurde.

Ich würde mich sehr über Ideen und Einschätzungen freuen.

Bei den Summen und einem noch immer defekten Wagen dreht sich der Kopf.

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9 Antworten

Moin , aus dem Norden !

Hört sich insgesamt nach einer "wilden Werkstatt" an !? Ich weiß , hinterher ist man immer schlauer ! Aber man versucht doch , in der Regel , eine bekannte und geprüfte Werkstatt zu finden , der man solche Aufgaben überträgt ?! Auf jeden Fall würde ich jetzt einen amtlich anerkannten Sachverständigen beauftragen , um etwas gegen den "Pfusch" in der Hand zu haben ! Ich weiß , das kostet erst einmal Geld , zahlt sich aber im Endeffekt aus !

Viel Erfolg , joeleo

Themenstarteram 21. Februar 2024 um 10:48

Hallo Joeleo, vielen Dank für die erste Rückmeldung.

Stimmt, hinterher ist man immer schlauer. Leider bin ich über Empfehlung an die Werkstatt geraten, als meine reguläre Werkstatt keine Termine hatte.

Bevor ich offiziell einen Gutachter beauftrage, der Kosten zwischen 400 - 600 Euro auslöst, würde ich sehr gerne Licht in die juristischen Fragen zum Thema Nachbesserungsversuch bekommen.

Würde mich riesig freuen, wenn jemand was dazu weiß. Bisher rührt sich die Werkstatt nicht auf meine Nachfragen.

Aktueller Plan ist es nach der Inspektion am Montag zu der Werkstatt zu fahren und anzubieten mir die Hälfte des Betrags zurück zu zahlen (1.000€ für nicht erfolgte Reparatur am ZK, sowie 500€ für die unsachgemäße Verspachtelung meiner Karrosserie)

Sollten die sich nicht auf den Deal einlassen bleibt mir nichts anderes übrig als den Rechtsweg einzuschlagen.

Sehe ich es richtig, dass es sich hierbei nicht nur um Schadensersatzforderungen handelt, sondern auch eine Anzeige wegen Betrug in Betracht kommt? Die Haftpflicht/Rechtsschutz übernimmt dann für die Werkstatt auch keine Kosten, weil es sich hierbei um Vorsatz handelt. Oder?

Inzwischen habe ich rausgefunden, dass alleine der saubere Wechsel der ZKD bei meinem CDI 2.000€ kosten würde, das Angebot war also von vornherein unrealistisch und unerfüllbar.

Moin Moin !

Als allererstes solltest du gar nichts tun , sondern erstmal sehen , dass du die Rechnung bekommst, auf der die Arbeiten aufgelistet sind! Im Moment hast du nämlich überhaupt nichts in der Hand! Da kann die Werkstatt alles abstreiten und wenn du jetzt da die Welle machst, bekommst du womöglich eine Rechnung, auf der nur nicht nachvollziehbare Positionen stehen, wie z.B. Fehlersuche , allgemeine Durchsicht und dergleichen.

MfG Volker

Themenstarteram 22. Februar 2024 um 11:03

Hallo Volker,

ich habe mir Gott-Sei-Dank schriftlich geben lassen, dass ich eine Rechnung über Arbeiten am ZK und an der Karrosserie nachgereicht bekomme. Wenn ich nun keine Rechnung bekomme vergrößert sich das Problem doch auch für die Werkstatt, weil man als Unternehmen verpflichtet ist eine solche auszustellen, ansonsten ist doch nachvollziehbar, dass dort offensichtlich versucht wird schwarz zu arbeiten.

Weiß denn jemand hier etwas zu den oben gestellten juristischen Fragen im Hinblick auf die Nachbesserungsversuche?

Du hast nicht kapiert, was ich geschrieben habe! Ich bezweifelte nicht, dass du eine Rechnung bekommst, sondern dass da nur nicht nachvollziehbare Sachen draufstehen! mit einer Rechnung, wo draufsteht, 2 Stunden Motor und Zylinderkopf reinigen und auf Undichtigkeiten prüfen sowie 5 Stunden el. Fehlersuche usw. kannst du nichts anfangen!

Mfg Volker

Aber er kann dann Nachbesserung fordern bzw. eine Detaillierte Rechnung einfordern.

Am besten ist jetzt die Rechnung zu verlangen und aber gleich einen Rechtsbeistand aufzusuchen.

Denn wir sind hier keine Rechtsauskunft, das kann nur ein Anwalt.

Gruß

Chris

Moin Moin !

Zitat:

Aber er kann dann Nachbesserung fordern

Unsinn ! Wenn auf der Rechnung steht " 5 Stunden Fehlersuche" , wie willst du da eine Nachbesserung fordern? 5 Stunden Suche kann auch bedeuten, dass kein Fehler gefunden wurde! Wenn er jetzt die Welle macht, wird sich die Werkstatt hüten, nachvollziehbare Dinge wie den Zyl.kopfdichtungswechsel oder solche Sachen aufzuführen! Die muss erstmal in Sicherheit gewogen werden(, wofür es wohl schon zu spät ist)

MfG Volker

Themenstarteram 24. Februar 2024 um 12:01

Hallo zusammen,

ich habe mir tatsöchlich schriftlich geben lassen, dass ich eine Rechnung über Arbeiten am Zylinderkopf nachgereicht wird, weil ich genau das Problem auch bei der Abholung vermutet habe.

Der Wagen war derweil bei der DEKRA auf der Bühne und es wurde offensichtlich nicht am ZK gearbeitet.

Wir schlagen nun den Rechtsweg ein... Mit der ausgebliebenen Rechnung über die es jedoch eine schriftliche Zusage gibt reitet sich die Werkstatt nun noch tiefer rein..

Zitat:

Hallo zusammen,

ich habe mir tatsöchlich schriftlich geben lassen, dass ich eine Rechnung über Arbeiten am Zylinderkopf nachgereicht wird, weil ich genau das Problem auch bei der Abholung vermutet habe.

 

Der Wagen war derweil bei der DEKRA auf der Bühne und es wurde offensichtlich nicht am ZK gearbeitet.

Wir schlagen nun den Rechtsweg ein... Mit der ausgebliebenen Rechnung über die es jedoch eine schriftliche Zusage gibt reitet sich die Werkstatt nun noch tiefer rein..

Moin ! Da wünsche ich Dir "viel Erfolg" ! In der Hoffnung , dass die Werkstatt solche "Spielchen" in Zukunft unterlässt !

Gruß , joeleo

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