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Fehlerhafte Widerrufsbelehrung Audi Bank
Hallo Ihr Lieben,
ich lese seit mehreren Wochen hier mit und habe nun selbst ein Anliegen: wir haben vor gut zwei Jahren bei unserem lokalen Audi-Partner ein KFZ gekauft und einen Finanzierungsvertrag mit der Audi Bank abgeschlossen. Nun habe ich in den Medien gelesen, dass scheinbar die Widerrufsbelehrungen bei Verträgen der Volkswagen Bank und derer Tochter fehlerhaft sind, sodass die Widerrufsfrist niemals begonnen hat und dementsprechend nie geendet ist. Dadurch können betroffene Kunden ihre Verträge widerrufen und erhalten sämtliche gezahlten Beträge, abzüglich angefallener Zinsen, zurück. Es muss auch keine Nutzungsentschädigung gezahlt werden.
Unser Anwalt meinte, dass wir wohl gute Karten hätten. Audi würde den Widerruf anfangs wohl nicht akzeptieren, Gerichte tendierten bei vergleichbaren Fällen dazu, den Kunden Recht zu geben.
Der Knackpunkt ist nun: was, wenn wir Erfolg haben? Werden wir dann bei der Audi Bank als Kunden für zukünftige Verträge von vornherein ausgeschlossen?
Was sagt Ihr dazu?
Beste Antwort im Thema
Also ganz ehrlich. Wenn du deinen Audi benutzt, dann aufgrund eines Formfehlers dein Geld zurück erkämpfen willst (trotz einer Gegenleistung in Form deiner Kfz Nutzung), finde ich das unterste Schublade. Wenn ich die Bank wäre, würde ich solche Kunden lebenslang sperren. Unter einem Aspekt würde ich es für fair halten: wenn man einen Skandal Diesel in Besitz hätte.
Ich vermute schwer, dass man nach so einem rechtsstreit tatsächlich auf einer Liste landet und keine Kreditzusage mehr bekommt.
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47 Antworten
Also ganz ehrlich. Wenn du deinen Audi benutzt, dann aufgrund eines Formfehlers dein Geld zurück erkämpfen willst (trotz einer Gegenleistung in Form deiner Kfz Nutzung), finde ich das unterste Schublade. Wenn ich die Bank wäre, würde ich solche Kunden lebenslang sperren. Unter einem Aspekt würde ich es für fair halten: wenn man einen Skandal Diesel in Besitz hätte.
Ich vermute schwer, dass man nach so einem rechtsstreit tatsächlich auf einer Liste landet und keine Kreditzusage mehr bekommt.
VW schreckt doch auch nicht davor zurück, ein linkes Spiel mit seinen deutschen Kunden zu spielen (Abgas-Skandal).
Zitat:
@Fk7185 schrieb am 7. Juni 2017 um 14:10:44 Uhr:
Also ganz ehrlich. Wenn du deinen Audi benutzt, dann aufgrund eines Formfehlers dein Geld zurück erkämpfen willst (trotz einer Gegenleistung in Form deiner Kfz Nutzung), finde ich das unterste Schublade. Wenn ich die Bank wäre, würde ich solche Kunden lebenslang sperren. Unter einem Aspekt würde ich es für fair halten: wenn man einen Skandal Diesel in Besitz hätte.
Ich vermute schwer, dass man nach so einem rechtsstreit tatsächlich auf einer Liste landet und keine Kreditzusage mehr bekommt.
Ganz ehrlich, Banken und Konzerne nutzen jedes noch so kleine Schlupfloch, um sich auf Kosten anderer zu bereichern. Da wüsste ich nicht, wieso ein Kunde es nicht ausnutzen soll, wenn eine Bank oder ein Konzern mal einen Fehler macht.
Edit: trotzdem danke für Deinen Beitrag.
Ich habe bisher sehr gute Beziehungen zu meinen Banken gehabt. Wie gesagt, wenn man ein Skandaldiesel hat, finde ich es fair und würde es selbst auch versuchen. Am Ende leidet immer jemand, aber nie das Management....
@Acquaviva1908
Das kannst du unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung deines speziellen Vertrages wahrscheinlich vergessen! Ich studiere selber Jura (bin bald fertig) und die Verträge der Volkswagen Bank kannst du nicht einfach so widerrufen. Die Widerrufsbelehrungen der Volkswagen Bank (alias Audi Bank) verwenden das Widerrufsmuster welches vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Und es ist schwer davon auszugehen, dass deren Widerrufsbelehrung gerichtsfest ist.
Weiterhin sollte man sich klar machen welches Ziel ein Widerruf denn haben sollte? Angenommen in den Verträgen wäre ein Formfehler (was ich bislang nicht geprüft habe) und du würdest vor Gericht Recht bekommen, dass die Widerrufsklausel von der VW Bank nicht korrekt war.
Was sind dann die Rechtsfolgen? In dem Fall musst du die komplette Finanzierungssumme sofort bezahlen. Es ist ja nicht so, dass du dann dein Auto geschenkt bekommst. Du hast mit deinem Audi Händler einen Kaufvertrag geschlossen und wenn du (aus welchen Gründen auch immer) den Kreditvertrag mit der Audi/VW Bank erfolgreich widerrufen würdest dann wird der eigentlich zu finanzierende Betrag sofort an den Händler fällig.
Zitat:
@Chris-A4 schrieb am 7. Juni 2017 um 14:41:09 Uhr:
@Acquaviva1908
Das kannst du unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung deines speziellen Vertrages wahrscheinlich vergessen! Ich studiere selber Jura (bin bald fertig) und die Verträge der Volkswagen Bank kannst du nicht einfach so widerrufen. Die Widerrufsbelehrungen der Volkswagen Bank (alias Audi Bank) verwenden das Widerrufsmuster welches vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Und es ist schwer davon auszugehen, dass deren Widerrufsbelehrung gerichtsfest ist.
Weiterhin sollte man sich klar machen welches Ziel ein Widerruf denn haben sollte? Angenommen in den Verträgen wäre ein Formfehler (was ich bislang nicht geprüft habe) und du würdest vor Gericht Recht bekommen, dass die Widerrufsklausel von der VW Bank nicht korrekt war.
Was sind dann die Rechtsfolgen? In dem Fall musst du die komplette Finanzierungssumme sofort bezahlen. Es ist ja nicht so, dass du dann dein Auto geschenkt bekommst. Du hast mit deinem Audi Händler einen Kaufvertrag geschlossen und wenn du (aus welchen Gründen auch immer) den Kreditvertrag mit der Audi/VW Bank erfolgreich widerrufen würdest dann wird der eigentlich zu finanzierende Betrag sofort an den Händler fällig.
Das stimmt so, zumindest laut meiner Anwältin - die fertig studiert hat seit vielen Jahren - nicht. Es handelt sich hier um ein kombiniertes Geschäft. Bei einem Widerruf des Finanzierungsvertrages würde das Auto an den Händler zurückgehen.
Des Weiteren hat sie meine Verträge studiert und geht davon aus, dass die Belehrung zumindest in Teilen fehlerhaft ist - und das reicht für einen Widerruf.
Zitat:
@Acquaviva1908 schrieb am 7. Juni 2017 um 15:02:13 Uhr:
Zitat:
@Chris-A4 schrieb am 7. Juni 2017 um 14:41:09 Uhr:
@Acquaviva1908
Das kannst du unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung deines speziellen Vertrages wahrscheinlich vergessen! Ich studiere selber Jura (bin bald fertig) und die Verträge der Volkswagen Bank kannst du nicht einfach so widerrufen. Die Widerrufsbelehrungen der Volkswagen Bank (alias Audi Bank) verwenden das Widerrufsmuster welches vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Und es ist schwer davon auszugehen, dass deren Widerrufsbelehrung gerichtsfest ist.
Weiterhin sollte man sich klar machen welches Ziel ein Widerruf denn haben sollte? Angenommen in den Verträgen wäre ein Formfehler (was ich bislang nicht geprüft habe) und du würdest vor Gericht Recht bekommen, dass die Widerrufsklausel von der VW Bank nicht korrekt war.
Was sind dann die Rechtsfolgen? In dem Fall musst du die komplette Finanzierungssumme sofort bezahlen. Es ist ja nicht so, dass du dann dein Auto geschenkt bekommst. Du hast mit deinem Audi Händler einen Kaufvertrag geschlossen und wenn du (aus welchen Gründen auch immer) den Kreditvertrag mit der Audi/VW Bank erfolgreich widerrufen würdest dann wird der eigentlich zu finanzierende Betrag sofort an den Händler fällig.
Das stimmt so, zumindest laut meiner Anwältin - die fertig studiert hat seit vielen Jahren - nicht. Es handelt sich hier um ein kombiniertes Geschäft. Bei einem Widerruf des Finanzierungsvertrages würde das Auto an den Händler zurückgehen.
Des Weiteren hat sie meine Verträge studiert und geht davon aus, dass die Belehrung zumindest in Teilen fehlerhaft ist - und das reicht für einen Widerruf.
Versuch es doch einfach und halte uns auf dem Laufenden. Wenn sich deine (fertig studierte) Anwältin so sicher ist, bist du ja auf der sicheren Seite. Informier uns dann auch über die Folgen, Kreditabsage, ob das Auto tatsächlich zum Händler zurück geht usw.. wäre wirklich interessant zu wissen.
Zitat:
@Fk7185 schrieb am 7. Juni 2017 um 15:10:02 Uhr:
Zitat:
@Acquaviva1908 schrieb am 7. Juni 2017 um 15:02:13 Uhr:
Das stimmt so, zumindest laut meiner Anwältin - die fertig studiert hat seit vielen Jahren - nicht. Es handelt sich hier um ein kombiniertes Geschäft. Bei einem Widerruf des Finanzierungsvertrages würde das Auto an den Händler zurückgehen.
Des Weiteren hat sie meine Verträge studiert und geht davon aus, dass die Belehrung zumindest in Teilen fehlerhaft ist - und das reicht für einen Widerruf.
Versuch es doch einfach und halte uns auf dem Laufenden. Wenn sich deine (fertig studierte) Anwältin so sicher ist, bist du ja auf der sicheren Seite. Informier uns dann auch über die Folgen, Kreditabsage, ob das Auto tatsächlich zum Händler zurück geht usw.. wäre wirklich interessant zu wissen.
Würde ich tun - allerdings werde ich den Vertrag nicht widerrufen. Ich würde das aktuelle Auto nämlich gegen einen anderen Audi tauschen - und wenn die Audi Bank mir keine Finanzierungen mehr anbietet, wird das nichts. Wollte nur ein paar Meinungen haben, ob es realistisch ist, dass man als Kunde dann abgelehnt wird.
Nach meinen Erfahrungen beim Widerruf einer Lebensversicherung würde ich es nur empfehlen, wenn man anschließend keine Bankfinanzierung mehr benötigt.
Egal ob für irgendein Auto eines beliebigen Herstellers, ein Haus oder auch nur eine Küche.
Zitat:
@Dietmar F. schrieb am 7. Juni 2017 um 15:31:32 Uhr:
Nach meinen Erfahrungen beim Widerruf einer Lebensversicherung würde ich es nur empfehlen, wenn man anschließend keine Bankfinanzierung mehr benötigt.
Egal ob für irgendein Auto eines beliebigen Herstellers, ein Haus oder auch nur eine Küche.
Erzähl mehr. Gab es dann Schwierigkeiten mit Kreditzusagen bei anderen als der betroffenen Bank?
Zitat:
@Acquaviva1908 schrieb am 7. Juni 2017 um 15:02:13 Uhr:
Das stimmt so, zumindest laut meiner Anwältin - die fertig studiert hat seit vielen Jahren - nicht. Es handelt sich hier um ein kombiniertes Geschäft. Bei einem Widerruf des Finanzierungsvertrages würde das Auto an den Händler zurückgehen.
Das hat nichts damit zu tun, ob fertig studiert oder nicht. Ich habe ja im ersten Satz geschrieben (unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung deines speziellen Vertrages).
Meine Aussage bezog sich generell auf die Tatsache, dass der Widerruf einer Finanzierung nicht den Kaufvertrag bricht (wie z.B. auch bei Immobilien oder wenn der Autokredit separat über deine Hausbank läuft...) Und darauf bezogen ist meine Aussage auch richtig.
Wenn es sich in deinem Fall um ein kombiniertes Geschäft handelt könntest du theoretisch bei erfolgreichen Widerruf den Wagen an den Händler zurückgeben.
Zitat:
Des Weiteren hat sie meine Verträge studiert und geht davon aus, dass die Belehrung zumindest in Teilen fehlerhaft ist - und das reicht für einen Widerruf.
Lass dir bitte vorab eins gesagt sein: Anwälte wollen Geld verdienen. Meine Eltern haben selber eine Kanzlei und jedes Verfahren bringt Geld... Egal ob du gewinnst oder nicht. Anwälte verdienen daran immer.
Und jetzt zur eigentlichen Aussage deiner Anwältin: Wenn sie tatsächlich gesagt hat, dass die Belehrung zumindest in Teilen fehlerhaft ist dann ist das keine rechtssichere Aussage. Formell müsstet ihr dann zunächst der Audi/VW Bank den Widerruf erklären.
Und dir ist hoffentlich bewusst was dann passieren wird? Die Audi / VW Bank wird einen solchen Widerruf nicht akzeptieren. Dann müsstest du entsprechend Klage einreichen und kannst dich auf einen längeren Prozess einstellen.
Übrigens: Es gab schon solche Klagen speziell gegen die VW Bank und da wurden schon mehrere Klagen rechtskräftig abgewiesen.
Insofern sei dir bewusst, dass deine Anwältin ein großes Interesse an einem solchen Verfahren hat, weil sie auf jeden Fall daran verdient. Aber das Prozessrisiko trägst du und nicht der Anwalt. Und das Prozessrisiko gegen VW sollte man nicht unterschätzen, da ähnliche Verfahren speziell bei der VW Bank schon abgewiesen wurden.
Würde aber der Richter nicht Wissen wollen, warum man Widerruf Machen will?
Oder ist das Widerrufsrecht gemeint, wo man meisten Fällen ohne Angaben von Gründen widerrufen kann?
Zitat:
@DJ BlackEagle schrieb am 7. Juni 2017 um 16:16:36 Uhr:
Würde aber der Richter nicht Wissen wollen, warum man Widerruf Machen will?
Oder ist das Widerrufsrecht gemeint, wo man meisten Fällen ohne Angaben von Gründen widerrufen kann?
Bei einem Widerruf muss man keine Gründe angeben. Anders sieht es bei einer Kündigung aus wichtigem Grund (wie z.B. nach § 314 BGB) aus die natürlich entsprechend begründet werden muss warum ein wichtiger Grund vorliegt und die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist.
Das Widerrufsrecht gibt es in dieser Form in Deutschland auch nur für Endverbraucher und gilt bei bestimmten Verträgen bis 14 Tage nach Abschluss des Vertrages. Die Bank ist entsprechend dazu verpflichtet den Endverbraucher über sein Widerrufsrecht zu belehren. Wenn die Belehrung rechtlich einwandfrei ist gilt das Widerrufsrecht auch nur in den ersten 14 Tagen. Wenn allerdings die Widerrufsbelehrung von der Bank nicht erfolgt ist oder formal nicht korrekt ist hat der Verbraucher auch noch Jahre später die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen.
Im Normalfall ist aber die Widerrufsbelehrung korrekt und man kann nicht einfach so 2 Jahre später den Vertrag widerrufen sondern nur wie vom Gesetzgeber vorgesehen als Endverbraucher innerhalb der ersten 14 Tage.
Zitat:
@Acquaviva1908 schrieb am 7. Juni 2017 um 15:32:55 Uhr:
Zitat:
@Dietmar F. schrieb am 7. Juni 2017 um 15:31:32 Uhr:
Nach meinen Erfahrungen beim Widerruf einer Lebensversicherung würde ich es nur empfehlen, wenn man anschließend keine Bankfinanzierung mehr benötigt.
Egal ob für irgendein Auto eines beliebigen Herstellers, ein Haus oder auch nur eine Küche.
Erzähl mehr. Gab es dann Schwierigkeiten mit Kreditzusagen bei anderen als der betroffenen Bank?
Wie geschrieben - es war eine Lebensversicherung. Die hatte ich kurz vor meinem 18. Geburtstag untergejubelt bekommen.
10 Jahre später stellte ein Anwalt fest, dass ich die Zustimmung meiner Eltern benötigt hätte. Die Versicherung wurde gekündigt, die eingezahlten Beträge inklusive üblicher Zinsen erstattet. Damals gab es noch anständige Zinsen
Als ich dann 7 Jahre später ein Darlehen benötigte, war ich für eine Bank nicht kreditwürdig (trotz Beamtenstatus), zwei Unternehmen (Bank und Sparkasse) wollten nach einem sehr dezenten Hinweis auf "Schwierigkeiten mit einer Versicherung" einen viel höheren Zinssatz.
Ob es in meiner "Schufa Vita" einen Knick nach unten gab, konnte ich damals nicht feststellen. Den §34 des BDSG kannte kaum jemand, sofern es ihn überhaupt schon gab.
Die ganze Geschichte ist über 20 Jahre her - vermutlich ist ein Widerruf heute kein Grund mehr, einen Kunden nicht zu akzeptieren. Das die betroffene Bank keine Geschäftsbeziehung mehr aufbauen möchte ist verständlich, aber vermutlich rechtlich nicht haltbar.