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Feldwege ohne Verbotsschild befahrbar?
Gude!
Passt zwar nicht ganz hier ins Forum, aber evtl. weis ja jemand bescheid .
In wie fern darf man eigentlich Wald/Wiesen/Feldwege befahren wenn KEIN Verbotsschild aufgestellt ist? Wir haben das hier bei uns relativ oft, und da meine Freundin nen Pajero Pinin fährt machts auch immer schön fets mal ein paar Abkürzungen auszuprobieren, bin mir halt net sicher in wie fern das rechtens ist.
Und wenn wir schon dabei sind, was würde sowas wohl kosten wenn man angehalten wird und das Befahren so eines wegens nicht erlaubt ist?
Gruß MrMmmkay
32 Antworten
jaja.... in den wald fahren um "abkürzungen auszuprobieren" muahahahaha
Bei Feld/Wald/Wiesenwegen braucht´s kein extra Verbotsschild, da es von vornherein verboten ist.
Solange das kein Privatgrundstück ist oder eben Verbotsschilder... Warum nicht? Ich mein da muss ja was fahren sonst würds nich aussehen wie ne Strasse. Wenn die "bald Blauen" dich anhalten erzählste halt das is nen getunter Trecker
Bei einem FWW-Weg ist aber erkennbar, dass er nicht zum öffentlichen Straßengrund gehört, und demzufolge ist laut Stvo das Befahren verboten.
Naja, das is alles Auslegungssache, wir haben hier auch einig Feldwege die erstmal nen Kilometer geteert sind und dann in schotter übergehen, teilweise auch welche die von der einen Seite nen Verbotsschild haben und von der anderen net. Aber die Grundaussauge ist also das man keine Wege befahren darf die nicht nacht "normaler" Straße aussehen, das is schonmal gut zu wissen.
@ satanos
Jaa, wirklich als Abkürzung, von meinen Eltern bis zu mir sinds durchn Wald ca 5km, über die normale Straße ca 15, das lohnt schon .
Wenns geteert ist, hätte ich auch kein Problem dort durchzufahren, so kein Verbotsschild steht. Du hattes aber FWW-Wege gesagt (geschrieben). Dort wäre ich dann vorsichtig.
Ja, wie schon gesagt, die werden dann halt irgendwann zu FWW-Wegen, und da hätte ich dann grundsätzlich auch keine Lust mehr umzudrehen ^^.
Ich fahr regelmäßig so nen FWW weg... Die örtliche Polizei duldet es aber, obwohl es verboten is....
Dulden und erlaubt sein sind nun mal aber 2 verschiedene Sachen.....
Zitat:
Original geschrieben von Opel-Freak´78
Dulden und erlaubt sein sind nun mal aber 2 verschiedene Sachen.....
Das ist ja auch richtig so... nur WENN du dann angehalten wirst, hat das i.d.R. nen besonderen grund (Promilleweg?

). Sonst sind die Jungs da eher kulant... wir haben so einige Wege in der Umgebung die Beschlidert sind bis dorthinaus.... aber die Rennleitung hat bisher nix gross dagegen getan.
Rechtens isses natürlich nach wie vor nicht, muss halt jeder für sich selbst entscheiden.
Und wenn der TE den Weg öfters fährt kann er ja in Etwa einschätzen, wie hoch die Gefahr ist... da auf die Blau/silbernen zu stossen

Gruss
Ori
Na bis jetzt hab ich weder was grünes noch was blaues auf dem Weg gesehen ^^, allerdings immer so böse guckende Wanderer denen das garnicht passt das ich da lang fahre.
Gruß MrMmmkay
Zitat:
Original geschrieben von Opel-Freak´78
Bei einem FWW-Weg ist aber erkennbar, dass er nicht zum öffentlichen Straßengrund gehört, und demzufolge ist laut Stvo das Befahren verboten.
Wo zum Henker steht das? Solang beim Feldweg nix gekennzeichnet ist gehört der mit zum öffentlichen Verkehrsraum.
Nebenbei bemerkt gibts im Bußgeldkatalog keine Strafe für "Benutzung eines Feldweges".


Wenn man vom Teufel spricht.... dann ist der Schwanz nicht weit.
Bin gestern schön gemütlich mit Elterns Highpower 60 PS Fiesta 3 Zentnersäcke voll Äpfel zur Mosterei am fahren (über besagten "Feldweg", wer biegt ein? Die Polizei.
Was haben Sie gemacht? Abgekürzt