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Felge beschädigt

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 16. Oktober 2009 um 8:22

Hallo zusammen ,

 

bei einer Probefahrt , die mein Händler die letzten Tage gemacht hat , wurde vorne rechts die Felge beschädigt .

Er sagte das er natürlich für den Schaden aufkommt und eine neue Felge bestellt .

Jetzt wollen die , die alte Felge behalten ....

 

Aber die alte Felge wollte ich behalten und reparieren , dann als Ersatzrad im Keller stellen .... ist das möglich , was würdet Ihr machen  ?

 

 

Lisa

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von RuedigerV8

Wenn ich einen Unfall habe und mein Scheinwerfer wird getauscht, dann kann die Versicherung verlangen, daß sie den alten bekommt.

Ich muß bei einem Schaden so gestellt werden, als wäre er nicht passiert.

Bin ich 100 % einig.

Neue Felge + Achsvermessung und Einstellung und gut.

Ich kann nicht die neue Felge nehmen und auf die alte Felge auch noch pochen.

 

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Zitat:

Original geschrieben von ekdahl

Hallo zusammen ,

bei einer Probefahrt , die mein Händler die letzten Tage gemacht hat , wurde vorne rechts die Felge beschädigt .

Er sagte das er natürlich für den Schaden aufkommt und eine neue Felge bestellt .

Jetzt wollen die , die alte Felge behalten ....

Aber die alte Felge wollte ich behalten und reparieren , dann als Ersatzrad im Keller stellen .... ist das möglich , was würdet Ihr machen  ?

 

Lisa

Ich würde mir nicht nur Gedanken über die Felge machen, sondern auch eine Überprüfung der Achsgeometrie verlangen. Die müssen dann ja irgendwo einen Bordstein mitgenommen haben und das nicht zu knapp. Da wird bestimmt auch einiges verstellt sein.

Wenn du eine neue Felge bekommst, kann ich mir nicht vorstellen, dass du auch Anspruch auf die alte Felge hast- jedenfalls nicht für lau.

Themenstarteram 16. Oktober 2009 um 8:30

Zitat:

Original geschrieben von Ghostman099

Zitat:

Original geschrieben von ekdahl

Hallo zusammen ,

 

bei einer Probefahrt , die mein Händler die letzten Tage gemacht hat , wurde vorne rechts die Felge beschädigt .

Er sagte das er natürlich für den Schaden aufkommt und eine neue Felge bestellt .

Jetzt wollen die , die alte Felge behalten ....

 

Aber die alte Felge wollte ich behalten und reparieren , dann als Ersatzrad im Keller stellen .... ist das möglich , was würdet Ihr machen  ?

 

 

Lisa

Ich würde mir nicht nur Gedanken über die Felge machen, sondern auch eine Überprüfung der Achsgeometrie verlangen. Die müssen dann ja irgendwo einen Bordstein mitgenommen haben und das nicht zu knapp. Da wird bestimmt auch einiges verstellt sein.

 

Wenn du eine neue Felge bekommst, kann ich mir nicht vorstellen, dass du auch Anspruch auf die alte Felge hast- jedenfalls nicht für lau.

Nicht für Lau , das hatte ich mir auch gedacht .... ich würde sogar , wie bei einer Abrechnung eines Gutachtens die Mwst übernemen !

 

Du hast Recht mit der Überprüfung der Achsgeometie , Danke ;)

 

 

Lisa

Also mal ehrlich.

Mehr als Anspruch auf einen Austausch sowie eventuell die Überprüfung der Geometrie hast Du nicht.

Ich finde es durchaus legitim, daß die "Altteile" in so einem Fall nicht herausgegeben werden.

Wenn die Felge so "wenig" beschädigt ist, daß sich eine Reparatur lohnt, dann könnte das Autohaus ja auch die anstatt eines Austausch anbieten...

Du hast gefragt was würdet ihr machen -> ich würd's dabei belassen wie angeboten.

Gruß

Zero-One

Themenstarteram 16. Oktober 2009 um 8:47

Zitat:

Original geschrieben von zero-one

Also mal ehrlich.

Mehr als Anspruch auf einen Austausch sowie eventuell die Überprüfung der Geometrie hast Du nicht.

 

Ich finde es durchaus legitim, daß die "Altteile" in so einem Fall nicht herausgegeben werden.

Wenn die Felge so "wenig" beschädigt ist, daß sich eine Reparatur lohnt, dann könnte das Autohaus ja auch die anstatt eines Austausch anbieten...

 

Du hast gefragt was würdet ihr machen -> ich würd's dabei belassen wie angeboten.

 

Gruß

 

Zero-One

Natürlich hast du nicht ganz unrecht !

Nur möchte ich nicht das der Händler auch noch mit meiner Felge ein Geschäft macht , sie irgend einem Mitarbeiter gibt , der schon ein Auge drauf geworfen hat die AMG Felge unter den Nagel reisst  ;)

Es ist bei "normalen" Unfallschäden auch so , das wenn ein Teil ausgetauscht wird , man die Sachen eigentlich behalten darf .... ob es nun Sinn macht oder nicht !?

 

Im übrigen MUSS der Verursacher ein Neuteil besorgen !

 

Lisa

Wir haben kürzlich nach einem Unfall mit der A-Klasse die leicht ramponierte Elegance-Felge auch nicht zurückbekommen. Das war allerdings ein Versicherungsfall, ich wieiß nicht, wie sowas da in die Kalkulation eingeht. Die Felge war scheinbar nur oberflächlich zerkratzt, aber fahren wollte ich die auch nicht mehr.

am 16. Oktober 2009 um 9:03

Die Felge ist dein Eigentum und somit kannst du sie behalten.

Wenn du in einen Unfall verwickelt bist, erhälst du ja auch nicht die Stoßstange des Vordermanns.

Nun ist es aber so: Ist der Austausch der Felge gerechtfertigt? (Wie ist denn deine Beziehung zum Händler? Wäre eine Reparatur eher im Sinne der Versicherung?).

Es hängt dann natürlich davon ab ob es auch mit einer Reparatur getan wäre, wobei du natürlich den Händler wechseln würdest nach so einem Malheur, daher wird dir wahrscheinlich auch eine neue Felge angeboten.

Wie gesagt, die Felge ist dein Eigentum, auch nachdem sie beschädigt wurde, somit musst du sie auch erhalten wenn dies sagst.

@Amex:

Das sehe ich anders.

Wenn ich einen Unfall habe und mein Scheinwerfer wird getauscht, dann kann die Versicherung verlangen, daß sie den alten bekommt.

Ich muß bei einem Schaden so gestellt werden, als wäre er nicht passiert.

Wenn der alte Scheinwerfer nur leicht verkratzt ist, könnte ich den zusätzlich für gutes Geld noch verkaufen und würde so einen zusätzlichen Gewinn erzielen.

Damit wäre ich besser gestellt, was irgendwie zwar schön wäre, aber man hat keinen Anspruch darauf.

Ähnlich sehe ich es bei der Felge. Durch die Abgabe der neuen Felge hat man kein Eigentum mehr an der alten.

Vielleicht rechnet der Händler den Schaden mit seiner Versicherung ab und die will die Felge haben.

Das beugt aus Sicht der Versicherungen auch einem eventuellen Betrug vor, wo Teile in Rechnung gestellt werden, die in Wirklichkeit gar nicht getauscht wurden.

Ich meine mich zu erinnern, daß es auch in dieser Richtung lautende Gerichtsurteile gibt.

 

lg Rüdiger:-)

Zitat:

Original geschrieben von ekdahl

Es ist bei "normalen" Unfallschäden auch so , das wenn ein Teil ausgetauscht wird , man die Sachen eigentlich behalten darf .... ob es nun Sinn macht oder nicht !?

Nein so ist es eben nicht! Im Falle eines Totalschadens kannst Du den Schrott zwar behalten, dafür wird aber der dafür geschätzte Restwert bei der Erstattung in Abzug gebracht.

Themenstarteram 16. Oktober 2009 um 11:39

Zitat:

Original geschrieben von doc.smart

Zitat:

Original geschrieben von ekdahl

Es ist bei "normalen" Unfallschäden auch so , das wenn ein Teil ausgetauscht wird , man die Sachen eigentlich behalten darf .... ob es nun Sinn macht oder nicht !?

Nein so ist es eben nicht! Im Falle eines Totalschadens kannst Du den Schrott zwar behalten, dafür wird aber der dafür geschätzte Restwert bei der Erstattung in Abzug gebracht.

Nicht unbedingt .... nur bei einer Veräusserung .

Wenn das Fahrzeug mehr als drei Monate ( oder Unfall durch einen ausländischen Verischerungsnehmer 6 Monate )  in Besitz bleibt , muss die Versicherung "bis zu" 130% des Wiederbeschaffungswert bezahlen !

 

 

Lisa

Zitat:

Original geschrieben von RuedigerV8

Wenn ich einen Unfall habe und mein Scheinwerfer wird getauscht, dann kann die Versicherung verlangen, daß sie den alten bekommt.

Ich muß bei einem Schaden so gestellt werden, als wäre er nicht passiert.

Bin ich 100 % einig.

Neue Felge + Achsvermessung und Einstellung und gut.

Ich kann nicht die neue Felge nehmen und auf die alte Felge auch noch pochen.

 

Gib den Frauen den kleinen Finger, sie reißen dir den Arm raus und spucken noch auf dich.

Spaß beiseite, Lisa Du hast kein Anspruch auf die alte Felge und sei froh das Dein freundlicher Dir sofort ohne Diskusion ne Neu bestellt, andere wären hingegangen und hätten erst mal versuch die defekte zu reparieren. Außerdem wird ein AMG-Rad mit normalerweise 18" nicht in die Reseveradmulde passen.

Freu Dich einfach über die neue Felge und bestehe auf die Achsvermessung dann ist auch Gut des ganzen.

Schönes WE

Hallo Lisa,

leider kommt von Dir gar kein feedback mehr zu deiner defekten Felge, was ist los?

Keine Lust mehr auf die Meinungen der anderen zu Antworten?

Bei Audi würde es sicher vier neue Felgen geben und die alten dazu:D

Themenstarteram 17. Oktober 2009 um 21:39

Zitat:

Original geschrieben von ROLL-OFF

Hallo Lisa,

leider kommt von Dir gar kein feedback mehr zu deiner defekten Felge, was ist los?

Keine Lust mehr auf die Meinungen der anderen zu Antworten?

Ich habe nächste Woche Dienstag einen Termin , zugesichert wurde mir das die Felge , der erst vor zwei Wochen neu aufgezogene Winterreifen ersetzt und die Spur neu eingestellt wird .

Der Meister hat sich aus dem Fenster gelehnt und es mir versprochen , er muss es allerdings noch mit der Geschäftsleitung abklären .

Deshalb dauerte es und berichtet hätte ich erst wieder wenn der Schaden wirklich behoben wurde .

 

 

@gnarf , du scheinst ja sehr gute Erfahrung mit Audi zu haben ;)

Dachte , weil es Versicherungstechnisch legitim und gängige Praxis ist , die Altteile ( defekten Teile ) zu behalten , würde der Sache in dem Fall nichts im Wege stehen ;)

 

 

Lisa

 

 

 

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