ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Felge nicht mehr lieferbar, Haftpflichtschaden

Felge nicht mehr lieferbar, Haftpflichtschaden

Themenstarteram 17. November 2020 um 6:23

Hallo,

 

Meiner Frau ist gestern leider jemand ins Auto gefahren. Der Herr wollte ausparken und hat das herannahende Auto meiner Frau übersehen. Dabei wurde sie von seiner Anhängerkupplung getroffen und dadurch der Kotflügel und die Felge hinten rechts beschädigt.

 

Ich hatte dann bei VW einen Termin für den Kostenvoranschlag gemacht wobei mir gesagt wurde, dass ich von den Felgen (Alu Sonderfelgen für die Winterbereifung) idealerweise etwas mitbringen soll um den Wert zu beziffern. Da die Felgen von meinem vorherigen Fahrzeug stammen, habe ich mittlerweile keine Rechnungen mehr. Ich habe deshalb beim Autec Vertragshändler ein Angebot für eine neue Felge angefragt, welcher mir leider sofort mitteilte, dass es die Felge nicht mehr gibt und diese durch den Hersteller nicht mehr lieferbar ist. Ich habe jetzt nochmal Autec direkt angeschrieben, um es ggf auch von dort bestätigt zu bekommen. Auf der Internetseite ist die Felge noch zusehen, allerdings nicht mehr in der Farbe Silber Schwarz, die benötigt wird (Autec Z Zenit 7x16, 5/112 ET 48).

 

Was kommt auf mich zu, falls die Felge wirklich nicht mehr lieferbar ist? Ich habe gelesen, dass es vier gleichwertige neue geben würde, hier jedoch ggf „alt für neu“ abgezogen wird der Restwert der anderen drei ggf verrechnet wird. Ist das wirklich so?

 

Danke!!!

Asset.HEIC.jpg
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 17. November 2020 um 10:51:52 Uhr:

Zitat:

@rrwraith schrieb am 17. Nov. 2020 um 10:43:11 Uhr:

einen Abzug "Neu für Alt" gibt es im Haftpflichtschadenbereich generell nicht.

Aber selbstverständlich gibt es das. Zumindest für Verschleißteile ziehe ich da regelmäßig was ab. So z B. An einer Fahrzeugwaage, die durch Anfahren mit einem LKW beschädigt wurde. Die Kraftmessdosen waren schon 8 Jahre alt und hätten nach 10 Jahren sowieso getauscht werden müssen => 80% Abzug.

Ob Felgen darunter fallen, darüber darf diskutiert werden.

Der Begriff "Neu für alt" existiert nur in der Kaskoversicherung und anderen Sachversicherungen.

In der Haftpflicht besteht die Möglichkeit eines Abzuges für Wertverbesserung, wie schon korrekt ausgeführt wurde.

Entbehrt bei unbeschädigten Felgen jeder Grundlage. :)

31 weitere Antworten
Ähnliche Themen
31 Antworten

Eine Möglichkeit wäre ja sich nach einer gebrauchten Felge umzusehen. Evtl. kann die beschädigte Felge falls möglich (erlaubt) auch aufbereitet werden.

Ansonsten muss man sich natürlich einen Abzug neu für alt gefallen lassen.

Das hört sich nach Problemen an.

Diese Arbeit sollte sich sinnvollerweise ein Anwalt und ein Gutachter machen, die du selbst aussuchen kannst und die auch bei eindeutiger Schuldfrage von der gegn. Versicherung gezahlt werden.

Richtig, dafür gibt es Fachanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht und öffentlich bestellte und vereidigte Kfz Sachverständige.

Du hast geschrieben, Deine Felge im Netz in einer anderen Farbe gesehen zu haben.

Wenn es Deine Größe ist kaufen und Deinen Felgen farblich anpassen lassen.

Aber das macht Alles der Rechtsanwalt, den Du in diesem Fall bestimmt brauchen wirst.

Wenn das nämlich nicht geht, müßtest Du vier andere Felgen kaufen und Dir neu

für alt anrechnen lassen, wenn Dein RA Dich nicht davor schützen kann.

Zitat:

@ryanelpaso schrieb am 17. November 2020 um 07:23:37 Uhr:

Was kommt auf mich zu, falls die Felge wirklich nicht mehr lieferbar ist? Ich habe gelesen, dass es vier gleichwertige neue geben würde, hier jedoch ggf „alt für neu“ abgezogen wird der Restwert der anderen drei ggf verrechnet wird. Ist das wirklich so?

Nein, so ist das nicht.

Auch wenn dieser Blödsinn jetzt schon mehrfach behauptet wurde, einen Abzug "Neu für Alt" gibt es im Haftpflichtschadenbereich generell nicht.

Möglich wäre eine Wertverbesserung oder ein Vorteilsausgleich. Beides trifft hier definitiv nicht zu.

Wenn die Felge nicht mehr erhältlich und auch nicht reparabel ist, stehen Dir vier Felgen gleicher Art und Güte zu.

Eine vollständige Schadensregulierung wirst Du mit einem Kostenvoranschlag nicht erreichen, dieser ist, wie fast immer, ungeeignet. Hier ist zwingend ein Gutachten erforderlich.

Die Durchsetzung Deiner Ansprüche wird Dir ohne Anwalt nicht gelingen.

Oder aber so:

Die Felge sieht ja jetzt nicht total zerstört aus. Einfach das "Angebot" der gegnerischen Versicherung abwarten, ein paar Euro einstreichen, Felge polieren lassen, fertig.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 17. Nov. 2020 um 10:43:11 Uhr:

einen Abzug "Neu für Alt" gibt es im Haftpflichtschadenbereich generell nicht.

Aber selbstverständlich gibt es das. Zumindest für Verschleißteile ziehe ich da regelmäßig was ab. So z B. An einer Fahrzeugwaage, die durch Anfahren mit einem LKW beschädigt wurde. Die Kraftmessdosen waren schon 8 Jahre alt und hätten nach 10 Jahren sowieso getauscht werden müssen => 80% Abzug.

 

Ob Felgen darunter fallen, darüber darf diskutiert werden.

Zitat:

@Chaoz_Mezziah schrieb am 17. November 2020 um 10:45:31 Uhr:

Oder aber so:

Die Felge sieht ja jetzt nicht total zerstört aus. Einfach das "Angebot" der gegnerischen Versicherung abwarten, ein paar Euro einstreichen, Felge polieren lassen, fertig.

Ähm sorry, aber da hängen die Fetzen weg.

Polieren brauchst Du daran nichts mehr.

Dat Ding ist Müll.

Zitat:

@Chaoz_Mezziah schrieb am 17. November 2020 um 10:45:31 Uhr:

Oder aber so:

Die Felge sieht ja jetzt nicht total zerstört aus. Einfach das "Angebot" der gegnerischen Versicherung abwarten, ein paar Euro einstreichen, Felge polieren lassen, fertig.

Kann man machen - ist dann halt Sch...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 17. November 2020 um 10:51:52 Uhr:

Zitat:

@rrwraith schrieb am 17. Nov. 2020 um 10:43:11 Uhr:

einen Abzug "Neu für Alt" gibt es im Haftpflichtschadenbereich generell nicht.

Aber selbstverständlich gibt es das. Zumindest für Verschleißteile ziehe ich da regelmäßig was ab. So z B. An einer Fahrzeugwaage, die durch Anfahren mit einem LKW beschädigt wurde. Die Kraftmessdosen waren schon 8 Jahre alt und hätten nach 10 Jahren sowieso getauscht werden müssen => 80% Abzug.

Ob Felgen darunter fallen, darüber darf diskutiert werden.

Der Begriff "Neu für alt" existiert nur in der Kaskoversicherung und anderen Sachversicherungen.

In der Haftpflicht besteht die Möglichkeit eines Abzuges für Wertverbesserung, wie schon korrekt ausgeführt wurde.

Entbehrt bei unbeschädigten Felgen jeder Grundlage. :)

Themenstarteram 17. November 2020 um 12:51

Ich habe inzwischen auch vom Felgenhersteller eine Antwort bekommen, dass die Felgen nicht mehr erhältlich sind. Ich habe den Kostenvoranschlag nun erstmal abgeschickt und ein Statement gemacht, dass die Felgen laut Hersteller und zwei kontaktierter Vertriebspartner nicht mehr zu haben sind. Auch bei Google bin ich nicht fündig geworden. Ich werde dann jetzt erstmal auf Antwort warten und sehen ob man darauf eingeht. Vielleicht hat die Versicherung ja Möglichkeiten eine zu beschaffen.

"Wenn die Felge nicht mehr erhältlich und auch nicht reparabel ist, stehen Dir vier Felgen gleicher Art und Güte zu."

Das ist die einzige richtige Antwort und von der Rechtsprechung auch abgesegnet worden. Als sicherheitsrelevantes Teil musst du auch keine gebrauchte Felge kaufen.

Allerdings - und das ist die winzige Einschränkung - darfst du deine drei noch heilen Felgen der gegnerischen Versicherung zur Verwertung anbieten.

Themenstarteram 17. November 2020 um 17:41

Danke, dass hatte ich heute auch so recherchiert. Ich bin zwar kein Fachmann, habe aber Probleme mir vorzustellen, dass die Felge repariert werden kann. Das Mittelloch ist etwas verbogen und an mehreren Speichen ist ordentlich was weggefräst. In einem Land in dem man matte Scheinwerfer nicht Polieren kann, darf man bestimmt auch nicht an Felgen rumfräsen. Gleiche Art und Güte wäre mehr als zufriedenstellend und auch reichlich am Markt zu finden.

Asset.HEIC.jpg
Asset.HEIC.jpg

Weise die gegnerische Versicherung darauf hin, dass die Felge vom Hersteller nicht mehr lieferbar ist. Leg die Auskunft des Herstellers dazu. Und frage einfach dumm an, ob die die drei unbeschädigten Felgen verwerten wollen oder dir einen Käufer benennen können (natürlich nur bei Abholung und sofortiger Bezahlung). Das System kennt die Versicherung bestimmt, wird oft genug praktiziert bei der Verwertung von Totalschäden.

Von dir kann nicht erwartet werden, eine gebrauchte Felge mit unbekannter Historie zu kaufen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Felge nicht mehr lieferbar, Haftpflichtschaden