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Felge wegen Einsatzfahrzeug zerkratzt
Hallo zusammen,
musste gerade auf dem Heimweg einem Einsatzfahrzeug der Nürnberger Verkehrsbetriebe (VAG) Platz machen und deswegen auf einen höheren Randstein fahren. Da ich nicht genug Anlauf hatte, konnte ich die Räder nicht mehr vernünftig ausrichten, um einen Bordsteinschaden zu verhindern.
Jetzt hab ich in meinen Felgen ne besch... Bordsteinschramme. Kann ich da rechtlich was machen, damit die tollen Verkehrsbetriebe meine Felge ersetzen/reparieren?
Die müssen doch da versichert sein, falls im Einsatz solche Schäden an Drittfahrzeugen auftreten. Bei Polizei und Krankenwagen gibt´s doch da bestimmt auch Möglichkeiten.
Danke für Euere Antworten!
Gruß,
PB
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16 Antworten
Ich fürchte nein, aber ich weiß es nicht. Bin da aber neugierig auf Antworten. Ich würd mal sagen, dass man nicht verpflichtet ist, auf Bordsteinkanten zu fahren. Wenn doch, dann müssten Schäden ersetzt werden. Aber ob das in Deutschland so ist?
Was bitte ist denn ein Einsatzwagen der Verkehrsbetriebe? Kann sich ja wohl kaum um einen Rettungseinsatz handeln. Dafür würde ich bestimmt keinen Bordstein rauf fahren. Bei nem Notarzt vielleicht schon. Würde ich als "Opfer" ja auch von anderen erwarten...
Es kamen vorher aus ner Seitenstraße auch Feuerwehr und mir dann später auch ein Krankenwagen entgegen. Vielleicht ein Unfall mit nem öffentlichen Verkehrsmittel.
Is ja klar, dass man ausweicht und Platz macht, erstens weil es Pflicht ist, ne Gasse zu bilden und zweitens weil man ja selbst, sollte einem mal etwas passieren, hofft, dass die Einsatzkräfte schnell an der Unglücksstelle sind.
Trotzdem ärgert´s mich, dass die Felge jetzt ne Macke hat und ich würd halt gern wissen, ob man da was ersetzt kriegt...
Als Neumarkter traut man sich ja auch nicht in die Nürnberger Großstadt.....
Spaß beiseite, ich glaube auch nicht, dass die VAG/VGN Dir da etwas ersetzt. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Ruf morgen doch einmal bei denen an und schildere die Situation.
Und ich würd gern wissen, ob man um eine Gasse zu bilden auf den Bürgersteig oder sonst wohin fahren MUSS. Keine Frage, dass man es tun sollte...ist rein rechtliches Interesse - keine ethische Frage! Eh hier einer schimpft...
Hab mittlerweile jemand bei der VAG erreicht. Ich hab mich da mit den Farben der verschiedenen "Institutionen" vertan. Das Fahrzeug war keins von den Verkehrsbetrieben, sondern eins von der N-Ergie. Hat mir der nette Herr am Telefon gesagt. VAG hat keine türkisen Fahrzeuge, da war ich wohl etwas verwirrt.
Trotzdem hat er gesagt, dass es bei der VAG so gehandhabt wird, dass über das Kennzeichen der Fahrer ermittelt wird und das ganze dann zivilrechtlich behandelt wird. Im Normalfall kriegt man da dann den Schaden ersetzt.
Und er hat auch gesagt, dass man rein rechtlich nicht auf den Randstein ausweichen muss.
Werd morgen mal bei der N-Ergie anrufen und mich erkundigen.
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Und ich würd gern wissen, ob man um eine Gasse zu bilden auf den Bürgersteig oder sonst wohin fahren MUSS...
Und selbst wenn! Du bist bestimmt nicht dazu verpflichtet, dein Eigentum zu beschädigen
@PinkysBrain: Ich hoffe wirklich für dich, dass du deinen Schaden ersetzt bekommst. Habe auch schon öfters überlegt, wie ich mich in solch einer Situation verhalten würde.
MfG
roughneck
Guten Tag meine Freunde.
also es ist ersteinmal Löblich das du einem Einsatz KFZ sei es auch von den VAG Platz machst.
Rechtlich sieht es in NRW so aus entsteht ein Schaden an Fremdfahrzeugen bei der Durchführung einer Alarmfahrt mit Sonderrechten ( ganz Wichtig) dann ist dieser vom Betroffenen sofort Anzuzeigen. Als Beweis dient dazu ein Einsatztagebuch welches in der Dienststelle Einsatzleistelle für jederman Einzusehen ist.
Nach dieser Anzeige wird der Schaden Reguliert.
2 Ist es nicht Pflicht eine Gasse in der Stadt zu bilden lediglich ist dem Fahrzeugführer des Einsatz KFZ Anzuzeigen was mache ich ... also nicht einfach stehen bleiben.
Auch möglich wäre es eine LZA bei Rotlicht zu überfahren und möglichst nicht dabei die Straße zu queren aber so das das Einsatz KFZ den Engpass passieren kann. Denn bei stehendem VErkehr an einer Rotzeigenden LZA vor einer Kreuzung ist es dem Einsatz Kfz Führer schwer diese zu Überfahren.
Desweiteren gilt immer bei jeder EInsatzfahrt auf alle anderen Teilnehmer Rücksichtnehmen und Schäden möglichst vermeiden.
Ich hoffe das hilft dir.
MFG
Wenn ich mich demnach melde, nachdem ein Notarztwagen an mir vorbei gekracht ist, zahlen die ohne dass ich Zeugen habe? Ich meine...falls jemand eine böse Fantasie hat...also ich ja nicht...also angenommen, ich hätte bereits eine macke...dann käm mir ja son notarztwagen wie gerufen, wenn es reicht, dass die zeitangabe von mir mit dem einsatzbuch deckungsgleich ist?!
ernsthaft: ich frage nur aus interesse an rechtsauslegungen! meine felgen sind sowieso alle mackenfrei
UPS falsch ausgedrückt.
also wenn so ein Falle eintritt muss du den Unfall direkt am Unfallort Anzeigen und solltest auch so in der Position bleiben wie es geschehen ist Fotos auch super für Später desweiteren sind Zuegen hilfreich denn die Komune ( Stadt ) wird nicht einfach die Tasche aufmachen.
Sorry hätte das auch schrieben sollen.
MFG
UPS falsch ausgedrückt.also wenn so ein Falle eintritt muss du den Unfall direkt am Unfallort Anzeigen und solltest auch so in der Position bleiben wie es geschehen ist Fotos auch super für Später desweiteren sind Zuegen hilfreich denn die Komune ( Stadt ) wird nicht einfach die Tasche aufmachen.Sorry hätte das auch schrieben sollen.MFG
Zitat:
Original geschrieben von direct-sound
Guten Tag meine Freunde.
also es ist ersteinmal Löblich das du einem Einsatz KFZ sei es auch von den VAG Platz machst.
2 Ist es nicht Pflicht eine Gasse in der Stadt zu bilden lediglich ist dem Fahrzeugführer des Einsatz KFZ Anzuzeigen was mache ich ... also nicht einfach stehen bleiben.
Auch möglich wäre es eine LZA bei Rotlicht zu überfahren und möglichst nicht dabei die Straße zu queren aber so das das Einsatz KFZ den Engpass passieren kann. Denn bei stehendem VErkehr an einer Rotzeigenden LZA vor einer Kreuzung ist es dem Einsatz Kfz Führer schwer diese zu Überfahren.
Desweiteren gilt immer bei jeder EInsatzfahrt auf alle anderen Teilnehmer Rücksichtnehmen und Schäden möglichst vermeiden.
Ich hoffe das hilft dir.
MFG
So ist es in BaWü auch und ich denke in anderen Bundesländern auch.
Das man den Einsatzfahrzeugen Platz machen muss ist allerdings bei uns nicht so. Vor allem muss man kein Platz machen wenn man sich oder ander dabei gefährdet.
Sprich bevor ich mein Auto demoliere mache ich lieber keinen Platz.
Und irgendwelche möchtegern Einsatzfahrzeuge von irgendwelchen Betrieben die nichts mit Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienst zu tun haben gibt es hier in meiner gegend eigentlich nicht. Außer in Stuttgart vom Verkehrs Verbund dem Bus- und Straßenbahn unternehmen. Aber die habe ich erst einmal im Einsatz mit ihren Blaulichtern auf dem Dach gesehen. Und da wurden die von keinem Autofahrer ernst genommen. Sprich die hätten auch ohne Blaulicht ihre Fahrt vollziehen können.
Aber wie das mit der Schadensregulierung aussieht weiß ich leider auch nicht.
Mfg
Marcel
Zitat:
Original geschrieben von direct-sound
Rechtlich sieht es in NRW so aus entsteht ein Schaden an Fremdfahrzeugen bei der Durchführung einer Alarmfahrt mit Sonderrechten ( ganz Wichtig)
ganz UNwichtig,
denn zur inanspruchnahme von sonderrechten, ist KEIN martinshorn oder blaulicht oder gar die kombination aus beidem erforderlich! sonderrechte hat das fahrzeug auch so.....
@te: wie bereits geschrieben, du bist verpflichtet dem einsatzfahrzeug umgehend platz zu machen, SOLANGE du dabei nicht dich und andere verkehrsteilnehmer gefährdest....
der schaden den du nun hast, mag zwar tragisch sein, ist aber auf dein "fehlverhalten" zurückführen, womit dann das einsatzfahrzeug aus der haftung raus ist......
Also,
ich habe gestern Abend noch mit Feuerwehr und Polizei telefoniert wegen dieser Aussage, dass man einen Einsatzbericht einsehen kann. Leider konnte mir da erstmal niemand weiterhelfen, weshalb ich heute bei der N-Ergie angerufen habe.
Die freundliche Dame am Telefon hat Rücksprache mit ihrer Schadensabteilung gehalten und mich gebeten, einen Brief zu verfassen, in dem ich den Ablauf schildere und den entstandenen Schaden beziffere. In der Schadensabteilung wird das ganze dann geprüft und ich über den Ausgang informiert.
Ich denke also, dass die Firmen für solche Fälle versichert sind (so hat´s mir ja auch der Herr von der VAG gesagt) und die Chancen auf Ersatz ganz gut stehen könnten.
Soweit der aktuelle Stand, Brief geht morgen Früh raus und dann heißt´s abwarten.
Ich meld mich wieder, wenn´s was neues gibt.
Gruß,
PB
Moin Moin,
viele hier im Forum sollten mal die §§ 35,38 der StVO durchlesen, von wegen keinen Platz machen und so. Viel Spaß bei der Lektüre.
Geschrieben von jemandem, der damit tag täglich zu tun hat. Ist mal was ganz anderes auf der anderen Seite zu sitzen und sich mit ignoranten, schwerhörigen und leichtsinnigen Autofahrern rumschlagen zu müssen.
Schöne Grüße