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Felge zerkratzt bei Unfall, darf der Gegner die defekte Felge verlangen?

BMW 3er E92
Themenstarteram 22. Mai 2013 um 15:18

Mich hat man vor einigen Wochen angefahren. Dabei ist mein Kotflügel geplatzt und die Felge wurde zerkratzt (nicht so schilmm aber doch sichbar). War beim Gutachter, der im Gutachten auch einen neue Felge berechnet hat. Nach der Reparatur Freigabe der Versicherung (Gegner) habe ich alles einwandfrei reparieren lassen. Nun will der andere meine alte "defekte" Felge haben (Als Souvinier) muss ich Ihm die defekte Felge überlassen ( Würde die gern als Ersatzrad weiter benutzen) oder hat er kein Recht auf Sie, da ja die Versicherung von Ihm gezahlt hat. Über eine schnelle Antwort wäre wirklich hilfreich :-)

Beste Antwort im Thema
am 23. Mai 2013 um 18:03

Ja ja, die liebe Hobbyjuristerei... :D

Anspruch hat wenn dann überhaupt die Versicherung des Unfallgegners und zwar auf Grund der Schadensregulierung. Die allerdings wird kein gesteigerten Wert auf die Herausgabe einer demolierten Felge legen. Würde der Unfallgegner den Schaden nun aus eigener Tasche zahlen und die Versicherung leistungsfrei stellen, so hätte dieser einen Anspruch gegen die Versicherung, nicht aber gegen den TE an sich.

Irgendwas findet sich dahingehend aber sicher auch in den AGB's bzw. Versicherungsbedingungen der Versicherung.

Aber das Klageverfahren würde ich gerne sehen... :D

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Servus,

er hat kein Recht auf die Felge, wieso sollte er auch?

Behalt sie ruhig und verwende sie als Ersatzrad.

Wie begründet er es denn dass er die Felge möchte?

Mfg Chris.vs

Themenstarteram 22. Mai 2013 um 15:27

Beim telefonat war er nicht so begeister darüber da der Gutachter ne neue Felge aufgeschrieben hat, er meinte: Wenn er schon ne neue Felge bezahlt dann will er die alte als Souvenier habe, will Sie sich bei sich aufhängen (aber in wirklichkeit bestimmt richten und verkaufen), habe diesen Kommentar als Spass verstanden und hab ebend zugesagt, das er gerne die defekte Felge haben kann (mein Fehler) nun aber hat er mich nochmals Kontaktiert via Email und wollte wissen wann er die Felge abholen kann.

Ich würde ihm an deiner Stelle klar und deutlich sagen das er kein recht auf die Felge habe!

Erst ist der Unfallverursacher und der Schaden wurde behoben das Thema ist damit gegessen!

Es war ein Gutachter vor Ort des bestätigt hat das die Felge defekt ist (ist zwar nicht viel zu sehen könnte aber nun eine wesentliche Unwucht durch einen Seitenschlag oder ähnliches haben!)

Deshalb wie gesagt er hat keinerlei Recht auf die Felge und das würde ich ihm auch so sagen!

Mfg Chris.vs

Sag die Felge ist weg und gut. Er hat da selbstverständlich gar kein Recht drauf, wenn überhaupt dann seine Versicherung. Und die will sowas nicht haben ;).

am 22. Mai 2013 um 16:21

Dein Unfallgegner ist ja mal ein Witzbold. Wie meine Vorredner schon sagten die Felge ist weg und fertig!

Die will er abholen und dann selbst in Ebay verkaufen bestimmt..

am 22. Mai 2013 um 17:02

Und wenn du die Felge unbedingt abgeben möchtest,dann schmeiß die Felge wenigstens einmal in die Luft ohne sie aufzufangen ! Dann hat er sein Souvenir..

Gruß

Na ja. Er hätte den Schaden ja auch aus eigener Tasche bezahlen können. Und warum soll er die defekten Teile nicht bekommen? Außerdem, wenn Du ihm schon zugesagt hast, solltest Du auch zu Deinem Wort stehen. Ehrensache.

Themenstarteram 22. Mai 2013 um 17:05

Werde Ihm sagen das ich es mir "anders" überlegt habe und die Felge nicht hergeben werde da er kein Recht dazu hat, danke für die vielen hilfreichen Antworten. Wusste da gerade nicht wie die rechtslage dabei ist, und glaub auch nicht das er mit dem anwalt anrückt wegen eine Felge :-D

Zitat:

Original geschrieben von Xeon2004

Werde Ihm sagen das ich es mir "anders" überlegt habe und die Felge nicht hergeben werde da er kein Recht dazu hat, danke für die vielen hilfreichen Antworten. Wusste da gerade nicht wie die rechtslage dabei ist, und glaub auch nicht das er mit dem anwalt anrückt wegen eine Felge :-D

Warum das "Risiko" eingehen, damit der dumm kommen kann?

Antworte dem: Du hast die Felge zu nem Fachhändler gegeben, um zu klären, ob sie weiter zu benutzen wäre und der hat gesagt, das Ding ist verzogen, oder hat nen Riss und sie dann nach Rücksprache mit Dir entsorgt. Bumms, aus fertig!

"Sorry, Herr xy..aber damit hätten auch Sie nix mehr anfangen können".

Wenn er ein Souvenir will soll er zum BMW Händler gehen ;)

Lächerlich...

Was Du ihm für eine Story auf die Nase bindest, kannst Du Dir ja ausdenken.

Aber rein rechtlich ist es tatsächlich so, dass er bei vollem Ersatz/Neubeschaffung einer beschädigten Sache (und er hat Dir offenslichtlich eine komplett neue Felge gezahlt), Anspruch auf Herausgabe der beschädigten Sache hat. Hintergrund ist, dass Du formaljuristisch keinen Anspruch auf eine Verbesserung Deiner Situation (1 heile und 1 verkratzte Felge statt vorher 1 heile) hast.

Was auch ausnahmsweise nach gesundem Menschenverstand logisch ist, oder!?

Zitat:

Original geschrieben von Downloader

.....

Was auch ausnahmsweise nach gesundem Menschenverstand logisch ist, oder!?

Genau..... :cool: :D

Angenommen er nimmt seinen Rabattretter in Anspruch und zahlt am Ende des Jahres den Schaden der Versicherung zurück ... ;)

dann hat es es aus seiner Tasche gezahlt... :cool:

 

Das ist deine Felge,als mir in März mir einer hinten draufgefahren ist konnte ich auch meine teile wieder mitnehmen,das fehlt noch das ein anderer meine sachen einfach mitnimmt :eek::eek::eek:

Downloader hat vollkommen recht. Es kann die alte Felge verlangen, schließlich hat er ja die neue bezahlt. Die Emotions-Argumentiererei hilft nicht weiter.

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