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Felgen bei W124

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 19. April 2012 um 13:19

Hallo MB Freunde

ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Ich würde gerne auf mein Auto größere Felgen drauf klatschen! Am besten 17 Zoll. Ich fahre ein 300 E Limo, Automatik, bj 92 W124. Habe jetzt momentan 205 / 60 R 15 drauf.

Welche ET usw weiß ich leider nicht !?

Danke !

Beste Antwort im Thema

Nein

fleibaka

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und was willste jetzt wissen?

Themenstarteram 19. April 2012 um 13:35

Welche Felgen mit welcher ET auf mein Auto passen würde !?

7,5 X 17 ET 36 mit 225/45-17

fleibaka

Themenstarteram 19. April 2012 um 13:57

OK cool

da muss ich wahrscheinlich die kotflügel ziehen lassen oder ?

Nein

fleibaka

am 20. April 2012 um 7:12

Zitat:

Original geschrieben von MB_2828

Hallo MB Freunde

ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Ich würde gerne auf mein Auto größere Felgen drauf klatschen! Am besten 17 Zoll. Ich fahre ein 300 E Limo, Automatik, bj 92 W124. Habe jetzt momentan 205 / 60 R 15 drauf.

Welche ET usw weiß ich leider nicht !?

Danke !

am 20. April 2012 um 8:02

Hallo Felgen-Fan,

Antwort von heute 09:12:59 hat sich leider vorschnell selbständig gemacht - Entschuldigung.

Jetzt richtig:

Felgen (und damit auch Bereifung) gehören zu den prüfpflichtigen Fz-Teilen, die in der >Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)< für den jeweiligen FzTyp festgelegt sind. Siehe dazu auch Angabe im zugehörigen FzBrief / FzSchein.

Werden prüfpflichtige Teile, die nicht für diesen FzTyp freigegeben sind, verwendet, kann dies zum Erlöschen der Versicherungshaftung führen. Im Falle eines selbst verursachten Haftpflichtschadens könnte der Gutachter die unzulässige Abweichung feststellen und die Versicherung nach der Schadensregulierung ihren V-Nehmer anschließend in Regreß nehmen. Bei Schuld der Gegenseite würde dem FzHalter mit der ungültigen ABE (je nach Art des Schadensfalles) ein Mitverschulden auferlegt.

Anm.: Versicherungen sind zur Minderung des Schadensaufkommens - im Sinne der Versicherten-Gemeinschaft und deren zu zahlenden Vers.-Beiträgen - verpflichtet, diese Regelungen zu treffen (Bundesaufsichtsamt für das Vers.Wesen).

Darüberhinaus kann das Fehlverhalten auch Folgen nach dem Ordnungswidrigkeiten-Gesetz (OWiG) nach sich ziehen.

Jedes Fz muß bei Benutzung im öffentlichen StrVerkehr stets den Angaben in den FzPapieren entsprechen. Bei einer Änderung an prüfpflichtigen FzTeilen ist dies in jedem Fall durch den amtl. anerkannten Sachverständigen zu begutachten, und die entspr. Angaben in den FzPapieren sind im genehmigten Fall entspr. zu korrigieren.

Nachfolgend ein MB-Link zur Felgen-/Reifenfreigabe:

http://www.mercedes-benz.de/.../tires_and_rim.0001.html

Bedenkenlose Fahrt

wünscht RGA 7468

===================

Das ist aber schon eine seeeehr "Deutsche" Herangehensweise und Ansicht...

Klar gibt es auf der einen Seite die vor Jahrzehnten erstellte Liste von MB die die damaligen Reifen und Raederfreigaben wiedergeben... Andererseits gibt es ja zunehmend neue Erkenntnisse und Zulassungen was Felgen anbetrifft. Auch gibt es die Möglichkeit einer Verwendung, auch wenn das jeweilige FZ-Modell nicht im Gutachten aufgeführt ist... Hier hilft dann eine Abnahme nach 21StVZO. Wenn die Richtwerte der Felgen und Reifen passen, steh idR einer legalen Verwendung aller möglicher Räder nichts im Wege.

Ich selbst fahre VA 225/40R18 auf 8,5J18 ET35 und HA 255/35R18 auf 9,5J18 ET35... Alles eingetragen und wunderbar. Im Rad Ein- und Auslauf musste leicht gebördelt werden, aber ueberschaubar.

Alte BORBET T.

am 20. April 2012 um 9:42

was hat dich die einzelabnahme denn gekostet?

Zitat:

Original geschrieben von Benzfahrer91

was hat dich die einzelabnahme denn gekostet?

Welche?

Die BORBET "T" sind so alt..., in dem ersten Gutachten für die Felgen, die ich verwende, steht der W124 drin...

Aber so eine Einzelprüfung sollte nicht mehr kosten als etwa 40.-€

Das lässt sich aber beim freundlichen Prüfingenieur Deiner TÜV oder DEKRA Stelle erfragen... (je nach Bundesland sind die Zuständigkeiten da oder dort...).

Voraussetzung ist ein Gutachten für die Felgen das belegt, dass die Felgen/Räder an einem vergleichbaren Fahrzeug verwendbar und geprüft sind..., alle Parameter müssen stimmen.

Nächste Voraussetzung ist natürlich, dass AM Fahrzeug alles freigängig ist und die Reifendimensionen an dem FZ auch fahrbar sind...

Wenn alles OK ist..., dann wird auch eingetragen.

Aber ACHTUNG: Eine Eintragung liegt immer "im Ermessen des Gutachters"..., also MÜSSEN tut der Ingenieur garnix... Er unterschreibt ja schließlich mit seinem "guten Namen"..., und so ist es auch an ihm, ggf abzulehnen, wenn irgendwas nicht 100%ig ist...

Das ist alles kein Problem...

am 20. April 2012 um 12:46

aha du meinst also wenn ich zb felgen vom w210 hab und diese auf meinen 124er schrauben will, dann wäre der 210er ja ein ähnliches FZ oder?

Themenstarteram 20. April 2012 um 13:29

bis zur welche ET und größe bzw zoll kann ich auf mein w124 drauf klatschen ? gr

am 20. April 2012 um 13:55

Zitat:

Original geschrieben von Benzfahrer91

aha du meinst also wenn ich zb felgen vom w210 hab und diese auf meinen 124er schrauben will, dann wäre der 210er ja ein ähnliches FZ oder?

.

 

hallo,

genau so läuft es bei mir :)

ich bin zum tüv mit dieser teilenummer: 211 401 14 02 (7,5J x 16 ET:42) und der freundliche tüv-mann hat mir aus seiner edv dieses vergleichsgutachten heraus gesucht: TGA 55087706 TÜV Pfalz 06.11.2006

das ganze wird bei eintragung 104,5 € kosten (komplettpreis incl. fahrzeugschein)

das ich es noch nicht fertig habe liegt am geld, die felgen liegen da, aber gute reifen sind teuer :(

gruss simon

am 20. April 2012 um 14:09

Zitat:

Original geschrieben von papavomdavid

Das ist aber schon eine seeeehr "Deutsche" Herangehensweise und Ansicht...

Klar gibt es auf der einen Seite die vor Jahrzehnten erstellte Liste von MB die die damaligen Reifen und Raederfreigaben wiedergeben... Andererseits gibt es ja zunehmend neue Erkenntnisse und Zulassungen was Felgen anbetrifft. Auch gibt es die Möglichkeit einer Verwendung, auch wenn das jeweilige FZ-Modell nicht im Gutachten aufgeführt ist... Hier hilft dann eine Abnahme nach 21StVZO. Wenn die Richtwerte der Felgen und Reifen passen, steh idR einer legalen Verwendung aller möglicher Räder nichts im Wege.

Ich selbst fahre VA 225/40R18 auf 8,5J18 ET35 und HA 255/35R18 auf 9,5J18 ET35... Alles eingetragen und wunderbar. Im Rad Ein- und Auslauf musste leicht gebördelt werden, aber ueberschaubar.

Alte BORBET T.

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