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Felgen beim TÜV eintragen - Kosten

Themenstarteram 15. September 2008 um 9:47

Hallo zusammen,

mit welchen kosten muss ich rechnen, wenn ich mir Felgen beim TÜV eintragen lasse,

die bereits ein Gutachten haben?

Vielen Dank

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34 Antworten

35€, waren es bei mir zumindest.

Ja so um die 40 Euro rum ist es....

Themenstarteram 15. September 2008 um 9:54

DANKE ;-)

Mit Federn etc direkt dabei bleibts bei der Summe

mit Felgen und Gewindefahrwerk habe ich 39.- EUR  bezahlt.

Themenstarteram 15. September 2008 um 11:14

mh, aber son fahrwerk kostet halt auch gleich wieder geld :-P

es ging ja auch nur darum wieviel es kostet Felgen eintragen zu lassen. Aber wie schon gesagt wurde, wenn Fahrwerk mit eintragen läßt dürfte es nicht mehr kosten, außer der Tüvmensch ist schlecht gelaunt, hehe!

 

Gruss Denis

Themenstarteram 15. September 2008 um 11:17

Hehe stimmt,

super, dann schonmal Danke für die Antworten!

Ich hol den Thread nochmal hoch weil ich auch ne Frage habe...

Ich habe mir 18'' Felgen gekauft und will diese eintragen lassen. Von dem Shop habe ich eine Audi-Traglastbescheinigung zugefaxt bekommen. Muss ich nur dieses Schreiben beim TÜV vorzeigen? Oder welche Dokumente brauch ich dort noch?

Habe noch nie was eintragen lassen und deshalb keine Ahnung...

Hallo, ich habe auch eine Frage bezüglich Felgen eintragen. Was benötige ich um A8 Winterfelgen in 7,5 x 18 auf einen Sportback eintragen zu lassen? Original sind bei mir auch 7,5 x 18 montiert, jedoch mit anderer ET.

die Traglastbescheinigung sollte reichen, aber immer besser wenn man ein ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) von den Felgen besitzt.

 

Gruss Denis

am 18. Februar 2009 um 23:54

mit ABE wäre ja gar keine Eintragung nötig, ist ja der Sinn einer ABE.

Da du ja leider nur ne Traglastbescheinigung vorweisen kannst, wird ne Einzelabnahme fällig sein, die ist im Vergleich zur Eintragung mit Teilegutachten, auf die sich wohl die obigen Preise beziehen, etwas teurer, kostet umd die 80EUR soweit ich mich erinnere.

Sorry meinte ja Teilegutachten,... Aber ABE sind soweit ich das vom Tüvler weiß nicht immer eintragungfrei, man muss immer darauf achten was drin steht.

 

Gruss Denis

am 19. Februar 2009 um 0:01

Klar wenn man die in der ABE erfüllten Auflagen nicht einhält, ist eine Abnahme durch den TÜV erforderlich.

Es gibt ja Alufelgen mit ABE bei denen quasi immer die Auflage ist das das Serienfahrwerk verbaut sein muss, da bei geändertem Fahrwerk doch eine Abnahme fällig wird. Kapiert meistens nur niemand und wundert sich dann, wenn es bei ner Kontrolle ne Mängelkarte gibt.

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