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Felgen eintragen ?

Themenstarteram 9. Juni 2011 um 17:34

Hallo ihr Lieben!

Evtl erinnert sich jemand an meinen Thread bzgl der Einpresstiefe vor ein paar Tagen.

Ich habe mich ja, dank eurer Hilfe, endlich für neue Felgen und Reifen entschieden. Dabei waren für mich Preis und Optik ausschlaggebend. Die Teile sind mittlerweile auch angekommen doch nun bin ich nicht sicher ob die Felgen eintragungsfrei sind oder ob ich Sie eintragen lassen muss.

Felgen: FSW Cosmo 01 - 8,0 x 18 ET 42

Reifen: Bridgestone Potenza RE 050 A 225/40

Wagen: Opel Astra J 1,4L Turbo Sport (140PS)

Ich habeTeilegutachten für die Felgen, dort steht, dass dies ein Teilegutachten zur Erteilung einer ABE ist. Mein Wagen ist aber nicht expliziet aufgeführt, oder ich finde ihn nicht richtig. Deswegen bin ich unsicher ob ich mit den Teilen zum Tüv muss.

Teilegutachten:

http://www.fosab.com/download.php?...

ABE:

http://www.fosab.com/download.php?...

Vielleicht ist unter euch kompetenten Lesern jemand der sich kurz die Zeit nimmt einmal zu schauen. Das wäre wirklich super.

Vielen Dank!

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21 Antworten

Zitat:

Ich habeTeilegutachten für die Felgen, dort steht, dass dies ein Teilegutachten zur Erteilung einer ABE ist.

Von Teilegutachten steht da nichts.

Für dich gilt die Auflage 11B:

Wenn du einen neuen Fahrzeugschein brauchst oder der Wagen verkauft wird, muss die Reifengröße eingetragen werden. (Wenn die ABE keine Freistellung enthält).

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Da die die ABE nicht vorliegt, kann dir nur der Hersteller sagen, ob die Eintragung entfallen kann.

Dein Fahrzeug ist doch aufgeführt, im oberen verlinkten Gutachten unter Astra, J, 104 KW.

Gutachten Auflage 11B beachten:

Zitat:

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Bedeutet:

Wenn die Reifengröße welche du fahren möchtest bereits in deinen Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, benötigst du keine weiteren Abnahmen / Berichtigungen.

Wenn die Reifen nicht aufgeführt sind in deinen Fahrzeugpapieren, dann muss eine Abnahme / Berichtigung der Papiere erfolgen, außer die ABE sagt etwas anderes aus.

Dazu musst du dann aber die ABE haben, der zweite Link ist keine ABE sondern nur ein Gutachten zur Erteilung dessen.

Scann die ABE wenn Aussage haben willst ob sie so fahren kannst.

Zitat:

Original geschrieben von ilMy

 

Evtl erinnert sich jemand an meinen Thread bzgl der Einpresstiefe vor ein paar Tagen.

.......

Die Teile sind mittlerweile auch angekommen doch nun bin ich nicht sicher ob die Felgen eintragungsfrei sind oder ob ich Sie eintragen lassen muss.

Was hatte ich im anderen Thread geschrieben:

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Fahr zum TÜV und frag, .......

Themenstarteram 9. Juni 2011 um 19:46

Danke schonmal. Klingt so als würde ich um den Besuch beim Tüv nicht vorbei kommen. Denn eine ABE habe ich nicht un die Reifengröße (225 / 40 ) steht definitiv nicht in meinen Papieren. Dort steht nur die aktuelle 205 / 60 drin.

Aber wie gesagt, vielen Dank für eure Mühe!

Dann sag deinen Verkäufer du willst die ABE dazu, die Nr der ABE findest in dem Gutachten. Wenn die beim Hersteller nicht zum runterladen gibt, so gibt es die beim kauf dabei.

Themenstarteram 9. Juni 2011 um 19:55

Zitat:

Original geschrieben von Provaider

Dann sag deinen Verkäufer du willst die ABE dazu, die Nr der ABE findest in dem Gutachten. Wenn die beim Hersteller nicht zum runterladen gibt, so gibt es die beim kauf dabei.

Ok super, danke. Habe denen soeben eine Mail geschrieben.

Zitat:

Denn eine ABE habe ich nicht un die Reifengröße (225 / 40 ) steht definitiv nicht in meinen Papieren. Dort steht nur die aktuelle 205 / 60 drin.

Kann es sein, das du schwer von Begriff bist?

Die Reifengröße steht im Gutachten.

Vergiss deine Fahrzeugpapiere. Die gelten nur für von Opel für deinen Wagen freigegebene Opel-Räder!

 

Für Femd-Räder gilt was im zugehörigen Gutachten steht!

51J: 225er ist breiter als 205er.

11B: Die Reifengröße muss nur eingetragen werden wenn die Papiere geändert werden. »bei der nächsten Befassung«

(Oder nicht. Kommt auf die ABE an, falls du eine bekommst).

Kein 11A: Keine (TÜV)-Abnahme erforderlich.

Es reicht, das Gutachten im Fahrzeug mitzuführen.

Zitat:

Wenn die beim Hersteller nicht zum runterladen gibt, so gibt es die beim kauf dabei.

Oder auch nicht.

Themenstarteram 9. Juni 2011 um 21:04

Sorry! Aber jo, was das hier angeht, bin ich echt schwer von Begriff. Dein Post jetzt war aber so formuliert, dass sogar ich das verstanden habe.

Also warte ich jetzt erstmal auf die Lieferung und ob eine ABE dabei ist. Ansonsten konnte ich Dir jetzt soweit folgen, dass ich die Felgen auf den Reifen ganz normal fahren darf und sie erst bei der nächsten Änderung meiner Papiere mit aufnehmen muss.

Super. Vielen lieben Dank für deine kompetente Hilfe. Tut mir leid, wenn ich Dich durch mein Unwissen genervt haben sollte.

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Zitat:

Denn eine ABE habe ich nicht un die Reifengröße (225 / 40 ) steht definitiv nicht in meinen Papieren. Dort steht nur die aktuelle 205 / 60 drin.

Kann es sein, das du schwer von Begriff bist?

Die Reifengröße steht im Gutachten.

Vergiss deine Fahrzeugpapiere. Die gelten nur für von Opel für deinen Wagen freigegebene Opel-Räder!

 

Für Femd-Räder gilt was im zugehörigen Gutachten steht!

51J: 225er ist breiter als 205er.

11B: Die Reifengröße muss nur eingetragen werden wenn die Papiere geändert werden. »bei der nächsten Befassung«

(Oder nicht. Kommt auf die ABE an, falls du eine bekommst).

Kein 11A: Keine (TÜV)-Abnahme erforderlich.

Es reicht, das Gutachten im Fahrzeug mitzuführen.

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Zitat:

Wenn die beim Hersteller nicht zum runterladen gibt, so gibt es die beim kauf dabei.

Oder auch nicht.

@ilMy

Nur mal zur Info, damit du weißt, was in einer ABE steht:

Hier findest du eine Beispiel-ABE .

Für dich wäre nur der fette Text auf Seite 2 interessant.

!!! Die ABE ist nicht für deine Räder!!!

Themenstarteram 9. Juni 2011 um 21:30

Super, danke. Alle Unklarheiten beseitigt :)

Zitat:

Original geschrieben von ilMy

 

Also warte ich jetzt erstmal auf die Lieferung und ob eine ABE dabei ist.

Ja was jetzt :confused:, das steht weiter oben von Dir:

 

 

 

Zitat:

Die Teile sind mittlerweile auch angekommen doch nun bin ich nicht sicher ob die Felgen....

Themenstarteram 10. Juni 2011 um 14:11

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Zitat:

Original geschrieben von ilMy

 

Also warte ich jetzt erstmal auf die Lieferung und ob eine ABE dabei ist.

Ja was jetzt :confused:, das steht weiter oben von Dir:

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Zitat:

Die Teile sind mittlerweile auch angekommen doch nun bin ich nicht sicher ob die Felgen....

Jo hatte nur den Abholschein gesehen im Briefkasten. Waren allerdings erst nur die Reifen. Felgen kommen noch. ;D

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Kann es sein, das du schwer von Begriff bist?

Die Reifengröße steht im Gutachten.

Vergiss deine Fahrzeugpapiere. Die gelten nur für von Opel für deinen Wagen freigegebene Opel-Räder!

 

Für Femd-Räder gilt was im zugehörigen Gutachten steht!

Wer lesen kann ... :rolleyes:

Im Gutachten steht doch "wenn schon in den Papieren ..." - also nichts ist mit vergiss die Papiere. Die ABE und die Eintragungsfreiheit ist abhängig davon ob die gleiche Reifengröße schon auf einer Opelfelge freigegeben ist oder nicht. Das findet sich häufig bei Felgen die (fast) identische Maße mit Originalfelgen haben. Da sich da ja fast nichts ändert ist eine Änderungsabnahme unter der Vorraussetzung entbehrlich.

Was im Fahrzeugschein steht ist dafür aber unerheblich, da steht ja meist nur noch eine Größe drin. Mehr findet sich in der EG-Übereinstimmungserklärung (COC-Papier).

Bei Unklarheiten kann ich mich aber nur dem Tip anschliessen einfach mal bei einem Prüfer vorbeifahren und fragen. Der kann i.d.R. an einer Prüfstelle auch eben online die ABE einsehen und bei Bedarf gleich die Änderungsabnahme durchführen.

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