- Startseite
- Forum
- Auto
- Mercedes
- CLK, CLE & E-Klasse-Coupé
- W209
- Felgen für Winterreifen, ABE - Passt das? Eintragung nötig?
Felgen für Winterreifen, ABE - Passt das? Eintragung nötig?
Hallo,
da mein 209er bislang nur im Sommer bewegt wurde, brauche ich nun Winterreifen und Felgen (ich möchte nur ungern 225er/245er Winterreifen fahren). Reifen sind kein Problem, es werden die Conti TS 850 205/55/16 (diese Größe hat man mir bei Vergölst genannt). Bei den Felgen habe ich nun ein Angebot gefunden, bin mir aber nicht sicher, ob ich die einfach so verwenden kann oder nicht bzw. ob ich da eine Einzelabnahme oder Eintragung oder sowas benötige (wenn ja: wie viel kostet sowas grob?)
Hier ist die ABE als PDF verlinkt
Was micht daran etwas irritiert, ist die Auflage A02:
Zitat:
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrad es eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Zudem auch B03 (serienmäßig sind es wohl größere?):
Zitat:
Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Im Fahrzeugschein steht (im Brief sind keine Angaben bei 25):
15.1: 225/45R17 91V
15.2: 245/40R17 91V
HSN/TSN, sofern das relevant ist: 0710/559
Ist eigentlich der Geschwindigkeitsindex (hier V) verbindlich oder darf ich mit den H-Reifen dann einfach nicht schneller fahren? Bei meinem alten Auto war da so ein Hinweis-/Warnaufkleber für Vmax bei Winterreifen an der Seite ...
Alternativ hätte ich noch diese hier bei eBay gefunden. Der VK gibt zwar an, sie wären auch für den CLK geeignet, aber ...? V. a. sind sie unterschiedlich breit (7/8) und haben unterschiedliche Einpresstiefen. Geht sowas ohne Mischbereifung?
Ihr seht, Reifen und Felgen sind nicht meine Welt - schon mal vielen Dank für die Aufklärung
Ähnliche Themen
13 Antworten
Du kannst auch Reifen mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex nehmen, dann ist nach wie vor ein Aufkleber im Sichtbereich vorgeschrieben. Der Limiter ist dafür nicht ausreichend.
Wenn in deinem Kfz-Schein als Mindestgröße 17"-Räder eingetragen sind, dann darfst du keine 16"-Räder fahren. Hast du vlt. Sportbremse drin oder AMG-Paket?
Zitat:
Original geschrieben von ditroi9076
Wenn in deinem Kfz-Schein als Mindestgröße 17"-Räder eingetragen sind, dann darfst du keine 16"-Räder fahren. Hast du vlt. Sportbremse drin oder AMG-Paket?
Zitat:
Original geschrieben von ditroi9076
Hast du vlt. Sportbremse drin oder AMG-Paket?
Ein AMG-Paket habe ich nicht. Mein CLK ist eher spärlich ausgestattet. Von Sportbremsen weiß ich nichts - auch nicht, wie ich das rausfinden könnte. Aber bei 163 PS denke ich eher nicht, dass das der Fall ist.
Die angehängte TXT-Datei ist leider leer; zumindest bei mir.
Dem PDF nach (danke!) müssten sogar 15-Zöller gehen ("ein zusätzliches Gutachten [...] (und) Änderung der Zulassungsbescheinigung [...] nicht erforderlich"); zumindest bei Original-Rädern von MB (Original-Rad = Felge oder Felge+Reifen?) Hier im Forum habe ich allerdings gelesen, dass 15 Zoll wiederum nicht gehen bzw. ab einem gewissen BJ nicht mehr. Alles etwas wirr für mich.
Aber was heißt das nun im Klartext, wenn im Fahrzeugschein steht, dass min. 17 Zoll notwendig sind, das PDF-Dokument aber auch 16 Zoll erlaubt? Dass ich einfach MB-Felgen mit den im PDF genannten Teilenummern benötige und gut ist?
Da du sehr wenig zu deinem Fahrzeug schreibst, wird es schwer dir eine vernünftige Antwort zu geben. Zunächst ist es wichtig zu prüfen, ob dein CLK eine Sportbremse hat oder nicht. Schau dir die Bremse an, ob die Scheiben gelocht sind und ob es Schwimmsättel oder Festsättel sind. Solltest du dir nicht sicher sein, stelle einfach hier ein Foto eines Vorderrades ein, bei dem man die Bremse sieht.
Zitat:
Original geschrieben von plastikbaum
HSN/TSN, sofern das relevant ist: 0710/559
Hallo,
entscheidend ist die Ziffern/Buchstaben-Kombination nach der TSN 559
für die zugelassenen Rad-Reifen-Kombinationen:
z.B.
> 02E = ab 15"
> 001 = ab 16"
> 02G = ab 17"
Zitat:
Original geschrieben von Mainhattan Olli
Da du sehr wenig zu deinem Fahrzeug schreibst, wird es schwer dir eine vernünftige Antwort zu geben.
Da hast du natürlich Recht. Liegt daran, dass ich wenig Ahnung habe und nicht weiß, was relevant ist und was nicht. Das mit den Fotos war eine gute Idee; hier sind sie. Zwei von der VA und eins von der HA. Keine gelochten Bremsscheiben. So wie ich das nun ergooglet habe, ist das wohl eine Schwimmsattelbremse. Aber so ganz sicher bin ich mir da nicht
Zitat:
Original geschrieben von touaresch
[...] entscheidend ist die Ziffern/Buchstaben-Kombination nach der TSN 559 [...]
Ok, die volle TSN bei 2.2 ist 55900B 6
Ist 00B nun "größer" als 001?
Ansonsten:
EZ: 03/2004
Nummer Typgenehmigung: VZ594829 (20.06.2002)
Momentane Bereifung (Sommer): VA 225/17, HA 245/17
Wenn noch was wichtig sein sollte, gebe ich meinen ahnungslosen Möglichkeiten entsprechend gerne Auskunft (oder mache Fotos). Danke!
Gut, das ist keine Sportbremse. Mit der Bremsanlage kannst du 16" Winterreifen fahren. Wenn du Felgen nimmst, die in dem link zu Daimler für den W209 freigegeben sind, kannst du dir den Weg zum TÜV sparen. Sonst hilft nur ein Blick in die ABE der Zubehörfelgen. Bitte schau dir auch das Kleingedruckte an, das ist auch nicht unerheblich.
Wenn du vorne und hinten 205/55 R16 fahren willst, brauchst du auch vier gleiche Felgen.
@ TE
HSN/TSN/VSN 0710 / 559 /00B6
= ab 16" zugelassen
Klick auf´s blaue i
Danke für das "blaue i". Es lässt zwar nicht viel zu, aber schließt vieles aus
Und wenn ich das richtig verstehe, kann ich, sofern ich keine Original-Felgen von MB verwende, nur 7,00 x 16 ET37,00 nutzen. Wenn ich eine andere ET (bei den von mir genannten Felgen ET 38, Felgenbreite 6,5) nutzen will, müsste ich dann wohl zum TÜV & Co. und das abnehmen lassen? Wobei mir dann wohl niemand garantieren kann, dass das auch abgenommen wird.
7x16 ET37 bedeutet nicht automatisch, das du die Felgen ohne Eintragung fahren darfst. Entscheidend ist auch die Zulassung bzw. ABE der Zubehörfelge.
Zitat:
Original geschrieben von Mainhattan Olli
7x16 ET37 bedeutet nicht automatisch, das du die Felgen ohne Eintragung fahren darfst. Entscheidend ist auch die Zulassung bzw. ABE der Zubehörfelge.
Ja, soweit ich das verstanden habe, muss ich dann aber nicht befürchten, dass das nicht abgenommen wird oder so, wenn es laut ABE zugelassen ist.
Übrigens, vor einer halben Stunde habe ich bei Pneumobil angerufen, um mir ein Angebot für o. g. Reifen und passende Felgen (nach Empfehlung) unterbreiten zu lassen. Der Herr am Telefon war der Meinung, dass 15" doch auch gingen - nachdem ich ihm die vollständige TSN mitgeteilt hatte ... Nach all dem, was ich aber mittlerweile dank euch und der MB-Seite sowie einigen ABE gelesen habe, geht das wohl wirklich nicht. Ergo, eine "Fachberatung" ist auch nicht zwingend fachlich richtig.
Zitat:
Original geschrieben von plastikbaum
Danke für das "blaue i". Es lässt zwar nicht viel zu, aber schließt vieles aus
Und wenn ich das richtig verstehe, kann ich, sofern ich keine Original-Felgen von MB verwende, nur 7,00 x 16 ET37,00 nutzen. Wenn ich eine andere ET (bei den von mir genannten Felgen ET 38, Felgenbreite 6,5) nutzen will, müsste ich dann wohl zum TÜV & Co. und das abnehmen lassen? Wobei mir dann wohl niemand garantieren kann, dass das auch abgenommen wird.
Hallo,
Deine verlinkten 6,5x16 ET 38 sind problemlos und ohne Weiteres
für Deinen Fahrzeugtyp zugelassen
Die Fragen zu den Auflagen des Gutachten´s:
B03 > haben wir geklärt
A02 > Eintragung/Berichtigung der " Papiere" wird auf die ABE 47394 verwiesen
und dort ist fettgedruckt auf Seite 2 die Freistellung von der Berichtigung
der Papiere beschrieben
http://www.felgenoutlet.de/.../KBA-PV.6516_47394_07.pdf