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Felgen MAM8 17 Zoll HA
Hallo habe folgendes Problem wollte mal die ganzen Sachen eintragen lassen nun finde ich nicht mehr das gutachten vom TÜV für die Hinterachse es handelt sich um MAM8 Felgen reifen Größe 215/40r17 hat jemand Vllt so ein gutachten was er mir per Mail schicken kann?
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17 Antworten
suchmaschine vlt ?
mam gutachten
wieso HA ... Gutachten ist doch fuer beide Achsen :P
Zitat:
Original geschrieben von WOB-Psycho Dad
suchmaschine vlt ?
mam gutachten
wieso HA ... Gutachten ist doch fuer beide Achsen :P
Danke reicht das denn?zum eintragen lassen?hatte übeigens die suchmaschine benutzt ich dachte ich brauche sowas wie ich vom tüv bekomme den wisch!!weil ich diese gr nur auf der ha habe :-)
Jetzt habe ich aber das Problem mit den Reifen Kombis!habe vorne 205/40r17 nur da steht das ich dann hinten 225 brauche hatte sie aber so eingetragen bekommen!
da bin ich ueberfragt ...
sprech das mit dem tuever ab ... ka warum die kombi nicht drinsteht ...
meiner meinung muesste es gehn , sofern platz is ...
aber wenn es eingetragen ist, warum nochmal?
Hallo habe sie ja nicht eingetragen hatte nur so ein Zettel vom TÜV einzelabnahme vom Vorgänger die habe ich aber nicht mehr und habe keine Lust 30€ zu bezahlen!denke mal mit der Kombi ist es machbar da sie kleiner ist wie die angegebene!
Zitat:
… hatte nur so ein Zettel vom TÜV einzelabnahme vom Vorgänger
Hättest du mal lesen sollen. Da stand bestimmt was von sofortiger Eintragung in die Fahrzeugpapiere drin.
Zitat:
habe keine Lust 30€ zu bezahlen!
Ist immer noch billiger, als nach einer Kontrolle 3 Punkte + Bußgeld zu zahlen.
Du solltest auch deine Versicherungsbedingen bezüglich 'Obligenheitsverletzung'
durchlesen.
Ne davon stand dort nix
Kann ich die Reifen denn hinten wechseln von den 215/40r17 auf 215/35r17 oder muss ich da jetzt noch neue Felgen haben
Zitat:
Original geschrieben von Marcel 205xs
Kann ich die Reifen denn hinten wechseln von den 215/40r17 auf 215/35r17 oder muss ich da jetzt noch neue Felgen haben
Neue Felgen > nein
Laut dem verlinkten Teile-Gutachten > Auflage V17 > Nr.1
gehen mit 205/40 auf der Vorderachse
als "Kombination"
>nur 225/35 auf der Hinterachse
vom gleichen Reifenhersteller
sofern auch alle anderen notierten Auflagen erfüllt sind.
215/35 ist im Gutachten überhaupt nicht vorgesehen und
wegen einer Abrollumfang-Differenz VA zu HA von mehr
als 2% auch nicht zulässig
Okay hab ich verstanden!und kann ich denn hinten auch 205/40 r17 fahren und kann ich das so einfach machen hinten die 215 runter und 205 drauf?hab da keine Ahnung von also nicht gleich haareraufen!
Zitat:
Original geschrieben von Marcel 205xs
Okay hab ich verstanden!und kann ich denn hinten auch 205/40 r17 fahren und kann ich das so einfach machen hinten die 215 runter und 205 drauf?hab da keine Ahnung von also nicht gleich haareraufen!
ist aber zum haare raufen. wen du 225er eingetragen hast dann kannst du WAS fahren? genau: 225er. und nix anderes sonst -> einzelabnahme.
wenn du nochmal eintragen willst ... dann geht 205 ...
aber wenn es schon eingetragen war ,muss es doch irgendwo vermerkt sein ...
was passiert eigentlich wenn ich mein fzg-schein verlier hmmm ...??
sofern moeglich frag den verkaeufer wo er es eingetragen hat ... vlt bekommst so noch ne kopie
Zitat:
Original geschrieben von WOB-Psycho Dad
aber wenn es schon eingetragen war ,muss es doch irgendwo vermerkt sein ...
was passiert eigentlich wenn ich mein fzg-schein verlier hmmm ...??
dann geht:
a) früher der alte brief, den da stand das selbe wie im schein.
b) wird jeder NEUE schein vor dem ausstellen auf der zulassungsstelle gescant und gespeichert
Der vorgänger hat sie ja nur abnehmen lassen und nicht eingetragen den für die vorderräder habe ich ja noch nur hinten fehlz fährt niemand diese felgen?
Bei fahrzeugschein verlust musst du sagen das du ihn verlegt hast ansonsten muss du ihm noch als geszohlen melden!dann bkommst du einen neun wo noch drauf steht kopie!
es bringt dir nix wen du was für hinten hast. du brauchst ein MISCHGUTACHTEN, wo vorne UND hinten drinsteht. hast keins oder gibts keins (weils früher ohne ging) dann hast pech gehabt.