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Felgen mit Gutachten, jedoch Eintragung mit anderer ET?

Themenstarteram 31. Mai 2021 um 3:35

Hey

Ich hätte da eine Frage prinzipieller Art was meine neuen Felgen angeht. Ich bin seit kurzem stolzer Beistzer eines GT86 ZN Facelift und möchte neue Felgen. Die Felgen meiner Wahl wären die OZ Ultraleggera.

Problem ist nun Folgendes: Aufgrund der von Werk aus optionalen 4 Kolben Brembo in der Front gestaltet sich die Felgensuche schwer da eine höhere ET gewünscht ist, um für Freigängigkeit am Sattel zu sorgen. Die Ultraleggera 18x8 5x100 ET48 passen trotz Gutachten NICHT auf die große Bremsanlage. Deswegen möchte ich die GLEICHE Felge in ET35 fahren, nur hat die natürlich kein Gutachten für den GT86.

Ich hab aber zwei ähnliche OZs mit 18x8 5x100 ET35 die sehr wohl ein Gutachten für den GT86 besitzen. Hier und hier. Einmal die OZ Leggera und die OZ Superturismo LM.

Mein Frage wäre nun bevor ich mich mit dem netten Herrn vom TÜV streite, ob es überhaupt möglich wäre runderhum nun die Ultraleggera ET35 zu fahren aufgrund dieser Vergleichsgutachten und der Notwendigkeit an der Brembo vorne vorbeizukommen? Natürlich wenn alles andere wie Reifenabdeckung nach EG, kein Schleifen, genügend Abstand überall und Platz beim Verschränken eingehalten wird.

Würde sowas dann unter eine Einzelabnahme fallen, falls der Prüfer sich dazu bereit erklärt? Oder kann man so was im Rahmen einer normalen Eintragung bewerkstelligen? Kosten normale Eintragung gegenüber einer Einzelabnahme?

Gruß

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11 Antworten

Moin, Nicht übel nehmen: Das wird Dir nur der Gutachter selbst korrekt sagen können ob er da was eintragen wird oder kann. Für manche Dinge sind Foren gut.. Für andere Dinge muss man es einfach im realen Leben klären.

Themenstarteram 31. Mai 2021 um 5:06

Und ich würde trotzdem gerne wissen ob so etwas eintragbar ist aufgrund der von mir vorgelegten Fakten. Jeder Prüfer von hier bis Buxtehude macht was er will und Ahnung haben die in Provinzkäffern sowieso nicht. Es geht mir nur um das Prinzip, ob hier jemand schon mal was Ähnliches gemacht hat und welche Gesetze und Klauseln bei diesem Thema interessant sind, da ich mich hier nicht auskenne. Eine verbindliche Aussage von irgendeinem Forums-Mitglied war nicht meine Intention.

Tja.. wenn die Gutachter ja eh keine Ahnung haben.. da wird man sicher hier im Forum eine genaue Ferndiagnose stellen können, wo man dann als Laie zum Gutachter hingeht und dem dann einen erzählen will was angeblich doch geht nur weil es irgendwelche Menschen im Forum schreiben. Auch hier wird sehr viel Mist geschrieben Und ohne das Fahrzeug genau zu sehen und die Felge und das ganze gesetzliche Zusammenspiel: Wird per Forum meines Erachtens nicht möglich sein. Außer man vertraut auf Kristallkugellesen und nachher wieder ein Thema was völlig OT laufen wird. Frag 1000 Leute im Forum: Bekommste 2000 Meinungen.. Und alle sind richtig...

Wenn das Fahrzeug nicht im Verwendungsbereich des Gutachtens ist kann die Eintragung nur über eine Einzelabnahme erfolgen.

Rechtsgrundlage sind die Paragraphen 19(2) und 21 der StVZO, fachliche Grundlage das VdTÜV Merkblatt 751.

Praktisch wäre zunächst zu prüfen, ob die Räder mit ET 35 überhaupt vom Radanschluss her an dein Auto passen. Die ET 48 scheinen einen Mittenlochdurchmesser von 56.1 zu haben, die ET 35 aber 54.06. Das wird also eher nicht passen.

Eine Alternative könnte sein, die ET 48 Felgen mit Distanzscheiben zu montieren.

Naja.

Wenn es für die Felge mit ET48 ein passendes Gutachten gibt, aber wegen anderer Bremssättel nicht drauf passt, dann würde ich es mit Spurplatten versuchen.

Um auf die ET35 zu kommen, wären das 15mm pro Seite also 30mm pro Achse.

Vermutlich fehlen aber nur ein paar Millimeter, dass auch 10mm reichen könnten.

Muss man aber sehen.

Das Problem gab es früher öfters, vor allem bei den kleinen Felgen, die gerade so drauf gepasst hatte. Da kam es vor, dass eine simple Erneuerung von Belägen und Scheiben dazu führte, dass der Sattel geschliffen hat (selbst erlebt -> Auswuchtgewichte hatten am Sattel geschliffen).

Auch sollte man vorher schauen, was dann im GA zu den Spurplatten steht.

 

Es hängt auch davon ab, wie "fit" ein Prüfer ist. Bei Spurplatten winken viele ab, wenn eine Kombi nicht im GA steht. Hatte ich auch zu Genüge...

 

Zumindest ist rein von den Kosten her günstiger und technisch die Abnahme der Spurplatten mit zulässigen Felgen einfacher, als mit Vergleichsgutachten zu arbeiten.

 

VG

Ich empfehle einfach den Prüfer deines Vertrauens aufzusuchen und das Thema offen incl. Kosten durchzusprechen.

Ich würde die ET48 mit Spurpatten fahren, wenn eine Distanzscheibe mit Zentrierung verbaubar ist. Da ich nicht weiß, wie sehr die originale Zentrierung aufbaut, musst du da mal schauen, was die minimale Verbreitung sein muss.

Ohne Zentrierung würde ich nicht fahren.

Außerdem auch nur so breit wie nötig, um genug Radfreigang zu haben. 3mm Platz zwischen Speichen und Bremssattel reichten aus bei meinem Prüfer.

Ich hatte die gleiche Herausforderung, da ich bei einem VW CC auf 370mm 4Kolben Bremse umgebaut hatte.

Ich brauchte 10mm Scheiben und habe es per Einzelabnahme eintragen lassen.

Ende letztes Jahr habe ich auch beim Wagen meiner Frau was per Einzelabnahme machen lassen.

Kosten waren ca 140Euro. Der finanzielle Aufwand hält sich also in Grenzen.

Zitat:

@Psoke schrieb am 31. Mai 2021 um 07:06:27 Uhr:

Und ich würde trotzdem gerne wissen ob so etwas eintragbar ist aufgrund der von mir vorgelegten Fakten. Jeder Prüfer von hier bis Buxtehude macht was er will und Ahnung haben die in Provinzkäffern sowieso nicht. Es geht mir nur um das Prinzip, ob hier jemand schon mal was Ähnliches gemacht hat und welche Gesetze und Klauseln bei diesem Thema interessant sind, da ich mich hier nicht auskenne. Eine verbindliche Aussage von irgendeinem Forums-Mitglied war nicht meine Intention.

Wenn Du Dich selbst nicht auskennst, wie Du berichtest und Deine Defizite in einem Hobbyforum nachbessern mußt, bist Du gar nicht in der Position, vereidigten Prüfingenieuren zu attestieren, dass sie keine Ahnung haben.

Wenn Du in Deiner Prüforganisation weniger großkotzig vorsprichst, bestehen gute Chancen auf eine erfolgreiche Einzelabnahme.

Gummihhoeker: Sign.. Es ist doch sehr oft so im Leben.. Menschen die keine Ahnung haben oder gefährliches Halbwissen besitzen, unterstellen sehr gerne Fachleuten, dass diese angeblich selbst keine Ahnung hätten...

Für den TE nochmal: Ab zum Prüfingeneur des Vertrauens und einfach mal darauf verlassen dass der seinen Beruf richtig kann. Der wird am Fahrzeug genau feststellen können was im Einzelnen zu tun oder zu lassen ist. Und manchmal muss man einfach auch akzeptieren das ein Vorhaben am Fahrzeug etwas zu montieren einfach nicht möglich ist.

Entweder rechtlich oder bauart bedingt.

Schwieriges Thema, bei dem man es schnell mit Oberlehrern zu tun bekommt.

In den nun über 30 Jahren, in denen ich es oft mit mit Prüfern zu tun hatte, die keine Ahnung hatten, bezweifele ich, dass man diesen immer vertrauen kann.

Mit keiner Ahnung meine ich z.B. Umbauten, wo es Unterlagen vom Hersteller gibt, die eindeutig beschreiben, was zu tun ist, wenn man z.B. den Motor umbaut, etc...

Da wird sofort abgeunken: Geht nicht!

Bei "spezielleren" Dingen reden die mit einem nicht mal.

Bis vor kurzem gingen Abnahmen nach §19.2/21 nur beim Tüv (Dekra im Osten). Wenn ich also zu einer Tüv Station hier war, konnte man sich nicht sicher sein, was der Prüfer sagt, trotz vollständiger Unterlagen. Und bei jeder Station bekam man andere Antworten.

Die eine trägt dir problemlos die Räder ein, aber nicht die Gasanlage, die andere wiederum die Gasanlage und die Spurverbreiterung aber nich den Motor, usw.

Die Aussage des TE mit den Provinzkäffern ist überheblich, da ich eher die Erfahrung gemacht habe, dass es in der Pampa oft einfacher war. Früher wurde da aber viel mehr Schnuh gemacht und es wurden Sachen eingetragen, die gar nicht gingen. Heutzutage wird da immer noch eher weggeschaut (bei der HU), da viele Sachen nicht mehr eingetragen werden (da nicht möglich).

Viele Prüfer machen sich einfach nicht die Mühe, nachzuschauen, was geht oder nicht, obwohl die dafür doch eigentlich ausgebildet sind.

Es geht nicht um die Eintragung von z.B. Rad-/Reifenkombis mit Felgen zweifelhafter Herkunft ohne irgendein GA. Eine Eintragung z.B. einer Felge mittels Vergleichsgutachten stellt viele Prüfer vor eine unlösbare Aufgabe.

Ich kann die Frage des TE schon verstehen, hätte diese aber vielleicht etwas diplomatischer ausgedrückt.

Wobei ich glaube, dass man es immer mit Rechthabern zu tun bekommt, die sofort die Erfahrungen anderer bezweifeln, weil es nicht in ihr Weltbild passt, dass auch Fachleute sich mal irren könnten...

ABer genug.

Dem TE wurden auch kontruktive Tipps gegeben. Zur Not muss er halt schauen, welcher Prüfer in der Lage ist, solche Abnahmen zu machen.

Vielleicht nur ein wenig forscher rangehen.

 

VG

Natürlich kannst Du die Räder eintragen lassen. Gegebenenfalls müssen Auflagen erfüllt werden.

Eventuell kannst Du mit Spurplatten auf den 48er OZs 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen. Manche Räder sind eintragungsfrei. Es steht im Gutachten ob der Wagen vorgeführt werden muss. Dann gibts auch eintragungsfreie Spurplatten. Ob Du nun so eine Kombi findest ist fraglich. Wenn doch schraubst Du die Räder mit den Distanzscheiben einfach drauf.

Es gibt Prüfer und es gibt Prüfer.

Die einen sind gut für die regelmäßigen Prüfungen und andere sind auch dazu in der Lage komplexere Sachen abzunehmen.

Das Problem ist nicht neu, nur gibt's meiner Meinung nach immer weniger Prüfer die sich gerne die Arbeit machen sich mit etwas intensiver zu beschäftigen.

So habe ich es erlebt mit dem Caddy, höher und größere Reifen... Da geht das Drama los da eine Tachoüberprüfung durchgeführt werden muss.

Die meisten winken da ab, sagen das können sie nicht selber.

Andere sagen einem wo man das schnell erledigen kann und die letzten machen das selber.

GPS Handgeräte sind mehr als genau genug für eine solche Messung und andere nehmen dafür ihr Handy (sehe ich eher kritisch).

Die einen meckern und wollen mit dem Gewindefahrwerk nur die Reifengröße eintragen die bei der Abnahme drauf ist, wo im Gutachten steht das alle Größen die ab Werk drauf sein können gefahren werden dürfen.

Mit Angabe dieser die auch mit eingetragen werden sollen.

Da fahre ich b zum nächsten und der macht es wie vorgesehen.

Übrigens immer schauen ob die Höhe radmitte Kotflügel richtig gemessen wurde und korrekt eingetragen ist.

Trägt er da einen falschen Wert ein ist das ganze nicht so schön in einer Kontrolle. Zu hoch oder zu tief ist beides im Prinzip gleich blöd.

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