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Felgen Radlast

VW Touran 2 (5T)
Themenstarteram 1. März 2018 um 10:59

Servus,

in 2 Wochen hole ich meinen neuen Touran (1.2 TSI) in Wolfburg ab.

Jetzt brauch ich noch Winterreifen für ihn.

Nach Rücksprache mit dem Autohaus muss ich bei 16-zoll folgende Reifen nehmen: 205/60 R16 96H

Lastindex 96 (= max 710kg) hat mich erstmal überrascht, da ich nach recherche im motor-talk-forum folgende Formel gefunden hatte: Achslast /2 = Minimaler-Lastindex in KG

Das wären bei 1070Kg /2 = 535 KG gegen die vorgegeben 710 KG ist das ein ganz schöner Unterschied!

(hab leider noch keinen fahrzeugschein, die 1070KG hab ich aus der VW Preisliste)

Dieser Umstand führte mich dazu, auch die Felgen nochmal genau zu prüfen.

Ich habe explizit nach ECE Felgen gesucht, damit ich nichts weiter prüfen/eintragen lassen muss. Das reduziert die Auswahl schon mal enorm. Jetzt bin ich bei den Diewe Modell Matto hängen geblieben.

In deren ECE steht(siehe Anhang): "zul. Radlast": 680 Kg

Jetzt habe ich "Angst", dass das nicht ausreicht weil die Reifen einen Lastindex haben der 30 Kg drüber liegt (710)

Meine Frage ist also: Kann ich die Felgen trotzdem für meinen Touran ohne weitere tüv-Prüfung nehmen?

Vielen Dank schon mal!

Grüße

ocean

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@WeltmeisterJahrgang schrieb am 1. März 2018 um 12:09:59 Uhr:

Leermasse lt. Schein 1571 KG

Das ist nur sehr begrenzt hilfreich.

Es kommt auf die zulässigen Achslasten an, v/h unterscheidet sich wegen des Motors teils erheblich.

Der höchste Wert ist entscheidend!

Und wenn eine Reifendimension mit einem bestimmten Lastindex eingetragen ist, dann ist das eben so. Auch wenn die zul. Achslast theoretisch mit einem niedrigeren Wert auskommen würde.

Bei den 17 Zöllern ist bspw. nur LI 94 erforderlich.

11 weitere Antworten
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11 Antworten
am 1. März 2018 um 11:09

Leermasse lt. Schein 1571 KG

Zitat:

@WeltmeisterJahrgang schrieb am 1. März 2018 um 12:09:59 Uhr:

Leermasse lt. Schein 1571 KG

Das ist nur sehr begrenzt hilfreich.

Es kommt auf die zulässigen Achslasten an, v/h unterscheidet sich wegen des Motors teils erheblich.

Der höchste Wert ist entscheidend!

Und wenn eine Reifendimension mit einem bestimmten Lastindex eingetragen ist, dann ist das eben so. Auch wenn die zul. Achslast theoretisch mit einem niedrigeren Wert auskommen würde.

Bei den 17 Zöllern ist bspw. nur LI 94 erforderlich.

am 1. März 2018 um 12:12

Zitat:

@Mike Hope schrieb am 01. März 2018 um 12:58:11 Uhr:

Und wenn eine Reifendimension mit einem bestimmten Lastindex eingetragen ist, dann ist das eben so. Auch wenn die zul. Achslast theoretisch mit einem niedrigeren Wert auskommen würde.

Da wiederspreche ich Dir. Fahren darf ich jeden Lastindex der für die zul. Achslast ausreichend ist. Einzige Voraussetzung dafür ist, daß besagte Größe des Reifens auch in der COC Bescheinigung für das Fahrzeug eingetragen ist. Oder das die Reifengröße bei Zubehörfelgen mit ABE Bestandteil dieser ist.

 

Im Schein steht lediglich eine oder zwei Größen des Fahrzeugs, definitiv aber nicht alle zugelassenen Reifengrößen. Daher ist wie gesagt die COC Bescheinigung für solche Fragen der eigentliche Richtungsweiser und nicht der Schein ;)

am 1. März 2018 um 12:22

Zitat:

@oceanBT schrieb am 01. März 2018 um 11:59:41 Uhr:

Lastindex 96 (= max 710kg) hat mich erstmal überrascht, da ich nach recherche im motor-talk-forum folgende Formel gefunden hatte: Achslast /2 = Minimaler-Lastindex in KG

Das wären bei 1070Kg /2 = 535 KG gegen die vorgegeben 710 KG ist das ein ganz schöner Unterschied!

(hab leider noch keinen fahrzeugschein, die 1070KG hab ich aus der VW Preisliste)

Dieser Umstand führte mich dazu, auch die Felgen nochmal genau zu prüfen.

Wenn du von deinen 535kg ausgehst, dürftest Du theoretisch Index 87 Fahren. Vorausgesetzt natürlich die Reifengröße die diesem Index vorausgeht steht in deinen COC Papieren drin. Für alles andere bräuchtest Du eine Abnahme vom TÜV. Aber die Traglast dürftest Du auf jeden Fall fahren (wenn deine Achlastangabe stimmt)

 

Wenn ich das Gutachten richtig gelesen habe, darfst Du die Felgen ohne Probleme in Verbindung mit den 205/60R16 Fahren. Einzige für Dich relevante Voraussetzung für die Felge ist laut Gutachten, daß die Reifengröße in deinen Papieren erlaubt ist. Da ist für Dich aber erstmal nur die reine Reifengröße ausschlaggebend. Die Traglast erfüllst Du auf jeden Fall ;) vielleicht hat hier jemand für den 1.2 TSI die COC Papiere vorliegen und kann Dir ein Bild davon reinstellen :)

Wenn es ein ABE-Gutachten für die Felge für das entsprechende Fahrzeug mit enstprechender Reifengröße gibt, sollte man sich normalerweise um die Radlasten etc. keine Gedanken machen solange man die in der CoC ausgewiesenen Reifengrößen verwendet.

Der LI ist Teil der zulässigen Rad-/Reifenkombination (und ist als Minimalvorraussetzung zu verstehen, ebenso wie der Geschwindigkeitsindex), den kann ich nicht nach Gusto wählen!

Und wenn die Kombination im CoC steht ist alles im grünen Bereich, niemand hat behauptet, daß alles im Brief/Schein steht.

am 1. März 2018 um 12:37

@Mike Hope sollte auch kein Vorwurf an Dich sein, nur die meisten denken Sie dürften nur das fahren was im Schein steht. Daher wollte ich das erwähnen ;)

Alles gut, aber Deine Formulierung

Zitat:

@Benjamin-Selig schrieb am 1. März 2018 um 13:22:06 Uhr:

Wenn du von deinen 535kg ausgehst, dürftest Du theoretisch Index 87 Fahren. Vorausgesetzt natürlich die Reifengröße die diesem Index vorausgeht steht in deinen COC Papieren drin.

lässt die Interpretation zu, man dürfe LI 87 fahren, obwohl für die fragliche Reifengröße nur LI 96 freigegeben ist (CoC, Brief, etc.).

Wollte da nur Missverständnisse ausräumen, bevor sich jemand bei der nächsten Kontrolle auf Dich beruft :D

am 1. März 2018 um 14:52

@Mike Hope wenn die Reifegröße inkl. Traglast nicht in den COC Papieren freigegeben ist dürfte man das natürlich nur wenn man Sie vom TÜV eintragen lässt.

 

Der Fragesteller muss irgendwie an die COC Papiere kommen und da reinschauen. Falls die Reifengröße dort nicht eingetragen ist. Hilft nur ein Gang zum TÜV.

 

 

Schau nach der Vorderachslast und der Hinterachslast. Ist in den Papieren unter 7.1 und 7.2

Grüsse...

Themenstarteram 4. März 2018 um 18:21

Hallo,

danke für die ganzen Antworten!

Ich habe Sicherheitshalber nochmal beim TÜV direkt nachgefragt: die Radlast der Felge * 2 muss mindestens der maximalen Achslast entsprechen.

Mit anderen Worten: Die Felgen sind ok.

Finde es einfach sehr unlogisch, dass sich die Radlast der Felge anders "berechnet" als der eingetragene Reifen-Loadindex.

Ich hätte ja offiziell gar nicht die Möglichkeit den Lastindex der Reifen "auszunutzen" da ich ja eh nur maximal die Belastung der Achse / der Felge ausnutzen darf. Naja, ich nehm das halt mal so hin. Wird sich schon irgendjemand was dabei gedacht haben ....

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