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Felgen Reifen Eintragung..

Themenstarteram 30. Oktober 2008 um 15:43

Hallo,

ich habe eine Frage an euch Experten unzwar wollte ich wissen warum man die unten genannten Felgen für den 190er erst nach einem Abrollgutachten fahren darf?

Hat jemand eventuell ein ABE für die Felge?

Die Größe der Reifen beträgt 205/50/R15

Hankock W300 Baujahr 35Woche 07 mit Aluventile

Felgengöße 7J*15*H2 ET35

Der Händler bei dem ich die Felge gekauft hat meinte die wären für einen 190er geeignet der TüV Mann sagte was anderes, wollte sich schon verkaufen allerdings nicht wirklich viele Interessenten gefunden.

Ich hoffe ihr könnt mir mal wieder helfen :D

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16 Antworten
am 30. Oktober 2008 um 16:18

Hey,

also erstmal: Schöne Felgen haste da...

Ich habe Melber Felgen in exakt der selben Größe und HABE SIE EINGETRAGEN bekommen!!

Habe hinten Reifen der Dimension 205/50 R15

vorne " " " 195/50R15

Diese Kombination ist zulässig , da sie so in der ABE von den Felgen stand.

Musst nur nen entprechenden TüV Prüfer finden der sie dir einträgt!;)

Abrollumfang ist kleiner als bei 185/65 ergo zeigt der Tacho weng zu viel an, aber das ist (normalerweise) nicht weiter tragisch...

also den TüV in Würzburg hat das nicht gestört, hab 35 Euro auf den Tisch gelegt und gut war!

Man hat zu mir gesagt es hätte höchstens Probleme geben können wenn ich das SPORTLINE fahrwerk gehabt hätte ( wegen Freigägigkeit der Lenkung und so)

aber da das nicht der fall war/ist, kein Problem...

 

mfg

am 30. Oktober 2008 um 16:20

Ach ja, falls du doch Probleme kriegst mit Tüv und sie verkaufen willst,

ICH wär ein Interessent für die Räder:D...

Themenstarteram 1. November 2008 um 13:14

Ich würde den Satz mit Felgen immernoch verkaufen wenn ein faires Angebot reinflattert...:D

Allerdings wäre ich auch stark interessiert zu erfahren ob man diese Reifenkombi so eintragen lassen kann?

Gruß Lückinho

Natürlich kriegst du sie eingetragen.

Normalerweise wäre zwar die richtige Kombi der 205/55 15

Aber der 205 50 15 passt auch.

Fahre halt einfach zu nem anderen TÜV´er der trägt sie dann ein.

Themenstarteram 1. November 2008 um 14:51

Alles klar vielen Dank das werde ich dann wohl machen.

Brauch ich dazu eigentlich ein ABE oder hat jemand zufällig ein solches für die Reifen Kombi?

Gruß

Brauchst nur eine ABE / Teilegutachten für die Felgen.

Themenstarteram 1. November 2008 um 15:15

Und woher krieg ich das ABE?

Ihr solltet aber auch mal in die ABEs gucken. Da steht in den meisten fällen bei von der Serie abweichenden Größen drin dass als Auflage der Tacho zu überprüfen ist. ;)

Da können auch andere Auflagen wie Kotflügel bördeln etc. drinstehen. Einfach mal durchlesen was auf dem Fetzen Papier steht.

Hat mit der Eintragungsmöglichkeit ja nichts zu tun. Mach die Tachoüberprüfung - dann weißt du auch wie schnell du fahren kannst - und lass die Reifen eintragen. Ggf. beim ADAC machen wenn du Mitglied bist, kostet gar nicht so viel.

Wenn eine KBA-Nummer auf der Felge ist sollte eine Eintragung auch ohne ABE kein Thema sein. Die können die Prüfer in einer internen Datenbank anhand der KBA-Nummer nachgucken. Selbst bei älteren Felgen haben die oftmals noch die ABE.

Gruß Meik

Themenstarteram 1. November 2008 um 21:09

Kann mir von euch jemand sagen was ich für Schrauben für die Felgen benötige?

Oder hat von euch eventuell noch jemand welche zu Hause liegen?

Deine alten Felgen runter und messen.

Dann findest du es selber raus.

Themenstarteram 1. November 2008 um 23:07

Ich hatte Stahlfelgen drauf und die gingen nicht mehr den Felgen..

am 3. November 2008 um 9:27

Ja Stahl- und Alufelgen Schrauben passen nie ! (Die für Stahlfelgen sind kürzer)

Was genau für Kombinationen zuzlässig sind , steht eben in der ABE für die Felgen drinnen

Also was für Reifenkombis und zu jeder Rad- Reifen Kombination entprechende Auflagen.

Bei mir stand drinnen: für 205/50-15 : - Die Freigängigkeit der Räder ist zu überprüfen

- Es ist sicherzustellen, dass der Tacho innerhalb der zulässigen Toleranz liegt

 

Beides war bei mir kein Prob und der TüV hats ohne Gezeter eingetragen, mir noch ans Herz gelegt nen KLR einzubauen damit ich Steuern sparen kann

und fertig ;)

Weiss nur net wie des mit Freigängigkeit is wenn du Sportline hast!

Beim Sportline sollte die Freigängikeit besser sein als bei einem normalen 190er.

Ja dann nimmst du halt eine Stahlfelge runter steckst die Schraube durch und misst sie wie weit sie übersteht.

Und dann kannst du rechnen.

Eine Schraube sollte nach 6,5 Umdrehungen fest werden.

Moinsen,

da's hier grad ums Thema Felgengrößen geht, misch ich mal munter in die Runde ;-)

( Fahre einen 190D 2,5 BJ 1987 )

Habe heute von nem Bekannten einen schönen Satz Alus's von einer älteren E-Klasse bekommen, Größe der Reifen 215/55 R16

Hatte kurz nachdem ich angefangen hatte meine Sommerreifen zu demontieren schon gemerkt, das das mit den Radschrauben, die ich verwende nix wird...also schnell zum Reifenhändler meines Vertrauens, längere Radschruben geholt und los gings ^^

Freigängigkeit is def. gewährleistet ( fahre Original-Fahrwerk ohne Tieferlegung o.ä. ), aber die Frage ist: würde ich die Felgen- bzw. Reifengröße beim TÜV-Männchen meines Vertrauens eingetragen bekommen?

Grüße, Nik

( Bild im Anhang: Felge hinten: Rondell 185/65 R15 --- Felge vorne:Mercedes 215/55 R16 )

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