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Felgen schlecht und ABE Fehlerhaft
Guten Tag,
ich habe hier paar Fragen bezüglich Felgen und ABE.
Hab ein Satz neuer Felgen mit ABE über ein Händler erworben der aber leider Mangelhaft ist durch Unwucht und Höhenschlag und nicht Fahrbar. Jetzt nach genauer Überprüfung der passenden ABE zu den Felgen und Telefonat mit dem Prüflabor welches den Felgen im Jahr 2011 die ABE erteilt hat hat sich herausgestellt das der Hersteller irgendwann gewechselt oder umbenannt wurde. In meiner ABE steht noch sagen wir mal Hersteller "Y" aber auf der Felge steht schon Hersteller "X" drauf. Noch dazu ist mir Aufgefallen, das in der ABE vom Hersteller die sich auf den Hersteller "Y" Bezieht, die Felge mit Kegelbundschrauben befestigt werden und einer Schaftlänge von 28mm. Leider haben meine Felgen vom jetzt Hersteller "X" eine Radschraubenaufnahme für "Kugelbundschrauben" anstatt wie in der ABE mit "kegelbund" angegeben.
Ich finde auch keine neuere ABE als die von 2011 mit Hersteller "Y". War bei zwei Tüv Stationen und selbst die haben in Ihrer Datenbank gesucht zu der KBA nummer und keine neuere ABE als die von mir gefunden.
Das Bedeutet doch jetzt das die ABE Falsch ist und ich die Felgen aufgrund dessen nicht Eintragen und Fahren darf oder? Muss man nicht sowie eig. nach einem Herstellerwechsel eine neue ABE in Auftrag geben oder wie kommt der unterschied zwischen kugel und kegelbundschrauben zustande in der Felge?
Beste Antwort im Thema
Also laut ABE gibt es drei Ausführungen:
PCD112, PCD112-35 und PCD130.
Die Ausführung PCD112 hat eine ET von 50 mm und ist mit Kegelbundschrauben zu befestigen.
Die Ausführung PCD112-35 hat eine ET von 35 mm (wer hätte das gedacht ) und ist ebenfalls mit Kegelbundschrauben zu befestigen.
Nur die Ausführung PCD130 ist mit Kugelbundschrauben zu befestigen, hat aber wie schon erwähnt den Lochkreis 5x130 und ist deswegen für Fahrzeuge aus dem VW-Konzern (Audi, Porsche)
Nun scheint ja auch @nogel neben der Grundgenehmigung und dem Nachtrag 1 (der nur die geänderte Herstellerfirmierung beinhaltet) keine weiteren Versionen in der Datenbank gefunden zu haben.
Deswegen ist mein vorläufiges Fazit:
Entweder du hast ein (schlechtes) Imitat der Felge erworben oder der Hersteller hat Felgen produziert die nicht der ABE entsprechen. In beiden Fällen darfst du die Felge nicht benutzen, die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs wäre sonst erloschen.
Du solltest das KBA über den Sachverhalt informieren. Es besteht ja immerhin der Verdacht, dass Felgen mit verkehrsgefährdenden Mängeln im Umlauf sind: entweder komplett gefälschte Felgen mit völlig unkalkulierbarer Qualität und Festigkeit, auf jeden Fall aber Felgen die von weniger aufmerksamen Anwendern mit den falschen Schrauben befestigt werden. Im zweiten Fall müsste sich auch der Hersteller (zu Recht!) ein paar sehr unangenehme Fragen der Behörde stellen lassen (im ersten Fall sitzt der Hersteller vermutlich so weit weg, dass ihm das herzlich egal sein kann)
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33 Antworten
Es gibt häufig den Fall, daß eine einzige ABE verschiedenste Bauformen beinhaltet, zum Beispiel unterschiedliche Einpreßtiefen, unterschiedliche Lochkreise usw.
Deswegen würde es mich nicht wundern, das Felgen mit unterschiedlicher Befestigung (Kegel-/Kugelbund) unter dieselbe ABE fallen.
Ebenso ist es nicht ungewöhnlich, daß der Felgen"hersteller"-Name nicht immer identisch ist mit dem Handelsnamen der Felge (Vertrieb).
Verrätst du uns mal die KBA Nummer?
Könnt ja auch sein, daß die Ausführung "Kugelbund X" speziell für VW oder Mercedes ist,
und die Ausführung "Kegelbund Y" für andere Hersteller ;-)
Aber warum willst sie überhaupt eintragen lassen, wenn sie doch angeblich nicht fahrbar sind ?
---> zurück zum Verkäufer !
im Anhang die Seite der ABE mit der KBA nummer.
In meinem Fall Handelt es sich um den W164.
ja das läuft auch derzeit über ein Anwalt, aber das mit der ABE macht mich auch sehr stutzig, nicht das es irgendwelche Gefälschten Felgen sind oder keine ABE haben. Das Wäre ja dann interessant zu klären nicht das da noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden die auch die Selben Felgen beziehen
Moin!
Ich würde mich einfach einmal an den Händler wenden. Das ist dein Vertragspartner.
G
Finde die KBA Nummer nicht auf dem Gutachten
Sorry, 48412
OK, es gibt ein Nachtragsgutachten vom 01.03.2013, daß die Herstellerbezeichnung sich geändert hat von PDW Germany auf GNB Europe.
Außerdem bezieht sich das Originalgutachten von 2011 wie ich schon vermutet hatte auf verschiedene Versionen mit unterschiedlichen Lochkreisen, Einpreßtiefen und Radschrauben.
danke dir, Das hat mir der TÜV auch gezeigt, nur verstehe ich immer noch nicht ganz, ich Habe die Felgen extra für den W164 ML gekauft. Das Gutachten bezieht sich auch auf den W164 nur der unterschied ist, das im Gutachten Kegelbund eingetragen ist, die Felgen in meinem Fall allerdings nur Kugelbund dürfen. zu dem Ist die angegebene Schaftlänge auch zu Lang in meinem Fall
Zitat:
@nogel schrieb am 25. Februar 2020 um 10:45:10 Uhr:
OK, es gibt ein Nachtragsgutachten vom 01.03.2013, daß die Herstellerbezeichnung sich geändert hat von PDW Germany auf GNB Europe
Kann es sein, das mit Änderung der Herstellerbezeichnung auch die Herstellung sich geändert hat z.B. der Auftrag wurde an eine andere Firma gegeben und deswegen der Wechsel von Kegel auf Kugel passiert ist. Mit dieser änderung aber noch keine neue ABE veranlasst wurde?
Zitat:
@ligno1989 schrieb am 25. Februar 2020 um 10:49:23 Uhr:
Das Gutachten bezieht sich auch auf den W164 nur der unterschied ist, das im Gutachten Kegelbund eingetragen ist, die Felgen in meinem Fall allerdings nur Kugelbund dürfen. zu dem Ist die angegebene Schaftlänge auch zu Lang in meinem Fall
hast du das direkt an der Felge gesehen/überprüft?
Mich hat damals nach Kauf die Reifenmonteurfirma bei der ich war darauf hingewiesen das die angegebenen Schrauben nicht auf die Felgen passen und haben es mir gezeigt. Bin gestern mit der Felge noch mal zu einem anderen Reifenhändler gefahren und Anschließend zum Tüv, und alle haben mir bestätigt, das meine Felge Kugelbund braucht
Zitat:
@nogel schrieb am 25. Februar 2020 um 10:56:13 Uhr:
Zitat:
@ligno1989 schrieb am 25. Februar 2020 um 10:49:23 Uhr:
Das Gutachten bezieht sich auch auf den W164 nur der unterschied ist, das im Gutachten Kegelbund eingetragen ist, die Felgen in meinem Fall allerdings nur Kugelbund dürfen. zu dem Ist die angegebene Schaftlänge auch zu Lang in meinem Fall
hast du das direkt an der Felge gesehen/überprüft?
Ich sehe auf dem Bild nur W163, also ist das nicht für deinen W164.
Und es ist durchaus möglich, daß es zwischen den beiden Baureihen unterschiedliche Befestigungen gibt.
Das ist die Seite 1 von der ABE wo aber auch der 164 Bezüglich der Schrauben genannt wird. Seite 2 von der ABE hab ich angehängt, da ist der 164 drin.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 25. Februar 2020 um 11:30:46 Uhr:
Ich sehe auf dem Bild nur W163, also ist das nicht für deinen W164.
Und es ist durchaus möglich, daß es zwischen den beiden Baureihen unterschiedliche Befestigungen gibt.