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Felgen/Spurverbreiterung/Fahrwerk

Themenstarteram 15. April 2010 um 16:40

Hallo,

nach eingehender Benutzung der Suchfunktion zum im Betreff genannten Thema fühle ich mich immernoch ziemlich unsicher.

Ich habe meine doch recht durstiges Auto verkauft und mir einen Golf V TDI zugelegt.

Der hat jetzt irgendwelche schmächtigen Spielzeugreifen drauf.

Da ich zwar ein Autonarr bin, mich mit technischem Zeug überhaupt nicht auskenne, stellt mich die Umrüstung auf 18'' vor größere Probleme.

Also was ich will ist folgendes:

18''-Felgen und ggf. eine Spurverbreiterung. Insgesamt sollte dann das Rad bündig mit dem Radkasten abschließen, so wie bei meinem alten IVer R32.

Jetzt habe ich da von zig Begriffen wie Allgemein Betriebserlaubnis und Einpresstiefe gelesen.

Irgendwo auch mal etwas was sich so anhörte als ob man das garnicht eingetragen bekommt, wenns bündig abschließt (hatte mein IVer aber auch?)

Also meine Frage: Was geht da? Wie mache ich das am besten.

Gibt es auch Reifen, die bei 18'' noch "dick" sind sodass sie auch insgesamt vom Umfang her größer sind und den Radkasten besser ausfüllen, als etwa 16''er+Ballonreifen?

Und was für Gutachten/Tüv-Abnahmedinger muss ich dann da je nach dem machen ?

 

Dann noch was anderes:

Der Wagen hat ja ein ganz normales Lullifahrwerk.

Wie kriege ich da ein komplettes Sportfahrwerk (original VW oder was auch immer mit guter Qualität) rein? Ich lese hier viel über Federn, aber damit ist es ja nicht getan.

Und um wieviel mm muss man den Wagen tieferlegen, damit bei 18''ern überall der Radkasten den gleichen Abstand zum Rad hat (also oben nicht mehr oder weniger als an den Seiten)?

Danke schonmal!

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14 Antworten
am 15. April 2010 um 17:51

ich habe leider auch genau das selbe problem wie du..

http://www.motor-talk.de/.../...et-30-edition-hinten-t2635119.html?...

hoff das hilft dir wenigstens etwas weiter....

habe das noch gefunden..

"

8.5jx18 ET45 mit 225/40 passt sehr gut.

Im Allgemeinen schleift dort nichts. Gefährlich ist nur eine Stelle:

Eine Schraube im Radlauf des vorderen Kotflügels. Die Schraube sieht man

und man spürt sie mit den Fingern. Die sollte man entfernen !!

"

(ohne gewähr, warte besser auf die profis)

am 16. April 2010 um 10:38

8,5J mit et 45 passt keinenfalls in den vorderen Radkasten, da schaut das rad 100% raus.

ich hab selber 18x8 felgen mit ner einpresstiefe von 48 und da is es vorne genau bündig. Werde mir jetzt noch hinten ne 20mm Spurverbreiterung (also 10mm pro Rad) einbauen und dann müsste es hinten genau wie vorn sein.

Zum Fahrwerk, ich hab das VW Sportfahrwerk drin also -15mm. Ist Geschmackssache, mir reicht es allerdings aus und da ich mit den Fahreigenschaften sehr zufrieden bin will ichs mir nicht durch "Sportfedern" versauen.

Themenstarteram 16. April 2010 um 11:35

Bekommt man es eingetragen, wenns vorne ein bissl (0,5-1cm) raussteht?

Zum Fahrwerk:

Woher bekomme ich denn ein komplettes original VW Sportfahrwerk und was kostet es ca. ?

Ich will ihn eh nicht zu tief haben, weil das bei Bordsteinen schon sehr nervt.

Zitat:

Original geschrieben von Nammoth

Bekommt man es eingetragen, wenns vorne ein bissl (0,5-1cm) raussteht?

Ein klares NEIN!

 

Machen die Tüvler nicht mehr... es gibt nun neue Vorschriften die besagen, dass das Rad (Felge+Reifen) vom Kotflügel "verdeckt" werden müssen...

Die Räder dürfen zu einem bestimmten Grad nicht mehr rausstehen...

 

Was es aber fürn genauen Sinn hat...  ???? :D

 

Vielleicht wegen den "Steinschlägen" die man an andere Fahrzeuge, die hinter einem herfahren,  verursachen kann... *schulternzuck*

 

 

 

Themenstarteram 16. April 2010 um 11:58

Ok, das hilft mir schonmal ein bischen weiter.

Passen Felgen für den Golf V eigentlich auch auf den Golf VI oder den Rocco ?

Zitat:

Original geschrieben von Nammoth

Ok, das hilft mir schonmal ein bischen weiter.

Passen Felgen für den Golf V eigentlich auch auf den Golf VI oder den Rocco ?

Beim Rocco nicht! :) (Passat 3c-Plattform)

 

Golf VI aber schon eher... Müsste auf die "gleiche" Plattform basieren.

Golf bleibt Golf...

Themenstarteram 16. April 2010 um 18:02

Hmm ok.

Und wie siehts mit der Kompatibilität zum Golf IV aus?

am 17. April 2010 um 16:00

Zitat:

Original geschrieben von Matze2k8

8,5J mit et 45 passt keinenfalls in den vorderen Radkasten, da schaut das rad 100% raus.

ich hab selber 18x8 felgen mit ner einpresstiefe von 48 und da is es vorne genau bündig. Werde mir jetzt noch hinten ne 20mm Spurverbreiterung (also 10mm pro Rad) einbauen und dann müsste es hinten genau wie vorn sein.

komisch, habe gelesen dass 8,5 x 18 ET 45 past.....

sicher dass die felge ET 48 hat?

wie knapp läuft denn die 8er felge bei vollem einschlag?

MFG MARTIN

am 17. April 2010 um 16:38

Zitat:

Original geschrieben von Shashi_VWfreak

Zitat:

Original geschrieben von Nammoth

Bekommt man es eingetragen, wenns vorne ein bissl (0,5-1cm) raussteht?

Ein klares NEIN!

Machen die Tüvler nicht mehr... es gibt nun neue Vorschriften die besagen, dass das Rad (Felge+Reifen) vom Kotflügel "verdeckt" werden müssen...

Die Räder dürfen zu einem bestimmten Grad nicht mehr rausstehen...

Und welcher "Grad" wäre das? meines Wissens nach muss nur die Lauffläche vom Reifen vom Radhaus verdeckt werden ... also wenn die Felge z.b. 4cm raussteht und sich die Reifenwand schräg bis zum Kotflügel "reinzieht" passt es .... hatte ich bei meinem alten 3er so, 7,5x16 mit ner 205/45 R16 bei ner ET 20 auf der VA sah schon geil aus und die Lauffläche (ende jener welchen markiert durch einen umlaufenden Ring) ging exakt bis zum kotflügel und der rest stand ca 3,5cm raus ... ;)

am 17. April 2010 um 20:54

Ja bloß dumm, dass sich diese Regelung zum 01.01.2010 geändert hat und nun das komplette Rad abgedeckt sein muss.

Wenn ich mal dran denk kann ich bilder von meinen machen und ja ich bin mir sicher, dass meine 8x18 mit einer ET von 48 haben.

Zitat:

Original geschrieben von Jetta MK5

Und welcher "Grad" wäre das?

Hmm... irgendwas mit 30° der vorderen Lauffläche (von der Mitte oben beginnend) und 50° die hintere Lauffläche....

 

Irgendwie sowas. Kann Dir nen Tüvler bestimmt erklären! :)

 

Aber das ist eh nicht mehr aktuell...

Ich glaube das muss nun alles "untergebracht" werden...

Zitat:

Original geschrieben von Nammoth

Und wie siehts mit der Kompatibilität zum Golf IV aus?

Der Golf IV hatte doch einen 5x100er Lochkreis wenn ich mich nicht irre, der V'er und VI'er haben 5x112.

 

Und diese Regelung wäre mir auch neu, aber meine 8x19 mit ET45 schauen vorn eigentlich nicht raus. Die sollten auch nach der neuen Regelung eintragungsfähig sein. :)

am 18. April 2010 um 0:49

Zitat:

Original geschrieben von Shashi_VWfreak

Zitat:

Original geschrieben von Jetta MK5

Und welcher "Grad" wäre das?

Hmm... irgendwas mit 30° der vorderen Lauffläche (von der Mitte oben beginnend) und 50° die hintere Lauffläche....

Irgendwie sowas. Kann Dir nen Tüvler bestimmt erklären! :)

Aber das ist eh nicht mehr aktuell...

Ich glaube das muss nun alles "untergebracht" werden...

Na prima, da kann man endlich die "alte" Gesetzgebung und schon ändert sich wieder ales ... is ja nerv ... das ganze Rad drin im Kasten is ja wie in Spanien ... heul schnief :D :D

am 18. April 2010 um 7:08

Tach auch,

die Tüvler sind Prüfingenieure und haben manchmal mit dem TÜV nix zu tun. Die Änderung der Radabdeckung kommt durch den Unerschied STVZO, also nationale Vorschriften und den heute geltenden EG-Vorschriften. Da die heutigen Auto´s nun mal eine EG-Typgenehmigung haben und keine ABE für Fahrzeuge nach §20 STVZO, müssen die Räder nunmal den Vorschriften nach EG entsprechen !

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