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Felgen stehen aus dem Radkasten.. eingetragen trotzdem Ärger?
Hallo Comunity,
ich bin neu hier und hab direkt eine Frage. Und zwar habe ich mir gestern einen Mini Cooper S gekauft. Der kleine hat ein paar Veränderungen wie Fahrwerk, Felgen und Auspuffanlage.
Ist soweit auch alles eingetragen.
Gestern meinte dann noch jemand zu mir dass es wohl nicht mehr erlaubt sei wenn die Felgen aus dem Radkasten stehen. Was kann da auf mich zukommen wenn ich rausgezogen werde? Können die mir was obwohl die Felgen so eingetragen sind? Was kann/muss ich machen um auf der sicheren Seite zu sein?
Bin kein Bastler, das Auto hat mir von der Optik sehr gut gefallen und war technisch tip top. Hab aber absolut keine Lust auf Ärger mit den Grünen.
Danke schon mal im voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@RHM3 schrieb am 25. Juni 2017 um 17:25:35 Uhr:
Zitat:
@Passat_V6 schrieb am 25. Juni 2017 um 17:22:47 Uhr:
Bin gespannt wie lange sich diese Mär noch hält. Es muss alles abgedeckt sein, auch die Felge
Schwachsinn! erst lesen und sich schlau machen - dann schreiben!
Ich ersuche dich jetzt ein letztes mal deine Umgangston zu ändern.
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71 Antworten
Wann wurden die Änderungen eingetragen?
Was alles wurde eingetragen?
Wurden eventuell nach den Eintragungen noch Distanzscheiben montiert?
Eine Eintragung ist generell wirkungslos, wenn sie zu Unrecht besteht.
Das wurde ganz frisch eingetragen...
Und zusammen mit den Felgen wurden noch die Reifen und das Fahrwerk eingetragen.
Gibt's da nicht die Möglichkeit die Kante zu ziehen oder andere Fender Flares zu montieren dass die Eintragung gültig bleibt?
Und nein Distanzscheiben sind keine verbaut. :/
Wenn die Felgen eine ABE haben, sind sie bauartgenehmigt. Ob sie raus stehen oder nicht ist gleichgültig. Wer hat so einen Unfug erzählt?
Lediglich die Reifenlauffläche muss vom Kotfügel überdeckt sein. Dafür gibt es einen Winkel, von - bis muss die Reifenlauffläche überdeckt sein. Ist bei Dir gegeben, am Bild 3 sieht man das perfekt, gut fotografiert.
Fertig.
Wenn Du eine ABE zu den Felgen hast und weitere Umbauten vornimmst (oder vom Vorbesitzer vorgenommen worden) dann erlischt die ABE. Eine ABE gilt immer wenn das Fzg im Auslieferungszustand ab Werk ist, und nur eine Veränderung vorgenommen wurde, z.B. Andere Felgen montiert. Mehrere Änderungen müssen dann über eine Abnahme in einer Einzelgenehmigung erteilt werden, dass genau diese Kombination und nur an diesem einen Fzg. statthaft ist, also andere Felgen und Spurscheiben, oder andere Felgen und Tieferlegung, oder andere Felgen und Tieferlegung und Spurscheiben...
Weil es tausende solcher Kombinationsmöglichkeiten gibt, existiert diese Einzelabnahme, weil man vorab nie alle Kombinationen vorsorglich abnehmen kann, einfach zu teuer für den Hersteller.
Da der Zustand der Karre nicht den Vorschriften entspricht, solltest Du auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages bestehen.
Wer sagt, dass die Karre nicht den Vorschriften entspricht?
Deine Hinweise passen immer perfekt, aber heute hier?
TE, fotografiere doch mal die Zulassungsbescheinigung bzw. die Abnahme, decke Deine persönlichen Daten ab, dann sehen wir, was eingetragen ist.
Das steht bei mir dann drin. Ich bin echt Laie auf dem Gebiet und dachte dass es wenn es eingetragen ist auch erlaubt ist ??
im Regelfall ist das auch so, darum trägt man das ja ein!
Legal ist es aber lediglich, wenn Reifenlaufflächen und Felgen ausreichend abgedeckt sind, was im vorliegenden Fall, zumindest für die Felgen nicht zutrifft.
Irrte der Abnahmeprüfer? Ist doch gut, weil Abnahme zählt.
Hast du TÜV, und am nächsten Tag fällt der Auspuff ab, hat man dennoch gültigen TÜV bis in 729 Tagen...
Sicher muss man den Auspuff i.O. bringen...
Meint ihr es ist sinnvoll mal zu einem TÜV bei mir in der Nähe zu fahren und das abzuklären bzw. mir weitere Meinungen einzuholen? Oder kann es mir da passieren dass die mich an Ort und Stelle stilllegen?