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Felgen / Tieferlegung / Scheibentönung ...in Österreich

VW Golf
Themenstarteram 13. September 2016 um 15:13

In Deutschland kenne ich mich einigermaßen aus was den TÜV und ABE angeht... aber wie schaut es in Österreich aus?

1. FELGEN

Ich frage, da ich seit gut 10 Jahren in Wien lebe und mir jetzt auf den Golf VI 1.4 TSI /122 etwas schönere Felgen montieren möchte. Im Fahrzeugschein (hier Zulassung) steht: siehe Foto im Anhang.

Komisch, dass da gar keine 18 Zoll drin stehen, obwohl es doch den Golf VI z.B. als Highline wie ich ihn davor schon gefahren bin, doch mit den Vancouver in 18" gab?!

Gibt es eine Liste mit den Felgen ab WERK, die für alle Golf VI ab 122PS freigegeben sind?

Ich würde gerne die Vancouver in 18 Fahren! Muss man diese in die Zulassung eintragen, oder kann man diese so fahren?

2. TIEFERLEGUNG

Ich würde den Wagen gerne minimal tiefer legen lassen. 15-20mm, wie das Sportpaket bzw. GTI. In welcher Reihenfolge macht man das nun logischerweise am besten? Erst tiefer, dann die neuen Felgen? Oder erst die neuen Felgen und dazu eine passende Tieferlegung?

3. SCHEIBENTÖNUNG

Ich würde gerne die hinteren Scheiben meines 5-Türers leicht tönen lassen, so wie sie in meinem vorherigen Golf VI Highline mit Sportpaket Porto etwas getönt waren. Weiß jemand welche Tönungsfolie an die Werkstönung am ehesten herankommt? Ich will auf keinen Fall, dass es zu dunkel wird, eher wie hier auf dem Foto von einem MT'ler: https://data.motor-talk.de/data/galleries/0/48/1336/18738000/p1040415-32926.JPG

Eintragen lassen? In Ö ist es ja Pflicht soweit ich weiß... aber nimmt man das so genau? Könnte ja sagen, der ist ab Werk so gewesen?! Bei meinem letzten G6 Highline stand jedenfalls nix von getönten Scheiben in der Zulassung/Fahzeugschein. Und es hat mich auch nie jemand danach gefragt, weil es eben vllt. so dezent war.

Danke im Voraus! !!!

 

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5 Antworten

da der golf eine sogenannte EG zulassung hat bedeutet das für tuning artikel mit ABE folgendes:

das zubehör darf an jedes fahrzeug das in der ABE aufgeführt ist eintragungsfrei innerhalb der EG (europäischen gemeinschaft) angebaut werden. die ABE ist im fahrzeug mit zu führen.

 

bei alufelgen gilt folgendes...

auch wenn ein 18" rad im brief oder schein nicht geführt ist, so ist es spätestens in der EG übereinstimmungsbescheinigung aufgeführt.

wenn es auch hier nicht geführt ist, dann muss es vom tüv eingetragen werden. auch wenn es sich um ein original VW rad handelt. dabei ist es egal ob dies mal an einem GTD/GTI/R drauf war oder einem passat, jetta usw.

klingt blöd ist aber so.

erfahrungsgemäß wird KEIN polizist gesunden menschenverstandes ein originalrad das es an ein und dem gleichen fahrzeug schon gab, egal ob 18 oder 19", in frage stellen.

wären es 20 oder gar 21", dann wird so mancher eher einen genaueren blick darauf werfen!

ich gehe zudem mit jedem hier die wette ein, wenn ein golf 6 oderf 7 mit einem 17" rad ausgeliefert wurde, man ihm ein originales 19" rad verpasst, damit zur technischen untersuchung fährt... wird das rad KEIN schwein in frage stellen. egal ob eingetragen oder nicht.

wie bereits oben erwähnt, auch wenn eine radgröße weder im brief noch im schein geführt ist, ist sie spätestens in der EG übereinstimmungserklärung vermerkt und die ist von fahrzeug zu fahrzeug unterschiedlich.

das mitführen der erklärung ist zudem nicht pflicht!

 

bei einer tieferlegung via federn ist es genau so. wenn ABE dabei ist, federn rein, freigängigkeit der räder prüfen, ABE ins fahrzeug, fertig.

wer richtig tief fahren möchte, der wird in österreich nach meinem wissen nach pech haben.

in deutschland darf die lichtaustrittskante des lichtkegels nicht tiefer als 500mm betragen.

doch wer 18 oder gar 19" räder fährt, wird selbst mit einer tieferlegung von 40mm diesen grenzwert nicht unterschreiten. zumal man irgend wann probleme mit der freigängigkeit der räder bekommt!

 

wie es sich mit scheiben tönen in österreich verhält, dazu kann ich dir nix sagen.

ich denke aber, dass auch hier über ABE so gut wie alle seriösen hersteller eine europaweite zulassung für das produkt besitzen.

es wird eben alles standardisiert was sowohl uns verbrauchern wie auch dem tüv bzw. polizei das leben um einiges erleichtert.

Eigentlich komme ich aus einem völlig anderem Bereich (Golf 2 GTI und Golf 4 GTI) aber da mir der 6er GTI in der Jubi Edition sehr zusagen würde und ich nicht weiß ob ich (die) den Wagen nach Ö mitnehmen muss oder in D bleiben kann, steig ich mal hier ein da ich selber ein Schrauber bin. Habe auch so einiges an meinen Fahrzeugen gemacht und verliere auch nicht die Lust dazu (noch nicht). ABER: In Ö ist man schon verdammt genau in Sachen Veränderungen und soooo kompliziert, weil viele Sachen einfach verboten sind (Airride, tiefer als 11cm, Leistungssteigerung max. 30% mehr als von der Serienkarosse, usw....).

Also das mit der ABE stimmt nicht, eine ABE ist nur in DEUTSCHLAND gültig. Das was du meinst ist ein EG-Genehmigung und sowas gibt's bei Tieferlegungsfedern nicht, bzw. nur von VW selbst.

Ich habe hier eine Offizielle Seite vom Österreichischem Staat, wo genau drinnensteht was erlaubt ist und was nicht.

Die Seite wurde sogar vor kurzem (Juni glaube ich) neu aufgebaut. Und da steht auch JEDE Veränderung außer Sportstoßdämpfer sind Eintragungspflichtig.

Klick drauf

na ja, man sollte schon ganz klar unterscheiben zwischen einer 20-50mm tieferlegung und einer 110mm tieferlegung!

bei einer 20-50mm tieferlegung wird selbst in österreich KEIN hahn krähen wenn die kotfügel sauber das rad abdecken und die räder genügend freigängigkeit haben. bei 110mm bezwifle ich das zweite sehr stark!

das gilt in deutschland und in jedem EU land, dazu gehört auch österreich.

es mag sein, dass die österreichische polizei auf gewisse dinge genauer schaut als die deutsche doch solange man sich in den üblichen handlungsspielräumen bewegt die uns die tuningszene erlaubt, dann hat KEIN autofahrer egal welcher marke weder in deutschland, österrreich, schweiz oder in welchem EU land auch immer etwas zu befürchten.

gut airride fahrwerk mag vielleicht nicht erlaubt sein (ich weiß ja schließlich auch nicht alles ;-P), doch von 1000 ist vielleicht 1 dabei der sich solch ein fahrwerk tatsächlich holt.

ich spreche hier ganz klar von handelsüblichen optionen die über eine ABE zumindest in deutschland keine eintragung bedürfen. und eine 20 oder 30mm feder wird in österreich ganz sicher genau so erlaubt sein an einem golf 6 wie hier in deutschland. ob manb dort die sache von einem sachverständigen begutachten lassen muss oder nicht, dafür kann man als betroffener selbst 10 min. zeit in die hand nehmen und dort bei der entsprechenden behörde anrufen.

wer dagegen meint, dass eine 2,50m frittentheke ganz cool is, dazu 21" räder die jenseits von gut und böse aus den radhausschalen herausschauen, dem ist am ende selbst in deutschland nicht zu helfen. doch über solche dinge sprechen wir hier nicht, war ja auch nicht gefragt...

@Scheibentönung die wirst du wahrscheinlich nicht genau an die werksseitige Tönung hinbringen, von der Farbe her. Soweit ich gesehen hab sind die originalen Tönungen leicht grünlich, wobei die meisten Folien eher schwarz/grau und sogar leicht bräunlich sind. Original sinds 65% Lichtdurchlässigkeit, das geht mit den Tönungsfolien auf jedenfall, am besten beim Scheibenfolierer deiner Wahl ansehen (die haben in der Regel Muster ausgestellt).

Eintragen musst du die Folie nicht lassen, ein seriöser Scheibenfolierer verwendet nur die in Österreich zugelassenen Folien und achtet darauf, dass nach anbringen der Folie die Zulassungsnummer sichtbar ist. Dann klappts auch bei der nächsten Polizeikontrolle.

@Tieferlegung und Felgen: Originale Felgen müssen nicht eingetragen werden, es sei denn sie weichen den eingetragenen Maßen im COC/Typenschein ab. Im Zulassungsschein stehen nicht immer alle Felgenmaße drin...

Die Felgen müssen auf jeden Fall eine Freigabe für deinen Wagen haben, sonst trägt dir das niemand ein. Tieferlegung weiß ich gerade nicht genau, was Stand der Erlaubnis ist, früher (TM) vor ein paar Jahren war es so, dass starre Fahrzeugteile eine Mindestbodenfreiheit von 11cm (das berühmte Tschickpackl, das drunter passen muss) und bewegliche Teile wie Schürzen und Spoilerlippen 8cm haben mussten.

Da du für jede Typisierung zahlen musst, am besten mit Fahrwerk und Felgen gemeinsam zum typisieren fahren, dann bezahlst du nur einmal.

In der Regel juckt es niemanden wenn du Federn oder Felgen drauf hast, sofern die Kiste ned am Boden schleift oder die Reifen in Radkästen sich abrubbeln. Im Sinne des Versicherungsschutzes sollten Veränderungen immer typisiert werden (sofern keine ABE vorliegt).

Seit einiger Zeit sollen auch Luftfahrwerke mit kleineren Hürden typisierbar sein, wie es da genau aussieht kann ich dir nicht sagen, bin da schon wieder zu lange draußen ;)

Zitat:

@intenso80 schrieb am 17. September 2016 um 01:18:12 Uhr:

na ja, man sollte schon ganz klar unterscheiben zwischen einer 20-50mm tieferlegung und einer 110mm tieferlegung!

bei einer 20-50mm tieferlegung wird selbst in österreich KEIN hahn krähen wenn die kotfügel sauber das rad abdecken und die räder genügend freigängigkeit haben. bei 110mm bezwifle ich das zweite sehr stark!

das gilt in deutschland und in jedem EU land, dazu gehört auch Österreich.

 

gut airride fahrwerk mag vielleicht nicht erlaubt sein (ich weiß ja schließlich auch nicht alles ;-P), doch von 1000 ist vielleicht 1 dabei der sich solch ein fahrwerk tatsächlich holt.

Ich meine eine 35er Tieferlegung, siehe Bild!! Sie wird beim TÜV (Pickerl) ständig darauf angesprochen ob dies eingetragen sei, obwohl die den Typenschein jedes mal vorgezeigt bekommen wo dies mit Bildern belegt ist. Erst dann bekommt sie das Pickerl. Das ist lächerlich, ist aber so. Selbst beim Auspuff (ab Kat)wo ganz groß und Klar ein E Prüfzeichen oben ist wollen die ne EG-Genehmigung sehen.

Aber ich habe gestern selbst nochmal genau hingesehen auf der neuen Seite und da steht, dass es nun doch möglich ist ein Airride eingetragen zu bekommen. Und auch beim Gewinde braucht es keinen Schweißpunkt mehr. Wenigstens mal etwas gutes im Tuningfeindlichen Österreich.

15082012866
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