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Felgen/Winterreifen kW300 vs KW158 Fahrzeugschein
Hallo Zusammen,
ich war heute beim Reifentausch und hab mir die ABE der Winterfelge angeschaut. Dort wird 158KW angegeben und im Fahrzeugschein steht bei P2 auch 158 + 945kg…. Sollte mit AHK und Co also alles passen.
19“ 255/55
Allerdings wird ja mit einer Leistung von 300kw bei einem Etron55 angegeben. Müssen die nicht als Peak oder Boost irgendwo eingetragen sein/werden?
Brauchen die Felgen nicht dann auch eine ABE für die Auslegung auf 300KW? Bzw. Darf ich mit Winterreifen/Felgen die Boostoption dann nicht nutzen?
Danke für Eure Hinweise/Anmerkung
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11 Antworten
Zitat:
@ssymbiont schrieb am 2. November 2022 um 11:12:29 Uhr:
Hallo Zusammen,
ich war heute beim Reifentausch und hab mir die ABE der Winterfelge angeschaut. Dort wird 158KW angegeben und im Fahrzeugschein steht bei P2 auch 158 + 945kg…. Sollte mit AHK und Co also alles passen.
19“ 255/55
Allerdings wird ja mit einer Leistung von 300kw bei einem Etron55 angegeben. Müssen die nicht als Peak oder Boost irgendwo eingetragen sein/werden?
Brauchen die Felgen nicht dann auch eine ABE für die Auslegung auf 300KW? Bzw. Darf ich mit Winterreifen/Felgen die Boostoption dann nicht nutzen?
Danke für Eure Hinweise/Anmerkung
Hast Du nicht ganz einfach mal den Felgenhersteller gefragt?
Nur, was Du vom Hersteller, oder Gutachter schriftlich hast, kannst Du bei der Rennleitung geltend machen. Alles andere glauben die Dir eher nicht und schicken Dich im günstigsten Falle mit Mängelkarte zum TÜV...
Suchfunktion hilft. Ist im Thema "E-Motoren Unterschiede e-tron 50 vs 55" bereits durchgekaut. Die relevante KBA-KW-Leistung ist gleich. Nur der e-tron S unterscheidet sich da erheblich weil 1 Motor mehr.
Zitat:
@GeMaFist schrieb am 2. November 2022 um 13:20:52 Uhr:
Suchfunktion hilft. Ist im Thema "E-Motoren Unterschiede e-tron 50 vs 55" bereits durchgekaut. Die relevante KBA-KW-Leistung ist gleich. Nur der e-tron S unterscheidet sich da erheblich weil 1 Motor mehr.
Kannst Du denn auch etwas zur Leistung bezogen auf die Felgen sagen?
Bezieht sich die dort angegebene maximale Leistung auf die gemittelte Angabe 30min, oder auf Peak?
Dem Material der Felge dürfte eine signifikant höhere Peakleistung gegenüber der Dauerleistuing keineswegs egal sein.
Daher denke ich, ist es eine gute Idee, die Gültigkeit für dieses Fahrzeug bestätigen zu lassen, sofern es nicht eindeutig über Typschlüssel im Gutachten steht.
Auf die Diskussionen mit der Rennleitung möchte sich doch niemand nachts im Regen irgendwo in der Pampa einlassen, oder sich mit dem Prüfer bei der HU darüber streiten, oder?
Ok, Annahme Felgenhersteller gehen nach Fahrzeugschein vor. Dort stehen 158kW drin und demnach ist die Felge abgenommen.
Oder steh bei Euren ABEs. für die Winterfelgen etwas anderes drin?
Zitat:
@ssymbiont schrieb am 2. November 2022 um 14:01:54 Uhr:
Ok, Annahme Felgenhersteller gehen nach Fahrzeugschein vor. Dort stehen 158kW drin und demnach ist die Felge abgenommen.
Oder steh bei Euren ABEs. für die Winterfelgen etwas anderes drin?
Das meinte ich doch sinngemäß: Kopie des Fahrzeugscheines dem Felgenhersteller senden verbunden mit der Bitte die Zulässigkeit der Kombination zu bestätigen.
Ich habe keine ABE, nur Original WR-Räder von Audi. Diese sind in der CoC Bescheinigung gelistet.
Die größten Kräfte wirken beim Bremsen, es ist also vollkommen egal, welche Motorleistung kurz- oder langfristig vorhanden ist. Wenn der Fahrzeugtyp im Gutachten steht, dann ist die Felge zulässig. Relevant sind die Typnummer und die eingetragene Leistung.
Ich hatte bis dato noch nie Felgen gesehen, die leistungsmäßig eingeschränkt waren. Da gibt es andere, wichtige Kritierien:
Felgengröße
Felgenbreite
Einpresstiefe
Traglast
Gutachten sollte einfach der e-tron angeführt sein, sofern es Zubehörfelgen sind
Dazu gibt es bei den Reifen auch noch neben der Dimension die Traglastangabe und der Geschwindigkeitsindex (wobei der bei E-Fahrzeugen nicht so dramatisch ist, da der e-tron je nach Modell eh nur zwischen 190-210km/h fahren kann).
MfG
Hannes
Zitat:
@iceman1306 schrieb am 2. November 2022 um 15:12:39 Uhr:
Die größten Kräfte wirken beim Bremsen, es ist also vollkommen egal, welche Motorleistung kurz- oder langfristig vorhanden ist. Wenn der Fahrzeugtyp im Gutachten steht, dann ist die Felge zulässig. Relevant sind die Typnummer und die eingetragene Leistung.
Technisch sehe ich das auch so. Nur bleibt die Frage: Weshalb dann genau diese Einschränkung?
Genau das kann eben am Besten der Hersteller beantworten.
Es gibt hier keine Einschränkung. Audi Typ GE, e1*2007/46*1914*, 158KW steht z.B. im Gutachten, damit werden die passenden Fahrzeuge referenziert. Das sind der 50er und der 55er, der e-tron S hat 226KW in den Papieren stehen.
Der e-tron S hat eine andere ET bei den Felgen, entsprechend sind die dann nicht für die "normalen" e-tron-Modelle freigeben. Das hat ebenso wenig mit der Leistung zu tun.
MfG
Hannes
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Das passt für mich!
Bei mir gab es neben den Felgen die folgenden Reifen 19“ Goodyear ultragrip SUV 255/55.
hat jemand von Euch Erfahrungen + wie hoch ist der Einfluss auf den Verbrauch?