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Felgen zu groß ??

Mercedes A-Klasse W177
Themenstarteram 29. Mai 2020 um 11:51

Da ich wirklich noch keine Ahnung von Auto Zubehör habe habe ich mir ausversehen die falsche Felgengröße bestellt. Und jetzt weiß ich eben nicht ob ich die jemals eingetragen bekomme??

Reifengröße 225 / 35 / 19

Felgengröße 8,5 - 19 Zoll - ET35

Sind die Mw07

 

Soll ich die Felgen zurückschicken an den Händler? Oder es eben mal im TÜV versuchen ob es klappt?

 

Über eure Hilfe wäre ich so dankbar :)

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17 Antworten
am 29. Mai 2020 um 11:58

was steht in der ABE ?

Themenstarteram 29. Mai 2020 um 12:01

Das markierte.

Themenstarteram 29. Mai 2020 um 12:03

Aber es geht weniger um die Reifengröße die ist perfekt. Was nicht ganz so perfekt ist sind die Felgen..

am 29. Mai 2020 um 12:05

Wenn die Felge in der ABE aufgeführt ist, und dort keine Anmerkung ist, dass die Radhäuser umgelegt werden müssen damits passt geht das schon.

Und wenn du ne ABE hast, wozu eintragen lassen wenn dein Auto aufgeführt ist?

Themenstarteram 29. Mai 2020 um 12:14

Muss ich nicht zum TÜV und das eintragen lassen ins fahrzeugschein?

am 29. Mai 2020 um 12:15

Die Kürzel beinhalten aber das was an der Karosserie geändert werden muss. Steht aber in fast jedem Gutachten, wenn die Felgen nicht die exakte Größe der original-Felgen haben und muss nicht zwangsläufig so sein. Eintragungsfrei sind die Felgen auf keinen Fall. Müssen beim TÜV vorgeführt und eingetragen werden.

am 29. Mai 2020 um 12:17

Glaube schonmal gelesen zu haben, dass man für die MW07 die Radhäuser umlegen muss, da es sonst bei vollem Lenkeinschlag schleift.

Themenstarteram 29. Mai 2020 um 12:19

Also muss ich sie jetzt eintragen lassen oder nicht obwohl sie in der abe gelistet sind?

am 29. Mai 2020 um 12:23

Du hast doch sicher das Gutachten komplett vorliegen oder? In Zeile 2 und 3 stehen die Auflagen in Kürzel drin. Weiter unten steht erklärt was die Kürzel bedeuten. AO1 z.B bedeutet immer das du die beim TÜV vorführen musst

Themenstarteram 29. Mai 2020 um 12:53

Ja gefunden danke wisst ihr zufällig wo man die radhäuser größer machen kann :)

Erst einmal muss man zwischen ABE und TÜV Gutachten unterscheiden!

Hatt man eine ABE muss man nicht zum TÜV da der Hersteller schon vorher geprüft hat.

Hatt man ein TÜV Gutachten muss man zum TÜV und evtl. noch Arbeiten am Fahrzeug durchführen.

Die angehängte Datei ist ein TÜV Gutachten und KEINE ABE!

Die Felgengröße spielt erstmal gar keine Rolle. DIE ET35 wird nicht passen. Das müsste eine ET45 sein

Zitat:

@Carim861 schrieb am 29. Mai 2020 um 14:53:27 Uhr:

Ja gefunden danke wisst ihr zufällig wo man die radhäuser größer machen kann :)

Ernsthaft?

Man kann höchstens die Kanten im Kotflügel umlegen. Aber der W177 / V177 hat keine Kanten zum umlegen. Mag die ET35 hinten vielleicht noch passen wird sie vorne schleifen.

am 29. Mai 2020 um 17:38

HI

Ich hab die 19 ET 45 mit 15mm Spurplatten gefahren entspricht dann ET30.

Jetzt 20 ET 40 mit 10mm Spurplatten und Tieferlegung und da wurde nichts nachgearbeitet .... und hat TÜV ohne Probleme .

Grüße

am 29. Mai 2020 um 22:22

Das ist ja einmal so richtig toll, wieviele K-Auflagen es im Gutachten für die Räder gibt!

Wenn man sich das antun möchte, bitte sehr!

@Tobias073:

Bei Deinen sehr mageren und unzureichenden Angaben glaube ich Dir kein einziges Wort!

Das kann man besser schreiben, oder etwa nicht?

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