Felgengröße für 124 (1989)
Guten Abend!
Ich muss mir aus den bekannten Gründen so schnell wie möglich einen Satz Winterreifen zulegen.
Im Fahrzeugschein meines 124 von 1989 ist als mögliche Größe nur 185/65R15 87H eingetragen.
Nun habe ich einen Satz 195/65/R15/91T angeboten bekommen.
Der Verkäufer meinte, die Größe sei inzwischen für meinen Wagen freigegeben.
Stimmt das? Weiß das jemand?
Vielen Dank für jeden Hinweis.
Michael
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17 Antworten
Völlig richtig! Für den Winter geht auch der T-Reifen (bis 190kmh) falls H-Reifen (bis 210 kmh) vorgeschrieben sind, muss der entsprechende Aufkleber ins Tachofeld.
moin,
wenn du 185iger Reifen drauf hast ist deine Felge vermutlich 6 Zoll breit.
Wenn du 195igere Reifen fahren willst, ist zulässig, brauchst du Felgen 6,5 Zoll breit.
grüße
Vielen Dank 87KW und Deichkante! :-)
Dann will ich das mal angehen.
Nochn schönen Abend.
Michael
Was genau für einen 124er hast du?
Ich dachte, der 200er Vergaser wäre der einzige, der mit 185er Reifen unterwegs sein darf - dachte sonst haben alle 124er 195er Reifen als Mindestmaß vorgeschrieben - ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren?
Zitat:
Original geschrieben von Deichkante
moin,
wenn du 185iger Reifen drauf hast ist deine Felge vermutlich 6 Zoll breit.
Wenn du 195igere Reifen fahren willst, ist zulässig, brauchst du Felgen 6,5 Zoll breit.
grüße
Vom Prinzip her richtig, ich meine aber, dass man die 195er ohne Probleme auf die 6,0x15 bekommt! Am besten den TÜVer mal fragen, ob es da eine Ausnahmegenehmigung für Winterbetrieb gibt.
Hier noch mal ne PDF für die Größen: http://www.mercedes-benz.de/.../E_Klasse_Limousine_Typ_124_100826.pdf
Wenn nicht, gibt es auch bestimmt gebrauchte Felgen in der e-Bucht, nur wird man da zur Zeit rund 40-50 Euro legen, statt der sonst üblichen 20-30 für den Satz Gebrauchtfelgen!
Tja, also ...
010201 0708 3450067
WDB1240201B049991 9
1996cm3 Vergaser
Hab ich was falsch dargestellt?
Michael
P.S. Danke für die Bescheinigung, 87KW.
Ist ja genau das, was ich suchte.
195/65R15 nur auf MB-Felge 6,5x15 ET 44, 48 oder 49.
Alles andere ist per TÜV-Einzelabnahme eintragen zu lassen. Oder aber Zubehörfelge mit ABE.
Da gibt es auch keine Ausnahmegenehmigungen, nicht im Winter und nicht im Sommer... steht ja auch ganz verständlich in der Räderfreigabe.
LG koesek
Sorry ich meinte ja "Einzelabnahme" obwohl man da bei MB-Felgen wohl einen schlafenden Hund wecken würde. Wär komisch, dass der TÜVer die Felgen so genau beglotzt! Auf der anderen Seite erlischt die Betriebserlaubnis, wegen falscher Rad-Reifen-Kombi!
Ich bezweifle jedoch die Relevanz bei möglichen Vorkommnissen, denn was sollte beeinträchtigt werden, außer das der Reifenquerschnitt leicht nach oben geht? Bei 0,5 J???
PS: Die 185er auf eine 7x15 käme ganz lustig, wär dann wie Niederquerschnitt
Danke für Deine Anmerkung, koesek.
Ich krieg die 195/65R15 Reifen auf 6,5x15er Felgen.
Dann ist das wohl ok.?
Michael
Zitat:
Original geschrieben von 87 KW
Sorry ich meinte ja "Einzelabnahme" obwohl man da bei MB-Felgen wohl einen schlafenden Hund wecken würde. Wär komisch, dass der TÜVer die Felgen so genau beglotzt! Auf der anderen Seite erlischt die Betriebserlaubnis, wegen falscher Rad-Reifen-Kombi!
Ich bezweifle jedoch die Relevanz bei möglichen Vorkommnissen, denn was sollte beeinträchtigt werden, außer das der Reifenquerschnitt leicht nach oben geht? Bei 0,5 J???
PS: Die 185er auf eine 7x15 käme ganz lustig, wär dann wie Niederquerschnitt
Bei "Vorkommnissen" darf die Versicherung im Fall des Falles wegen erloschener Betriebserlaubnis aufgrund eines Faktors von nur 0,5 die Leistung verweigern. Ich finde das durchaus relevant
Zitat:
Original geschrieben von urliebling
Danke für Deine Anmerkung, koesek.
Ich krieg die 195/65R15 Reifen auf 6,5x15er Felgen.
Dann ist das wohl ok.?
Michael
Hi Michael,
wenn dann auch noch die Einpresstiefe der Felgen 44, 48 oder 49 ist bist du auf der sicheren Seite.
LG koesek
Zitat:
Original geschrieben von koesek
Bei "Vorkommnissen" darf die Versicherung im Fall des Falles wegen erloschener Betriebserlaubnis aufgrund eines Faktors von nur 0,5 die Leistung verweigern. Ich finde das durchaus relevant
Das ist korrekt! Wäre ein gefundenes Fressen um die Leistung zu verweigern! Eigentlich müsste dann ein Gutachten nachweisen, das dieses Vorkommnis auf die Felgen zurückzuführen sei. Aber das spielt dann wohl keine Rolle, weil eben besagte BE erloschen ist! Insofern schon "relevant", ob "im eigentlichen Sinne", sei dann mal dahingestellt. Davon sprach ich!
Lässt mir ja nun keine Ruhe!
Ich verstehe nämlich nicht, warum auf einer C-Klasse 195er Bereifung auf Felge 6x15 zugelassen sein soll und am 124er nicht! Kann mir daher vorstellen, dass mit Einzelgutachten eine Eintragung gut möglich wäre, auch wenn es für den TS nunmehr nicht nötig ist, da auf 6,5x15 montiert!
http://www.mercedes-benz.de/.../CLK_Klasse_Typ_209.pdf
Zitat:
Original geschrieben von koesek
Bei "Vorkommnissen" darf die Versicherung im Fall des Falles wegen erloschener Betriebserlaubnis aufgrund eines Faktors von nur 0,5 die Leistung verweigern. Ich finde das durchaus relevant
Das ist, sorry, kompletter Unsinn. Sofern ein gültiger Vertrag besteht und die Beiträge fristgerecht bezahlt sind, kann die Versicherung die Leistung nicht verweigern. Auch wenn man das leider immer wieder liest, einen Zusammenhang zwischen dem Versicherungsschutz und der Betriebserlaubnis gibt es nicht. Davon abgesehen ist stark zu bezweifeln, daß ein 195er Reifen auf einer 6" Felge zum Erlöschen der BE führt, da die dafür notwendigen Bedingungen in keiner Weise gegeben sind.