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FFB vorhanden, zusätzlich Hupsignal erzeugen ???
Moin Moin,
habe einen 2001er Golf 4 mit FFB (Funkvernbedienung).
Beim aufschließen oder abschließen des Wagens blinken die Blinker zweimal auf.
Nun die Frage:
Gibt es eine Möglichkeit zusätzlich ein akustisches Signal (am besten über die Standarthupe) zu erzeugen ??? Wenn es geht ohne große Kabelverlegungen oder Umbauten.
Gruß Ultra
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13 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Ultrasur
Nun die Frage:
Gibt es eine Möglichkeit zusätzlich ein akustisches Signal (am besten über die Standarthupe) zu erzeugen ??? Wenn es geht ohne große Kabelverlegungen oder Umbauten.
Natürlich gibt es diese Möglichkeit!
Aber erstens ist das nicht erlaubt, und zweitens würde ich dir was erzählen wenn du mein Nachbar wärst, und dein Auto würde ständig rumhupen!
So ne bescheuerte Antwort dürfte nicht erlaubt sein, Herr Nachbar.
Hi
Bescheuerte Antwort? Er hat völlig Recht. Es ist möglich, in Deutschland jedoch verboten und je nach Lautstärke des Huptons würde ich meinem Nachbar auch was erzählen wenn es jedes mal hupt wenn er auf-/zusperrt.
Ich sehe an dieser Antwort leider nichts bescheuertes.
Mfg, Heinrich
PS: Ich glaub nicht dass irgendein Leser dieses Forums blind ist, oder so schlecht sieht dass er nur die rote Farbe in Schriftgröße 36 erkennen kann. Also bitte ...
Auf die Gefahr das ich mich wiederhole, aber trotzdem:
Es gibt Hersteller wie z.B. Crysler, die genau dieses beschriebene Hupen als Schließsignal verwenden, und bei denen ist das völlig Legal!
Vielleicht sollten sich einige User mal Gedanken über ihre Pauschalisierungen machen!
Zitat:
Original geschrieben von Kevin T.
Auf die Gefahr das ich mich wiederhole, aber trotzdem:
Es gibt Hersteller wie z.B. Crysler, die genau dieses beschriebene Hupen als Schließsignal verwenden, und bei denen ist das völlig Legal!
StVZO §55 Einrichtungen für Schallzeichen
[blabla]
(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.
Sprich, eine akustische Bestätigung ist nicht erlaubt.
An vielen Fahrzeugen kann man den Bordcomputer auf die amerikanischen Einstellungen umcodieren. Dadurch wird es in Deutschland trotzdem nicht legal.
Und wenn man schon zu blind ist, um die Bestätigung durch die Blinker zu sehen und unbedingt eine akustische Bestätigung braucht, dann bitte dezent, und nicht mit der Bordhupe!
Du willst mir damit also verständlich machen, das sich Chrysler gegen bestehende Deutsche gesetzt stellt?
Also was er meint ist wohl ein leiseres Bestätigungs oder Hupsignal, was man mit VAG COM freischalten kann, wenn er eine Serienalarmanlage drin hat, ansonsten wird es etwas aufwendiger das ganze zu machen.
Ja, ist verboten, weil wohl damals mal ne Omi sich erschreckt hatte u. auf die Straße gesprungen ist und ein Auto sie angefahren hat. Damals in den 90igern war es noch erlaubt. Finde es auch nicht schlimm, habe selbst Alarmanlage und da ist es schon standart wenn er Bestätigungspieps macht. Und bisher hat es keinen gestört, selbst die Polizei oder dem TÜV nicht.
Wenn er bloß die Hupe anschließt, müsste die Lautstärke gedrosselt werden, ist dann doch etwas zu laut.
Zitat:
Original geschrieben von Jochen42
Zitat:
StVZO §55 Einrichtungen für Schallzeichen
[blabla]
(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.
Es wäre interessant zu lesen, was in Abs. 1 bis 3 steht!
Beim Voyager von Chrysler ist es jedenfalls so, das nicht die Lautstärke, sonden nur die dauer des Hupens gedrosselt, bzw gekürzt wird!
Es hört sich also so an, als ob jemand nur ganz schnell und vorsichtig auf die Hupe drücken würde!
Das hat zur Folge, das das Signal recht leise ist, und auch sehr kurz zu hören ist!
Zitat:
Es wäre interessant zu lesen, was in Abs. 1 bis 3 steht!
moin,
kein google?
§55 Einrichtungen für Schallzeichen
(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.
(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang gleichbleibender Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Windhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
(2a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 müssen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 Einrichtungen für Schallzeichen haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.
(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.
(5) Absatz 1 gilt nicht für eisenbereifte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h und für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.
(6) Mofas müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Radlaufglocken und andere Einrichtungen für Schallzeichen sind nicht zulässig.
und genau gegen das hier verstößt eine solche Funktion: andere mehr als unvermeidbar zu belästigen
und da es vermeidbar ist, wie dir jeder richter berstätigen wird nach dem motto: "wenn sie nicht sehen das es blinkt nehme ich ihnen besser den fahrerlaubnis weg und schicke sie zum augenarzt..."
Und nur weil es bei irgendeinam auto ab werk an ist, heisst das noch lange nicht das es konform mit der Stvzo ist
Zitat:
Original geschrieben von Heinrich_1
Hi
Bescheuerte Antwort? Er hat völlig Recht. Es ist möglich, in Deutschland jedoch verboten und je nach Lautstärke des Huptons würde ich meinem Nachbar auch was erzählen wenn es jedes mal hupt wenn er auf-/zusperrt.
Ich sehe an dieser Antwort leider nichts bescheuertes.
Mfg, Heinrich
PS: Ich glaub nicht dass irgendein Leser dieses Forums blind ist, oder so schlecht sieht dass er nur die rote Farbe in Schriftgröße 36 erkennen kann. Also bitte ...
Wow wo bin ich denn hier hingeraten??
Kriegst Du jetzt ein Fleisskärtchen, oder was??? Weil jemand etwas verbotenes einbauen will. Und Farbe und Schriftgröße gefallen dem Hernn auch nicht. Bist warscheinlich Jurist, Cop oder Erzieher im Kindergarten.
Immer diese Klugscheisserei. Hab ich gefragt ob es legal ist?
Is mir doch scheissegal ob es verboten ist. Mal sehen was die Hupen auf dem Markt so phonmäßig hergeben.
Und Danke an alle anderen für ihre Antworten.
Ich hab es mal per VAG-Com freigeschaltet. Das hupen ist nur sehr kurz und relativ leise. Nicht wie wenn man die Hupe drückt! Also glaub stören würde das niemand. Aber hab es ja aus oben genannten Gründen wieder raus gemacht.
Immer diese Klugscheisserei. Hab ich gefragt ob es legal ist?
Is mir doch scheissegal ob es verboten ist. Mal sehen was die Hupen auf dem Markt so phonmäßig hergeben.
Und Danke an alle anderen für ihre Antworten.
und genau DAS wir hier im forum nicht unterstütz, mit der regestrierung hast du auch die AGBs akzeptiert, diese hättest du dir vll. mal durchlesen sollen...
mfg
mit der serienalarmanlage+freischalten kommt nur ein klägliches piepsen raus.
besser ist, ein chirpmodul(zb innoparts 50 euro) einbauen, +ne sirene von zb ebay(ca 10 euro)
gibt einen viel besseren klang.