ForumFahrzeugtechnik
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Fiat 500 Umbau

Fiat 500 Umbau

Themenstarteram 7. Januar 2017 um 15:30

Hallo Leute, heute habe ich ein Auto in einer Form fahren sehn wie ich es noch nie gesehen habe. Es war ein Fiat 500 der die Hinterräder nicht wie gewohnt in den Radhäusern hat, sondern die zwei Hinterräder in der der Mitte. Mir hatte es keine Ruhe gelassen, und mußte mal googeln, bin auch fündig geworden. Wollte noch ein Foto schießen, leider ging alles zu schnell.

 

http://www.br.de/.../ellenator-doesingen-100.html

Beste Antwort im Thema

Wieso ein Jahr?

Es gibt genug Eltern/Großeltern wo das Geld etwas lockerer sitzt. Und es gibt auch genug Eltern welche ihr Kind lieber in so nem Dreirad mit Airbag Heizung Dach etc. sehen als mit einem Zweirad.

Und lieber so einen Umbau als so ein Microcarplastiksuiziedfahrzeug.

Blöd finde ich es nicht ist eine andere Art von Mobilität für die Jungend und auch keine grössere Verkehrsbehinderung wie so ein Rollerdingens

18 weitere Antworten
Ähnliche Themen
18 Antworten

Danke für den Link. Ich habe so ein Ding vor einigen Monaten gesehen, einige Fahrzeuge vor mir in Aschaffenburg. Sah aus wie ein ganz normaler Fiat 500, nur hinten ein wenig höher. Sah ein wenig so aus, als wollte jemand einen normalen 500'er - allerdings ohne Hinterräder und auf irgendetwas aufgebockt - zu einer Werkstatt überführen. Wollte es mir noch näher ansehen, aber dann entschwand das Ding im fließenden Verkehr. Langsam(er) erschien es mir nicht.

Moin Moin !

Habe mir mal die dafür erforderlich FS_Klasse angesehen.

A1 , bereits mit 16 zu erwerben.

Waren die Leute im Verkehrsministerium mal wieder volltrunken und unter Drogen ,als sie diese Klasse definierten ?

Klasse A1 :

"Beinhaltet AM

direkter Erwerb

ab 16 Jahre

Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.

""

Ich habe mehrere Quellen aufgerufen , lese immer das Gleiche. Also ist die Leistung nur bei Elektroantrieb beschränkt. Mit Benzinmotor darf der 16-jährige alles fahren !

MfG Volker

Was will man uns damit jetzt sagen? Die Dinger sind doch schon ein alter Hut. Zudem sind sie für das eine Jahr, wo man es bräuchte, viel zu teuer.

MfG

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 7. Januar 2017 um 23:17:46 Uhr:

Ich habe mehrere Quellen aufgerufen , lese immer das Gleiche. Also ist die Leistung nur bei Elektroantrieb beschränkt. Mit Benzinmotor darf der 16-jährige alles fahren !

Darf er natürlich nicht.

Warum konsultierst du nicht die Primärquelle, also den §6 der FeV?

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Wieso ein Jahr?

Es gibt genug Eltern/Großeltern wo das Geld etwas lockerer sitzt. Und es gibt auch genug Eltern welche ihr Kind lieber in so nem Dreirad mit Airbag Heizung Dach etc. sehen als mit einem Zweirad.

Und lieber so einen Umbau als so ein Microcarplastiksuiziedfahrzeug.

Blöd finde ich es nicht ist eine andere Art von Mobilität für die Jungend und auch keine grössere Verkehrsbehinderung wie so ein Rollerdingens

In der Stadt braucht die Göre das Teil nicht. Soll Bus fahren. Auf dem Land, wo es jeden Tag 20km zur Ausbildung/Schule oder Arbeit geht, kein Bus fährt, kann es Sinn machen. Dennoch ist das Teil für die kurze Nutzungszeit zu teuer.

Alle Jugendlichen sollen das Teil fahren, damit du nicht einen Roller überholen musst?

Einer von Zehn Jugendlichen aus der Gruppe kann sich das Teil leisten. Alle anderen 9 Jugendlichen nur nen Roller. Schon ist das 10. Kind der Außenseiter, weil er nicht mit der Tabaluga-Rollergang weg kann. Das Teil kann man nicht mal eben einfach am Fahrradständer oder Gehweg abstellen. Da muss man sich wieder einen Parkplatz suchen.

MfG

Nö hab ich nürgens geschrieben

Hab vor ein paar Jahren mal was im TV gesehn, dort konnte das Fahrzeug hinterher wieder zurückgebaut werden, sodass es wieder ein normaler Pkw ist.

Bleiben die Sitzplätze eigentlich erhalten und eingetragen? Darf ein Jugendlicher dann tatsächlich mehrere Personen mitnehmen?

Moin Moin !

@hk_do:

Zitat:

Darf er natürlich nicht.

 

Warum konsultierst du nicht die Primärquelle, also den §6 der FeV?

Ich sehe da keinen Unterschied !

In der deutschen Sprache wird mit "oder " eine Alternative angeführt. Ich setze mal die beiden Alternativen in ((( .. ))).

 

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern (((und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren)))) oder (((einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW)))

Das bedeutet, dass er alles mit 3 symmetrisch angeordneten Rädern und Verbrennungsmotor fahren darf. Die Leistung ist nur bei einem anderen Antrieb begrenzt.

MfG Volker

So eine wackelige Elchtestkarre ist also für einen 16 Jährigen sicherer, als mit normaler 4 Räderanordnung !?? - Oder warum darf ein 16 J. nicht mit 4 Rädern fahren ?

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 8. Januar 2017 um 14:55:36 Uhr:

In der deutschen Sprache wird mit "oder " eine Alternative angeführt. Ich setze mal die beiden Alternativen in ((( .. ))).

 

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern (((und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren)))) oder (((einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW)))

Deine Klammern stehen falsch, ich korrigiere es mal:

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und (((einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren)))) oder (((einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h))) und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

Drei Bedingungen, wobei es bei der zweiten zwei Wahlmöglichkeiten gibt.

Moin Moin !

Tja ,das ist deine Auslegung ,nur widerspricht diese der deutschen Sprachregelung.

MfG Volker

am 3. September 2017 um 6:47

Eine zulassung wird man dafür sicher bekommen. Nur ist fraglich, ob das der Polizist an der Straße auch so sieht und den Fahrer wegen fahren ohne Führerschein einkassiert

Deine Antwort
Ähnliche Themen