- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Fiktive Abrechnung, aktuelle Urteile?
Fiktive Abrechnung, aktuelle Urteile?
Bin auf der Suche nach aktuellen Urteilen zum Thema fiktive Abrechnung.
Mein 1 1/2 Jahre alter Wagen hatte einen Unfall und die gegnerische Versicherung will natürlich kürzen. Habe mir die entsprechenden Threads durchgelesen und wenn ich es es richtig verstanden habe, darf sie dies bei diesem Fahrzeugalter nicht. Ausgenommen davon scheinen wohl die Verbringungskosten zu sein. Die erste Inspektion steht erst noch an, aber ich habe zumindest einen weiteren unverschuldeten Unfall durch die Vertragswerkstatt reparieren lassen.
Die Versicherung bezieht sich auf BGH VI ZR 91/90. In der Urteilsbegründung steht interessanter weise:" Bei dieser Sachlage spielen Gesichtspunkte wie die Erschwernis einer Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten, einer Herstellergarantie und/oder von Kulanzleistungen regelmäßig keine Rolle mehr. Zwar kann auch bei älteren Fahrzeugen die Frage Bedeutung haben, wo das Fahrzeug regelmäßig gewartet, "scheckheftgepflegt" oder gegebenenfalls nach einem Unfall repariert worden ist. In diesem Zusammenhang kann es dem Kläger unzumutbar sein, sich auf eine günstigere gleichwertige und ohne weiteres zugängliche Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt verweisen zu lassen, wenn er konkret darlegt, dass er sein Fahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen oder - im Fall der konkreten Schadensberechnung - sein besonderes Interesse an einer solchen Reparatur durch die Reparaturrechnung belegt (vgl. Senatsurteil vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - aaO). Diese Voraussetzungen liegen nach den Feststellungen des Berufungsgerichts im Streitfall nicht vor"
Darauf könnte ich mich ja schon mal berufen. Gibt es aktuelle Entscheidungen, die ein Fahrzeug betreffen, welches die hier genannten Vorraussetzungen erfüllt, um einer Kürzung zu umgehen?
Edit:
Ich hoffe ich habe alles so weit richtig verstanden.
Eine weiter Frage noch, ich habe bei der Vertragswerkstatt auf eigene Kosten im Vorraus schon eine "Notreperatur" durchführen lassen.
Kann ich mir für diesen Tag einen Nutzungsausfall anrechnen lassen, trotz fiktiver Abrechnung?
Beste Antwort im Thema
@Werderano:
Niemand will hier unterstellen, dass du zweifach abrechnen willst bzw. wolltest.
Es ist nur so, dass hier einige - mit wenig bis gar keiner Ahnung von der Thematik - sich dazu berufen fühlen, sofort mal loszuschreien: "Klar hast du Anspruch drauf....."
Und so etwas ist nicht nur falsch, sondern (ich hatte es schon geschrieben) weckt Hoffnungen bei Fragestellern, die sich letztlich als unbegründet herausstellen.
Für die Reparatur des Spoilers kannst du übrigens die Mehrwertsteuer fordern - mehr aber auch nicht.
Ähnliche Themen
10 Antworten
Hallo,
hier findest Du mehr dazu:
http://...autounfall-rechtsanwalt.de/.../autounfall-werkstatt.html
Zur Notreparatur:
diese sind von der Versicherung zu erstatten.
Sofern dir das Fahrzeug nicht zur Verfügung stand hast Du auch Anspruch auf auf den Nutzungsausfall.
Gruß
fordfuchs
Besten Dank.
Hallo,
ich sage es nicht gerne aber ich würde dir empfehlen einen Rechtsanwalt die Sache zu übergeben.
Welche Versicherung muss denn den Schaden regulieren?
Hier ist auch noch was dazu:
http://...autounfall-rechtsanwalt.de/.../fiktive-abrechnung.html
Gruß
fordfuchs
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Zur Notreparatur:
diese sind von der Versicherung zu erstatten.
Diese Aussage ist in ihrer Pauschalität schlicht und einfach falsch!
Die Kosten einer Notreparatur sind nur dann erstattungsfähig, wenn lediglich die Gebrauchsfähigkeit wieder hergestellt wird, um einen längeren Ausfallschaden zu vermeiden (Schadenminderungspflicht).
Vom TE muss genau dieser Notfall-Charakter der Reparatur belegt werden können.
Was nämlich nicht geht, ist zweifach zu kassieren: Einmal fiktiv und nochmals für die "Not"reparatur.
Die Aussagen des TE geben jedoch zu diesem Umstand nichts her, so dass hierzu auch momentan keine verbindliche Aussage getroffen werden kann.
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Sofern dir das Fahrzeug nicht zur Verfügung stand hast Du auch Anspruch auf auf den Nutzungsausfall.
Und schon wieder falsch!
So eine Pauschalaussage ohne den Umfang der Reparatur zu kennen verunsichert hier die Fragesteller bzw. weckt Hoffnung auf Geld, welches es evtl. gar nicht geben wird.
Wie war denn der Umfang dieser Reparatur?
Dauerte die den ganzen Tag?
Oder vielleicht nur eine Stunde?
In den Aussagen des TE finde ich nichts hierüber, somit würde ICH mir nicht anmassen, hier mal pauschal in den Raum zu schnauzen: "Klar hast du da einen Anspruch drauf...."
Da es keine halben Tage Nutzungsausfallentschädigung gibt, ist der Umfang und die Dauer der Reparatur entscheidend.
Zitat:
Hallo,
ich sage es nicht gerne aber ich würde dir empfehlen einen Rechtsanwalt die Sache zu übergeben.
Mehr als sowas bringst du hier auch nicht zustande (siehe oben).
Wollte nicht zweifach abrechnen! Mir ging es nur um die Nutzungsausfallpauschale. Am Wagen wurde nur eine kaputte Spoilerlippe entfernt und eine neue montiert. Also es geht mir nicht um eine zusätzliche Abrechnung der von mir schon gezahlten Reperatur, auch nicht um die vielleicht zu erstattende Mehrwertsteuer. Die Reperatur hat sicherlich nicht den ganzen Tag gedauert, dürfte in ein paar Minuten erledigt sein.
War aber auch nur ein Nebenthema, werde morgen mal mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefonieren und ihn auf das von ihm angegebene Gesetzt bzw. die Urteilsbegründung ansprechen. Denn darin kommt genau das Gegenteil zum Ausdruck, was er mit der Berufung auf dieses Urteil eigentlich aussagen will.
Besten dank soweit.
edit: F10-530d Danke!
@Werderano:
Niemand will hier unterstellen, dass du zweifach abrechnen willst bzw. wolltest.
Es ist nur so, dass hier einige - mit wenig bis gar keiner Ahnung von der Thematik - sich dazu berufen fühlen, sofort mal loszuschreien: "Klar hast du Anspruch drauf....."
Und so etwas ist nicht nur falsch, sondern (ich hatte es schon geschrieben) weckt Hoffnungen bei Fragestellern, die sich letztlich als unbegründet herausstellen.
Für die Reparatur des Spoilers kannst du übrigens die Mehrwertsteuer fordern - mehr aber auch nicht.
Habe eben mit der gegnerischen Versicherung telefoniert und konnte sie dann doch davon überzeugen mir den vollen Betrag auszuzahlen. Der Sachbearbeiter wollte erst diskutieren, allerdings konnte er die von mir benannten Urteile nicht widerlegen. Am hartnäckigsten war er bei den Verbringungskosten(wollte erst zahlen, wenn ich eine entsprechende Rechnung einreiche), die aber nach meinem Verweis auf ein Urteil von 2011 nun auch erstattet werden. ***EDITIERT - bitte Fremdlinks unterlassen (Schreddi)***
Danke nochmal und einen schönen Tag.