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Fiktive Abrechnung Auffahrunfall bei 94er Golf 3

VW Golf 3 (1H)
Themenstarteram 17. April 2011 um 20:25

Hallo,

uns ist jemand auf unseren 94er Golf 3 Pink Floyd 1,6L 75 PS aufgefahren. Die Stoßstange hat kleine Kratzer und die Heckklappe hat eine Beule und schließt etwas schlecht, was ich aber schon durch Anpassung des Verschlusszapfens perfekt in Griff bekommen habe.

Die Werkstatt hat nun einen Kostenvoranschlag in Höhe von 1900 EUR erstellt.

Ich möchte gerne fiktiv abrechnen da das FZ weiterbenutzt wird und uns die Beule hinten nicht stört...ist eh schon ein älteres Auto..aber funxt sonst gut.

Bekomme ich jetzt Probleme mit der Versicherung, weil der Wert des Fahrzeuges ja eigentlich niedriger ist? Ich schätze so ein Golf hat vielleicht noch einen Wert von 1000-1200 EUR.

Könnt Ihr mich hier mal aufklären??

 

DANKE

LG

Beste Antwort im Thema

Wenn der Kostenvoranschlag bei der Versicherung liegt wird sicherlich ein Sachverständiger mit einer Besichtigung rausgeschickt.

Anspruch hast Du auch allerdings einen eingenen Sachverständigen zu beauftragen.

Abrechnung wird bei Deinen genannten Werten auf Totalschadenbasis, also Wiederbeschafungswert abzgl. Restwert erfolgen (Mehrwertsteuer bleibt teilweise unberücksichtigt).

 

Bei einem fahrfähigen und verkehrssischeren Fahrzeug besteht kein Anspruch auf Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten für die Dauer der Ersatzanschaffung. Wenn überhaupt nur, in Deinem Fall, für den Zeitraum einer Notreparatur oder der kompletten Reparatur bei Nachweis.

Kostenpauschale von 30,- € nicht vergessen.

Die An- und Abmeldekosten werden bei einem Fall der möglichen Reparatur nur bei konkretem Nachweis erstattet. Es steht ja überhaupt nicht fest was Du mit dem Auto machst. Entweder weiter fahren halt die neues Auto anmelden und altes abmelden.

Und Achtung, ein Rechtsanwalt ist für Dich selbstverstänflich nicht kostenlos! Die Kosten für den Rechtsanwalt trägt im Haftungsfall die gegnerische Versicherung.

Hier immer zu lesen der RA ist für einen Geschädigten kostenlos. Was ein Unsinn. Für was macht sonst eine Verkehrsrechtsschutz Sinn? Es gibt auch Schäden, die strittig sind und vor Gericht landen. Wenn Du verlierst trägt Du dann die Kosten, auch der anderen Seite!

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könnte problematisch werden da meist nur Schäden bezahlt werden bis 120% o.ä. vom Fahrzeugwert.

Da liegst du drüber. Wäre dann ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Möglicherweise akzeptiert die Versicherung auch den Kostenvoranschlag nicht und du musst zu einem Gutachter.

Wenn du da einen guten Draht zum Gutachter hast kann dein Fahrzeug eventuell ja plötzlich 1800-2000€ wert sein und dann könnte es passen.

Wenn das klappt bekommst den Nettowert von den erwarteten Werkstattkosten überwiesen.

130% sinds ;)

Was war das für eine Werkstatt? VW Vertrags? Oder eine freie? Für 1900 wird es wohl eher VW sein, oder? Fahre ein paar freie Werkstätten an und frage mal nach, ob sie gebrauchte Teile für die Instandsetzung benutzen können. Wenn ja, wird die Reperatur - falls wirklich nur die Heckklappe und hinterer Stoßfänger neu gemacht werden müssen - günstiger (wenn die Werkstatt die Teile in deiner Außenfarbe besorgen kann - falls du eine exotischere Außenfarbe hast, könnten die trotzdem gebrauchte Teile holen und diese Lackieren lassen - wird auch günstiger sein, als 1900€).

du bekommst dann eben nur den zeitwert des wagens ausbezahlt. also die 1000 oder 1200€ was der karren wert ist. - 19% mwst.

das nennt sich dann wirtschaftlicher totalschande. es wird ein gutachter der versicherung kommen der diesen wagen dann schäzt. gegen dieses gutachten kannst du dann natürlich ein gegengutachten eines gutachters deiner wahl gegenrechnet etc...

lass erstmal den gutachter antanzen. wen du mir der summe zufrieden bist dann nehmen und gut. wen nicht dann geh zu nem anwalt (der dir als geschädigter KOSTENLOS!!! zur verfügung steht) und das spielchen geht von vorne los. dauert halt nur eine weile. wen du den karren aber eh fahren willst und es dich net stört dann spielt zeit ja keine rolle.

am 18. April 2011 um 11:35

Zitat:

Original geschrieben von marcu90

Was war das für eine Werkstatt? VW Vertrags? Oder eine freie? Für 1900 wird es wohl eher VW sein, oder? Fahre ein paar freie Werkstätten an und frage mal nach, ob sie gebrauchte Teile für die Instandsetzung benutzen können. Wenn ja, wird die Reperatur - falls wirklich nur die Heckklappe und hinterer Stoßfänger neu gemacht werden müssen - günstiger (wenn die Werkstatt die Teile in deiner Außenfarbe besorgen kann - falls du eine exotischere Außenfarbe hast, könnten die trotzdem gebrauchte Teile holen und diese Lackieren lassen - wird auch günstiger sein, als 1900€).

Hast du die Frage bis zum Ende gelesen?

Ja.

Was gefällt dir an meiner Antwort nicht?

Zitat:

Original geschrieben von marcu90

Ja.

Was gefällt dir an meiner Antwort nicht?

weil ers net richten lassen will sondern nur die mücken der versicherung in der tasche klimpern haben will....?!

Hi,

was auch vollkommen legitim ist ;)

Aber wie gesagt bei 1900€ will die gegnerische Versicherung wohl ein Gutachten in dem Schadenshöhe und Fahrzeugwert gegenübergestellt werden.

Wenn der Schaden 1900€ beträgt,der Fahrzeugwert vor dem Unfall aber nur 1500€ dann gibt es maximal 1500€ ausbezahlt,wobei davon unter umständen noch Mehrwertsteuer und Restwert abgezogen werden. Wenn der Wagen jetzt nach dem Unfall noch 200€ Wert ist dann werden die halt auch noch abgezogen.

Die 130% Regelung greift nur wenn das Fahrzeug nachweißlich durch eine Fachwerkstatt repariert wird und danach noch mindesten 6 Monate gefahren wird.

Gruß tobias

Ich denke, daß das Thema unter dem Forum "Versicherung" besser aufgehoben wäre. Dort sind auch einige Spezialisten aktiv.

Vielleicht kann ja ein Mod. das Thema dorthin verschieben.

Lass dir von einem unabh. Gutachter ein Gutachten erstellen, wenn Du fiktiv abrechnen möchtest! Den Gutachter zahlt die Versicherung des Gegners.

Da evtl. ein wirts. Totalschaden aufgetreten ist, reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus.

Du bekommst wahrscheinlich Wiederbeschaffungswert minus Restwert minus diff. Steuer (nicht 19% sondern 2,4) ausgezahlt plus Mietwagenentschädigung für 8-14 Tage, Kosten für die Ummeldung, Kosten für evtl. Radioumbau, wenn Du ein anderes Auto kaufst!

 

 

Wenn der Kostenvoranschlag bei der Versicherung liegt wird sicherlich ein Sachverständiger mit einer Besichtigung rausgeschickt.

Anspruch hast Du auch allerdings einen eingenen Sachverständigen zu beauftragen.

Abrechnung wird bei Deinen genannten Werten auf Totalschadenbasis, also Wiederbeschafungswert abzgl. Restwert erfolgen (Mehrwertsteuer bleibt teilweise unberücksichtigt).

 

Bei einem fahrfähigen und verkehrssischeren Fahrzeug besteht kein Anspruch auf Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten für die Dauer der Ersatzanschaffung. Wenn überhaupt nur, in Deinem Fall, für den Zeitraum einer Notreparatur oder der kompletten Reparatur bei Nachweis.

Kostenpauschale von 30,- € nicht vergessen.

Die An- und Abmeldekosten werden bei einem Fall der möglichen Reparatur nur bei konkretem Nachweis erstattet. Es steht ja überhaupt nicht fest was Du mit dem Auto machst. Entweder weiter fahren halt die neues Auto anmelden und altes abmelden.

Und Achtung, ein Rechtsanwalt ist für Dich selbstverstänflich nicht kostenlos! Die Kosten für den Rechtsanwalt trägt im Haftungsfall die gegnerische Versicherung.

Hier immer zu lesen der RA ist für einen Geschädigten kostenlos. Was ein Unsinn. Für was macht sonst eine Verkehrsrechtsschutz Sinn? Es gibt auch Schäden, die strittig sind und vor Gericht landen. Wenn Du verlierst trägt Du dann die Kosten, auch der anderen Seite!

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