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Fiktive Abrechnung nach unverschuldetem Verkehrsunfall
Hallo Leute, grüße Euch, wende mich hilfesuchend an das Forum,
folgender Sachverhalt:
LKW fährt in mein ordnungsgemäß geparktes Ford-Automobil. Ich war nicht im Fahrzeug.
Schaden: Heckscheibe gesprungen, Blech an Heckklappe verbogen, Scheibenwischer, weitere Dellen, dazu noch Delle an Seitenteil der Karosserie, Rücklicht auf einer Seite ebenfalls gesprungen.
Noch am gleichen Tag in Werkstatt (freie). Sachverständiger kam vorbei. Gutachten: Wiederbeschaffungswert 3300 Euro
Restwert 650 Euro
Reparaturkosten Brutto: 3000 Euro.
Habe nach einiger Zeit Anwalt eingeschaltet, da ich nicht mehr durchgeblickt habe mit der Abrechnung, wie und was man alles verlangen kann. Außerdem war der Sachbearbeiter bei der gegnerischen Versicherung nie zu erreichen.
Ich möchte: fiktive Abrechnung. Den Schaden habe ich bereits reparieren lassen, allerdings das mit dem Blech bei Kumpel und Heckscheibe bei Autoglaserei.
Jetzt mal meine Frage:
Ich dachte das sei ein Totalschaden: Wiederbeschaffungswert 3300- Restwert 650=2650 Euro, Reperaturkosten sind brutto höher.
oder liege ich falsch? Der Anwalt sagt, mir stehen die Netto-Reperaturkosten fiktiv zu, also ca. 2400 Euro+Nutzungsausfall und Unkostenpauschale. Es handele sich nicht um einen Totalschaden, der Restwert würde hier nicht in die Rechnung einbezogen sondern nur der Wiederbeschaffungswert.
Liegt dies daran, dass die Reperaturkosten nur netto berechnet werden und dann die Reperaturkosten eben niedriger wären als Wiederbeschaffungswert-Restwert? Aber mein Anwalt sagt ja, der Restwert spiele keine Rolle.
Kann es sich also die Versicherung aussuchen, welche Rechenart sie begleicht.
Wenn ich Nutzungsausfall (4Tage laut Gutachten) zugesprochen bekomme, komme ich etwa auf das Gleiche raus wie Wiederbeschaffungswert-Restwert aber der Anwalt meint, dass die gerne was abziehen bei Werkstattstundenlöhnen.
Außerdem bekäme ich aufgrund meines Fahrzeugalters ja keine Steuer abgezogen (denke ich mal), würde so also geldmäßig besser fahren bei Wiederbeschaffung-Restwert als mit den Reperaturkosten.
Nur zur Klarstellung, ich will das maximum rausholen, ist doch klar, kein Geschäft machen und hier als gierig dastehen. Aber die gegenerische Versicherung wird sicher auch um jeden Euro feilschen.
Für Eure kompetenten Rückantworten bedanke ich mich im voraus.
Beste Antwort im Thema
Wofür beauftragst du einen Anwalt (der übrigens unser aller Geld kostet) welcher dir eigentlich all diese Fragen beantworten sollte/müßte
Sorry aber dafür habe ich kein Verständnis und echt wenig Lust mein Geld und meine Freizeit zu opfern...
War OT ist aber meine Meinung hier...
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14 Antworten
Wofür beauftragst du einen Anwalt (der übrigens unser aller Geld kostet) welcher dir eigentlich all diese Fragen beantworten sollte/müßte
Sorry aber dafür habe ich kein Verständnis und echt wenig Lust mein Geld und meine Freizeit zu opfern...
War OT ist aber meine Meinung hier...
Erstmal beauftrage ich einen Anwalt um meine Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung zu vertreten. Wie gesagt, den Anwalt brauche ich, da ich nicht mehr weiterkam mit der gegnerischen Versicherung.
Zweitens hat mir mein Anwalt die Antwort schon gegeben, nämlich es sei kein Totalschaden. Ich habe aber anderes im www gelesen und wollte nun Experten im Forum dazu fragen. Der Anwalt ist übrigens Verkehrsanwalt, solltet ihr hier im Forum dem Anwalt recht geben ist ja alles erledigt.
Man wird ja wohl noch nach Meinungen anderer Personen fragen dürfen....auch wenn es nicht Deinem Verständnis entspricht, was mir herzlich egal ist
Warum war mir so eine Antwort klar
Komm lass gut sein...
Das nächste mal wird der TE dich bestimmt um deine Erlaubnis bitten, bevor er mit deinem Geld einen Anwalt einschaltet. Vielleicht bist du ja dann etwas weniger Arrogant.
und hier sind auch alles verkehrsanwälte und jeder user hier sagt was anderes ,
und nu??
und hat mit arrogant nix zu tun,
er HAT doch schon einen fachman, was sollen WIR hier besser können als der???
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Warum war mir so eine Antwort klar
Komm lass gut sein...
Ich weiß jetzt nicht was Golf5GTI/DSG an mir kritisiert, dass ich einen Anwalt genommmen habe????
oder das ich in einem öffentlichen Forum in die richtige Rubrik einen Frage stelle, weil ich mir mit der Antwort eines Anwalts nicht sicher bin ob dies so richtig ist???
Grüße leflic
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
und hier sind auch alles verkehrsanwälte und jeder user hier sagt was anderes ,
und nu??
und hat mit arrogant nix zu tun,
er HAT doch schon einen fachman, was sollen WIR hier besser können als der???
Auch Fachmänner können sich irren, außerdem könnte ja so ein Beitrag auch interessant sein oder eine neue Erkenntnis für Euch...
Ich merke schon, ich hätte einfach das ganze mit dem Anwalt weglassen sollen und die Frage ohne Anwalt stellen, bin aber halt ehrlich. Hoffe trotzdem noch auf ne kompetente Antwort...
Grüße
egal ob du mit anwalt oder ohne schreibst,
hier wirst du von 20 leuten 30 meinungen bekommen, und bist nich schlauer
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
egal ob du mit anwalt oder ohne schreibst,
hier wirst du von 20 leuten 30 meinungen bekommen, und bist nich schlauer
egal, freue mich auf jede Antwort, am besten natürlich zum Thema ;-)
Zitat:
Original geschrieben von leflic
Nur zur Klarstellung, ich will das maximum rausholen, ist doch klar, kein Geschäft machen und hier als gierig dastehen. Aber die gegenerische Versicherung wird sicher auch um jeden Euro feilschen.
was willste denn nun, das maximum rausholen oder nicht gierig sein?
dein anwalt hat recht, es gibt nur die nettoreparaturkosten, da diese geringer sind als wiederbeschaffungswert abzgl. restwert. das sind ca. 2520 euro, nutzungsausfall gibts bei reparaturnachweis.
alles andere beantwortet dir dein anwalt, den übrigens die allgemeinheit zahlt!
Zitat:
Original geschrieben von beachi
Zitat:
Original geschrieben von leflic
Nur zur Klarstellung, ich will das maximum rausholen, ist doch klar, kein Geschäft machen und hier als gierig dastehen. Aber die gegenerische Versicherung wird sicher auch um jeden Euro feilschen.
was willste denn nun, das maximum rausholen oder nicht gierig sein?
dein anwalt hat recht, es gibt nur die nettoreparaturkosten, da diese geringer sind als wiederbeschaffungswert abzgl. restwert. das sind ca. 2520 euro, nutzungsausfall gibts bei reparaturnachweis.
alles andere beantwortet dir dein anwalt, den übrigens die allgemeinheit zahlt!
Alles klar, ist doch ne klare Antwort. Danke Dir.
Das der Anwalt von der Allgemeinheit bezahlt wird weiß ich, hab ich nie abgestritten. Ich merke, hier hat man es wohl nicht gerne wenn man nen Anwalt nimmt, verstehe ich nicht, wenn an Schwierigkeiten mit der gegnerischen Versicherung hat sollte man sich Rechtsbeistand holen.
Leute, ich bitte euch......
Wenn hier ein User eine Frage stellt und ihr sie nicht beantworten möchtet dann ist das natürlich jedem seine Entscheidung. Aber gleich über einen Themenstarter herzufallen, nur weil er schon mal beim Anwalt war oder ähnliche Kleinigkeiten, werde ich nicht weiter dulden
Das man in der heutigen Zeit auch mal die Qualitäten von Anwälten hinterfragen mag ist durchaus üblich und es wurde in Vergangenheit auch schon oft bewiesen dass ein starkes Forum durchaus noch ein paar Antworten hat wenn ein Anwalt schon aufgegeben hat. Das trifft hier ja zwar nicht zu, dennoch ist die Frage an sich durchaus OK.
Wenn euch die immer wiederkehrenden Fragen nerven, so kann ich das einerseits Verstehen, jedoch erinnere ich da an das Berufsleben in dem man ja auch oft die gleichen Fachfragen zu hören bekommt. Ich denke nicht dass einer der hier anwesenden eine solch erste patzige Antwort an einen Kunden geben würde.....
Mal bitte drüber nachdenken ob ihr das nicht besser könnt
Grüße
Steini
Ich hatte mich auch nochmal informiert im Netz, doch eben die Antwort war als nicht eindeutig.
Wiederbeschaffungswert (WBW) - Restwert (RW) ist niedriger als Reperaturkosten, dann ist das in der Regel ein Totalschaden. In meinem Fall aber wohl nicht, hängt dann eben mit der Mehrwertsteuer zusammen.
Mein Anwalt hat mir als Antwort auf diese Frage gesagt, es hängt nicht mit dem Restwert zusammen sondern nur mit dem WBW und der ist ja auf jeden Fall höher als die Reparaturkosten. Denke hier hat er eine nicht korrekte Antwort gegeben.
Wollte nicht für Unruhe im Forum sorgen, aber weiß nun mal, dass sich in so einem Forum oft ziemlich schlaue Leute rumtreiben und man wirklich noch bessere Infos bekommt als nur beim Anwalt bzw. einen Anwalt auch mal überraschen kann mit seinem Wissen
Grüße
Hallo,
wenn ich das schon lese "ich will das maximale" rausholen.
Holst Du denn auch das maximale raus wenn es mit deiner Freundin zur Sache geht!?
So, jetzt zurück zum Thema.
Da sich die Reparaturkosten noch unterhalb vom Wiederbeschaffungswert bewegen handelt es sich in deinem Fall um keinen Totalschaden.
Rep.-Kosten Netto laut Gutachten: 2.521,00 €
Abrechnung auf Totalschadensbasis = WBW - RW = 3.300 € - 650,00 € = 2.650,00 €
Die Variante mit der fiktiven Abrechnung der Reparaturkosten ist für den Versicherer günstiger, also werden die Reparaturkosten Netto erstattet solange keine Reparaturen durchgeführt werden.
Sofern Du Belege über durchgeführte Reparaturmaßnahmen nachreichst kannst Du zusätzlich die Mwst. von der Teilerechnung, Lackiererrechnung usw. vom Versicherer fordern.
Gruß
fordfuchs