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Fiktive Abrechnung, Teil 2

Themenstarteram 8. Januar 2014 um 13:04

Hallöchen zusammen,

leider wurde mein Thread geschlossen weil sich dort andere User in die Haare gekriegt haben und sich unsachlich unterhalten haben, deswegen mache ich nochmal einen Thread auf und bitte alle, möglichst sachlich zu bleiben, vor allem ohne Beleidigungen, sonst wird mein Thread wieder ganz schnell dicht gemacht. :-)

 

Also, es ereignete sich am 6.12.2013 ein Unfall, mir fuhr jemand in die hintere Türe rechts. Unfallgegner war schuld, steht auch so im Polizeibericht. Nun ist mein Auto aber knapp 14 Jahre alt und ich finde nicht, dass es ökonomisch ist, die Türe zu ersetzen.

Also habe ich mit der gegnerischen Versicherung telefoniert, am Telefon wurde der Restwert bzw. Wiederbeschaffungswert meines Autos direkt geschätzt (ca. 1500-2000€) und mir wurde gesagt, dass bis ungefähr 1.500€ ein KVA von einer Werkstatt reicht.

Also habe ich einen Urlaubstag genommen und bin zu Renault gefahren, habe einen KVA erhalten und dieser beläuft sich auf ca. 1517€, ohne Mwst. sind es 1275€, was ja der Betrag wäre, den man mir auszahlen müsste wenn ich keine Reparatur möchte. Nun habe ich dies der Versicherung mitgeteilt und als Antwort kam dann auf einmal, dass man ja einen KFZ-Sachverständigen haben möchte.

Sind das gängige Vorgehensweisen? Ich mein, wenn ich jetzt einen unabhängigen Sachverständigen hinzu ziehe, kostet der ja bestimmt auch nochmal 200-300€. Im Endeffekt wird der wohl auch ca. die selbe Summe feststellen. Im Endeffekt müssen die dann den Sachverständingen auch noch zahlen.

Darf man im Zweifelsfall verhandeln, ala, "Zahlen Sie mir halt nur 1000€ aus und ich erspar mir den Stress mit weiteren Terminen usw."?

Desweiteren habe ich noch eine Frage: Von der DirectLine wurde mir dann angeboten, dass sie einen Sachverständigen schicken, immer wieder liest man aber, dass man einen unabhängigen Sachverständigen, was natürlich mit mehr Aufwand verbunden ist, konsultieren sollte, da die Versicherungs-Sachverständiger meist parteiisch handeln. Ist das so? Gibts da Erfahrungen bei speziell dieser Versicherung?

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24 Antworten

Hallo,

suche Dir auf jeden Fall einen unabhängigen Sachverständigen. Wieso ist dies mit mehr Aufwand verbunden? Ein Anruf und der Sachverständige kommt zu Dir, oder wohin Du willst.

Warum willst Du mehrere hundert €uro verschenken?

Nach den Falschaussagen der Versicherung und um Dir einfach Stress und Aufwand zu ersparen, lässt Du am Besten die Regulierung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht erledigen.

MfG

Themenstarteram 8. Januar 2014 um 13:34

Hi,

ich hab das noch nie gemacht mit einem Sachverständigen. Dachte, man muss einen Termin ausmachen und den Wagen dann da vorführen. Und ich hoffe auch, dass es genug gibt, die Samstags arbeiten, ich bin Mo-Fr beruflich unterwegs und müsste mir sonst schon wieder 'nen Tag Urlaub nehmen.

Und wenn alle Stricke reißen: Darf man sich einfach so einen Fachanwalt für Verkehrsrecht nehmen, wenn der andere der Verursacher war? MUSS die gegnerische Versicherung so einen Anwalt dann bezahlen?

Der SV kommt sicher auch zu Deiner Arbeitsstelle, wenn Du es willst. Oder er kommt Samstags. Die Begutachtung dauert max. 15 Min, das kriegst Du Alles ohne Urlaubstag hin.

Und ja, Du darfst Dir einen Anwalt nehmen, der Schädiger muss dessen Kosten auf jeden Fall zahlen.

MfG

Themenstarteram 8. Januar 2014 um 13:47

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Der SV kommt sicher auch zu Deiner Arbeitsstelle, wenn Du es willst. Oder er kommt Samstags. Die Begutachtung dauert max. 15 Min, das kriegst Du Alles ohne Urlaubstag hin.

Und ja, Du darfst Dir einen Anwalt nehmen, der Schädiger muss dessen Kosten auf jeden Fall zahlen.

MfG

Okey, danke.

Keine schlechte Idee, dass der SV zu meiner Arbeitsstelle kommt. Hast du Erfahrungen ob es einen Unterschied macht, wenn das in einer doch gut 70 km entfernten Stadt ist? :)

Grade hat die Versucherung übrigens auf meine letzte Mail geantwortet, ich habe sie gefragt ob das Ihre definitive Entscheidung ist, da doch ein SV + die Auszahlung teurer ist als einfach so auszuzahlen.

Trockene Antwort: "Bitte veranlassen Sie die Begutachtung durch einen Sachverständigen." ;-)

Dann suchst Du Dir einen Sachverständigen aus der Stadt in der Du arbeitest. Findest Du z.B. über die IHK oder übers Internet. Vermeide auf jeden Fall einen SV einer Organisation wie DEKRA oder Ähnliches.

MfG

Wozu Du jetzt noch mal einen Thread eröffnest, möchte ich echt gerne wissen.

Es wurde Dir doch sogar schon voraus gesagt was passieren wird.

Zitat:

Der SV kommt sicher auch zu Deiner Arbeitsstelle, wenn Du es willst. Oder er kommt Samstags. Die Begutachtung dauert max. 15 Min, das kriegst Du Alles ohne Urlaubstag hin.

Eine vernünftige Schadensaufnahme mit Beurteilung des gesamten Fahrzeugzustandes dauert schon wesentlich länger. Hierbei ist neben dem Schaden das gesamte Fahrzeug ausgiebig zu besichtigen, der Fahrzeugwert muss vernünftig ermittelt werden.

Ansonsten ist das schon richtig, ein Anruf beim Sachverständigen genügt und wenn für die Besichtigung keine Hebebühne oder z.B. ein Achsmessstand erforderlich sind kann diese an jedem beliebigen Ort stattfinden.

Bezüglich der Entfernung zum Sachverständigen, sprech das mit ihm direkt ab, inwiefern er Fahrtkosten berechnet

Themenstarteram 8. Januar 2014 um 14:45

Da ich einen Tag in der Woche Telearbeit mache, darf ich an dem Tag ne Stunde früher Schluß machen (natürlich ausgleichen wann anders ^^) und zufällig ist heute so ein Tag. Ich habe hier bei uns in der Ecke einen Sachverständigen gefunden, der kommt sogar heute noch vorbei sofern es das Tageslicht zulässt. Ich wusste nicht, dass das so einfach ist. :)

Aber trotzdem, ist es denn normal, dass eine Versicherung in so einem Fall einen Sachverständingen haben will? Wo liegt da der Sinn? Wird der nicht auch ungefähr die Kosten nennen, die die Werkstatt in dem Kostenvoranschlag genannt hat und wird ja dann sogar noch Gebühren berechnen?

am 8. Januar 2014 um 15:25

Er muss zusätzlich den Wiederbeschaffungswert und Restwert feststellen, weil es ein Totalschaden sein könnte.

Zitat:

Original geschrieben von MeisterHeinz

Aber trotzdem, ist es denn normal, dass eine Versicherung in so einem Fall einen Sachverständingen haben will? Wo liegt da der Sinn? Wird der nicht auch ungefähr die Kosten nennen, die die Werkstatt in dem Kostenvoranschlag genannt hat und wird ja dann sogar noch Gebühren berechnen?

Der wird zu ähnlichen Reparaturkosten wie deine Werkstatt kommen. Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag werden im Gutachten aber auch Vorschäden aufgenommen sowie Wiederbeschaffungs- und Restwert ermittelt.

Gerade bei älteren Fahrzeugen ist es oft so dass im Laufe der Jahre doch irgendwo Vorschäden entstehen die u.U. in Abzug gebracht werden müssen oder den Fahrzeugwert negativ beeinflussen. Daher will die Versicherung in solchen Fällen ein Gutachten.

Wie lange die Schadenaufnahme dauert hängt von Fahrzeug und Schadenumfang ab. Ein Parkrempler an einem gut gepflegen Auto kann vor Ort durchaus mal in 10min erledigt sein, ein umfangreicherer Schaden kann aber auch mal erheblich länger dauern wenn noch Teilzerlegungen oder Hebebühne nötig sind. Der größere Teil der Arbeit kommt nach den Fotos vor Ort. Schadenkalkulation, Wiederbeschaffungs- und Restwert ermitteln, ggf. noch Fotos bearbeiten, Gutachten schreiben, ...

Themenstarteram 13. Januar 2014 um 14:35

Tag,

heute kam der Brief vom Gutachter:

Reparaturkosten inkl. Mwst. ~ 1300€

Wiederbeschaffungswert ~1800€

Restwert ~ 75€ ^^

Leider steht keine große Erklärung bei und ich erreiche den Gutachter grad nicht. Er hat dies aber wohl auch schon an die Versicherung geschickt. Was bedeutet dies denn nun konkret?

Danke& Gruß,

Marius

EDIT:

Laut dieser Seite (http://www.unfall-und-was-nun.de/.../) wäre das ja Variante 3 oder 4. Im Falle von Variante 3 ergäbe sich ein Netto-Wiederbeschaffungswert von 1512€ minus 75€ Wiederbeschaffungswert = 1437 €.

Bei Variante 4 wäre es dann 1092€ (netto Reparaturkosten).

Kommt das hin? Darf ich mich zw. Variante 3 und 4 entscheiden? :D

Hallo Marius,

das bedeutet, dass Du Anspruch auf die Netto-Reparaturkosten hast. Abzüge davon dürfen nicht gemacht werden.

Deine Variante 3 vergiss getrost wieder, der Betrag wäre höher als Dein tatsächlicher Schaden. Und nur auf den vollen Ersatz dessen hast Du einen Anspruch.

MfG

Themenstarteram 13. Januar 2014 um 16:08

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Hallo Marius,

das bedeutet, dass Du Anspruch auf die Netto-Reparaturkosten hast. Abzüge davon dürfen nicht gemacht werden.

Deine Variante 3 vergiss getrost wieder, der Betrag wäre höher als Dein tatsächlicher Schaden. Und nur auf den vollen Ersatz dessen hast Du einen Anspruch.

MfG

Vielen Dank.

Die Frage, ob ich mich zw. Variante 3 oder 4 entscheiden dürfte, war auch nicht ernst gemeint. Schön wäre es aber schon gewesen. :D

Naja, dann warte ich mal, was die DirectLine so sagt und werde auf jeden Fall fiktiv abrechnen. Ein so altes Auto nochmal wegen einer eingedellten Türe (auch wenn es eine sehr große Delle ist) zu reparieren, das halte ich für absolut unökonomisch und auch unökoligisch. Es wandert dann in den Spartopf für den neuen Wagen :)

Ich danke allen für die Hilfe :)

 

Edit: Achja, nun kostet es die Versicherung aber doch deutlich mehr, oder? Da sie unbedingt einen Gutachter wollten, mich aber vorher den KVA haben anfordern lassen, der ja auch nochmal was gekostet hat (ich habe für diesen Tag auf eine Aufwandspauschale angemeldet -> habe einen Tag Urlaub nehmen müssen, telefonieren, rumfahren, usw...) :rolleyes:

Themenstarteram 13. Januar 2014 um 20:27

Hallo VersVor,

ich bin jetzt zu Hause und konnte mir das Gutachten anschauen. In meinem ersten Thread hattest du ja geschrieben, dass ein seriöser Gutachter niemals eine Restwertbörse nutzen würde. Somit müsste meiner unseriös sein, denn daran hat er den Restwert des Autos ermittelt. ;-)

Ich hab mal kurz gegoogelt, so unüblich scheint das vielleicht doch nicht zu sein? Ob das jetzt rechtens ist oder nicht (mMn ist es wohl schon ok, das Auto wird ja nur angeboten und nicht verkauft, dazu müsste der Eigentümer - ich - erstmal zustimmen. Wobei mich schon gewundert hat, dass er ein Foto ausgewählt hat, auf dem ich halb zu sehen bin. Immerhin wurde mein Kennzeichen unkenntlich gemacht ;-) ist mir aber eigentlich auch egal.

Mal sehen, was jetzt passiert bei einem Auto mit einem Restwert von 75€ :D

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