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Fiktive Abrechnung - Verbringungskosten lt. Rechnung

Themenstarteram 30. Oktober 2012 um 16:30

Hallo,

ich hoffe jemand hat einen ähnlichen Fall gehabt oder kann eine gute Einschätzung abgeben, da ich trotz intensiver Suche zu genau diesem Punkt nichts gefunden habe:

Kurzfassung:

- Unverschuldeter Unfall, Unfallgegner ist unbetritten 100%ig Schuld.

- Gutachten erstellt.

- Fiktive Abrechnung: Komplette Summe wurde erstatten, natürlich ohne Umsatzsteuer.

- Einbehalten wurden 90€ für die Verbringungskosten zur Lackiererei.

Der Wagen wurde trotzdem repariert und die Rechnung wurde bei der Versicherung eingereicht.

- Die Umsatzsteuer dieser Rechnung wurde nun auch erstattet.

- Die realen Verbringungskosten wurden mit 30€ auf der Rechnung berechnet.

Die Versicherung hat die Verbringunskosten jetzt mit 30€ anstatt 90€ (lt. Gutachten) erstattet.

Ist das korrekt oder muss die Abrechnung lt. fiktiver Abrechnung erfolgen?

Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von IceIceHowie

Also ganz ehrlich Delle, deine Kompetenz in allen ehren, aber wirklich was beigetragen hast du durch deinen kleinen Wutausbruch auch nicht, denn auch vorher wurde schon alles gesagt.

 

Ich habe mir nochmal die Antworten der User durchgelesen, und dort kam unterm Strich die gleiche Aussage wie von dir. Der TE behauptete, es gibt einen generellen Anspruch auf Verbrinungskosten bei fiktiver Abrechnungen - dem wurde schon auf der 1. Seite widersprochen.

 

Nett ist auch, dass der TE immer weiter nach einer "qualifizierten" Antwort fragt. Qualifiziert ist die Antwort wohl erst dann, wenn sie auch seinen Vorstellungen entspricht?

Du hast mich noch nicht wütend erlebt.

 

Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob hier ein User unter Zuhilfenahme von Tante Googel "widerspricht", oder ob er das aus eigener sach- und Fachkunde auch begründen kann.

 

Ich kann das.

 

Wer hier in diesem Fred außer Twelf noch? 

 

Du ?

 

oder wer ?

 

Möchtes du das Thema hier mit mir ausdiskutieren?

 

Nur zu.

 

Und wenn wir schon dabei sind, dann können wir auch gern diesen Nonsens vorn dir hier weiter erörtern.

 

Du kannst von Glück reden, dass die Versicheurng dir nicht nachträglich auch noch die Reparaturkosten gekürzt hat. Sei doch froh, deine Taktik das "maximale" aus dem Unfall rauszuholen hat doch, bis auf die lächerlichen 60 €, geklappt.

 

 

Hast du oder wer auch immer noch Fragen zum Thema, nur zu, beantworte ich gern.....:)

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Zitat:

Original geschrieben von chavre

Ist das korrekt oder muss die Abrechnung lt. fiktiver Abrechnung erfolgen?

das ist so korrekt!

du musst dich halt entscheiden was du willst,

fiktiv UND real abrechnen geht nicht,

kannst dir nich aus beiden varianten das, was für dich am besten is raussuchen und zusammenstellen

und wenn nur 30€ angefallen sind,weshalb sollten dann 90bezahlt werden,

würdest du doch auch nich machen wenn du ne rechnung bezahlen sollst oder?

GIER GIER GIER :D;)

Themenstarteram 30. Oktober 2012 um 17:19

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

und wenn nur 30€ angefallen sind,weshalb sollten dann 90bezahlt werden,

würdest du doch auch nich machen wenn du ne rechnung bezahlen sollst oder?

Da stimme ich dir natürlich zu.

Wenn ich allerdings einen Einspruch vor der Reparatur gegen den Abzug der Verbringungskosten i.H.v. 90€ eingelegt hätte, dann wäre eine Umsatzsteuerabrechnung lt. Originalrechnung trotzdem möglich gewesen - auch wenn hier nur 30€ berechnet worden wären.

Die Ersatzteile sind in der realen Rechnung selbstverständlich auch günstiger, trotzdem habe ich hier nach fiktiver Abrechnung abgerechnet und die Umsatzsteuer dieser Teile zusätzlich durch die reale Rechnung nachgewiesen.

Lt. fiktiver Abrechnung wäre die Reparatur teuerer gewesen, daher kann hier "gemixt" werden.

Fiktiver Abrechnung ohne Umsatzsteuer + Umsatzsteuer der reale Abrechnung.

Themenstarteram 30. Oktober 2012 um 17:22

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

GIER GIER GIER :D;)

Hätte lieber keinen Unfall gehabt und der Wertverlust kann durch diese 60€ zusätzlich nicht annähernd gedeckt werden...

@Golf5GTI/DSG: Weitergehen, hier gibts nicht zu sehen ;)

Zitat:

Original geschrieben von chavre

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

GIER GIER GIER :D;)

Hätte lieber keinen Unfall gehabt und der Wertverlust kann durch diese 60€ zusätzlich nicht annähernd gedeckt werden...

Mal das Taschentuch reich.....

Themenstarteram 30. Oktober 2012 um 17:32

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von chavre

 

Hätte lieber keinen Unfall gehabt und der Wertverlust kann durch diese 60€ zusätzlich nicht annähernd gedeckt werden...

Mal das Taschentuch reich.....

Wie wäre es mal mit einer Einschätzung meiner ursprünglichen Frage. Hier geht es doch nicht um persönliche Befindlichkeiten...

Zitat:

Original geschrieben von chavre

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

 

Mal das Taschentuch reich.....

Wie wäre es mal mit einer Einschätzung meiner ursprünglichen Frage. Hier geht es doch nicht um persönliche Befindlichkeiten...

Jut du hast recht, wir scherzen ab und an mal zwischen den Zeilen.

 

Stell dir vor du bist der Unfallgegner und willst um deine SB zu retten den Schaden zurückkaufen. Frage wären dir dann die 60 € welche du zuviel zahlen müsstest egal? oder würdest du auch die tatsächlichen Verbringungskosten nur zahlen wollen ?

 

Es kann ja sein das dein Unfallgegener auch so denkt....

Themenstarteram 30. Oktober 2012 um 18:20

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von chavre

 

Wie wäre es mal mit einer Einschätzung meiner ursprünglichen Frage. Hier geht es doch nicht um persönliche Befindlichkeiten...

Stell dir vor du bist der Unfallgegner und willst um deine SB zu retten den Schaden zurückkaufen. Frage wären dir dann die 60 € welche du zuviel zahlen müsstest egal? oder würdest du auch die tatsächlichen Verbringungskosten nur zahlen wollen ?

Es kann ja sein das dein Unfallgegener auch so denkt....

Als Unfallverursacher wäre mir das natürlich nicht egal, aber da die 60€ im einstelligen Prozentbereich des Unfallschadens liegen und der Unfallverursacher nicht solevent ist, kommt dieser Fall nicht in Frage.

Konkret wären die 90€ VOR der Reparatur bei Widerspruch erstatten worden, EGAL wie teuer die reale Verbringung ist. D.h. auch wenn die Verbringung kostenlos ist, trägt die Versicherung die Verbringungskosten!

Jetzt ist allerdings die Repartur durchgeführt worden und im Normalfall müsste auch jetzt die Versicherung die 90€ tragen auch OHNE Rechnungseinsicht.

Daher erscheint es mir logisch, dass die Versicherung immer nach der fiktiven Abrechnung abrechnen muss.

Ob ich das für sinnvoll halte, steht auf einem anderen Blatt...

Zitat:

 

Konkret wären die 90€ VOR der Reparatur bei Widerspruch erstatten worden, EGAL wie teuer die reale Verbringung ist. D.h. auch wenn die Verbringung kostenlos ist, trägt die Versicherung die Verbringungskosten!

Warum bist du dir dessen so sicher? Wen dem so ist, hättest du die Verbingungskosten doch vorher fordern können.

Du kannst von Glück reden, dass die Versicheurng dir nicht nachträglich auch noch die Reparaturkosten gekürzt hat. Sei doch froh, deine Taktik das "maximale" aus dem Unfall rauszuholen hat doch, bis auf die lächerlichen 60 €, geklappt.

@all

Schreibt doch hier nicht immer so einen Bullschit.

Lasst doch bitte einfach mal euer Moralapostel- Gelabere ala die "arme gebeutelte Versicherten- Gemeinschaft".

Jeder -wirklich jeder von euch Schreiberlingen- würde im Schadensfall liebend gern das mitnehmen, was er bekommen kann.

Beantwortet die Frage des TE einfach mal fach- und Sachgerecht, oder haltet lieber die Klappe, wenn Ihr vom Thema nichts wissen tut.

Da nervt echt wirklich jetzt, auch wenn ich viele von euch gut leiden mag....;)

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Jeder -wirklich jeder von euch Schreiberlingen- würde im Schadensfall liebend gern das mitnehmen, was er bekommen kann.

Ganz ehrlich, Delle? Nö.

Ich hatte vor kurzem einen selbstverschuldeten Unfall, über VK abgerechnet. Bin vorher bei zwei Werkstätten gewesen und KVA eingeholt (gab's übrigens beide kostenlos :) ), daraufhin entschieden, über die VK abzurechnen. Die KVA lagen um ca. 280,- EUR auseinander. Habe Werkstattbindung, VS hat als Partnerwerkstatt lustigerweise die, die den teureren KVA erstellt hat.

Nun hätte ich also fiktiv abrechnen, zur billigeren Werkstatt gehen und mir somit die SB nahezu sparen können. Aber weißte was? Mir war das peinlich, ich wollte meinen Schaden behoben haben und gut ist. Nun mögen einige sagen, schön blöd und selber schuld, wenn Neckarwelle meint, er hätte zu viel Geld - kann sein.

Nur - hier geht es um 60 (sechzig!) Euro mehr, die dem TE nicht mal im Portemonnaie fehlen, weil er sie vorher doch gar nicht ausgegeben hat. Und deswegen mit der VS rumzustreiten, wäre mir mal erst recht peinlich.

Klar, ist seine Sache - aber immer davon auszugehen, dass jeder nur das maximale aus einem Unfall rausholen will, ist doch eine ziemliche Unterschätzung des Selbstwertgefühls mancher Menschen, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Klar, ist seine Sache - aber immer davon auszugehen, dass jeder nur das maximale aus einem Unfall rausholen will, ist doch eine ziemliche Unterschätzung des Selbstwertgefühls mancher Menschen, oder?

weist du was das eigentlich Problem ist?

Jeder der hier fragt ob und wie er einen Schadensfall fiktiv abrechnen kann, wird sofort behandelt wie ein Schwerverbrecher.

Kann man den nicht einfach mal die Fragen beantworten (und wenn man das nicht kann, weil keine Ahnung) einfach mal nur mitlesen? 

Es reicht doch hin, dass die Versicherer Tagein und Tagaus dem Fiktivabrecher suggerieren, er sein ein Wegelagerer des Schadenrecht, weil er Frechheit besitzt den Schaden auf Basis eines Gutachten oder eines KVA abzurechnen?

Das ist nach unserer Rechtsprechnung völlig legitim und ganz sicher auch nicht verwerflich.

Ebenso wenig ist es nicht "verboten" zwischen der fiktiven und konkreten Abrechnung zu mischen. Auch so ein Märchen das hier im Forum immer mal gern verbreitet wird.  

Ich finde auch das man bei kleineren Beträgen -ohne sich zu schämen- auf seinen Schadenersatz bestehen soll. 

Für den einen oder anderen sind 60 Euro nämlich viel Geld. Ich kenne Leute die müssen damit eine Woche auskommen.

Eine Schande ist es allerdings tagtäglich mit anzusehen, wie die Versicherer berechtigte Ansprüche ohne mit der Wimper zu zucken kürzen und das mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln (und Schergen) um dann, wenn sich wirklich mal einer wehrt aus "ökonomischen Gründen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht"....:rolleyes: mal schnell nachschenken.

Und das schreibt euch hier einer, der sich tagtäglich mit dieser Schei *** befassen muss und das seit nun mehr als 20 Jahren.

Versicherer sind alles andere aber ganz bestimmt nicht sozial eingestellt. Und zu verschenken haben sie auch nichts.

Wenn es darum geht irgendwo etwas einzusparen, dann sind die Damen und Herren der Versicherungen aber ganz schnell dabei, ob das nun rechtens ist oder nicht was gekürzt wird, interessiert dort den Gasmann.....:(

Und eine Bitte zum Schluß:

Nicht wieder diese Mär "Ich zahle alles mit meinen Prämien und du bist Schuld weil dein Schaden trägt auch dazu bei".

Die Internen Berechnungen der Versicherunggswirtschaft kennt keiner von uns, Delle logischerweise auch nicht und auch Hafi bekommt nur das zur Kenntnis, was er zur Kenntnis bekomen soll, auch wenn er (evtl.?) in einer leitenden Stellung bei seinem Arbeitgeber tätig sein sollte. 

Das ist genau wie bei den Energieversorgern.

Die haben auch für jede Preiserhöhung eine voll logische Erkärung und nagen am quasi am Hungertuch. 

Genau wie die arme gebeutelte Versicherungwirtschaft.

So und nun muss ich aufhöhren, ich bekomme nämlich gerade einen Weinkrampf, weil mir die Versicherungen richig leid tun im Moment zumindest...........:(   

 

Themenstarteram 31. Oktober 2012 um 10:45

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Klar, ist seine Sache - aber immer davon auszugehen, dass jeder nur das maximale aus einem Unfall rausholen will, ist doch eine ziemliche Unterschätzung des Selbstwertgefühls mancher Menschen, oder?

Jeder der hier fragt ob und wie er einen Schadensfall fiktiv abrechnen kann, wird sofort behandelt wie ein Schwerverbrecher.

Genau das Gefühl hatte ich auch. Entweder werden die Nörgler zeilenweise durch den Zentralverband der Autoversicherer vergütet oder es handelt sich um gnadenlose Altoisten.

Sogar die gegnerische Versicherung hat sich bisher weitgehend kooparativ gezeigt.

Ja, auch ich habe Kosten vermieden, da ich den gesetzlichen Anspruch auf einen Anwalt nicht in Anspruch genommen habe.

Wenn einer hier noch eine qulifizierte Antwort auf meine ursprüngliche Frage hat, wäre ich sehr dankbar.

An alle anderen: Mitlesen und den Thread nicht (weiter) zumüllen, danke.

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