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Fiktiver Umzug fürs Wunschkennzeichen?
Hallo zusammen,
mich beschäftigt eine Frage und ich will euch folgendes fiktives Beispiel vorstellen.
Person A wohnt derzeit in Hamburg, zieht aber wieder zurück nach Hessen. Sie hatte früher als Wunschkennzeichen F-xx.
Nun zieht sie aus diversen Gründen nach MTK und müsste dort ihr Auto anmelden, sie will HH nicht mehr haben, aber auch nicht MTK.
Nun kam die Idee, sich erstmal bei einem Freund anzumelden / umzumelden, der in F wohnt. Sie bekommt ihr Wunschkennzeichen und meldet sich einen Monat später in MTK um, darf aber ihr F Kennzeichen behalten (ist ja inzwischen möglich
Rechtlich ist das doch möglich und strafbar auch nicht, oder?
Von den zusätzlichen Kosten abgesehen, die sind der Person egal.
Was denkt ihr?
Beste Antwort im Thema
Hallo,
Für mich ist das Quatsch denn es ist nur ein Nummernschid.
Aber wenn es der Person so wichtig ist soll Sie es machen.
Seelze 01
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61 Antworten
Hallo,
Für mich ist das Quatsch denn es ist nur ein Nummernschid.
Aber wenn es der Person so wichtig ist soll Sie es machen.
Seelze 01
Wie krank ist das denn???
Als erstes muss das Wunschkennzeichen frei sein.
Wenn nicht was dann?
So was kommt raus, wenn es einem zu gut geht Schwachsinn.
Nana... hab darüber auch schon nachgedacht. Ist jetzt nicht soooo anders als würde man sich eine Domain registrieren. Heißt man z.B. Nils und wurde am 12.5. geboren, ist NI-LS 125 halt schon echt cool, wenn man das Kz dann 30 Jahre hat .
Zum Schein umziehen ist afaik verboten, aber dürfte unter "wo kein Kläger da kein Richter" fallen.
Zu bedenkender Nachteil ist, dass häufiges Umziehen sich z.B. auch negativ auf die Schufa Auskunft auswirkt. Wenn man sich aber nicht grad ein Haus kaufen will und/oder die ansonsten gut ist, dürfte die Auswirkung aber klein sein.
Umziehen ist verboten? Wäre mir neu ... Abgesehen davon ist ein Kennzeichen nur ein Stück Blech, wer außer dem Reifenservice und der Polizei interessiert sich überhaupt dafür? Oder ist das eher für die schon Senilen, die sonst ihr Auto nicht mehr finden? ;-)
Zitat:
@birscherl schrieb am 6. August 2015 um 08:45:55 Uhr:
Umziehen ist verboten? Wäre mir neu ...
Umziehen ohne am Wohnort zu wohnen - ja vermutlich .
Doppelpost
Wenn alle anderen Auswirkungen bedacht und unwichtig sind, warum nicht?
Habe mich vor 20 Jahren auch fiktiv bei meiner Schwester angemeldet, um die günstige Versicherungseinstufung zu retten.
also: ist natürlich schon verboten, weil man sich nur da mit erstem Wohnsitz anmelden darf, wo man auch seinen Lebensmittelpunkt hat. Ist aber nur schwer nachzuweisen und kostet allenfalls ein Bußgeld.
Ansonsten: einfach machen, funktioniert.
Ich möchte doch die "Entrüsteten" herzlich darum bitten, sich nicht weiter über Sinn/Unsinn oder die Motivation des Ansinnens auszulassen - und schon gar nicht in derart ungepflegter Wortwahl.
twindance/MT-Moderation
es sind die im link genannten guten Vorsätze
http://www.motor-talk.de/.../...ln-in-verkehr-sicherheit-t3956218.html
die eingehalten, aber nicht in den threads abgehandelt werden sollen.
ein Danke kommt von mir
zum TE: es könnte sein, dass es evtl. eine OWi ist. Sicher legal wäre es über einen Zweitwohnsitz, der ohnehin nur ein zeitweiliges Wohnen erfordert und man sich dort ab und an mal aufhält (Sommerhäuschen, Mutti, Kumpel, Freundin sowas halt).
Grüße
Klappt nicht, da Autos am Erstwohnsitz angemeldet werden müssen