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Finanzamt-forderung, hilfe!
hallo zusammen,
meine Freundin hat wegen einem Fahrzeugverkauf das Auto abgemeldet. Eine Woche zuvor hat sie ein Schreiben vom Finanzamt erhalten dass die Steuer wieder fällig ist (2.0 tdi = 300€). Nun haben wir eine ganz komischen GebührenBescheid bekommen und die Sachbearbeiterin besteht auf ihr Recht!? Es heißt das die gebühren durch die erloschene Haftpflichtversicherung entstanden sind. Dabei haben wir das Fahrzeug einen Tag vor der Ausstellung des Schreibens abgemeldet! Und davor haben wir nichts erhalten, weder von der Versicherung noch vom Finanzamt! ich hoffe, hier hat jemand damit Erfahrungen damit oder das nötige Knowhow und kann mir möglicherweise weiterhelfen. Gruß Christian
Beste Antwort im Thema
1tens: Nicht Finanzamt
2tens: Die haben Euch drei mal schriftlich aufgefordert das KfZ abzumelden und insgesammt sieben mal sind die bei Euch vorbei um eine Zwangsstillegung durchzuführen und Ihr habt davon nix mitbekommen?
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61 Antworten
Habt Ihr denn einen Beleg für die Zahlung der Versicherungsbeiträge?
Wann und für welchen Zeitraum wurde denn der letzte Versicherungsbeitrag für die Haftpflichtversicherung bezahlt?
Die Versicherung wurde Quartalweise bezahlt und das bis zum letzten Abrechnungzeitpunkt(Regelmassig). Wir wollen auch zur Versicherung gehen und uns eine Bestätigung holen. Sollte die Versicherung echt erloschen sein, ist dann die Versicherung nicht verpflichtet uns das mitzuteilen?
Versicherung erloschen und das Kfz nicht zeitgleich abgemeldet (gem. der Gebührenaufstellung).
Die Verwaltungsbehörde erhielt Kenntnis vom Erlöschen der Haftpflicht und hat gehandelt.
Ihr wurdet schriftlich zur Abgabe von KFz-Schein und Kennzeichen aufgefordert.
Entweder ihr guckt nicht in den Briefkasten oder es ist seitens der Zulassungsstelle etwas schiefgelaufen.
Denn Fall könnt ihr nur mit Hilfe der Versicherung klären.
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat-Driver
Versicherung erloschen und das Kfz nicht zeitgleich abgemeldet (gem. der Gebührenaufstellung).
Die Verwaltungsbehörde erhielt Kenntnis vom Erlöschen der Haftpflicht und hat gehandelt.
Ihr wurdet schriftlich zur Abgabe von KFz-Schein und Kennzeichen aufgefordert.
Entweder ihr guckt nicht in den Briefkasten oder es ist seitens der Zulassungsstelle etwas schiefgelaufen.
Denn Fall könnt ihr nur mit Hilfe der Versicherung klären.
Eine Nachricht per Post haben wir auf keinen Fall bekommen und die Forderung wurde erst erst nachdem das Fahrzeug abgemeldet war, ausgestellt. Ich bin mir zwar nicht sicher aber sind Forderungen nachdem das geforderte vorher erledigt wurde, nicht nichtig!?
Die Versicherung geht mit dem Verkauf auf den neuen Käufer über.
Wenn ein Fahrzeug abgemeldet ist, ruht das Versicherungsverhältnis normalerweise.
Wenn die Steuer vor dem Abmelden fällig gewesen wäre, hättet ihr zahlen müssen. Der Betrag wird dann verrechnet, also geht nix verloren.
Irgendjemand muß hier einen Fehler gemacht haben und ich glaube nicht, daß es die Versicherung war.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Die Versicherung geht mit dem Verkauf auf den neuen Käufer über.
Wenn ein Fahrzeug abgemeldet ist, ruht das Versicherungsverhältnis normalerweise.
Wenn die Steuer vor dem Abmelden fällig gewesen wäre, hättet ihr zahlen müssen. Der Betrag wird dann verrechnet, also geht nix verloren.
Irgendjemand muß hier einen Fehler gemacht haben und ich glaube nicht, daß es die Versicherung war.
Vielen Dank erstmal, Frauchen schaut mal in den Papieren. Den Rest klären wir dann morgen...
Die Aufstellung sieht nicht aus wie vom Finanzamt, sondern eher wie von einer Zulassungsstelle wegen erloschenem Versicherungsschutz. Allerdings ist dies dann nicht der erste Brief nach einer Versicherungsanzeige. Entweder fehlt hier ein Teil der Geschichte, weil der Halter immer sofort von der Zulassungsstelle angeschrieben wird, sobald eine Anzeige eingeht. Oder die Frau des TE erzählt halt ihm nur die halbe Wahrheit. Von welchem Bundesland reden wir hier denn?
Gruß Tecci
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Die Aufstellung sieht nicht aus wie vom Finanzamt, sondern eher wie von einer Zulassungsstelle wegen erloschenem Versicherungsschutz. Allerdings ist dies dann nicht der erste Brief nach einer Versicherungsanzeige. Entweder fehlt hier ein Teil der Geschichte, weil der Halter immer sofort von der Zulassungsstelle angeschrieben wird, sobald eine Anzeige eingeht. Oder die Frau des TE erzählt halt ihm nur die halbe Wahrheit. Von welchem Bundesland reden wir hier denn?
Gruß Tecci
Das Schreiben ist definitiv kein Scheiben vom Finanzamt
Es könnte dennoch seine Finger im Spiel haben, da wegen nicht entrichteter Kfz-Steuer eine Zwangsabmeldung seitens des Finanzamts beantragt werden kann.
Aber das passiert nicht von heute auf morgen. Dazu gibt es immer eine Vorgeschichte.
1tens: Nicht Finanzamt
2tens: Die haben Euch drei mal schriftlich aufgefordert das KfZ abzumelden und insgesammt sieben mal sind die bei Euch vorbei um eine Zwangsstillegung durchzuführen und Ihr habt davon nix mitbekommen?
Zitat:
Original geschrieben von CSEK
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat-Driver
Versicherung erloschen und das Kfz nicht zeitgleich abgemeldet (gem. der Gebührenaufstellung).
Die Verwaltungsbehörde erhielt Kenntnis vom Erlöschen der Haftpflicht und hat gehandelt.
Ihr wurdet schriftlich zur Abgabe von KFz-Schein und Kennzeichen aufgefordert.
Entweder ihr guckt nicht in den Briefkasten oder es ist seitens der Zulassungsstelle etwas schiefgelaufen.
Denn Fall könnt ihr nur mit Hilfe der Versicherung klären.
Eine Nachricht per Post haben wir auf keinen Fall bekommen und die Forderung wurde erst erst nachdem das Fahrzeug abgemeldet war, ausgestellt. Ich bin mir zwar nicht sicher aber sind Forderungen nachdem das geforderte vorher erledigt wurde, nicht nichtig!?
Versicherungsbeiträge und KFZ-Steuer zahlt man im Voraus.
Die Steuer wird jährlich fällig und per Lastschrift eingezogen.
Die Versicherung wird je nach Vertrag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich fällig.
Hierzu gibt es eine Rechnung der Versicherung.
Wird das KFZ abgemeldet, dann werden zuviel gezahlte Beiträge erstattet, die Versicherung schickt einen Scheck, das Finanzamt überweist
das Geld.
Wann die Gebührenaufstellung erstellt wurde ist unwichtig.
Die Verwaltungsbehörde hat aufgrund fehlender Versicherung gehandelt und treibt nun die Gebühren und Auslagen dazu ein.
Aber wie meine Vorredner schon bemerkten, hier fehlt ein wesentlicher Teil der Story.
Angeblich nie Post erhalten, klingt wie eine Schutzbehauptung.
war das auto der freundin aus versicherungstechnischen-gründen auf den herrn papa der freundin angemeldet?!
Was hat die Sachbearbeiterin denn genau erklärt ?
Sie pocht auf ihr recht.. "Herr XY.. ich habe nunmal recht, auf wiedersehen" ? Witzig wenn man TE's eigentlich die Infos zu denen sie Hilfe wollen aus der Nase ziehen muss.
Wenn irgend ein Haftpflicht betrag nicht bezahlt worden ist... dann sieht das so aus.
1. (Brief an den Versicherungsnehmer)
Mahnung und Fristsetzung.
2. (keine Benachrichtigung)
Bei nichteinhalten der Frist: Automatische Kündigung seitens der Versicherung
-> Benachrichtigung der Zulassungstelle.
3. (Brief an den Fahrzeuhalter)
Zulassungstelle setzt Frist zum Nachweis einer Versicherung.. meist so 14 Tage bis zur Zwangstillegung.. je nach dem wie nett man zum Sachbearbeiter ist.
4. (Brief an den Fahrzeughalter)
Das was du da hast.
MagirusDeutzUlm hat einen guten Punkt angesprochen... wenn die einzige Mahnung (Phase 1.) beim Versicherungsnehmer irgendwo untergegangen ist oder tatsächlich nicht angekommen ist (was durchaus möglich ist.. Das sind keine Einschreiben! ) und die Benachrichtung nicht ernst genommen worden ist oder ebenfalls auf dem Dienstweg verloren wurde... dann kann sowas passieren.
Ich finde es immernoch herb das die Sachbearbeiterin das scheinbar nicht gut am Telefon erläutert hat.
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Ich finde es immernoch herb das die Sachbearbeiterin das scheinbar nicht gut am Telefon erläutert hat.
Vermutlich war diese Sachbearbeiterin nicht sehr kommunikativ. So etwas wird ja nicht jedem in die Wiege gelegt.