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finanziertes fahrzeug verkauft, er VN, ich Halter, jetzt TK Schaden

Themenstarteram 5. Juni 2008 um 21:56

Hallo zusammen,

Ich habe ein Fahrzeug auf meinem Namen ( ich bin Halter des Fahrzeuges ) finanziert und diesen Wagen einem Freund zur Nutzung überlassen. Vereinbart war das er mir monatlich das Geld gibt und er den Wagen auf seinem Namen Vollkasko versichert. Vereinbart war auch das er bei zwei nicht gezahlter Raten das Auto wieder zurückgeben muss.

Nun konnte er die letzten 3 Monate nicht zahlen, am Freitag den 30.05.2008 wollte ich das Auto dort abholen und dann passierte folgendes........

es hagelte hier in Krefeld und der Wagen war Schrott, er hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet und den Autoglaser schonmal neue Scheiben einbauen lassen, die Karosserie ist so gut wie am ende.

Ich habe es natürlich direkt meiner Bank gemeldet und denen gesagt das Sie mit der Versicherung abrechnen sollen zugunsten meines Kreditvertrages.

Er wollte das Auto unbedingt noch halten und es dem Gutachter vorstellen und laut Kostenvoranschlag abrechnen, ich habe das Auto in meinem Besitz genommen weil er die Raten zuvor nicht gezahlt hat.

Es lag sehr nahe das er den Schaden abkassiert und mir den Wagen unrepariert zurückgibt.

Jetzt hat er bei der Versicherung angerufen und denen gesagt das er rückwirkend den Versicherungsschutz kündigen will....warum??? Weil er kein Geld dafür bekommt für einen Schaden wo er nichtmal Besitzer ist und um mir eins auszuwischen weil ich Ihn den Wagen weggenommen habe???

Muss die Versicherung an die Bank auszahlen oder an den Versicherungsnehmer?

Kann der VN am heutigen Tage ( 05.06.08 ) die Versicherung, eventuell nur Teilkasko rückwirkend zum 30.05.2008, also am Schadentag kündigen obwohl er den selbst gemeldet hat und bei dem Glaser eine Abtretungserklärung unterschrieben hat?

Die Versicherung sagte zu mir das es zur Rechtsabteilung geht weil einiges geklärt werden muss da die Bank Ansprüche stellt, ich Halter bin und der Nutzer Versicherungsnehmer ist.

Der Fall wird wohl ein Einzelfall sein, hat jemand vielleicht eine Idee was daraus werden könnte?

Werde morgen einen Anwalt beauftragen.....

Vielen Dank im voraus für Eure Beiträge

 

 

 

 

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13 Antworten
am 5. Juni 2008 um 22:58

Wenn der Hagelschaden der Versicherung gemeldet worden ist, schickt diese erst mal einen Gutachter raus um den Schaden beziffern zu lassen. Du als Halter mußt der Bank den Schaden melden und der Bank eine Kopie des Gutachtens schicken.

Das wäre der normale Weg gewesen.

Hieraus kann die Bank ihre Forderungen stellen und z.B. die Wertminderung des Fahrzeugs für sich beanspruchen wenn das Fahrzeug keinen Totalschaden hat.

Ist das Fahrzeug reparabel mußt du dieses fachgerecht reparieren lassen und der Bank dann einen Reparaturnachweis erbringen.

Immerhin ist die Bank Eigentümer des Fahrzeugs und durch das Schadenereignis die Kreditsicherung nicht mehr gewährleistet.

Das was du hier sonst noch schreibst ist für mich nicht ganz nachvollziehbar um dazu überhaupt eine richtige Aussage machen zu können und eine Idee bringt da auch nichts, da dafür zuviele Details und Fragen zum Sachverhalt offen sind.

Den Rechtsanwalt den du einschaltest wirst du aus deiner eigenen Tasche bezahlen.

Jedenfalls, wenn die Versicherung schon keinen Gutachter beauftragt und dafür eher ihre Rechstabteilung beauftragt, scheint da schon einiges im Argen zu sein.

Sollte die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen, dann bist du alleine als Kreditnehmer für den Schadensausgleich an der Bank verpflichtet und nicht der Nutzer.

 

 

 

 

am 5. Juni 2008 um 23:04

Auweia, wer solche Freunde hat wie Du, der braucht keine Feinde mehr :rolleyes:... Von so einer Konstellation habe ich auch noch nie gehört, aber das Leben schreibt nunmal die wunderlichsten Geschichten.

 

Ohne alles in Anbetracht der Tageszeit juristisch geprüft zu haben, halte ich folgendes für den Dreh- und Angelpunkt für die Beantwortung der Frage: Der "Freund" ist Versicherungsnehmer. Damit ist seine Versicherung auch nur ihm gegenüber verpflichtet, nicht jedoch gegenüber dem TE oder der Bank oder sonstjemandem (Ausnahme: Der Glaser wg. der Abtretung, dazu unten mehr). 

 

Und wenn der Freund nicht will, dass die Versicherung zahlt, dann braucht sie es auch nicht.

 

Dazu muß er nichtmal "rückwirkend kündigen". Eine solche rückwirkende Kündigung geht rechtlich nicht - sonst würde ich am Ende jedes schadenfreien Jahres auch rückwirkend zum Jahresanfang kündigen und mir meine Beiträge auszahlen lassen:D. Leider spielt meine Versicherung da nicht mit...

 

Denkbar ware aber ein Aufhebungsvertrag. Wenn Versicherung und Freund sich einig sind, das Vertragsverhältnis rückwirkend zu beenden, steht dem hinsichtlich eines Teilkaskoschadens nichts entgegen. (Bei Haftpflichtschäden dürfte das aber nicht gehen!). Und für die Versicherung ist es ja billiger, einen Monatsbeitrag zurückzuerstatten, als den Hagelschaden zu zahlen.

 

Aber all dass ist für den "Freund" gar nicht nötig - er kann einfach sagen, dass die Versicherung nicht in Anspruch genommen werden soll ... und dann wird die Versicherung auch nicht zahlen müssen (gilt natürlich auch nur für Teil-/Vollkasko, nicht für Haftpflichtschäden).

 

Ausnahme ist der Glaser - indem der "Freund" Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an den Glaser abgetreten hat, hat er auch die Berechtigung verloren, auf diese Ansprüche zu verzichten. Und der Glaser wird nicht verzichten, der will sein Geld von der Versicherung. Die Abtretung gilt aber nur in der Höhe der beauftragen Arbeiten, im Übrigen kann der "Freund" machen was er will.

 

Auf einem ganz anderen Blatt steht, ob der "Freund" dem TE gegenüber zum Ersatz des enstandenen Schadens aus dem Nutzungsvertrag zwischen beiden verpflichtet ist. Da kommt es darauf an, ob es überhaupt einen schriftlichen Vertrag gibt und was da drin steht?

Wenn nicht nachweisbar vereinbart wurde, dass entweder der "Freund" das Schadensrisiko trägt oder zumindest dass er verpflichtet ist, eine Kaskoversicherung abzuschließen, muß er den Schaden nicht zahlen. Da sehe ich für den TE eher scharz. Die gesetzliche Reglung sieht vor, dass das Risiko der Zerstörung einer Sache grundsätzlich der Vermieter trägt (Beispiel: Baum fällt bei Sturm auf Mietshaus - da muß auch der Vermieter den Schaden zahlen, und nicht die einzelnen Wohnungsmieter.)

 

Das ist der Versicherung aber ohnehin alles egal. Und wenn der Freund auf die Regulierung durch die Versicherung verzichtet, muß er eventuell den Schaden aus eigener Tasche an den TE zahlen (siehe voriger Absatz) - und wenn er dafür kein Geld hat, die Eidesstattliche Versicherung ablegen (früher: Offenbarungseid). Dafür kann sich der TE aber auch nichts kaufen, bzw. kann er damit seinen Kredit auch nicht bezahlen.:mad:

 

Vielleicht kann ja noch einer der Versicherungsmitarbeiter hier was zur konkreten Handhabung bei den Versicherungen sagen - Und ich will auch nicht aussschließen, irgendeinen Punkt übersehen zu haben ... Der Weg zum Anwalt scheint da der richtige zu sein - und die deutliche Frage an den "Freund", was denn aus der Freundschaft geworden ist...

 

Viel Glück!

 

Zitat:

Original geschrieben von Dennis Krefeld

Hallo zusammen,

Ich habe ein Fahrzeug auf meinem Namen ( ich bin Halter des Fahrzeuges ) finanziert und diesen Wagen einem Freund zur Nutzung überlassen. Vereinbart war das er mir monatlich das Geld gibt und er den Wagen auf seinem Namen Vollkasko versichert. Vereinbart war auch das er bei zwei nicht gezahlter Raten das Auto wieder zurückgeben muss.

Nun konnte er die letzten 3 Monate nicht zahlen, am Freitag den 30.05.2008 wollte ich das Auto dort abholen und dann passierte folgendes........

es hagelte hier in Krefeld und der Wagen war Schrott, er hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet und den Autoglaser schonmal neue Scheiben einbauen lassen, die Karosserie ist so gut wie am ende.

Ich habe es natürlich direkt meiner Bank gemeldet und denen gesagt das Sie mit der Versicherung abrechnen sollen zugunsten meines Kreditvertrages.

Er wollte das Auto unbedingt noch halten und es dem Gutachter vorstellen und laut Kostenvoranschlag abrechnen, ich habe das Auto in meinem Besitz genommen weil er die Raten zuvor nicht gezahlt hat.

Es lag sehr nahe das er den Schaden abkassiert und mir den Wagen unrepariert zurückgibt.

Jetzt hat er bei der Versicherung angerufen und denen gesagt das er rückwirkend den Versicherungsschutz kündigen will....warum??? Weil er kein Geld dafür bekommt für einen Schaden wo er nichtmal Besitzer ist und um mir eins auszuwischen weil ich Ihn den Wagen weggenommen habe???

Muss die Versicherung an die Bank auszahlen oder an den Versicherungsnehmer?

Kann der VN am heutigen Tage ( 05.06.08 ) die Versicherung, eventuell nur Teilkasko rückwirkend zum 30.05.2008, also am Schadentag kündigen obwohl er den selbst gemeldet hat und bei dem Glaser eine Abtretungserklärung unterschrieben hat?

Die Versicherung sagte zu mir das es zur Rechtsabteilung geht weil einiges geklärt werden muss da die Bank Ansprüche stellt, ich Halter bin und der Nutzer Versicherungsnehmer ist.

Der Fall wird wohl ein Einzelfall sein, hat jemand vielleicht eine Idee was daraus werden könnte?

Werde morgen einen Anwalt beauftragen.....

Vielen Dank im voraus für Eure Beiträge

geh zum anwalt. alles andere bringt nix.

war schon recht kreativ, so ein risiko einzugehen, das weißte jetzt selber.

unter dem strich:

du schuldest der bank geld für ein auto

die versicherung entschädigt den versicherungsnehmer und nicht den fahrzeugbesitzer

über deinen freund kann ich nicht urteilen, aber das es scheiße ist sollte mal klar sein.

sorry das ich dir nicht wirklich helfen konnte, aber das wird leider keiner können.

viel glück! :)

Themenstarteram 5. Juni 2008 um 23:35

Ich habe einen Vertrag in dem geregelt ist dass das Fahrzeug bis zur vollständigen Abzahlung mein Eigentum ist bzw die bank und bei zwei nichtgezahlter Raten mir das Auto zurückgeben muss.

zudem..... das er das Auto auf seinem Namen Vollkasko versichern muss und die Kosten dafür trägt.....

am 5. Juni 2008 um 23:47

Aber scheinbar weißt der Vertrag ja eine Lücke bzl. der Beschädigung des Autos auf. Oder, es ist so ausformuliert und er verstößt gegen den Vertrag. Aber, da wird Dir sicher nur ein Anwalt ernsthaft helfen können.

Gruß

milliway42

am 5. Juni 2008 um 23:50

Das intressiert die finanzierende Bank nicht und auch nicht die Versicherung des Versicherungsnehmers.

Du mußt gegenüber der finanzierenden Bank für alles was mit dem Fahrzeug passiert haften und die Bank tritt dafür auch nur an dich ran und hat nichts damit zu tun was du mit deinem Freund vertraglich geregelt hast. Den Rest kannst du nur noch mit einer Privatklage gegen deinen Freund machen um den Schaden ersetzt zu bekommen.

Da es sich bei dem Schadenfall um einen Hagelschaden handelt (höhere Gewalt) ist es noch nicht mal sicher ob du dafür deinen Freund rechtlich in die Pflicht nehmen kannst. Wenn dein Freund sich quer stellt und die Versicherung nicht zahlt dann bleibt dir nur der eigene Griff in die Geldbörse und eine richterliche Entscheidung.

Und wenn du nicht Rechtschutzversichert bist, dann wird es eine teure Geschichte für dich.

Zuimindestens eine Beratung bei einem Anwalt ist da wohl unumgänglich und dieser wird dir dann auch im Beratungsgespräch sagen ob du da überhaupt eine Chance hast deine Ansprüche durchsetzen zu können.

Themenstarteram 5. Juni 2008 um 23:58

Das ich dafür aufkommen muss ist mir klar egal ob die Vers bezahlt oder nicht.

Ich habe zum Glück eine Rechtschutzversicherung für diesen Fall.

Nur ist das eine unverschämtheit sowas durchsetzen zu können, aber ist ja meine blödheit gewesen........

am 6. Juni 2008 um 0:09

Und dir steht es auch gar nicht zu, rechtlich einen Vertrag mit jemanden anderem zu machen indem du dich als Eigentümer des Fahrzeugs hinstellst und das Auto quasi weiterverkaufst, vermietest oder sonstiges indem du dann auch noch Klauseln aufstellst das Fahrzeug dir zurück geben zu müssen wenn er 2 Monatsraten nicht zahlt u.s.w.

Schliesslich ist die Bank Eigentümer des Fahrzeugs und solche Verträge dürftest du Privat gar nicht machen mit Sachen deren du nicht der Eigentümer bist und auch nicht die Erlaubnis des Eigentümers (der Bank) hattest das Auto so weiter zu verkaufen oder zu vermieten oder sonstiges.

Hier kann dich die Bank wohl schon durch diesen Vertrag, der nicht mit ihrer Zustimmung geschehen ist über ihr Eigentum rechtlich zur Rechenschaft ziehen.

Themenstarteram 6. Juni 2008 um 2:08

das ist klar das die Bank mich zur Rechenschaft zieht, aber nicht strafrechtlich sondern ich muss den Betrag entweder sofort oder wie vereinbart zahlen.....auch wenn die Versicherung den Schaden nicht übernimmt.

Ich habe ja keinem verschwiegen das der Wagen finanziert ist und habe ja immer pünktlich die Raten bezahlt.

Finde es nur nicht korrekt das er sich nicht an die Vereinbarung hält und dann noch rückwirkend den Versicherungsschutz kündigen will weil er kein Auto mehr hat.

Aber bevor er den Schaden jetzt kassiert verzichte ich gerne auf Ansprüche der Versicherung und verkaufe den Wagen mit Hagelschaden.

am 6. Juni 2008 um 23:08

.... habs gelöscht mit Hinweis auf Mensch_Maiers Beitrag weiter unten. Sehe das zwar anders, aber das Risiko für MT muss nicht sein....

 

Schade, das mit der Rechtsberatung :rolleyes:

am 6. Juni 2008 um 23:32

Alleine der Vertrag den er ohne Wissen der Bank gemacht hat mit fremden Eigentum bricht ihm vor jedem Richter das Genick!

Der Rechtsanwalt wird dann nur noch seinen Mandanten selber verteidigen dürfen nachdem der Richter diesen Vertrag vorliegen hat, weil die Staatsanwaltschaft dann gegen ihn selber ermitteln muß.

Solche Tipps und Übrlegungen die du hier öffentlich machst K080907 entsprechen auch nicht den Forumsregeln und lehnst dich zu weit aus dem Fenster raus.:rolleyes:

Themenstarteram 6. Juni 2008 um 23:39

Das ist das blöde.....der Kaufvertrag hätte nicht gemacht werden dürfen aber ist ja jetzt leider nunmal so.

Also sowas(Bürge für jemand anderes), würde ich nur mit jemanden aus der Familie machen.

Wenn man da dann mal durch so nen Umstand grade stehen muss(zb dem Beleiher geht das Geld aus), ist es nicht so schlimm, wenn man dafür einstehen muss.

Später wird einem auch wieder mal was zu gute geschrieben, oder man schreibt es damit ab, dass es wenigstens in der Familie bleibt.;)

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