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Finanzierungsnehmer gleich Fahrzeughalter?
Guten morgen!
Folgende Frage: Meine Freundin möchte sich ein Fahrzeug finanzieren. Aufgrund sehr niedriger Einstufung soll das Fahrzeug über meinen Vater versichert (und angemeldet) werden. Ist das möglich, oder gibts seitens der Finanzierung probleme bzw. geht das generell????
Im voraus vielen Dank!!
VG
Steffen
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28 Antworten
Guten Tag,
ich hab mal ne kurze Frage:
Angenommen Person A finanziert für seinen Sohn ein Auto. Kann dann der Sohn das Auto auf sich selbst zulassen also als Halter im Fahrzeubrief und Versicherung etc obwohl das Fahrzeug durch Person A(sein Vater) finanziert wird?
Danke für eure Antworten, auch wenn´ die frage etwas umständlich gestellt ist :-)
schönen abend
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Finanzierungsvertrag... anderer Halter?!?' überführt.]
Kommt auf die Bank an. IdR geht das schon, meist ist der Sohn dann aber auch mit Darlehensnehmer.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Finanzierungsvertrag... anderer Halter?!?' überführt.]
Jo, muss dann aber mithaften ,
per Erklärung (bürgschaftsähnlich) oder als Mit Darlehnsnehmer.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Finanzierungsvertrag... anderer Halter?!?' überführt.]
Hi,
also wir haben das letztens noch mit einer "Überlassungserklärung" (bei der Bank hinterlegt) erledigt. Damit "überlässt" quasi der Darlehensnehmer dem Halter das Fahrzeug zur Nutzung.
Ist schon wieder 3 Jahre her - Konstellation war aber genau so.
Im Übrigen verschiebe ich mal ins richtige Forum.
Grüße
Schreddi
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Finanzierungsvertrag... anderer Halter?!?' überführt.]
Ach....so nette Papis gibt es??????
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Finanzierungsvertrag... anderer Halter?!?' überführt.]
Ja, das geht bei vielen Banken mit einem sogenannten Sicherungsübereignungsvertrag, in dem der eingetragene Halter das Eigentumsrecht am Fahrzeug an die Bank abtritt.
Gruß Frank
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Finanzierungsvertrag... anderer Halter?!?' überführt.]
Solange das Auto nicht bezahlt ist bleibt es doch eh Eigentum der Bank und dort liegt auch der Fahrzeugbrief. Wer bezahlt dürfte der Bank relativ egal sein :-)
Eigentümer, Halter und Fahrer müssen ja nicht eine Person sein.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Finanzierungsvertrag... anderer Halter?!?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von MI-MK
Solange das Auto nicht bezahlt ist bleibt es doch eh Eigentum der Bank und dort liegt auch der Fahrzeugbrief. Wer bezahlt dürfte der Bank relativ egal sein :-)
Eigentümer, Halter und Fahrer müssen ja nicht eine Person sein.
Genau dass ist der Irrtum, das Auto gehört dem Fahrzeughalter und dieser Tritt das Fahrzeug der Bank als Sicherheit ab, ist nun der Kreditnehmer nicht der Fahrzeughalter ( also Eigentümer ) kann er das Fahrzeug nicht abtreten, weil es ihm nicht gehört.
Deshalb der Sicherungsübereignungsvertrag zwischen dem Eigentümer und der Bank.
Gruß Frank
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Finanzierungsvertrag... anderer Halter?!?' überführt.]
Nein, ich fahre auch mit dem Rabatt meiner Mutter, da ich auch noch sehr hoch eingestuft bin. Heutzutage wird der Rabatt einfach nur verleihen, auch bei Finanzierungen. Anmeldung sollte aber deine Freundin auf ihren Namen machen (geht auch auch nicht anders wegen der Finanzierung).
Hallo!
Bei Dir ist es aber anders als bei mir! Innerhalb der Familie kann die Vers übertragen werden - aber doch nicht an einen "Fremden", oder?
Ach, stimmt hab ich überlesen. Dann geht es so wahrscheinlich nicht.
Hallo,anderer Versicherungsnehmer sollte kein Problem sein.Aber wenn ich das richtig verstanden habe,will Deine Freundin die Finanzierung nehmen und der Wagen wird auf Deinen Vater zugelassen.Ich denke nicht das die Bank damit einverstanden ist.
Wollte das so ähnlich vor paar Jahren machen.Vater finanziert Auto bei der Ford-Bank,ich bin Halter und Versicherungsnehmer.Ging gar nicht.Bank wollte meinen Vater als Halter.Denn wenn mein Vater die Raten nicht bezahlt hätte,dann hätte die Bank nicht auf den Wagen als Sicherheit zurückgreifen können,da er nicht der Halter ist. Somit keine Sicherheit für die Bank da ist.so wurde uns das damals gesagt.
Mein Vater war dann Kreditnehmer und Halter und die Versicherung lief auf meinem Namen.
Ich glaube deshalb nicht das die Bank Deiner Freundin das Auto finanziert und nen anderen Halter akzeptiert.
Gruß,micha
Hallo Micha!
Genau so isses! Die Bank hätte ja gegnüber dem Kreditnehmer gar keine Sicherheit! Logisch.
Die einzige Möglichkeit wäre dann eventuell: Mein Vater überträgt mir seine Prozente und ich übertrage die Prozente an meine Freundin? (Partner in häuslicher Lebensgemeinschaft..?)
VG
Steffen
Es gibt auch Drittbenutzervereinbarungen in der der Halter das Fahrzeug als Sicherheit an die Bank abtritt.