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Firebird 1. Gen (67-69) anderer Motor/Getriebe H-Kennzeichen bei Import?

Themenstarteram 11. Dezember 2020 um 14:33

Hallo,

ich bin ja derzeit auf der Suche nach einem Oldtimer (Corvette, Firebird etc.).

Jetzt bin ich auf einen Firebird der ersten Genration gestoßen, welcher diverse Umbauten hat.

Bevor ich mit dem Verkäufer groß irgendwelche Verhandlungen führe, wollte ich fragen, ob man mit dem Motor/Getriebe hier ein H-Kennzeichen bekommen könnte. Ohne H lohnt sich solch ein Fahrzeug nicht wirklich.

Verbaut ist ein 383er Stroker (ich gehe mal von Chevy aus, ist ja meistens so) mit Keramik Header, ein 700R4 Getriebe und ein 850cfm Vergaser. Ansonsten noch ein paar andere Kleinigkeiten, die aber nicht ins Gewicht fallen sollten.

Das Fahrzeug befindet in einem "Originallook", nur der Motorraum sieht etwas glänzender aus ;-)

Kurz und knapp: H-Kennzeichen möglich? Gerne auch über eine Werkstatt, nicht privat.

Der Umbau ist jünger als 20 Jahre.

 

Grüße

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40 Antworten

Wenn es nicht nachweisbar ist das die Umbauten 10 Jahre nach EZ erfolgt sein KÖNNTEN (merke, der Umbau muss NICHT mehr 10 Jahre nach EZ tatsächlich erfolgt sein!) wird es so gut wie unmöglich. Klar kannst du immer noch irgendwo nen Prüfer finden der sowas aus Gefälligkeit übersieht, aber da muss dann nur mal ein verständiger Cop ans Fenster klopfen oder mal ein anderer Prüfer die Finger dran bekommen und schon ist das H weg und dazu auch noch ne Anzeige wegen Steuerhinterziehung ;)

Sprich doch einfach mal mit DEINEM Prüfer über das Thema. Die Krux ist das die Prüfer die H-Kriterien auch immer unterschiedlich streng auslegen. Wo der eine schon an einer nicht zeitgenössischen Schraube meckert bekommen andere selbst bei wilden Umbauten keinen erhöhten Blutdruck.

Nur mal um ins Detail zu gehen:

Stroken: Ging damals schon.

Keramik Header: Wird sicherlich damals möglich gewesen sein die Krümmer mit Keramik zu beschichten, allerdings hängt das jetzt wieder davon ab von WANN bzw. was für Teile das sind. Mir fehlt gerade etwas die Phantasie mir vorzustellen das es genau das Teil schon 79 gegeben hat.

700R4 Getriebe: Hier dürfte es Probleme geben wenn sich der Prüfer tatsächlich auskennt. Das TH700R4 ist "erst" 1982 eingeführt worden. Wenns blöd läuft sieht der Prüfer bei den Umbauten sehr genau hin und dann bist du in der Beweispflicht.

850cfm Vergaser: Gab es damals sicherlich auch schon. Hängt jetzt wieder davon ab WAS für ein Vergaser das ist und ab WANN es den gab.

Wie man sieht, so pauschal nicht zu beantworten. Da wirst du wie gesagt mal mit deinem Prüfer in die Bütt gehen müssen und mit Ihm drüber sprechen und dann kommt es auch immer noch darauf an was deine Zulassungsstelle so sagt, die haben bei sowas nämlich das letzte Wort und die erteilen am Ende auch die H-Zulassung. Bei uns hat die Zulassungsstelle dafür sogar ne eigene Abteilung, die dürften da auch entsprechend genau hinsehen. Wenn du jetzt das Glück hast und eher im ländlichen Gebiet mit einer kleinen Zulassungsstelle wohnst schaut sich das Teil vermutlich niemand an und man übernimmt einfach nur die Daten aus dem Gutachten.

Bei dem ganzen Thema gibt es einfach zu viele Variablen die hier keiner voraussehen kann. Es hängt hier leider wirklich viel von deinem Prüfer und der Zulassungsstelle ab. Selbst ein positives TÜV Gutachten wird dir nichts bringen wenn die Zulassungsstelle da nicht mitmacht. Alles schon erlebt, alles nicht neu.

Das stimmt nicht ganz. Zeitgenössische Umbauten, die nachweislich 10 Janre nach Erstinbetriebnahme erfolgt sind oder hätten erfolgen können sowie nicht zeitgenössische Umbauten, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren erfolgt sind, sind zulässig.

 

Ich hängs mal dran.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 11. Dezember 2020 um 16:42:18 Uhr:

Das stimmt nicht ganz. Zeitgenössische Umbauten, die nachweislich 10 Janre nach Erstinbetriebnahme erfolgt sind oder hätten erfolgen können sowie nicht zeitgenössische Umbauten, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren erfolgt sind, sind zulässig.

Ich hängs mal dran.

Hab doch auch nichts anderes geschrieben :confused:

Nur wird es alleine beim Getriebe schwierig nachzuweisen das der Umbau 10 Jahre nach EZ hätte erfolgt sein können wenn das Getriebe da noch gar nicht auf dem Markt war ;)

P.S.: Weis mal bei so einer typischen Bastelbude nach das der Getriebeeinbau vor 30 Jahren erfolgt ist. Sollte der Umbau in den USA privat erfolgt sein dürfte das kein Schwein ernsthaft dokumentiert haben.

Themenstarteram 11. Dezember 2020 um 16:16

Dynamix, vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Eine Bastelbude würde ich das Fahrzeug nicht nennen. Die Umbauten wurden von einer auf Restauration spezialisierten Werkstatt durchgeführt, samt Bilddokumentation und Rechnungen. Ja ich weiß, die Qualität der Amis ist stellenweise trotzdem nicht auf unserem Niveau, aber Bastelbude hört sich so schrecklich an ;-)

Zulassungsstelle ist sehr, sehr ländlich. Aber in Hessen, ich sag nur Bündelungsbehörde. Aber die prüfen ja nicht vor Ort am Fahrzeug, sondern prüfen im Ergebnis nur die Eintragungen des TÜV. Ansonsten müsste man ihn eben im Nachbarbundesland anmelden, wäre auch unproblematisch.

Nach Deinen Ausführungen dürfte es also am Schwierigsten mit dem Getriebe werden. Die Frage ist natürlich, wie genau ein Prüfer sich das Getriebe anschaut. Ich hatte auch schon von Abnahmen gelesen, dass manche Prüfer sich gar nicht für das Getriebe interessiert haben. Und auf die Nase muss man es ihnen ja auch nicht binden.

Sollte es also konkret werden, werde ich mal mit einer US-Werkstatt sprechen und denen die Umbauten nennen und fragen, ob hier eine H-Abnahme erfolgen könnte.

Vielen Dank!

Ich würde auch mal nach einer US Car Werkstatt schauen und ggf über die machen lassen. Die sagen Dir das aus dem Stegreif, da die Ihre Prüfer kennen.

Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass das Getriebe Ärger macht, wenn man sich umschaut was da alles H-Zulassung hat.

Ab einfach mal fragen...

Naja, iB auf das Getriebe hat Gottes Zorn ja recht - das TH400 gabs ab 82 (auch wenn die noch zu meiden wären :-) ) und das ist bedeutend länger als 30 Jahre her. Somit wäre der Einbau kein Problem- es muss ja nicht innerhalb von 10 Jahren nach Erstzulassung, sondern eben vor 30 Jahren gewesen sein.

Beispiel: 1969er Firebird. 10 Jahre wäre 1979. 1985 kam das Getriebe rein, das wär also 35 Jahre her gewesen- Check :-)

Mehr Muffe hätt ich da bei dem Stroker, denn was ist das für ein Motor? Einmal war vor 30 Jahren das Stroken noch nicht so in (da hätte ein 400er Pontiac gereicht) , zum Anderen kann das gut ein zu neuer Motor sein - zB einteiliger Simmerring/mittig verschraubte Ventildeckel...was für Köpfe?? Das muss einem Prüfer nicht auf den Magen schlagen, kann aber.

Wie gesagt, da sind viele wenn's in der Geschichte. Wenn es wasserdicht sein soll muss halt nachgewiesen sein das die ganzen Umbauten zeitgenössisch sind und in die entsprechenden Zeiträume fallen und das kann schwierig werden!

Erkennen kannst ja einen Stroker Motor sowieso nicht, dann wird er halt als normaler 350 cui eingetragen. Glaub, dass bei kaum einem (Oldi) Ami die eingetragene Leistung mit der tatsächlichen überein stimmt...

Ist jetzt vll nicht ganz regelkonform...sollte aber klappen.

Joa, wenn man es wasserdicht haben will muss man es halt so machen. Ansonsten heißt es halt Füsse still halten und hoffen das es nie jemanden auffällt.

Themenstarteram 12. Dezember 2020 um 9:48

Danke für die Antworten.

Wenn man den 383er eintragen lassen wollte, fordert man dann beim TÜV-Süd ein Datenblatt an und gibt 383 an oder den Motor, welcher drin war, 327 und den Rest macht dann der TÜV-Prüfer?

Also immer ein Datenblatt mit dem Originalmotor oder mit dem umgebauten anfordern?

Ich habe kein Problem damit, Originalmotor und Getriebe eintragen zu lassen.

Die Frage ist halt, was passiert bei einem Unfall? Ich kann ja schlecht bei der Versicherung das Fahrzeug mit den Umbauten versichern und in der Zulassung steht ein 327er?

Laut Leistungsprüfstand sprechen wir hier von über 500 PS und über 650 NM. Und ja, Bremsen und Fahrwerk wurde angepasst.

 

Grüße

Themenstarteram 12. Dezember 2020 um 9:50

doppelt

Du forderst ein Datenblatt mit deiner motornr an. U du must auch ein Foto vom vergaser mitschicken beim anfordern. Mords Zirkus Mittlerweile. Früher gabst einfach originalmotor an u fertig. Heute wollen se in jeden Fall die Motornr. Hab das ganze grad hinter mir.....

Themenstarteram 12. Dezember 2020 um 13:55

Danke, nur ist der originale Motor nicht mehr dabei. Der Motor wurde als 383er direkt von einer Firma gekauft.

Dann nur mit der nr des strokers

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