1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. KFZ Leasing
  6. Firmenleasing; Selbstbeteiligung oder selbst zahlen?

Firmenleasing; Selbstbeteiligung oder selbst zahlen?

Themenstarteram 29. Oktober 2021 um 22:13

Hallo zusammen,

da ich nicht viel mit Buchhaltung/Personal zutun habe, brauche ich eure geballte Fachkompetenz.

Ich bekomme höchstwahrscheinlich einen Firmenwagen, ich soll lediglich eventuell die Tankkosten selbst zahlen. Ich würde dies aber gerne in meiner Gehaltsabrechnung in Abzug bringen, daher die Frage, was ist am besten/günstigsten für mich?

Wir gehen davon aus, dass ich für 150 € tanken würde.

a. Bruttogehalt wird um 150 € quasi gekürzt, Tankkarte übernimmt die Firma.

b. Selbstbeteiligung über 150 € (geldwerter Vorteil mindert sich), Tankkarte übernimmt die Firma.

c. Gehalt bleibt 1:1 und ich muss selbst die Tankkosten von ca. 150 € zahlen.

Ich vermute für mich wäre Option "b" am beste oder nicht?

Wenn ja, wie kann ich diese Option meinem Chef "schmackhaft" machen? :)

Danke für eure Hilfe.

Ähnliche Themen
11 Antworten

Entscheidend ist wie das Fahrzeug als Sachwertbezug von Dir versteuert wird.

Unkompliziert ist hier die 1% Regel. Du versteuerst 1% des Listenpreises und kannst dann üblicherweise das Fahrzeug privat uneingeschränkt nutzen. Alle Betriebskosten übernimmt der Arbeitgeber.

Durch etwaige Beteiligungen an den laufenden Kosten wird ein Dienstwagen schnell unattraktiv

Wenn du wirklich einen Firmenwagen mit (teilweise) selbst getragenen Kosten haben möchtest sind die Optionen a und b natürlich finanziell attraktiver als c. Bei c müsstest du netto 150€ zahlen, hast also Brutto noch höheren Verlust.

 

Zum Chef: kommt sicher drauf an inwieweit du einen Firmenwagen brauchst, also dienstliche Fahrten hast oder ob es dabei nur ein nettes Extra zum Gehalt ist. Und auf den Chef, die Buchhaltung... Möchte die den "Aufwand" (Tankkarte) betreiben oder mit allem nichts zu tun haben, ja am liebsten gar keine Firmenwagen im Betrieb haben?

Themenstarteram 30. Oktober 2021 um 12:45

Danke erstmal vorab für eure Antworten.

Grundsätzlich wird bei uns - und auch bei mir - mit der 1%-Regelung versteuert + Kilometer. Kilometer sind tatsächlich bei mir nur 1.

Bei uns sind Tankkarten üblich, nur bei mir will er es anders handhaben. Sei mal dahingestellt ob fair oder nicht.

Würde halt nur gerne eine Tankkarte bekommen und im Gegenzug eine Selbstbeteiligung aushandeln.

Weiß nur nicht was ich für eine Selbstbeteiligung festlege für Spritkosten? Vereinbarte Laufleistung von mir sind 12.500 p.a.. Nimmt man dort die normale Kilometerpauschale? Obwohl mir diese ein wenig hoch hierfür erscheint.

Kilometerpauschale wären: 0,3 * 12.500 / 12 Monate = 312,50 €? So hoch ist gerade mal mein geldwerter Vorteil.

Würde ich sonst mit den Herstellerangaben arbeiten wären es: (12.500/100) * 5,4 L / 12 Monate = 56,25

56,25 * 1,70 € aktueller Spritpreis = 95,63 € brutto. Oder würden man diesen Wert ansetzen?

Sorry falls ich hier Sachen völlig vertausche, bin nur ein wenig verwirrt und bin für jede Hilfe offen. :D

Wenn ich es richtig verstehe, zahlst Du dann ja doppelt:

Einmal die 1% Versteuerung und dann noch mal 150 Euro monatlich für das Tanken. Sicher, dass dies Sinn macht?

Meiner Meinung nach macht das keinen Sinn.

Zudem ist fraglich, inwieweit es zulässig ist, einem einzelnen Mitarbeiter den vollen Umfang der üblichen einheitlichen Firmenwagenregelung vorzuenthalten. Hier könnte ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vorliegen.

Die vereinbarte Laufleistung fände ich auch sehr komisch und würde ich in meinem Fall nicht unterschreiben. Ich selbst fahre mit meinem Firmenwagen aber auch zu Kunden. Die Anzahl und Orte meiner Termine schwankt stark je nach Auftragslage und Corona. Wenn ich da ein festes Limit hätte würden womöglich keine KM mehr zur privaten Nutzung frei bleiben oder ich die KM sogar dienstlich überschreiten.

 

Wenn's bei dir keine Dienstfahrten gibt und der Arbeitsweg quasi 0 ist sieht so ein Limit natürlich anders aus und es lässt sich damit kalkulieren. Für beide Seiten, also auch den AG!

 

Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist ein guter Hinweis... Wenn es Mitarbeiter in vergleichbarer Position mit Firmenwagen gibt, warum sollen für dich dann schlechtere Bedingungen gelten?

 

Selbstbeteiligung beim Firmenwagen gibt's ansonsten in einigen Unternehmen mit den unterschiedlichsten Regelungen... Je höher die Selbstbeteiligung desto weniger wird's sich für den AN lohnen.

Es kann sachliche Differenzierungsgründe für eine unterschiedliche Behandlung einzelner Arbeitnehmergruppen oder einzelner Arbeitnehmer geben.

Ein Arbeitgeber ist somit berechtigt, bei Vorliegen sachlicher Differenzierungsgründe einzelne Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen ungünstiger zu behandeln.

 

Also bitte vorsichtig mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz umgehen ;)

Themenstarteram 31. Oktober 2021 um 16:51

Vielen Dank erstmal für die ganzen Antworten. Bzgl. Gleichbehandlungsgrundsatz etc. sei erstmal dahingestellt.

Aber grundsätzlich sind meine beiden Möglichkeiten realisierbar oder? Sprich am besten wäre vermutlich Option b?

Optionen a) und b) kommen finanziell wohl aufs gleiche raus (je nach dem wie viel du verdienst wird dein Netto um die Hälfte der Selbstbeiteiligung schrumpfen)

bei c) kannst du deine Tankbelege steuerlich geltend machen - hier ist ein wenig komplizierter, ob du deine Pauschale(1000€ Werbungskosten) schon erschöpft hast oder nicht, sollte aber weniger sinnvoll sein, da du deine SV-Beiträge nicht mehr erstattet bekommst

Und wegen schmackhaft - die Optionen a) und b) sollten für den AG günstiger sein, da Tankbelege Netto zu zahlen sind und auf dein Gehalt er noch drauf zahlt (SV-Beiträge)

Zitat:

@Timbow7777 [url=https://www.motor-talk.de/.../...tbeteiligung-oder-selbst-zahlen-Zudem ist fraglich, inwieweit es zulässig ist, einem einzelnen Mitarbeiter den vollen Umfang der üblichen einheitlichen Firmenwagenregelung vorzuenthalten. Hier könnte ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vorliegen.

Wer sagt denn, dass es in der Firma von TE eine einheitliche Firmenwagenregelung gibt?

am 3. November 2021 um 13:27

Wenn Du einen Firmenwagen bekommst und gemäß der 1% Regel versteuerst, kannst Du selbstgetragene Kosten (hier Benzin) steuerlich geltend machen und damit quasi den geldwerten Vorteil nachträglich reduzieren. Einfach mal googlen, da gibt es ein Urteil zu als Referenz.

Deine Antwort
Ähnliche Themen