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Firmenwage - KM-Pauschale über Steuererklärung zurückholen?

Themenstarteram 6. Februar 2011 um 11:41

Hallo!

Ich bin kurz davor eine neue Stelle anzunehmen und errechne mir im Moment mein zukünftiges Gehalt.

Bisher bin ich Außendienstler, musste also nur 1% des Wagenwertes versteuern und hatte mit irgendwelchen KM-Regelungen nichts zu tun.

In Zukunft hätte ich aber einen Job im Vertrieb, bei dem man zu 80% im Büro tätig ist - es greift also diese 0,03% Regelung.

Ein Kollege bei dem die Regelung schon gilt sagte man könne sich diese 0,03% am Ende eines Jahres per Steuererklärung zurückholen (Stichwort Werbungskosten). Ist das korrekt?

Weiterhin habe ich gehört, dass nur der tatsächlich mit dem PKW gefahrene Weg Versteuert wird. Man kann ja auch z.B. mit der Bahn fahren. Wie wird diese Sache gehandhabt?

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12 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von KrayZeaM

Hallo!

Ich bin kurz davor eine neue Stelle anzunehmen und errechne mir im Moment mein zukünftiges Gehalt.

Bisher bin ich Außendienstler, musste also nur 1% des Wagenwertes versteuern und hatte mit irgendwelchen KM-Regelungen nichts zu tun.

In Zukunft hätte ich aber einen Job im Vertrieb, bei dem man zu 80% im Büro tätig ist - es greift also diese 0,03% Regelung.

Ein Kollege bei dem die Regelung schon gilt sagte man könne sich diese 0,03% am Ende eines Jahres per Steuererklärung zurückholen (Stichwort Werbungskosten). Ist das korrekt?

Weiterhin habe ich gehört, dass nur der tatsächlich mit dem PKW gefahrene Weg Versteuert wird. Man kann ja auch z.B. mit der Bahn fahren. Wie wird diese Sache gehandhabt?

Du kannst, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, Deinen Arbeitsweg mit 30 cent pro km (einfach) bei den Werbungskosten ansetzen.

Gruß, Hannes (Gott sei Dank Homeoffice, also keine 0,03 %...)

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Zitat:

Original geschrieben von KrayZeaM

Hallo!

Ich bin kurz davor eine neue Stelle anzunehmen und errechne mir im Moment mein zukünftiges Gehalt.

Bisher bin ich Außendienstler, musste also nur 1% des Wagenwertes versteuern und hatte mit irgendwelchen KM-Regelungen nichts zu tun.

In Zukunft hätte ich aber einen Job im Vertrieb, bei dem man zu 80% im Büro tätig ist - es greift also diese 0,03% Regelung.

Ein Kollege bei dem die Regelung schon gilt sagte man könne sich diese 0,03% am Ende eines Jahres per Steuererklärung zurückholen (Stichwort Werbungskosten). Ist das korrekt?

Weiterhin habe ich gehört, dass nur der tatsächlich mit dem PKW gefahrene Weg Versteuert wird. Man kann ja auch z.B. mit der Bahn fahren. Wie wird diese Sache gehandhabt?

Du kannst, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, Deinen Arbeitsweg mit 30 cent pro km (einfach) bei den Werbungskosten ansetzen.

Gruß, Hannes (Gott sei Dank Homeoffice, also keine 0,03 %...)

so ist es. dies kannst du dir auch direkt als lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen, um so die monatliche belastung zu reduzieren. (dann gibt es bei der steuererklärung aber nix mehr in dem bereich zu holen)

die betonung liegt aber, wie hannes richtig sagte, bei 30cent je kilometer und nicht bei "die 0,03% wieder holen" ;)

Themenstarteram 6. Februar 2011 um 16:30

Na das sind doch eigentlich ganz gute Nachrichten - besonders wenn man sich den Freibetrag schon vorher eintragen lassen kann.

Ich würde also bei 30km Entfernung zur Arbeit bei 20 Arbeitstagen im Monat einen Freibetrag von 180€ erhalten?

Wie wird das dann verrechnet? Beispiel: 4000€ Brutto

Würden dann nur 3820€ versteuert werden und am ende die 180€ wieder drauf?

Zitat:

Original geschrieben von KrayZeaM

Na das sind doch eigentlich ganz gute Nachrichten - besonders wenn man sich den Freibetrag schon vorher eintragen lassen kann.

Ich würde also bei 30km Entfernung zur Arbeit bei 20 Arbeitstagen im Monat einen Freibetrag von 180€ erhalten?

Wie wird das dann verrechnet? Beispiel: 4000€ Brutto

Würden dann nur 3820€ versteuert werden und am ende die 180€ wieder drauf?

So ähnlich. Du bekommst 4000 brutto, versteuerst aber nur 3820. Da kommen aber die 1 % + die 30 * 0,03 % wieder drauf. Also wäre dein zu versteuerndes Einkommen 4000 - 180 + (1% + 0,03 % * 30) * Neupreis des Autos.

Themenstarteram 6. Februar 2011 um 17:46

Okay, vielen Dank!

Diese 30Cent pro Km sind ja nicht so der Hammer - macht so 40€ aus.

Oder sind es bei 30 km Entfernung je Wegstrecke (also An- und Abfahrt) 30 Cent? Also eigentlich 60 km?

Zitat:

Original geschrieben von KrayZeaM

Okay, vielen Dank!

Diese 30Cent pro Km sind ja nicht so der Hammer - macht so 40€ aus.

Oder sind es bei 30 km Entfernung je Wegstrecke (also An- und Abfahrt) 30 Cent? Also eigentlich 60 km?

Nein, nur die einfache Entfernung. Sowohl bei den 30 Cent zu Deinen Gunsten als auch bei den 0,03 % zu Deinen Ungunsten. Die vollen Kilometer könntest Du nur bei doppelter Haushaltsführung ansetzen (mit Zweitwohnung am Arbeitsort), das wäre aber bei 30 km Strecke kaum zu begründen...

Themenstarteram 6. Februar 2011 um 17:57

Dann ist alles klar. Vielen Dank noch mal!

Hol dir am Besten eine gute Steuersoftware und rechne alles genau durch. Ich kann dir Wiso empfehlen, hab's mir selbst vorgestern bestellt und bin soweit zufrieden. Ist echt ein übersichtliches Programm.

Eine guter Preisvergleich, für diejenigen, die es interessiert, habe ich auf www.software-gutscheine.de gefunden. Habe mir eben 4 Euro bei Bücher.de gespart und dafür noch ein Hörbuch (Robinson-Crusoe:)) für 0,99 Euro dazu gekauft.

am 30. November 2011 um 8:18

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Zitat:

Original geschrieben von KrayZeaM

Na das sind doch eigentlich ganz gute Nachrichten - besonders wenn man sich den Freibetrag schon vorher eintragen lassen kann.

Ich würde also bei 30km Entfernung zur Arbeit bei 20 Arbeitstagen im Monat einen Freibetrag von 180€ erhalten?

Wie wird das dann verrechnet? Beispiel: 4000€ Brutto

Würden dann nur 3820€ versteuert werden und am ende die 180€ wieder drauf?

So ähnlich. Du bekommst 4000 brutto, versteuerst aber nur 3820. Da kommen aber die 1 % + die 30 * 0,03 % wieder drauf. Also wäre dein zu versteuerndes Einkommen 4000 - 180 + (1% + 0,03 % * 30) * Neupreis des Autos.

Leider falsch!

Der Freibetrag errechnet sich anders.

Bei monatlichen 180€ ergibt das im Jahr 2.160€. Davon werden der Lohnsteuerfreibetrag von 1000€ und der Freibetrag für Arbeitsmittel von 102€ abgezogen. Verbleiben also 1.058€ im Jahr oder 88€ im Monat!

Zitat:

Original geschrieben von Markenfrei

Bei monatlichen 180€ ergibt das im Jahr 2.160€. Davon werden der Lohnsteuerfreibetrag von 1000€ und der Freibetrag für Arbeitsmittel von 102€ abgezogen. Verbleiben also 1.058€ im Jahr oder 88€ im Monat!

Wenn man denn nichts anderes abzusetzen hat als das Auto. Ich unterstelle aber mal ganz dreist, dass die meisten Dienstwagenfahrer die 1000 € Freibetrag auch ohne Auto locker überschreiten. Außerdem ging es hier darum, sich die Entfernungspauschale auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, dann ist sie voll wirksam. Sollte man allerdings sonst nichts abzusetzen haben, kommt dann bei der Steuererklärung das böse Erwachen...

am 30. November 2011 um 9:03

Sie ist es eben nicht! Die Freibeträge werden abgezogen! Beispiel habe ich ja oben berechnet!

ich nutze aktuell auch einen Firmenwagen, da ich aber keinen festen Arbeitsort habe, versteuer ich aktuell nur 1% vom LP.

Ich darf doch dann nicht die 30 Ct pro gefahrenen KM ins Büro bei der Steuer absetzen oder?

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