1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Firmenwagen ... Anmeldung als Zweitwagen zwecks Einsparung

Firmenwagen ... Anmeldung als Zweitwagen zwecks Einsparung

Themenstarteram 3. Oktober 2024 um 16:14

Hallo,

folgende Konstellation: ich bin Gesellschafter/Geschäftsführer einer kleinen GmbH und die Anschaffung eines Firmenwagens steht an (überwiegend für den Arbeitsweg und ab und zu Mal für Kundenbesuche - keine Außendienst).

Das Leasing läuft über die GmbH, welche auch die Leasingrate zahlt.

Erste Anfrage bei der Versicherung, bei der auch mein Privat-KFZ versichert ist: 2100 EUR jährlich (da Neueinstufung).

Beim Berechnen der Rate, wenn ich das Fahrzeug als Zweitwagen prvat versichere: über 1.000,00 EUR Einsparung.

Besteht irgendeine Möglichkeit, die günstigere Rate zu nutzen (also Versicherung als Zweitwagen) - meine private SF-Klasse will ich nicht abtreten.

Der Halter (wird auch die GmbH sein) und Versicherungsnehmer können ja theoretisch auch unterschiedlich sein oder? Das Fahrzeug wird ja nicht überwiegend betrieblich genutzt (da vorwiegend nur Arbeitsweg).

Würden irgendwelche Probleme entstehen bei Privatversicherung (da zahle ich gerne den Beitrag privat bei über 1000 EUR Einsparpotential).

Oder gibt es irgendwelche "Bäume im Wald", die ich aktuell nicht sehe hinsichtlich Versicherungsschutz etc. - aber eine gewerbliche KFZ-Versicherung ist ja eigentlich nicht nötig (da kein Lieferfahrzeug o. Ä.)

Danke für euren Input!

Ähnliche Themen
10 Antworten

Bei nur Fahrt zur Arbeit lohnt sich da ein Firmenwagen. 1% Versteuerung und die Km Wegstrecke kann ganz schön teuer werden. Gehalt etwas aufstocken und privat bezahlen kann je nach Fahrstrecke günstiger werden.

Ich würde es mal bei einer anderen Versicherung versuchen.

Grundsätzlich gilt für das Finanzamt: würde diese Regelung auch bei völlig Fremden gemacht, falls nein, ist der Stress vorprogrammiert.

Kannst Du Dir vorstellen als Geschäftsführer zu arbeiten und Deinen Firmenwagen sollst Du privat versichern? Wie soll das buchhalterisch funktionieren? Soll die GmbH deinen Privatvertrag (mit dem sie ja nichts zu tun hat) bezahlen und absetzen können?

Die selbstgenommene Versicherung des Nutzers kann als Eigenbeitrag den zu versteuernden geldwerten Vorteil reduzieren. Der Buchhaltung der Firma kann das egal sein, denn dort fallen diese Kosten dann nicht an. Der Nutzer muss das dann innerhalb seiner privaten Steuererklärung abhandeln. Alternativ kann der Kfz-Versicherung der Firma die bestehende SF-Enstufung des Nutzers übertragen werden.

Zwecks Fahrten nur zur Arbeit kann das Fahrtenbuch ggf auch günstiger sein als die 1% muss man sich durchrechnen

Themenstarteram 3. Oktober 2024 um 21:27

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 3. Oktober 2024 um 21:41:32 Uhr:

Zwecks Fahrten nur zur Arbeit kann das Fahrtenbuch ggf auch günstiger sein als die 1% muss man sich durchrechnen

Ja, die Entscheidung zugunsten des Fahrtenbuchs ist schon gefallen

Themenstarteram 3. Oktober 2024 um 21:30

Zitat:

@tomold schrieb am 3. Oktober 2024 um 19:19:55 Uhr:

Ich würde es mal bei einer anderen Versicherung versuchen.

Grundsätzlich gilt für das Finanzamt: würde diese Regelung auch bei völlig Fremden gemacht, falls nein, ist der Stress vorprogrammiert.

Kannst Du Dir vorstellen als Geschäftsführer zu arbeiten und Deinen Firmenwagen sollst Du privat versichern? Wie soll das buchhalterisch funktionieren? Soll die GmbH deinen Privatvertrag (mit dem sie ja nichts zu tun hat) bezahlen und absetzen können?

Der Versicherungsbeitrag sollte ja dennoch als Betriebsausgabe gebucht werden könne (das der Vertrag auf mich privat läuft, spielt buchhalterisch keine große Rolle, da er umsatzsteuertechnisch ja nicht relevant ist), aber das gilt es mit dem Steuerberater zu klären.

Nur eine Idee, die man auch mit dem Steuerberater durchspielen könnte: SFR in die GmbH holen (Privatperson bleibt Mitversicherungsnehmer um den SFR später wieder rausnehmen zu können), beide Autos dann auch über die GmbH versichern. Das Privatauto bleibt auf die Privatperson zugelassen. Die GmbH schreibt eine Rechnung über den Versicherungsbetrag vom Privat-PKW an die Privatperson.

Dann fällt aber UST an oder nicht?

Denke eher nicht .. der steuersatz ist zwar auch 19%, wie bei USt./VSt/MwSt. ..

Versicherungssteuer VersStG. ist dann aber wirklich was anderes als die drei unterschiedlichen Namen für eine Umsatzsteuer...

Wär schon absurt wenn eine Steuer durch hin und her schieben per rechnungen/Buchhaltung geändert werden könnte...:D

Was wahrscheinlich irgendwie geht, wenn man kompletten Autokosten in Rechnung stellt... wie eine Nutzungsentgeld, Mietzahlung und so weiter, das geht dann sichrelich per Rechnung mit MwSt...

Beim Versicherer anfragen, bei dem die Firma versichert ist.

In der Regel gibt es hier die Möglichkeit Fahrzeuge vom Geschäftsführer mit SF16 als Ersteinstufung zu versichern.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. Oktober 2024 um 19:41:18 Uhr:

Die selbstgenommene Versicherung des Nutzers kann als Eigenbeitrag den zu versteuernden geldwerten Vorteil reduzieren. Der Buchhaltung der Firma kann das egal sein, denn dort fallen diese Kosten dann nicht an. Der Nutzer muss das dann innerhalb seiner privaten Steuererklärung abhandeln.

Warum sollte er die Versicherung mit seinem Privatvermögen zahlen, wenn das Fahrzeug in der GmbH ist?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. Oktober 2024 um 19:41:18 Uhr:

Alternativ kann der Kfz-Versicherung der Firma die bestehende SF-Enstufung des Nutzers übertragen werden.

und was soll dann mit seinem jetztigen Fahrzeug passieren?

Diese Option hat er selber ja schon ausgeschlossen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen